Beiträge von MichaelD

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    Da es in den seltensten Faellen moeglich ist mit Null Risiko zu arbeiten, ist eine Abschaetzung des Potentials in meinen Augen sehr wohl notwendig und sinnvoll. Da bei einer Abschaetzung gem. genannter Verfahren immer auch ein subjektiver Anteil des Betrachters eine Rolle spielt, koennen am Ende natuerlich auch unterschiedliche Ergebnisse bei verschiedenen Personen stehen. Nichtsdestotrotz stehen fuer mich die Tatsachen das:

    - die Ausfuehrenden sich ueberhaupt Gedanken um die Taetigkeit machen,
    - Eine Betrachtung der Risiken stattfindet,
    - Massnahmen zu Verminderung von Risiken getroffen werden koennen,
    - Risikopotentiale stark gemindert werden koennen...

    im Vordergrund. Daher sind solche Methoden auch keinesfalls praxisfremd, sondern ein sehr gutes Werkzeug um Bewusstsein bei den MA zu schaffen und zu entwickeln.

    Klassisches Beispiel: Flugzeug. Steigst Du in ein Flugzeug, dessen Wert >0 ist?!?!? Ja sicher - oder Du fliegst gar nicht mehr. Fuer mich ist ein Risiko von, sagen wir mal 1 (sehr unwahrscheinlich), akzeptabel. Stehe ich aber vor einem Flieger der "Never come back airline" mit dem Potential 8 (Sehr wahrscheinlich), steige ich sicherlich nicht ein...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    es ist wie immer (und hier wiederhole ich einiges schon gesagte): Es kommt darauf an!!!! Hi, hi...

    - Also, wenn Du beispielsweise Papier schneiden willst, kannst es zu Schnitt- und Stichverletzungen kommen. Wenn die Schere durch eine Sicherheitsschere, also eine "Kinderschere" ersetzt wird, kann ich sowohl die Schwere als auch die Wahrscheinlichkeit positiv beeinflussen.

    - Wenn ich unter Geruesten durchgehen muss, kann ich, da passiv, die Wahrscheinlichkeit das mir etwas auf den Kopf faellt nicht beeinflussen aber die Schwere - ich trage einfach einen Helm.

    Die Folgen eines Schadensereignisses zu mindern, also die Unfallschwere zu beeinflussen, ist orginaere Aufgabe der PSA. Wann immer diese in deinen Massnahmen zu finden sind, beschaeftigst du dich mit der Schwere.

    Rauemliche Trennungen von Mensch und Gefahr stellen eine Minderung der Eintrittswahrscheinlichkeit dar.

    Am Ende des Tages zaehlt allerdings immer nur der Koeffizient, also das Risiko.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    However, Kennzeichnungen gem. Gefahrgut und Gefahrstoffrecht sind immer notwendig wenn die entsprechenden Umstaende gegeben sind. In der Regel wird jeder Stoff, der transportiert wird, auch irgendwann verwendet. Daher sind ueblicherweise GHS Kennzeichnungen immer erforderlich.

    Bei der Gefahrgutkennzeichnung muessen Gebinde nicht notwendigerweise eine entsprechende Kennzeichnung tragen, da es beispielsweise die Moeglichkeit einer sog. Umverpackung gibt. Hier werden mehrere Kleingebinde in ein Großgebinde (Kiste, KKarton etc.) gepackt und diese dann entsprechend Transportrecht gekennzeichnet.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...genau so isses. Ein MA der nicht in der Lage ist eine GB zu erstellen haelt definitiv die Haende bei sich und macht....nix!!!!


    ...und bevor jetzt wieder der shitstorm der Schlaumeier auf mich niederprasselt: Ich rede nicht von grundsaetzlichen GB's, die i.d.R. immmer mit Hilfe des AG und der SiFa erstellt werden. Allerdings muessen alle MA befaehigt sein, GB's zu erstellen. Die einfachste Form benoetigt noch nicht einmal ein Dokument sondern "lediglich" ein Nachdenken VOR Aufnahme der Taetigkeit.

