Beiträge von Raku73

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    Hallo nochmal

    ich habe jetzt einiges über das Thema gelesen und finde auch im Internet teilweise widersprüchliche Begrifflichkeiten. Ich finde das Ganze doch recht verwirrend. Vielleicht kannst Du mir noch einmal auf die Sprünge helfen.

    Ich habe Dich so verstanden, dass der HERSTELLER die Maschinenrichtlinie, Anhang I einhalten muss und die entsprechende RISIKOBEURTEILUNG durchführen muss. In der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird auf die EN 12100 UND die 14121 verwiesen. Soweit so gut.

    Die GEFÄHRDUNGSBEWERTUNG müssen wir als Betreiber durchführen. Auch hier wird in einem Leitfaden auf die EN 14121 verwiesen. ttp://http://www.issa.int/ger/Ressourcen…einer-Leitfaden

    Heisst das evtl. ganz einfach formuliert dass die EN 14121 sowohl für die Risikobeurteilung der Maschine (Hersteller) als auch für die Gefahrenbeurteilung am Aufstellort (Anlagenbetreiber) liefert?

    Bin über jeden Tipp dankbar!


    Edit: Fundstück im Netz: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j….42553238,d.Yms das vom Author als RISIKOBEURTEILUNG bezeichnet wird. Sieht für mich aber eher nach GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG aus. Ich bezweifle, dass es den Anlagenhersteller juckt, ob die Putzkolonne irgend ein Kabel überfahren wird. Ich finde die Begrifflichkeiten recht verwirrend und verstehe nicht, wieso derartige Anforderungen nicht glasklar formuliert werden, nach dem Motto: X (Hersteller oder Betreiber) hat Y sicherzustellen, die Anforderungen stehen in Dokumenten 1,2 und 3. Stattdessen gibt es übergeordnete Rahmenwerke / RIchtlinien die auf zig Normen verweisen, die aber nicht immer zwingend sondern nur empfohlen werden. Ich gehe davon aus, dass Ingenieure solche DInge verfassen und habe mal gelernt, dass gute Erklärungen in einfacher Sprache gehalten sein sollten. Vielleicht reicht einfach mein Arbeitsspeicher nicht aus aber ich finde die Sache anstrengend, einschläfernd und wenig zielführend.

    Moin a.r.n.i.

    ich kann Dir sagen, woran das liegt, dass ich die Begriffe durcheinander bringe: ich bin absoluter Anfänger, was das Thema betrifft. Ich war verunsichert, weil ich der Überzeugung war, dass die Risikobeurteilung erfolgen MUSS. Dass wir die Gefährdungsbeurteilung selber machen müssen ist auch eine super Info.

    Kurz: Du hast mir perfekt weitergeholfen. Besten Dank!


    Grüße
    Ralf

    Hallo zusammen

    wir haben eine Sonderanlage für die Herstellung von Textilien spezifiziert und von einem Sondermaschinenbauer konstruieren und herstellen lassen. Im Allgemeinen Lastenheft haben wir eine Gefährungs- und Risikobewertung gemäß EN ISO 12100 gefordert. Der Anlagenlieferant verweigert nun aber diese zu erstellen.

    Gibt es hier eine rechtliche Grundlage, die Anlagenhersteller dazu verpflichtet? Es überrascht mich einigermaßen, dass einige Käufer von Sondermaschinen die Gefährdungsbeurteilung nach Auslieferung selbst erstellen. Ganz abgesehen davon, dass es ja Sinn machen würde, diese VOR Konstruktionsbeginn durchzuführen. Wenn die Anlage mal steht und Gefährungen erkannt werden, sind Abstellmaßnahme ja eher aufwendig und teuer.

    Mich interessiert vor allem, ob der Lieferant rechtlich verpflichtet ist und würde mich über jeden Information hierzu freuen.


    Grüße und ein schönes Wochenende!!