Ich würde auch nahe legen, dass wenn ein Waschbecken in der Nähe ist, dies ausreichend wäre.
UND DAS IST EIN IRRGLAUBE!!!
Dieser Unfall ereignete sich in einem Restaurant in der Küche. Der Mitarbeiter griff nach dem Kanister mit Konfektomatenreiniger der oben offen auf dem Gerät stand. Die Dusche erfolgte über beide Augen. Man spülte, als man ihn schreiend endlich fand, mit dem Wasserhahn und alarmierte einen Notarztwagen. Dieser hatte 3 Flaschen dabei. Es reichte nicht für die Strecke bis nach Boberg in BG Krankenhaus. Er hatt nun noch 20% Sehkraft je Auge. Es erfolgte Unfalluntersuchung etc. Prüfung der GB...Unterweisung für das gesammte Personal etc... und es wurden eine Flasche (1 x 500ml) beschafft. Ca. 4 Monate später wieder ein Unfall mit Konfektomatenreiniger ! Diesmal hatte man den Reiniger in den Ofen eingesprüht als der Lüfter noch lief. Da war dann die Staatsanwaltschaft vor Ort. Mein Forderung vor beiden Unfällen ein stationäre Augenspülstation im Abwaschbereich einzubauen konnte ich belegen. Der GF des Hauses wurde gefeuert und es blieb alles beim alten. Ich habe dem Kunden dann fristlos gekündigt. Mittlerweile gibt es das Haus nicht mehr, es ist abgebrannt...(Die Versicherung hat nicht gezahlt...)
Empfehlung der ArbMed Fraktion 15 Minuten konstand spülen. Das bedeutet ich müsste 30 Flaschen auf Lager haben!!!!!!!!!!!!!!