    Bezogen auf die Lehrer hiesse das beispielsweise: Eine generische GB "Arbeiten im Schullabor im Rahmen des Chemieunterrichts". Eine speziell taetigkeitsbezogene ist vom Lehrer vor Beginn des Unterrichts unter Beruecksichtigung der aktuellen Situation zu erstellen...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    i.d.R. sollte eh nur eine Pflichtenuebertragung existieren, unabhaengig von dem Taetigkeitsumfang. Basis hierfuer ist, wie Du sicherlich weist, der §9, OWiG.

    Und da sind wir dann auch schon. Der Umfang der Pflichtenuebertragung richtet sich selbstverstaendlich nach den Veratnwortungsbereichen der Betroffenen. So kann zum Beispiel ein Abteilungsleiter in einem Verwaltungsbereich durchaus verantwortlich sein fuer die Durchfuehrung von Brandschutzuebungen. Solche Details sind aber ueblicherweise nicht in einer solchen Uebertragung genannt. Hier reichen haeufig allgemeine Formulierungen wie: "...fuer regelmaessige Unterweisungen in Arbeits, Brand- und Umweltschutz...", "...an Massnahmen zum Umweltschutz teilzunehmen, zu initiieren und auf Wirksamkeit zu kontrollieren.." etc. aus.

    Sehr interresant in diesem Zusammenhang ist uebrigens folgender Auszug aus der BGI 508: "Ein aus rechtlichen Gründen unwirksamer Übertragungsakt ist auf die Verantwortlichkeit des Beauftragten grundsätzlich ohne Einfluss (§ 9 Abs. 3 OWiG). Notwendig ist jedoch, dass der Beauftragte mit dem Einverständnis des Unternehmers tätig geworden ist und tatsächlich eine Stellung eingenommen hat, wie sie von § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG vorausgesetzt wird. Es muss also zumindest faktisch ein Auftragsverhältnis vorliegen."

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...guckst Du hier: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betrifft-unter…ge-gesetze.html

    Das schoene an unserem Staate: Alles ist schoen wage formuliert. Keiner sagt Dir genau was Du alles brauchst, gut, nae?!?!?

    Anyway, selbstverstaendlich ist mit einer elektronischen Form, in richtiger Art und Weise, den Anforderungen Genuege getan. Bei mir gibt's schon seit 100 Jahren keine Papieraushaenge mehr (Stichwort: Zustand, Aktualitaet etc, pp.).

    Voellig losgeloest von der Fragestellung: Wer hat je einen MA gesehen, Betriebsraete klammere ich hier mal aus, der jemals da reingeschaut und, obacht (!), auch verstanden hat was er da gelesen hat?!?!?!?

    Meine ganz persoenliche Meinung: Diese Aushangpflicht waere fuer eine schoene Verschlankung der Regularien praedestiniert. In den "smarten Zeiten", s. Tread zu anderem Thema an anderer Stelle, "Flatrate" und dem "privaten" Surfverhalten der MA am Arbeitsplatz kommt jeder der es moechte so oder so an diese Infos...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...um es mal mit Huxley zu sagen...

    Ausloten immer neuer Moeglichkeiten auf der einen und wecken von Beduerfnissen auf der anderen Seite. Je mehr Schnickschnack, desto "hipper". Schaut euch den privaten Umgang der Leute mit "modernen" Kommunikationsmitteln an. Die allermeisten haben die Hose sowieso schon bis zu den Knoecheln unten, da wir meussen uns ueber Datenschutz in Betrieben gar nicht mehr unterhalten. Ich habe allerdings auch schon Menschen gesehen, die fluchend wie bekloppt auf der Fernbedienung ihres Autos rumgehauen haben weil die Tuer nicht aufging - aber nicht (mehr) in der Lage waren, diese mechanisch durch drehen des Schluessels zu oeffnen - that's smart (!) ...

    Anyway...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    DAS nenn' ich mal eine BA!!!!

    Also:
    - Du darfst keinesfalls mit Wasser an das Gefaess, wg. gefaehrlicher Reaktionen - musst aber auf der anderen Seite bei Hautkontakt mit viel Wasser spuehlen (!!!). Ebenfalls untersagt ist Luftkontakt.
    - Du darfst nur unter inerter Atmosphaere arbeiten,
    - Dein Topf ist brennbar
    - Personen mit Allergien duerfen den Topf gar nicht anfassen
    - ...

