Beiträge von de Uil

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    Moinsen

    ich recycel mal diese alte Thema...aber da hat sich nicht so viel geändert.-

    In der ASR A 4.2 steht ja beannter Weise:

    6 Einrichtungen für schwangere Frauen und stillende Mütter

    (1) Werden schwangere Frauen oder stillende Mütter beschäftigt, müssen Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe in einer Anzahl vorhanden sein, die eine jederzeitige Nutzbarkeit sicherstellen. Die Privatsphäre ist bei der Nutzung zu gewährleisten.

    (2) Die Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen müssen gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Belag ausgestattet sein.

    (3) Für die Räume, in denen die Einrichtungen genutzt werden, gelten die Anforderungen aus Punkt 4.1 Abs. 5 bis 11.

    Finde ich diese Anforderung in irgend einem Meldebogen für das RP wieder ?

    Da ich oben ein "müssen" lese, wäre dieKonsequenz, kein Ruheraum , keine Beschäftigung von Schwangeren...wie seht Ihr das ?

    Anfrage an 2 Hersteller ist schon raus… brauch es aber heute Mittag und wollte Ahnung haben.

    Im SDB von 2002 sind Isocyanate und Xylole drin...klingt nicht so gesund (für u.a. Schlafräume)

    Hi,

    bist du dir sicher, dass eine Querstrebe als feste Abschirmung genügt? Spontan bezweifle ich das und halte das für keine sinnvolle Option zur Erreichung des Schutzziels.

    Genau 👍🏼 wie auch bei mir zu lesen ist, habe ich auch Probleme mit „nur“ einer Querstrebe da Personenkontakt z. B. Fuß oder Kopf weiter möglich ist.

    Ob die Folie auf einer oder beiden Seiten aufgeklebt wird hängt von der Folie und dem Glas ab (wie weit die Bruchsicherheit ertüchtigt werden muss).

    ok …wie berücksichtige ich das richtig ?

    Ich bin keine Glasexpertin.

    Dürfte> 40 Jahre alte Drahtglastüren sein.

    Den Lack kannte ich noch nicht, aber bei den gesehenen Obferlächen ist das wesentliche praktikabler als eine Folie.

    Für diesen Tipp hat sich schon die Fragestellung hier gelohnt : Danke :doppelthumbsup:

    Moin

    bei uns sollen Drahtgalastüren ertüchtigt werden, die sich in Verkehrswegen und zu Aufenthaltsbereichen befinden.

    Entsprechend der ASR A1.7 „Türen und Tore“ ist Drahtglas kein Sicherheitsglas. Aufgrund der hohen Verletzungsgefahr bei gebrochenem Drahtglas ist die Verwendung in Türen von Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen nicht zulässig, es sei denn die Drahtglascheiben sind gegen Personenkontakt wirksam abgeschirmt.

    Eine Vermeidung des Personenkontaktes kann, z. B. durch eine Querstrebe im Bereich des Türgriffes oder durch eine Splitterschutzfolie, erfolgen.

    - Option 1: Die bevorzugte Maßnahme Austausch der Drahtglasscheiben durch Verbundsicherheitsglas!

    (wohl am teuersten aber ein Lebensende des Gebäudes ist absehbar...5- 10 Jahre werden es aber noch sein).

    - Option 2 Splitterschutzfolie .

    Hat jemand Erfahrung, ob diese überhaubt auf unebenen Drahtglas hält ?

    Wird die Folie von beiden Seiten geklebt oder nur auf der Seite in Fluchtwegrichtung ?

    - Option 3: Querstrebe.

    Wie breit ist diese zu gestalten. Primär dachte ich an Türbreit und in Höhe Türgriff +/- 20 cm.(also oberhalb und unterhalb des Griffes) ABER Problem... Tür schnell mit Fuß festhalten-> kein gesicherter Bereich oder Tür gegen Kopf...autsch auch kein gesicherter Bereich.

    So müsste letzendlich der Rest der Tür zusätzlich mit Splitterschutzfolie ausgestattet werden.

    keine Option Das Gehtempo reduzieren (aufgrund der dortigen Tätigkeit ist man manchmal auch flutt unterwegs)


    Ich bin gespannt auf eure Erfahrungen

    (p.s. ich habe immer "Information" und nicht Diskussion als Übertitel wenn ich eien Ebene tiefer das Thema verankere...???)

    Den Giscode findet man oft in Kapitel 7.2 oder 16.

    Allerdings ist er nicht verpflichtend und auch nur für einzelne Produkte möglich.

    Suche mit Giscode GU10 führt zu einigen Produkten.

    Super, :doppelthumbsup: ich bin 7.3 fündig geworden unter 16 bei meinen Beispielen jedoch nicht.

