Hallo,
auch hier noch einmal. Alles alles Gute, viel Erfolg und Gesundheit für das Neue Jahr.
Unser Baudezernat hat uns eine neue REHA-Klinik gebaut. Ein Teil des neuen Bettenhauses auch als Therapiebereich genutzt. Die dort zur Verfügung stehenden Therapeutenbüros, Gruppensprechräume und auch die Flure besitzen eine furchtbare Akustik. Dadurch baut sich bei einem Gepräch echt Lärm auf. Subjektiv betrachtet. Aber hörbar.
Therapeutenbüros werden entweder als Büros (Bildschirmarbeit vom T.) oder auch bei Einzelgesprächen mit Rehabilitanden genutzt. Gruppenräume als Gruppengesprächsraum für bis zu 16 Personen
Der Leiter der Klinik hat jetzt die BG ins Haus geholt und hat die TAP den Lärm mit einem normalen Schalldruckpegelmessgerät messen lassen.
Hierzu nachfolgend ein paar Aussagen meinerseits zu diesem Fall:
1. Das Messgerät misst nur die Schallpegelspitzen in dB(A) bezogen auf die Hörkurve des Menschen (A) und gibt keine Auskunft über die wirkliche Belastung über einen 8-Stundentag. Kann ich hier ein einfaches Schalldruckpegelmessgerät einsetzen und die angezeigten Werte nutzen? Gemessen von der TAP wurden teilweise über 70 dB(A) --> bei einem simulierten Therapiegespräch.
2. Durch den Nachhall addiert sich der Schallpegel auf. Müsste ich hier nicht ein Messgerät einsetzen, welches einen Mittelwert misst und nicht nur die Spitzen?
3. Speziell in diesem Fall, muss unbedingt auch die Nachhallzeit durch eine akustische Messung gemessen werden, um einen verwertbaren Schalldruckpegel für den Zeitraum des Gespräches ermitteln zu können?
4. Die Ausstattung des Büros bildet eine wesentliche Grundlage für effektiven Schallschutz. Bilder, Teppichböden und auch Lamellenstores könnten hier schon eine gute Maßnahme zum Schallschutz darstellen. Zusätzlich schalldämmende Decken- oder Wandpaneele.
Diese Maßnahmen sind bekannt.
Stimmen diese Aussagen?
Das eigentliche Problem kommt hier aus einer anderen Richtung. Die Klinikleitung will jetzt mit den von der TAP gemessenen Werten (m. M. n. fehlgemessenen Werten) den Bauherrn zwingen, Schallschutzmaßnahmen durchzuführen. Dieser stellt sich auf die Hinterbeine und sagt: "Gebaut wurde nach den baulichen und gesetzlichen Anforderungen" und diese wurden eingehalten. Also sind die Schallschutzmaßnahmen durch die Klinik selbst zu tragen. Eine Einigung beider Parteien ist nicht möglich.
Ich könnte natürlich jetzt sagen, dass die Zustände in den Räumen nicht hinnehmbar sind und Schallschutzmaßnahmen empfehlen (Kosten liegen bei mehreren 10T Euro). Dann kommt einer und misst mit der richtigen technik und stellt fest, dass die Werte innerhalb der erlaubten Werte und Toleranzen liegen.
Am Ende werde ich eine Akustikmessung empfehlen. Mir fehlt nur noch die aussagekräftige Begründung.