Beiträge von Guudsje

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    Ein Fachingenieur im Sinne eines Titels gibt es eigentlich nicht. Es ist eine Zusatzqualifikation.


    Ein Ingenieur hat ein Studium mit Abschluss an einer Uni/Hochschule hinter sich. Mittlerweile ersetzt durch Bachelor/Master. Das kann z.B. auch ein Biologe sein. :rolleyes:


    Ein Fachingenieur wird oftmals jemand genannt, der einen Ingenieurtitel innehat und sich durch Weiterbildung auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert hat.


    Gruß Frank

    Moin,


    da ich kein Volljurist bin, habe ich mich bislang aus dem Thread herausgehalten, aber nachdem ich jetzt die ganzen Beiträge gelesen habe, muss ich doch meinen Senf dazugeben. Wir reden hier nicht über ein Bußgeldverfahren wegen zu schnellen Fahrens, sondern nach dem Tod eines Menschen ist ein Gerichtsverfahren anhängig, in dessen Rahmen der Threadersteller angeklagt ist. Ich bin ein Mensch, der sehr gerne mit Paragrafen und Vorschriften arbeitet (kein Witz), aber ich würde mich zu dem Sachverhalt inhaltlich nie äußern, da ich die notwendigen Grundkenntnisse nicht mitbringe.


    Ich habe, genau so wie jeder andere hier wahrscheinlich auch, keine Ahnung von den Umständen, die zum Tod des Beschäftigten geführt haben. Ich weiß nicht, ob hier deutsches Arbeitsrecht überhaupt Anwendung findet. Ich habe vom Arbeitsschutz in Luxemburg und dessen Normen gar keinen Plan.


    Der Vorwurf, der im Raum steht wiegt schwer, und ich kann es nachvollziehen, dass sich der Threadersteller ernsthafte Gedanken und Sorgen macht. Deswegen finde ich es mehr als unverantwortlich wenn man ihn entweder in Sicherheit wiegt oder beängstigende Szenarien aufbaut. Das hilft ihm in seiner Lage keinen Zentimeter weiter, sondern trägt eher noch zur Verunsicherung bei.


    Ich würde (meine private Meinung) mir einen fähigen Rechtsbeistand suchen und mich von diesem beraten lassen. Nichts gegen das Forum hier, das in puncto Arbeitsschutz wirklich super ist, aber halbgare juristische Hinweise sehe ich sehr kritisch. Falls ich jetzt einem erfahrenen Volljuristen auf die Füße getreten bin, entschuldige ich mich, aber ansonsten finde ich es erschreckend, was hier im Thread geschrieben wurde.


    Gruß Frank

    Moin,


    Ironie ist nicht so Dein Ding oder? :whistling:


    Ob ich meine IT zwischen Brandlasten platziere oder sie offen auf den Flur stelle, ist aus IT-Sicherheitsaspekten relativ gleich. Beide Fälle sind hirnrissig.


    Aber in dem Thread ging es ja nicht darum. Zurück zum Spocht 8)


    Gruß Frank

    Moin Stephan,


    vielleicht habe ich eine andere Tante google als Du ?( , aber ich werde da überhaupt nicht fündig. Tanke habe ich bereits abgeklappert, aber die tauschen die Kassenladen bei Erreichen der Höchstgrenze. Ich meine auch nicht solche Behälter, wo ich abends meine Geldbomben versenke, sondern Behälter, die direkt im Kassenbereich sind, wo ich bei vermehrtem Bargeld oder bei großen Scheinen, das Geld sofort verschwinden lassen kann, damit es nicht in der eigentlichen Kasse rumliegt.


    Gruß Frank

    Moin,


    es ist eigentlich relativ einfach. Dort wo ein Serverrack und/oder eine USV-Anlage stehen, haben brennbare Materialien nichts verloren. Das sind absolute Grundlagen des IT-Grundschutzes. Ansonsten kann ich meine IT auch auf den Flur stellen und die Schranktüren offen lassen. :whistling:


    Gruß Frank

    Moin,


    ich bin gerade dabei, eine Gefährdungsbeurteilung für Kassenarbeitsplätze zu machen. Es handelt sich hierbei nicht um Kassenarbeitsplätze im eigentlichen Sinne, sondern zum Teil um normale Büromitarbeiter, die noch eine relativ kleine Handkasse (klein im Sinne von wenig Bargeld) führen, zum anderen aber auch um einen Bereich mit relativ viel Publikumsverkehr, wo wir einen Ticketshop betreiben. Aufgrund einer anstehenden sehr großen Veranstaltung ist davon ausgehen, dass dort in Kürze durchaus an manchen Tagen mehrere Tausend Euro umgesetzt werden.


    Da nach der Veranstaltung dieser Arbeitsplatz wieder zu einer "kleinen" Kasse wird, kann ich hier schwerlich mit baulichen Maßnahmen agieren oder die Mitarbeiter in Panzerglas einhausen. Das wäre mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Die Checkliste der BGHW A122 ackere ich mit den Kollegen bereits durch. Auch die GUV-R141 habe ich mit Begeisterung gelesen :thumbup: . Jetzt zu meiner Frage:


    Anstatt regelmäßig Geld aus den Kassen abzuschöpfen, haben wir über den Einsatz von Geldabwurfbehältern nachgedacht. Ich wollte die Kosten für so ein Teil ermitteln, finde aber im ganzen weltweiten Netz (der war jetzt nur für a.r.ni :D ) keinerlei Informationen über solche Produkte. Auch unsere örtlichen Geldinstitute konnten mir nicht weiterhelfen. Vielleicht ist in der Forengemeinde jemand, der mich auf den richtigen Pfad führen kann. :?:


    Gruß Frank


    P.S. Die Checkliste kann ich bei Bedarf in Excel zur Verfügung stellen, falls jemand Interesse hat (ist aber nichts anderes, als die A122 mehr oder minder mit eingen wenigen Veränderungen abgeschrieben und dauert noch ein paar Tage). Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung kann ich dann auch gerne liefern, wenn sie fertig sind.


    Vernünftige Säureschränke sind nicht aus Metall! Der Grund dürfte klar sein, viele Metalle sind in der Regel nicht beständig gegen Säuren.


    Moin,


    Einspruch Euer Ehren, :D


    Grundsätzlich ist natürlich eine Einzelfallbeurteilung erforderlich. Aber falls keine besonderen Erfordernisse vorliegen, halte ich einen Metallschrank mit Auffangwannen aus Plastik, die sinnvollerweise ausziehbar mit Kippsicherung sein sollten, damit ich beim Ein- oder Ausräumen nicht in die Tiefe des Schrank greifen muss und dabei wer weiß was umwerfe, für vollkommen ausreichend. Umfüllen oder ähnliches macht man natürlich nicht am oder im Schrank. Durch die Auffangwannen, die austretende Stoffe auffangen, ist gewährleistet, dass es zu keinem Kontakt mit dem Metall kommt.


    Dass natürlich in anderen Fällen weitergehende Maßnahmen erforderlich sind (Entlüftung u.ä.) ist klar.


    Gruß Frank