Beiträge von Guudsje

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    Man kann ja alles über mich sagen, aber kugelförmig? Nee, wirklich nicht. Beim nächsten Treffen, muss ich mich unbedingt genau zwischen Dirk und Andreas platzieren, da falle ich etwas weniger auf. Die Hungerhaken Jens und Chris werden gaaaanz weit weg gesetzt. Mittelgewichtler wie Stephan haben freie Platzwahl, so lange sie sich zwischen dem Speckgürtel und der Hungerzone bewegen. :thumbup:

    Hey Frank,

    rauchen ist und bleibt lebensgefährlich!
    Wenn Werkzeuge vom Gerüst fallen können, wäre zu prüfen ob das Gerüst wirklich so mustergültig aufgebaut ist... wenigstens im Eingangsbereich sollte man über eine Sicherung nachdenken.

    Gruß
    Stephan

    Mit Netzen abgespannt, über dem Laufbereich nochmals überbaut (wie ein kleiner Tunnel). Keine Ahung, wie das Ding den Weg dorthin gefunden hat. Vielleicht wurde es ja doch geworfen, weil jemand meine Planstelle attraktiv findet. :44:

    Moin,

    so schnell kanns gehen. Letzte Woche geht meine Bürotür auf und a.r.ni steht davor. Nach ein bischen Fachsimpelei habe ich ihn dann draussen vor unserem Gebäude verabschiedet und mich mit ihm über die Gerüstbauer lustig gemacht, die unser Haus eingerüstet haben. An unserem Gerüst gibt es einen Gerüstfreigabeschein, Sperrschilder gegen unbefugte Benutzung, alle Gerüstbauer haben (nagelneue ;) ) Helme auf, Absturzsicherung und haste nicht gesehen. Auf der anderen Straßenseite hat die gleiche Firma ein Haus eingerüstet, und dort fehlt dies alles. Warum? Wir sind eine Kommunalverwaltung, die auf solche Dinge schaut, deswegen haben wir ein Mustergerüst und der Nachbar eben nicht. :D

    Nachdem wir uns über diesen Sachverhalt lustig gemacht haben, hat sich a.r.ni auf dem Heimweg begeben.

    Ein Tag später:

    guudsje geht zum Rauchen vor die Tür und unterhält sich mit einem Kollegen. Plötzlich ein metallisches Geräusch guudsje und der Kollege schauen sich irritiert an. Kollege sagt auf einmal. "Das war knapp." Guudsje dreht sich rum und entdeckt

    einen Gerüstbauschlüssel, der sich ca. 1m hinter ihm in das Pfalster gebohrt hat. :S Auf dem Gerüst natürlich keiner mehr zu sehen. Guudsje sprintet ins Büro, um die Digitalkamera zu holen, aber trotz einer Zeit, die Usain Bolt zur Ehre gereicht hätte, war dieser :102: von Gerüstbauer schneller. Natürlich wieder keiner von der Truppe zu sehen.
    Nur ein Versehen oder übertreibt es guudsje mit dem Arbeitsschutz, und die Kollegen haben sich zu einem feigen Mordanschlag zusammengerottet?
    Will jemand meine Planstelle? :D

    Gruß Frank

    Moin,

    wenn es keinen sachlichen Grund dafür gibt (z.B. Steuer- und Überwachungstätigkeiten - Arbeitsvorgang muss durch einen vertreter/Springer überwacht werden), sehe ich hierfür keine Notwendigkeit.

    Gruß Frank

    Moin,

    Teilselbstständigkeit ist unstrittig und auch mit dem Amt für moderne Christenverfolgung abgeklopft. Pflichtversicherung. Ich werde den gesamten Bereich beleuchten. Alles andere macht meines Erachtens keinen Sinn.

    Gruß Frank

    Moin,

    ich bin gerade auf ein etwas ungewöhnliches Problem gestossen. Heute habe ich eine Kollegin, die unseren Sozialraum/Kantine bewirtschaftet in der Thematik "Sicheres Arbeiten in Küchen- und Kaninenbereichen" unterwiesen. Als die Sprache darauf, dass auch Messer, Töpfe usw. Arbeitsmittel sind und diese daher vom Arbeitgeber zu stellen sind, erreichte folgender Satz meine Ohren:

    Zitat

    Ich bin nur zwei Stunden pro Tag hier angestellt, um den Sozialraum in Ordnung zu halten. Den Rest des halben Tages bin ich hier als Selbstständige.


    8|

    Die Zubereitung von Speisen, der Verkauf usw. läuft also auf ihre Kappe (selbstständig). Das Spülen, Kehren, Putzen läuft dann wieder als Beschäftigte. Inwieweit muss ich jetzt die kompletten Tätigkeiten betrachten? Es macht meines Erachtens keinen Sinn zu sagen: "Okay, wenn Du Dich beim Abschütten von Kochwasser verbrühst, ist es Dein Problem, aber wenn Du Hautirritationen vom Spülen bekommst, kannst Du Dich gerne an mich wenden." Ich tendiere dazu, bei der Gefährdungsbeurteilung alle Tätigkeiten zu berücksichtigen (so wie ich es bislang auch gemacht habe). Wie seht Ihr das?

