...ist richtig, das der Verlader für das verkehrssichere Verladen und der Fahrer für das betriebssichere Verladen verantwortlich ist (s. HGB). Heißt: Der Fahrer muß dem Verlader Auskunft über die Lastverteilung auf dem Fahrzeug geben. Für die eigendliche Sicherung ist, theoretisch, tatsächlich der Verlader verantwortlich.
Ebenso verhält es sich bei der Entladung. Macht auch Sinn, da der Fahrer u.U. gar keine Kenntnis über beispielsweise Schwachstellen der Last oder Gewichtsverteilung etc. hat.
In der Praxis ist es i.d.R. eine gemeinsam durchgeführte Aufgabe. Macht auch Sinn! Schwierig wird's erfahrungsgemäß immer dann, wenn einer der beiden Beteiliggten versucht, Verantwortung plump abzuschieben: "Hier Fahrer, unterschreib' das Du für die Ladungssicherung verantwortlich bist." - Hat im übrigen auch rechtlich keine Basis mehr.
Lange Rede, kurzer Sinn: Anschlagen der Last ist, rein rechtlich, Aufgabe des Empfängers.
In diesem Sinne
Der Michael