Beiträge von Guudsje

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    Also Loyalität für den AG und nicht für den MA?

    Moin,

    das hat niemand geschrieben. Lese doch wenigstens die Antworten durch und formuliere sie nicht so um oder deute sie so, dass ein weiterer Schritt auf Deinem Kriegspfad sind.

    welche Möglichkeiten hat dann der MA, der Betriebsrat, etc.?

    Beitrag 48 lesen!

    Gibts auch rechtliches, worauf sich eure Aussagen beziehen?

    Beitrag 48 lesen! Da stehen die Rechte. Da Du Paragrafen so sehr liebst, wirst Du mit Hilfe einer Suchmaschine in zehn Minuten mit Sicherheit ein paar Vorschriften finden, in denen Dienst- und Treuepflichten definiert sind. BBG, HBG, BGB etc. Ansonsten: netter Versuch, aber ich werden jetzt nicht in eine Diskussion mit Dir einsteigen, damit Du wieder aus Deinem Wandschrank mit Gesetzeskommentaren zitieren kannst. In bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass es sich bei dem ArbSchG evtl. um ein Gesetz handelt, da ich aber im Gesundheits- udn Arbeitsschutz tätig bin, komme ich mit dieser Vorschrift nicht oft in Berührung. :whistling:

    Was empfiehlt sie denn?

    Remonstration, Betriebsrat etc. Deswegen steht ja explizit in §17 ArbSchG "...und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden..." Also erst einmal die anderen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor man weitere Schritte geht.

    Zitat von Charlyri

    Ist die BG gesetzlich und grundsätzlich verpflichtet zu untersuchen, ob eine Erkrankung oder ein Schadensfall auf betriebliche Ursachen zurückzuführen ist?


    Das war übrigens die Eingangsfrage. Wir sind mal wieder weit weg vom eigentlichen Thema, aber es ist wieder einmal geschafft, einen Thread auf die Schiene "böse, gemeine Arbeitgeber vs. bedauernswerte, bemitleidenswürdige Arbeitnehmer" zu setzen.

    Im Übrigen hatte ich aufs Ralphs Beitrag geantwortet und dargelegt, dass Loyalitätspflicht die Meldung an weitere Behörden nicht ausschließt.
    Fröhliches Diskutieren noch. Du wirst schon noch andere Opfer finden.

    Gruß Frank

    Wir haben gelernt, dass die SiFa eine Loyalitätspflicht gegenüber dem AG hat. D.h. eine Meldung über Versäumnisse des AG schließt sich damit aus.

    Moin Ralph,

    jeder Beschäftigte hat seinem Arbeitgeber gegenüber eine Loyalitätspflicht, das schließt aber eine Meldung nicht aus. Natürlich ist das die ultima ratio und kann sich äußerst negativ auf die Zusammenarbeit und/oder das Betriebsklima auswirken. Die BG empfiehlt ja auch immer wieder alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor man in solchen Fällen direkt an sie herantritt. Ansonsten hat aber jede Beschäftigte das Recht zur Meldung (siehe unten).

    Gruß Frank

    Zitat von §17 ArbSchG

    (1) ....
    (2) Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen
    Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei
    der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten
    nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine
    Nachteile entstehen. ...

    Im Rahmen der Ausübung des Ermessens ist es also nicht zu beanstanden, wenn die BGen im Schadensfall eine Untersuchung, ob Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten wurden oder nicht, nicht durchführen?

    Moin,

    bitte lege mir nichts in den Mund, was ich so nicht geschrieben habe. Ich habe meine neutrale Wertung bezüglich der von Dir angeführten Rechtsnormen angegeben. Was die einzelne BG dann daraus macht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ich kann nur für meine TAB sprechen, die sehe ich pro Jahr 4-5 mal. Das liegt aber auch daran, dass ich mich nicht wegducke, sondern auch aktiv auf sie zugehe, umgekehrt genau so.

    Gruß Frank

    Moin,

    die Begründung meiner Meinung steht in Beitrag #25, aber lassen wir das, es wird zu nichts führen, da wir beide unterschiedliche Auslegungen der von Dir zitierten Passagen haben. Du hast eine Verknüpfung hergestellt, die ich so nicht sehe, deswegen beurteilen wir die Sache ja auch unterschiedlich. Ein ganz normaler Vorgang in einer Diskussion.

    Gruß Frank

    Hallo Guudsje,

    du hast mich verstanden, aber nur zu 2 Sachverhalten bezüglich der genannten Paragraphen.