    Das sind hauptsächlich Listen, bei denen der Chemikalienhersteller eine Substitution durchführen sollte, da diese Stoffe möglicherweise reglementiert sind oder gar in Zukunft verboten werden.

    Als Anwender würde ich auf das Schema der TRGS 600 gehen und danach die Prüfung durchführen.

    Gängige Listen sind eher selten, mir ist nur das System der Giscodes bekannt, welches in groben Zügen auch die Gefährlichkeit berücksichtigt innerhalb einer Produktgruppe

    Moinsen

    an welcher Stelle findet man den GISCODE im SDB ?

    Gib es den Code auch auf dem Produkt ?

    Ich setze mich gerade mit der neue "DGUV-Regel 101-019 Umgang mit Reinigungs und Pflegemitteln" auseinander, da geht es sowohl um Subitution als auch um diesen GISCODEund nun suche ich mit Mr. Google nach Beispielen für SDB, aber habe wohl falsche Suchbegriffe und finde bisher nichts.

    Moinsen

    Es soll unter Erdgleich ein Gefahrstofflager errichtet werden.

    Dort sollen z. B. 50-100 Aerosoldosen H222, H229, gelagert werden .

    (sowie Reinigungsmittel, Geschirspülmittel, Handwaschmittel etc.)

    Dazu sagt TRGS 510:

    10.3 (4) In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasflaschen gelagert wer-den, wenn...

    Was meint ihr, kann ich Aerosoldosen analog zu Druckgasflaschen behandeln ?

    (Die Mengenbegrenzung in der TRGS ist ja eigentlich in der Übersichtstabelle gleich)?

    Schon mal Danke für euren Austausch.

    Da es wie caterpilar bemerkte im neuen Sicherheitsingenieur um das Thema Sicherheitsschuhe geht, nochmal der Hinweis (auch wenn Mann nerven möge, aber mit meinem Hintergrund muss ich mal wieder darauf aufmerksam machen ),

    Frauenfüße unterscheiden sich anatomisch von Männerfüßen und sind nicht ein geschrumpfter Männerfuß ! (für die Aber-sager*inner , klar es gibt Ausnahmen).

    Das wissen auch die Hersteller, denn eine Aussage eines MA eines großen Sicherheitsschuh-Herstellers mir persönlich gegen über war : "Ja, Unisex sind Männer-Schuhleisten, aber das ist so gewünscht, dass es als Unisex verkauft wird"

    Die Standbreite 10 trifft dennoch auf beide Geschlechter zu

    Die anatomischen Unterschiede bei Frauenfüßen sind z. B.:

    + Frauen haben größere Waden- und Knöchelumfänge -> geringere Schafthöhe notwndig

    + der maximale Wadenumfang liegt höher,

    + die Höhe von Knöchel (und Malleolus) ist geringer.

    + Der weibliche Fuß ist gekennzeichnet durch einen höheren Fußbogen

    + eine geringere Länge des Knöchels und des äußeren Spanns

    + einen kleineren Spannumfang.

    -> Der Leisten für einen Frauenschuh sollte diesen Unterschied widerspiegeln. So sollte z.B. der laterale Rand des Frauenschuhs für das Köpfchen des 5. metatarsale (Mittelfußknochen) weiter werden und weiter proximal liegen als bei Männern gleicher Konstitution.

    -> weicheres Material für die Dämpfung (wg geringerem Gewicht)

    -> geringere Schafthöhe notwendig, bei Halbschuhe tiefere Knöchelpolsterung

    -> anderes Abrollprofil, da aufgrund des Beckes die Fußstellung unterschiedlich ist

    ->... etc.

    Und aus eigener Erfahrung, seit dem ich eine Frauenschuhmodell trage...es sind Universen vom Tragekomfort.

    Bei Männermodelle hatte ich bei jedem Tragen Blasen oder schnürte sie so fest,dass fast der Fuß abstarb.

    Beim Damenmodel habe ich mir erst bei einem Termin, an dem ich 13 km lief, eine Blase geholt.

    Fazit:

    Wenn ihr euren Koleginnen was gutes tun wollt, biete Ihnen Damenmodelle an.

    Aber warte nicht darauf, dass Frauen sich erst beklagen, dass tun die wenigstens... gerade in Männerdomänen, nimmt frau Fußschmerzen eher hin.

    Und es ist sehr sicherheitsrelevat, den in den Männermodelle bin ich z. B. viel häufiger an Kanten gestolpert...