    Glaubst Du nicht, dass Du hiermit ein wenig ueber das Ziel hinaus schiesst?!?! Eine solche BA ist in einem solchen Fall definitiv nicht zu gebrauchen!!!!

    Kleine konstruktive Anmerkung: Wenn Du gar nicht weist, was mit dem Ding geschehen soll, ist eine Betrachtung möglicher Gefaehrdungen schlicht unmöglich. Versuche doch mal, dich bei den entsprechenden Stellen schlau zu machen und etwas mehr Informationen zu sammeln, bevor Du mit solchen Aktivitaeten anfaengst. Ich glaube viele Ueberlegungen erledigen sich dann von selbst.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...vielleicht habe ich mich missverstaendlich ausgedrueckt, aber was die Praevention, die Gestaltung von Arbeitsverfahren und Plaetzen etc. angeht bin ich dabei. Die ursaechliche Fragestellung war aber in einem Teilbereich angesiedelt, der Personalsache ist - und DA halte ich mich halt raus.

    Mit anderen Worten: Wenn der MA wieder eingegliedert werden muss, kuemmere ich mich selbstverstaendlich mit um ihn, aber erst dann! Ob er nun heute oder morgen kommt, wer in der Zwischenzeit sein Gehalt, Krankengeld etc. zahlt, wie sich das auf seine Rente auswirkt oder wer zusaetzliche Kosten im Rahmen der Wiedereingliederung finanziert ist mir, salopp gesagt, sch... egal. Und darum kuemmere ich mich eben auch nicht.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    kann es sein, dass es hier mit der Fragestellung Interpretationsprobleme gibt? Fragst Du hier nach expliziten, gesonderten Fluchtwegen oder missverstehe ich diese Frage?

    Deine Verkehrswege koennen selbstverstaendlich auch als Fluchtwege dienen und gekennzeichnet werden, wenn sie die entsprechenden Anforderungen erfuellen. Hast Du also ausreichend Ausgaenge, werden Weglaengen und -breiten nicht ueber- oder unterschritten, kannst Du diese Wege als Fluchtwege kennzeichnen und nutzen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    dies ist ein Thema, bei dem solche Probleme immer wieder auftauchen. Ursache ist haeufig eine Unkenntnis oder Fehlinterpretation der Sachlage.

    Fakt ist: Ist der Bereich so gekennzeichnet gilt das Gebot - ist ja schliesslich ein Gebotszeichen. Was helfen kann waere in diesem Falle ein Zusatz: "Bei Generatorenbetrieb Gehoehrschutz tragen!" Allerdings kann ich nicht beurteilen wie sich der Fall darstellt, in dem bei einer Routinebegehung der Generator, netzausfallbediingt, ploetzlich anspringt. Kann dies ein entsprechendes Risiko darstellen?!?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    grundsaetzlich bin ich mit Dir schon auf einer Linie was die Mitgliedschaft der SiFa in einem solchen Kreis und die von Dir angerissenen Aufgaben angeht. Allerdings halte ich mich aus personal- und arbeitsrechtlichen Dingen komplett raus. Wenn's kompliziert wird neigen Personaler gerne dazu solche Dinge abzugeben. Da kommt der Link: "Wiedereingliederung - Arbeitsschutz" gerade recht.

    Nichtsdestotrotz ist dies m.E. eindeutig im HR Bereich angesiedelt. Man hat mich hier auch schon mehrmals versucht "ins Boot zu holen"; mittlerweile sind die Fronten aber geklaert und das ist auch gut so. De facto habe ich weder Lust, noch die Zeit mich in solche Dinge reinzuarbeiten. Hier gilt fuert mich: "Schuster bleib bei deinen Leisten!"

    In diesem Sinne
    Der Michael

    Und was ist der nächste Eingriff ins Eigentum? Wenn es um das Treppenhaus/Flure/
    Gemeinschaftsräume etc.geht, würde ich Dir zustimmen. Die Privatwohnung in Eigentum aber definitiv nicht.

