Also Loyalität für den AG und nicht für den MA?
Moin,
das hat niemand geschrieben. Lese doch wenigstens die Antworten durch und formuliere sie nicht so um oder deute sie so, dass ein weiterer Schritt auf Deinem Kriegspfad sind.
welche Möglichkeiten hat dann der MA, der Betriebsrat, etc.?
Beitrag 48 lesen!
Gibts auch rechtliches, worauf sich eure Aussagen beziehen?
Beitrag 48 lesen! Da stehen die Rechte. Da Du Paragrafen so sehr liebst, wirst Du mit Hilfe einer Suchmaschine in zehn Minuten mit Sicherheit ein paar Vorschriften finden, in denen Dienst- und Treuepflichten definiert sind. BBG, HBG, BGB etc. Ansonsten: netter Versuch, aber ich werden jetzt nicht in eine Diskussion mit Dir einsteigen, damit Du wieder aus Deinem Wandschrank mit Gesetzeskommentaren zitieren kannst. In bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass es sich bei dem ArbSchG evtl. um ein Gesetz handelt, da ich aber im Gesundheits- udn Arbeitsschutz tätig bin, komme ich mit dieser Vorschrift nicht oft in Berührung.
Was empfiehlt sie denn?
Remonstration, Betriebsrat etc. Deswegen steht ja explizit in §17 ArbSchG "...und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden..." Also erst einmal die anderen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor man weitere Schritte geht.
Zitat von CharlyriIst die BG gesetzlich und grundsätzlich verpflichtet zu untersuchen, ob eine Erkrankung oder ein Schadensfall auf betriebliche Ursachen zurückzuführen ist?
Das war übrigens die Eingangsfrage. Wir sind mal wieder weit weg vom eigentlichen Thema, aber es ist wieder einmal geschafft, einen Thread auf die Schiene "böse, gemeine Arbeitgeber vs. bedauernswerte, bemitleidenswürdige Arbeitnehmer" zu setzen.
Im Übrigen hatte ich aufs Ralphs Beitrag geantwortet und dargelegt, dass Loyalitätspflicht die Meldung an weitere Behörden nicht ausschließt.
Fröhliches Diskutieren noch. Du wirst schon noch andere Opfer finden.
Gruß Frank