    Mir ist klar, dass die BG hufen wird, wenn sich die Kollegen verbrüht oder sich einen Finger abtrennt, da es ja keine Tätigkeit ist, die zu ihrer Stellenbeschreibung gehört, aber es geht ja nicht primär um den Versicherungsschutz sondern um die Gesundheit der Beschäftigten.

    Gruß Frank

    Hallo Joerg,

    Du wirst es nicht gerne lesen, aber

    Zitat

    Die lüftungstechnische Anlage der Küche ist so auszuführen, dass der Luftwechsel, bezogen auf den gesamten Küchenbereich, 60 m3 pro m2 Bodenfläche in der Stunde beträgt. Die Luftgeschwindigkeit soll im Aufenthaltsbereich 0,3 m/s nicht überschreiten. Vor Inbetriebnahme ist nachzuweisen, dass die Lüftungsanlage der VDI-Richtlinie 2052 „Raumlufttechnische Anlagen für Küchen“ entspricht


    Das komplette Dokument findest Du hier

    Gruß Frank

    Aber da ich kein Mediziner bin fehlt mir die Kompetenz zu sagen ob das Risiko vertretbar ist oder nicht.

    Hat jemand Ideen ....?
    Danke und Gruß
    Joerg


    A: "Du, wie lösen wir das Problem jetzt?"
    B: "Keine Ahnung, frage doch Joerg, der ist doch Fachkraft für Arbeitssicherheit."

    A: "Habe ich schon, aber der hat auch keine Idee mehr, da er kein Medizinier ist."
    B: "Aber Joerg wird doch jemanden kennen, der davon Ahnung hat."

    A: "Scheinbar kennt er aber niemanden, er hat sogar schon im Internet im Forum nachgefragt."
    B: "Mensch, bei uns gibts doch noch jemandem neben Joerg."

    A: "Keine Ahnung, wen Du meinst."
    B: "Ich komme jetzt nicht mehr auf den Namen, aber der macht doch auch so etwas wie Joerg."

    A: "Keine Ahnung, wen Du meinst."
    B: "Na, der Typ, bei dem wir immer in den Becher pinkeln müssen."

    A: "Ach Du meinst den ............. ?( Ich komme gerade nicht auf den Namen."
    B: "Ja genau den. Joerg weiß bestimmt, wie der heißt. Komm wir fragen mal."

    :thumbup:

    Gruß Frank

    Moin,

    normalerweise ergibt sich das aus der Stellenbeschreibung. Die Verantwortung kann von hier aus nicht beurteilt werden, da sie erst einmal beim Arbeitgeber liegt. Was dieser dann überträgt steht auf einem anderen Blatt. Was er tun muss lässt sich hier ebenso wenig beantworten, da sich das ganz klassisch aus der Stellenbeschreibung ergibt. Das kann alles mögliche sein.

    Zitat

    Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsführung, die Fachabteilungen sowie die Mitarbeiter in allen Fragen, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind. Dies betrifft auch die Zusammenarbeit mit anderen Firmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.


    So lässt sich das gaaaanz grob beschreiben.

    Bezüglich der Ausbildung muss er über die notwendige Fachkunde verfügen. Ob man diese jetzt in einem zweitägigen Seminar erwerben kann, mag jeder für sich selbst beurteilen. :whistling:

    Gruß Frank

    Zitat von Simon Schmeisser

    Sorry, das ist Rechtslage....eine Kommune hat da kaum Spielraum bzw. Entscheidungsfreiheit, diese ist nur bei einer beschränkten Ausschreibung (dies muss man aber im Zweifelsfall auch sehr gut begründen können) oder in der freihändigen Vergabe möglich, wobei freihändige Vergabe in der Regel nur "Kleinaufträge" sind.

    Gruß
    Simon Schmeisser


    Moin,

    sorry, aber das ist absoluter Unfug. Wer im Vergaberecht keine Ahnung hat, nimmt den billigsten Anbieter, und wer billig kauft kauft meistens zweimal. ;) Wenn man seine Zuschlagskriterien sauber definiert, hat man sehr wohl einen Entscheidungsspielraum. Die beschränkte Ausschreibung hat mit dem Entscheidungsspielraum überhaupt nichts zu tun, sondern läuft genau so ab, wie eine "normale" öffentliche Ausschreibung, nur das hier der Kreis der Bieter vorab festgelegt ist. Meine letzte Ausschreibung für Büromöbel hat der teuerste Anbieter gewonnen, da nach Auswertung der Matrix der Zuschlagskriterien bei ihm die höchste Punktzahl zu Buche stand. Dafür haben wir jetzt aber auch ein Produkt, dass sämtliche Anforderungen in puncto Ergonomie erfüllt.

    Müsste eine Kommune immer den billigsten Anbieter nehmen, würde ich jetzt im Arbeitsschutz von jemandem betreut, der <25.--EUR die Stunde nimmt. Die Qualität wäre dann dem entsprechend. :thumbdown:

    Wer sich etwas genauer dafür interessiert: Hier eine recht gute Zusammenfassung.

    Gruß Frank