    ./. "Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010 " ?!?!?

    MANN, SEI FROH DAS DEM NUN ENDLICH SO IST!!!!!

    Ich moechte zwar auch gerne jeden inbruestig davon ueberzeugen einen Helm zu tragen...aber wenn dem nicht so ist, dann noetige ich in halt im Sinne der Sicherheit und der seiner Mitmenschen dazu und dann ist mir seine persoenliche Befindlichkeit relativ egal.

    So, Schluss fuer mich mit diesem Thema...unabhaengig von den "letzten Worten", die so sicher folgen wie die Asche dem Feuer...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You can't always get what you want..."

    Erste Frage: Will ich einen solchen Schutz, welcher ja gerade von Dir Simon wehement gefordert wird, gesetzlich geregelt haben? Hier sind die angesprochenen Bundeslaender ja schon weit vorne.
    Zweitens: Moechte ich hier, neben besteheneden Pruefnormen und Regularien, noch weitere technische Anforderungen festlegen?!
    Drittens: Soll das ganze noch eine ausfuehrliche Buergerbeteiligung oder "Wuensch dir was!" behinhalten?

    Ich gebe hier dem Gerichtsentscheid in vollem Umfang Recht, da es hierbei einem Vermieter oder einer Eigentuemergesellschaft nicht zuzumuten ist, Einzelschicksale beruecksichtigen zu muessen. Den "Eingriff iin das Eigentumsrecht" kann ich hier auch nicht so stehen lassen. Dies sind nun mal die Spielregeln in einer Eigentuemergesellschaft. Wem Mehrheitsentscheide nicht passen, muss sich halt ein Haeuschen statt einerWohnung zulegen.

    Last but not least handelt es sich hier m.E. wieder um einen einer Muecke entsprungenen Elefanten - da bin ich wieder ganz bei unserem Herrn Bedenkentraeger.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    ...was die Schutzschuhe beim Einsatz mit z.B. Chemikalien betrifft, so eruebrigt sich jeglich Diskussion. Dies war aber auch nicht Gegenstand der Fragestellung.

    Schuhe mit rutschfester Sohle sind gem. Definition und Anwendungsbereich keine PSA, s. auch DGUV Information 212-515. Es handelt sich hierbei m. E. grundsaetzlich um Arbeitskleidung, ähnlich dem Anzug beim Bankangestellten.

    Allerdings ist damit ein sicherlich vorhandenes Problem noch nicht aus der Welt. Ich bin allerdings momentan auch noch etwas unschluessig was das Tragen von Schuhen auf der einen und das aus dem Wasser retten von Personen auf der anderen Seite angeht. Es gibt ja auch Beach- oder Badeschuhe. Diese sind i.d.R. aus Neopren od. aehnlichen Stoffen gefertigt, haben keine so feste Sohle wie Hardy's Beispiele und ich knn problemos damit schwimmen. Ausserdem kosten diese nur ein paar Euro....

    In diesem Sinne
    Der Michael

    nix fuer ungut, ich sehe wir verstehen uns schon...

    Allerdings sind es eben immer mehr diese "kleinen" Dinge, die heute das Gros der Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz ausmachen. Bei einem schweren Unfall muessen wir, glaube ich, gar nicht mehr ueber Verhaltensweisen im Nachgang sprechen. Erwiesenermassen sind es aber sehr haeufig die am Anfang der Ereigniskette stehenden "Kleinigkeiten", die der Auslöser sind. Aus diesem Grunde gibt es bei uns keine Kleinigkeiten mehr und wir betrachten jeden Fall mit der notwendigen Ernsthaftigkeit - ein "Verbandbucheintrag" reicht uns da schon lange nicht mehr.

    Um diese allerdings zu erfassen ist ein langer und schwerer Gang noetig und es erfordert eine entsprechende Unternehmenskultur. Hier muessen alle mitziehen. Dazu ist i.d.R. ein umfangreicher Werkzeugkatalog notwendig der neben Werkzeugen und Organistationsstrukturen am dringensten "Kommunikationswerkzeuge" enthaelt.

    In diesem Sinne
    Der Michael