Beiträge von moritz_p

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    In der BGR/ GUV-R190 wird unter Punkt 3.2.1 Arbeitsmedizinische Vorsorge auf die ArbMedVV und BGV/GUV-V A1 verwiesen. Ebenso wir auf den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26 "Atemschutzgeräte" hingewiesen.

    Ist das auch wieder mindestens ungenau, eher falsch?

    Hallo MaHuber,

    dass das in der DGUV-Regel 112-190 steht ist erst einmal ein Fakt. Die Regel ist, wie unter Post 9 schon geschrieben, aber veraltet und entspricht somit nicht der aktuellen Rechtslage. Eine Ableitung von Eignungsuntersuchungen aus dieser Regel ist somit leider falsch. (Ich kann da auch nichts für, dass die BG da nicht aus dem Quark kommt...)

    LG

    Moritz

    ???

    Anhang der ArbMedV

    Teil 4

    Sonstige Tätigkeiten

    (1) Pflichtvorsorge bei:1.Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern;

    Moin,

    ich habe nie bestritten, dass es noch eine Vorsorge Atemschutz gibt. Die ganzen G Untersuchungen (nach BG-Grundsätzen) sind allerdings nicht mehr aktuell. Das mag sich nach Haarspalterei anhören, da die G26 aber tatsächlich eine Eignungsuntersuchung war ist es das nicht.

    Gruß

    Moritz

    Also mal aus der Praxis gesprochen, wenn du jemanden unter Atemschutz arbeiten lassen willst, gibt es zwei ganz wichtige Punkte.

    1. Die G26 Untersuchung die die Tauglichkeit zum tragen von Atemschutz bestätigt. Diese würde Ich in einer Betriebsvereinbarung festhalten. Bezüglich des passenden schwarz auf weiß Nachweis (Gesetzestext), würde ich mich hierauf beziehen.

    (Quelle DGUV Regel 112-190)3.2.1Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung: Die meisten Atemschutzgeräte machen die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ihres Trägers gemäß „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) und Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) erforder-lich . Die Benutzung von Atemschutzgeräten bedeutet im Allgemeinen eine zusätzliche Belastung für den Träger, so dass seine Eignung durch einen Arbeitsmediziner oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bestätigt wird .

    Moin,

    da die DGUV-Regel 112-190 seit 2011 nicht mehr aktualisiert worden ist spiegelt sie nicht die aktuelle Gesetzeslage wieder und ist natürlich selbst kein Gesetz. Die Untersuchung G26 gibt es nicht mehr und Betriebsvereinbarungen sind auch kein Mittel um eine Eignungsuntersuchung zu legitimieren.

    Auch hier noch mal ein freundlicher Verweis auf die Forensuche.

    LG

    Moritz

    Die Eignung muß durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz "G 26 Atemschutzgeräte" festgestellt und überwacht werde (siehe ArbMedVV, Anhang Teil 4, DGUV Vorschrift 6 bzw. GuV-V A)

    Zu dem Thema Eignung und ArbmedVV ist in diesem Forum schon viel geschrieben worden. Bitte die Suchfunktion benutzen, das was MaHuber schreibt ist mindestens ungenau, eher falsch.

    (wundert mich tatsächlich, dass Guudsje noch nicht eingeschritten ist. Urlaub?:/)

    Lg

    Moritz

    Wir haben mit BA ein grundlegendes Beschäftigungsverbot ab dem 6. Schwangerschaftsmonat ausgesprochen, die <20 Woche alle in Homeoffice, sofern die Tätigkeit dies ermöglicht. Ansonsten BV ab Bekanntgabe Schwangerschaft.

    Und sorry, für die mir gegenüber geäußerte Aussage "Mir fehlt der Kollegenkontakt" konnte/kann ich kein Verständnis aufbauen. Frauen können stundenlang am Telefon tratschen, die müssen sich nicht auf dem Gang treffen oder in der Kaffeküche oder zur Raucherpause unten am Eck.