    Moin,

    exakt, weil ich nämlich den dritten Sachverhalt so nicht sehe und deswegen das Glied in Deine Argumentationskette zwar passt, aber meiner Meinung nach so nicht existiert, daher von mir auch keine Aussage zu diesem "Kettenglied". Dass es anders wünschenswert wäre, ist klar, aber für mich ergibt sich aus dem Gesetzestext diese Logik nicht.

    Gruß Frank

    Moin,

    Du hast Dir die Antwort eigentlich schon selbst gegeben.

    § 19 (2) S.7 SGB VII

    „Zur Überwachung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe sind Aufsichtspersonen insbesondere befugt, zu untersuchen, ob und auf welche betriebliche Ursachen ein Unfall, eine Erkrankung oder ein Schadensfall zurückzuführen ist.“

    Hier werden die Befugnisse geregelt, aus der sich aber keine Verpflichtung ergibt.

    § 17 SGB VII Überwachung und Beratung
    "(1) Die Unfallversicherungsträger haben die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine Erste wirksame Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer und Versicherten zu beraten. …

    Hier wird eine Verpflichtung ausgesprochen, die sich aber nicht auf die Thematik "zu untersuchen, ob und auf welche betriebliche Ursachen ein Unfall, eine Erkrankung oder ein Schadensfall zurückzuführen ist" bezieht, sondern auf eben die in §17 SGB VII dargestellten Sachverhalte. Du hast es meines erachtens bereits selbst aufgedröselt.

    Gruß Frank

    kann man pauschal nicht sagen.

    Du musst doch wissen, was ihr macht, wenn bei Euch das Telefon klingelt und einer mit einer Explosion droht. ?(


    steht die Benachrichtung von und das Warten auf die Einsatzkräfte hier an erster Stelle.

    Danke, das war jetzt eine klare Antwort auf meine eigentlich einfache Frage.

    @all Danke für die Ausführungen, aber ich möchte nur wissen, wie läuft es bei Euch? Anruf bei der Polizei und Lageeinschätzung abwarten oder Maschinerie sofort in Gang setzen?

    Gruß Frank

    Das ist genau das Meinungsbild, das ich abfragen möchte. Ob es gleich losgeht oder ob man sich erst einmal mit den Einsatzkräften abstimmt. Vielleicht könnt Ihr ja noch kurz ein Schlagwort zur Einrichtung geben (Produktionsbetrieb, Schule, Kindergarten etc.) dann kann ich mir ein Bild machden, da wir ganz verschiedene Bereiche haben, die ich berücksichtigen muss.

    Danke

    Gruß Frank

    Konkret möchte ich das wissen. :D

    Greift da sofort ein Plan, mit dem die geregelte Räumung des Gebäudes in Gang gesetzt wird oder erfolgt erst eine Abstimmung mit der Polizei und der obersten Heeresleitung des Betriebes, wie weiter verfahren werden soll?

    Erfolgt erst eine Einschätzung der Lage durch die Polizei oder beginnt die Maschinerie sofort zu laufen? Um mehr geht es mir im Moment gar nicht.

    Gruß Frank

    Moin,

    wie ist das bei Euch im Falle einer Bombendrohung geregelt? Greift da sofort ein Plan, mit dem die geregelte Räumung des Gebäudes in Gang gesetzt wird oder erfolgt erst eine Abstimmung mit der Polizei und der obersten Heeresleitung des Betriebes, wie weiter verfahren werden soll? Das auch im Fall einer geregelten Räumung die Polizei informiert wird, setze ich mal als gegeben voraus.

    Gruß Frank

    Moin Reinhard,

    ohne Deinen Enthusiasmus bremsen zu wollen (die Idee hinter Deiner Frage ist mir klar). In einem sauber administrierten Intranet sollten genau solche Dinge, wie Du sie auf die Schiene setzen möchtest, nicht funktionieren. Von einem Dokument auf andere Dokumente zu verlinken - in Ordnung, aber aus Dokumenten auf shell-Befehle zuzugreifen oder beliebige ausfühbare Dateien zu starten geht eigentlich gar nicht. Da sollten in der IT alle Alarmglocken angehen.

    Wie willst Du sicherstellen, dass nur bestimmte Dokumente diese Funktionalitäten ausführen dürfen und keine anderen Dateien, die als Anhang via Mail eingeschwebt sind. Ich hätte als ITler mehr als Bauchschmerzen mit Deinem Vorhaben. Wenn Du es wirklich umsetzen willst, sprich auf alle Fälle mit Deinen EDV-Menschen.

    Gruß Frank