Beiträge von MichaelD

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    ...seit ihr diejenigen, die die Verantwortung fuer eure Teilnehmer uebernehmt - schliesslich steigt im falle eines Falles i.d.R. auch eure BG mit ein. Bei Schulklassen ist das manchmal etwas anders, da hier besondere Versicherungen existieren - glaub' ich!!! Sicherheitseinweisungen in eurem betrieb gehoeren dazu, allerdings sollten diese auf die Schulung / das Thema zugeschnitten sein und nicht 40% der "Trainingszeit" in Anspruch nehmen.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...waere dann allerdings ein starkes Stueck. Wenn ihr einen solchen Verdacht habt, wie immer ihr auch darauf gekommen seit, dann sind natuerlich "Gespraeche" mit dem Lieferanten angesagt. Das haette dann ja schon fast was von Vorsatz. In diesem Zusammenhang seit ihr dann aber wahrscheinlich wohl geruestet, mit beispielsweise Analysen etc.?!?!


    Spannend, keep us updated...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...das kann ich mir bei aller Liebe nicht wirklich vorstellen. Wie kommst Du denn zu der Erkenntnis?


    However, meines Wissens gibt es noch irgendwelche Klauseln, die den Bereich "Betriebsgeheimnis / Rezeptur" betreffen. Ist aber, ehrlich gesagt, auch nicht meine spezielle Baustelle...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...geb ich doch meinen Senf auch mal mit dazu...


    Ich bin wahrscheinlich ein Exot weil dies eines der wenigen Foren ist, die ich ueberhaupt besuche. Ich bin auch keinem der "sozialen Netzwerke" zugehoerig und meine Kommunikation ist auf diesem Wege sehr beschraenkt. Vielleicht faellt es mir ja deswegen besonders auf:


    Wann immer ich Kommunikation in elektronischer Form verfolge stelle ich fest, dass auf allgemein gueltige "Umgangsformen" immer weniger Wert gelegt wird. Das geht mit persoenlicher Ansprache los, setzt sich fort mit dem teilweise voelligen Verzicht auf die Regeln der Rechtschreibung und Grammatik (Mir ist es einfach schleierhaft wieso sich Leute herausnehmen elektronisch grundsaetzlich ohne Versalien zu schreiben!!) und endet dann beispielsweise in o.g. Auswuechsen. Dies betrifft nicht nur dieses Forum hier, sonder tatsaechlich auch "offiziellen" email Verkehr im Geschaeftsleben. Wahrscheinlich ist das allerdings ein Preis, den man fuer beispielsweise Annonymitaet zahlen muss.


    Ich fuer meinen Teil versuche mich daher weder ueber solche Aspekte aufzuregen, noch werde ich anderen auf diesem Wege ein zusaetzliches Mass an Bildung oder Erziehung zukommen lassen. Ich fuer meinen Teil habe dies einfach als Konsequenz akzeptiert und gehe dementsprechend auch damit um...


    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...wie der alte Herr Zimmermann frueher immer sagte (Also fuer einige von euch: Das war der Vorgaenger von Rudi Cerne...). Ich bin ja versucht zu sagen: "Aufgehaengt gehoert derjenige, der solche Gelder vor Ort bezahlt." Wer so daemlich ist, hat eigentlich in verantwortungsvoller Position eines Unternehmens nichts zu suchen, eh, eh, eh.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...sollte doch immer von einem geschulten Personenkreis durchgefuehrt werden, oder?!?! Ich wuerde mich hier nicht auf IT-Tools verlassen. Wenn irgendetwas unklar ist, und wenn es sowieso nur wenige Faelle im Jahr sind, dann schalte doch einfach euren Gefahrgutbeauftragten ein. Das ist in meinen Augen der bessere unbd vor allem der sicherere Weg. Dafuer sind diese leute schliesslich da.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...das ich als Käufer einer Batterie keinen Umgang mit der Säure habe. Das MSDS ist vielleicht für den Hersteller der Batterie wichtig, da dieser die Säure handelt. Wenn ich als Werkstattmitarbeiter beispielsweise Säure nachfüllen muss, muss ich natürlich ein MSDS haben - dies bekomme ich aber vom Lieferanten der Säure und nicht mit dem Kauf der Batterie.
    Ich koennte auch anders fragen: "Wenn Du ein Auto kaufst, bekommst Du dann auch ein MSDS fuer das Benzin?!?"