    Was waren das schöne Zeiten, als Anfragen schriftlich rein kamen und sich niemand darüber gewundert hat, dass nach einer Woche noch keine Antwort im Briefkasten lag. :)

    Gruß Frank

    Richtig, das war das goldene Zeitalter des Beamten:Lach: und meine ersten Sicherheitsschuhe waren eine Art feste Gummiplatte (in der sicher einen Stahlsohle war + Sicherheitkappe + grauem Lederüberzug. Das Knien war eine Tortur für die Füße.

    Leider habe ich sie entsorgt, bevor ich entschied Sifa zu werden.

    Die als Anschauungsobjekt und niemand hätte sich über die heutigen Modelle beschwert....

    Moin

    hat sich jemand schon einmal mit dem Thema auseinandergesetzt ? Für mich klingt das alles erst einmal verwirrender, auch wenn die Neuerungen ihre Berechtigung hat.
    Hat jemand einen Gegenüberstellung als TABELLE der DIN EN ISO 20345:2012 und der DIN EN ISO 20345:2022

    Sachgebiet Fußschutz
    ...
    Im Markt und in der Benutzung befindet sich aktuell Fußschutz, der nach den Normen DIN EN ISO 20345:2012 bzw. DIN EN ISO 20347:2012 sowie den revidierten Normen DIN EN ISO 20345:2022 bzw. DIN EN ISO 20347:2022 geprüft ist.

    Mit der Normrevision 2022 haben sich insbesondere Veränderungen zu den Kategorien, der Rutschhemmung, dem Widerstand gegen Durchstich ergeben. Darüber hinaus gibt es neue optionale Zusatzanforderungen, wie z.B. den Halt auf Leiter. Darin begründet werden für einen Übergangszeitraum beide Listen vorgehalten. 

    Moinsen und Willkommen


    dann hüpfen bei Dir oft Arbeitschützer in der Gegend rum :D.


    Das Parkhotel Jordanbad ist ein Tagungshotel der UKBW … für mich allerdings so JWD, dass ich da nicht eher hinkomme🤪

    Erlebt ein Bahnmitarbeiter unmittelbar den Suizid eines Reisenden mit und erleidet deshalb eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), hat er nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Zeuge eines Gleissuizids

    Geklagt hatte ein Kundendienstmitarbeiter der Deutschen Bahn, der während seines Dienstes Zeuge eines sogenannten Gleissuizids geworden war. Er war am Bahnsteig von einem Mann angesprochen worden, der sich nach einem Zug erkundigte. Dieser stieg dann aber nicht in die Bahn ein, sondern rannte los und warf sich vor einen Zug. Kurz darauf fand der Bahnmitarbeiter den zweigeteilten Leichnam. Nach einer kurzen Arbeitsunfähigkeit übte der Kläger seine Tätigkeit zunächst weiter aus, litt aber unter Flashbacks, Albträumen und Schlafstörungen. Die behandelnden Ärzte diagnostizierten eine PTBS. Mittlerweile ist der Mann voll erwerbsgemindert.

    Diagnosekriterien einer PTBS erfüllt

    Der zuständige Unfallversicherungsträger stellte als Unfallfolge lediglich eine vorübergehende akute Belastungsreaktion fest, weil keine fortlaufende Traumafolgestörung belegt sei. Schließlich sei der Mann zunächst lediglich zwei Wochen arbeitsunfähig gewesen und habe dann weitergearbeitet. Zudem habe er weitere Schicksalsschläge erlitten, die man berücksichtigen müsse. Das Gericht sah dagegen die Diagnosekriterien einer PTBS als erfüllt an. Bei dem Unfall habe es sich um ein objektiv schwerwiegendes Ereignis gehandelt, Flashbacks und Albträume seien belegt. Außerdem vermeide der Versicherte Reize wie Bahnhöfe oder Bahnsteige, die mit dem traumatischen Erlebnis verbunden seien. Die unversicherten Mitursachen sahen die Darmstädter Richter als nicht überragend an.

    und wer es richtig lang mag:

    ( Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22.02.2022, Az. L 3 U 146/19)

    ob jemand mit den Chemikalienhandschuh MaxiDex Ad apt erfahrungen hat. jein

    Möchte den evtl. testen, der Vertreter hat den natürlich über alles gelobt. 

    Ich habe auf Messe davon ein Muster bekommen

    Interessant für mich wären Besonderheiten (Geruch), <Xinnen ist er mit irgendeinem angeblich hypoallergene Pflegesubstanz ausgestattet...(aber die soll noch verändert werden)...für mich stinkt es widerlich, Kolleginnen finde es angenehm

    Gefühl ok
    feinfühligkeit okFazit: in meinen Bereichen kann ich mir keien Einsatz vorstellen

    (ok nun bekomme ich nie wieder Muster von dieser Firma;()