Moin Roland,
wie geschrieben geht es um das Tragen von FFP3 Masken. Hier wurde definitiv nichts falsch verstanden
die AMR 14.2 sagt dazu
3. Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte
(1)Atemschutzgeräte werden nach dem Gerätegewicht und den Druckdifferenzen bei der Einatmung und der Ausatmung (Einatemwiderstand, Ausatemwiderstand) in Gruppen eing eteilt. Für die Zuordnung des Atemschutzgerätes zur Gruppe 2 ist die Überschreitung bereits eines der beiden Grenzwerte ( Gerätegewicht oder
Atemwiderstand) maßgebend. Das Gerätegewicht/der Atemwiderstand und damitdie Belastung durch die Geräte steigt von Gruppe 1 nach Gruppe 3 an.
(2)Keiner Gerätegruppe, die eine arbeitsmedizinische Vorsorge erfordert, zuzuordnen sind:
a) Atemschutzgeräte mit einem Geräte gewicht bis 3 kg und keinem Atemwiderstand, denn diese belasten den Träger so wenig, dass eine Gesundheitsgefährdung durch das Tragen des Atemschutzes nicht zu befürchten ist;
b) Atemschutzgeräte mit einem Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar, die weniger als 30 Minuten proTag getragen werden;
c) Fluchtgeräte und Selbstretter, die Personen ausschließlich für Flucht und Selbstrettung tragen und deren Gerätegewicht maximal 5 kg beträgt.
3.1
Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar
Beispiele:Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2;partikelfiltrierende Halbmasken, FFP 1, FFP 2 oder FFP3 (Herstellerangaben beachten); gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske; Druckluft-,Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils mit Atem-anschlüssen mit Ausatemventilen.
Darauf betzieht sich das RP:
bis 30 Min ok
ab 30 Minuten: Arbeitsmed. Vorsorge-> unzumutbare Gefährdung.
Und Mick1204: NATÜRLICH geht es hier um Ärztinnen
9 Monate ausfallen + Elternzeit ist nicht förderlich für den Facharzt...
Ganz schwieriges Thema, denn in Bezug auf Arbeitsschutz nix " mein Bauch gehört mir"