    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...wenn Du Dich auf die 14001 vorbereiten willst und keine Ahnung hast (Das ist jetzt bitte nicht boese gemeint!!!) solltest Du von schnellen Ratschlaegen, Internetrecherchen etc. die Finger lassen und Dir eine kompetente Unterstuetzung ins Haus holen. Alles andere geht meiner Erfahrung nach komplett in die Hose.


    Die Erstellung des Handbuches, also die Beschreibung eurer Prozesse und Ablaeufe, ist der zweitwichtigste Schritt ueberhaupt - der wichtigste ist natuerlich der, die Vorgaben auch in der Praxis umzusetzen :-).


    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...das sich der Begriff der Krankschreibung einfach nicht ausrotten laesst. Diese ist aber de facto nicht existent. Ein Arzt kann einen AN arbeitsunfaehig schreiben - nicht mehr und nicht weniger. Hierzu sind allerdings immer die Art der Tätigkeit und die Krankheit bzw. Verletzung in Relation zu setzen. Aber das nur am Rande...


    Grundsaetzlich kann ein AN auch vor Beendigung des Arbeitsunfaehigkietszeitraumes wieder taetig werden. Dies ist aber in der Tat nicht ohne Zustimmung des AG moeglich, da dieser immer noch seiner Fuehrsorgepflicht nachkommen muss.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    Keine Erhoehung der Ausfallzeiten da kein LTI. Die schlechte: Einen tödlichen Unfall. Und wenn Du damit vor Kunden stehst, insbesondere international, dann interessiert die LTIF keine S... mehr, wenn an der Spitze der Pyramide eine 1 steht.


    Hier hat Andrasta vollkommen Recht.


    Solltest Du diesen "internationalen" Weg weiter gehen, werden Dir bestimmt noch so Dinge wie: CSML (Catastrophic, Major, Serious, Light), AARm (Atomotive Accident Rate miles) usw. begegnen...


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    Michael

    ...ein klassischer Fall von "Wünsch Dir was!" Ich halte es ebenfalls für unwahrscheinlich und mir sind auch bis dato noch keine entsprechenden Fälle bekannt.



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    Der Michael

    ...im Gegensatz zu Fluegelschraube: Klares "Nein!" Einen "Regalbeauftragten" braucht keiner, will keiner und ist auch von keinem vorgeschrieben. Der Begriff ist ein Konstrukt findiger Unternehmen, die, mal wieder, Seminare verkaufen wollen. Da bist Du mit U.Riedel's Aussage sehr viel besser bedient - "Befähigte Person". Bei entsprechender Kenntnis kann dies dann selbstverständlich auch die Person sein, die momentan die Leitern prueft.



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    Der Michael

    ...das ein Gaswarngeraet nicht schuetzt, genausowenig wie z.B. ein Hinweisschild. Ein Warngeraet macht eben genau das, es warnt vor einer Gefahr. Dementsprechend ist es auch nicht als PSA einzustufen.



    In diesem SInne


    Der Michael

    ...das, Frank, wird Dir wahrscheinlich ein Blick in die Betriebsanleitung sagen.


    Waldmann: Solche Teile kosten schon ein paar Euro. Da lohnt sich zumindest eine Pruefung.


    AL MTSA: Schon erstaunlich wie leicht Dir eine bildgestuetzte Ferndiagnose gelingt und Dir solche Pauschalaussagen über die Lippen gehen. Hut ab. Ich für meinen Teil wuerde da schon mal ueber Materialzusammensetzung oder Statiken nachdenken - muss aber vielleicht auch nicht sein...



