Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Zur Info: Die Pflegenden machen keine Reinigungsarbeiten. Es gibt aber Mitarbeiter des Pflegedienstes, die genau dafür angestellt sind.
Logisch brauche ich als Privathaushalt kein Gefahrstoffmanagement betreiben. Darum geht es aber hier nicht, sondern um Mitarbeiter, die mit Gemischen arbeiten, die beim Unternehmen (namentlich) nicht bekannt sind.
Ich hatte gehofft, im Forum jemanden zu finden, der ein Unternehmen betreut, dass in ähnlicher Situation ist und aus der Praxis berichten kann. Was ich aber aus euren Nachrichten heraus lese: "haushaltsnahe" also geringe Gefährdung in einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung für Reinigungsarbeiten dokumentieren... und hoffen, dass Kontrollorganen das so reicht! Das könnte man dann nur ganz allgemein über die verwendeten Mengen machen. Eine Beurteilung von der stofflichen Seite aus, setzt ja wieder eine Auflistung (SDB etc. ...) selbiger voraus. Das genau wollen wir vermeiden.
Was ich dem Unternehmen noch vorschlagen werde ist eine entsprechende Unterweisung des Reinigungspersonals nach Betriebsanweisung. So sollte es gehen...