Hallo zusammen,
ich bin ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter.
Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet und möchte Kleinbetriebe in Themen Arbeitssicherheit und organisatorischen Brandschutz beraten.
Nach Erstellung einer Webvisitenkarte habe ich nun eine Anfrage von einem Metallverarbeitenden Kleinbetrieb (BGETEM zugeordnet) mit insgesamt 4 Beschäftigten inkl. Chef. Der potentielle Kunde wünscht eine Regelbetreuung durch eine externe SiFa.
Laut BGETEM umfasst die Grundbetreuung 8 Stunden, ganz egal zu welcher Betreuungsgruppe der Betrieb gehört (siehe unten)
Längstmögliche Fristen und empfohlene Umfänge der Grundbetreuung
I
| 1 Jahr
| 8 Stunden
|
II
| 3 Jahre
| 8 Stunden
|
III
| 5 Jahre
| 8 Stunden
|
Mir ist die Spalte "Längstmögliche Frist zur Wiederholung der Grundbetreuung" nicht klar.
Angenommen der Betrieb gehört zu der Betreuungsgruppe 2, ich erstelle im Jahr 2022 die Gefährdungsbeurteilung und darf den Betrieb erst in 2025 wieder betreuen? Kann das bitte jemand genauer erklären?
Laut BGETEM umfasst die Grundbetreuung der Betriebe bis zu 10 Beschäftigten folgende Themen:
- Information der Beschäftigten über die Betreuung (insbesondere muss ein Betriebsarzt benannt werden)
- Dokumentierte Gefährdungsbeurteilung
- Durchführung der in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Arbeitsschutzmaßnahmen
- Betreuung bei besonderen Anlässen
Die Erstellung der Betriebsanweisungen, Leiternprüfung, Regalprüfung oder ggf. Unterweisungen sind ja betriebsspezifisch und diese würde ich gerne zum angesetzten Stundensatz abrechnen wollen.
Ich möchte den potentiellen Kunden nicht abschrecken und ihm ein faires Angebot unterbreiten.
Bitte um Eure Tipps, wie man in so einem Fall strategisch sinnvoll vorgehen sollte.
Danke im Voraus.
Grüße
yaandy