    In diesem Sinne


    Der Michael

    ...zum Thema. Sicher werden einige Aspekte bei vielen Tätigkeiten nicht immer ausreichend betrachtet und hier ist ein weitergehendes Denken erforderlich - voellig richtig. In vielen Faellen ist hier die Hoehenrettung unterrepresentiert. Allerdings Jens, ein Ersthelfer ist genau das: ein Ersthelfer. Wenn mir ein Kollege auf einem Geruest einen Kreislaufzusammenbruch oder Herzinfarkt bekommmt, dann kann ich nur das tun, was in meiner Macht steht. Wenn ich also aufgrund des Platzes ohne Eigengefaehrdung keine HLW durchfuehren kann, dann kann ich es nicht! Wenn ich ihn nicht in eine stabile Lage bekomme, muss ich mich halt anders um ihn kuemmern. Muss ich deswegen Gerueste mit einer Mindestbreite von 1,2 m aufstellen?!?! Sicher nicht.


    Das Thema hier zeigt allerdings auch noch einen anderen Aspekt: Hoehenrettung, was auch immer wir darunter verstehen, ist definitiv eine Sache fuer Profis. Mal eben MA zu diesem Thema schulen halte ich fuer sehr bedenklich, da hier sehr schnell mehr kaputt gemacht als geholfen werden kann.


    Wenn also spezielle Arbeiten anstehen, z.B. Wartungsarbeiten an einem Industrieschornstein, gehoert ein entsprechendes Konzept der ausfuehrenden Firma zu der Ausschreibung dazu. Wenn noetig muessen hier entsprechende Rettungskraefte auf Stand by stehen - und dementsprechend natuerlich auch bezahlt werden!!! Bei "gewoehnlichen" Baustellenarbeiten auf Geruesten ist hier sicher die Rettungskette ueber BW gefragt. Allerdings muessen dann so Dinge wie Zufahrtswege und Erreichbarkeit bedacht werden...



    In diesem Sinne


    Der Michael

    ...ist richtig, das der Verlader für das verkehrssichere Verladen und der Fahrer für das betriebssichere Verladen verantwortlich ist (s. HGB). Heißt: Der Fahrer muß dem Verlader Auskunft über die Lastverteilung auf dem Fahrzeug geben. Für die eigendliche Sicherung ist, theoretisch, tatsächlich der Verlader verantwortlich.


    Ebenso verhält es sich bei der Entladung. Macht auch Sinn, da der Fahrer u.U. gar keine Kenntnis über beispielsweise Schwachstellen der Last oder Gewichtsverteilung etc. hat.


    In der Praxis ist es i.d.R. eine gemeinsam durchgeführte Aufgabe. Macht auch Sinn! Schwierig wird's erfahrungsgemäß immer dann, wenn einer der beiden Beteiliggten versucht, Verantwortung plump abzuschieben: "Hier Fahrer, unterschreib' das Du für die Ladungssicherung verantwortlich bist." - Hat im übrigen auch rechtlich keine Basis mehr.



    Lange Rede, kurzer Sinn: Anschlagen der Last ist, rein rechtlich, Aufgabe des Empfängers.



    In diesem Sinne


    Der Michael

    ...schon klar. Meine Fragestellung ist nur: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines entsprechenden Keimkontaktes durch eine Besucherbrille?!?!?! Anders gefragt: Wie oft wischen wir uns alle mit ungewaschenen Fingern im Laufe eines Tages am oder im Auge herum?!?!


    Also, missversteht mich nicht. Ich möchte eine solche Infektionsmöglichkeit nicht ausschliessen. Ich habe nur die Frage nach der Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Keim ausschliesslich durch die Nutzung einer Besucherschutzbrille übertragen wird, gestellt. Diese schätze ich in diesem Falle nach wie vor als sehr gering ein.