    Ich glaube genau so hat der Gesetzgeber das gemeint als er den Gesetzentwurf eingebracht hat!

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    Andrasta nur eine kurze Einschätzung.

    Deiner Meinung nach - im Jahr 1960 - hätte es mit Corona auch diesen Zirkus mit der Disziplin gegeben?

    Ich behaupte: nein. Damals hat man deutlich mehr aufeinander aufgepasst, die Solidarität war drastisch besser. Erst seit 1968 geht es begab.

    Also 1960 kann man wahrscheinlich nur schwer beurteilen. Da war halt keine Pandemie. Tatsächlich findet man aber ziemlich gute Parallelen zu der Grippewelle in den USA 1918. Aber vermutlich war man in den USA zu den Zeiten schon linksgrün-versifft...:rolleyes:

    klick

    Moin,

    ich bin ein großer Fan der LMRA, im Falle des Falles fragt der Behördenmensch l aber: "wo ist die Unterschrift des Vorgesetzten? Die gibts da nicht? Dann interessiert mich das auch nicht!"

    Hab ich schon erlebt...

    Lg

    Moritz

    Ist das soooo schwer?! Es geht um all die Bereiche außerhalb des medizinischen Bedarfs. Ich habe Unternehmen im Branchenumfeld Immobilien und co. in meinem Kundenstamm, da gibt es nicht wenige, welche zwischen 100 und 500 Einweghandschuhen gebunkert haben. Wofür konnte mir keiner beantworten. Und das ist der Schwachsinn auf welchen sich ZZZ bezieht. Manchmal frage ich mich echt ob hier 2min zum Nachdenken genutzt werden, bevor irgendwelche Statements unter einen Post geschustert werden.

    Danke für die Blumen, klappt tatsächlich ganz gut mit dem Nachdenken!

    Deine Kunden haben jetzt ja ihre Handschuhe rumliegen und werden keine weiteren beschaffen. So weit so gut.

    Mir geht es halt ein bisschen auf den Sack, dass so getan wird als ob die Lösungen total trivial wären.

    Ja, der Kollege an der Fleischtheke und die Kassiererin brauchen tatsächlich keine Handschuhe, ist mir auch klar.

    Trotzdem werden von medizinischem Fachpersonal in Deutschland x-Millionen Handschuhe pro Tag mehr verbraucht. Im Rest der Welt nicht anders. Jetzt so zu tun, als ob die Situation auf einmal toll wäre, wenn die Rewe Kassiererin keine (sinnlosen) Handschuhe mehr trägt halte ich für grotesk. Ich beobachte vielleicht 1% der Leute (und das finde ich noch hoch gegriffen) die Einmalhandschuhe tragen.

    Die einfache Lösung geht (wie so oft) am Problem vorbei...

    Gruß

    Moritz

    E! BEN!

    Wegen der Blödheit Handschuhe überall dort einzusetzen, wo sie sinnlos sind, fehlen sie nun, wo sie richtig und wichtig sind. Grotesk, nicht?

    Ich lese hier klick

    von 2200 Handschuhen pro COVID-Intensivpatient pro Tag. Blödheit?

    Ich kann tatsächlich nicht erkennen, wo im großen Maßstab Handschuhe sinnlos eingesetzt werden. Find ich auch nur so mittel lustig...

    Gruß

    Moritz

    Moin,

    kommt mir irgendwie unangebracht scharf vor die Antwort...

    Die Frage ist ob jemand mit einem in der Norm vorgesehenem Prüfverfahren Erfahrung hat. Kann ich erstmal nix Schlimmes dran finden.

    Ich würde mir an deiner Stelle zuerst die einschlägige Norm besorgen und gucken was genau gemacht werden soll und ob ihr das überhaupt könnt. In einem alten Betrieb von mir haben wir auch mit dem Gedanken gespielt, haben uns aber aus Zeitgründen (gesamter Ablauf inkl. nochmalige Sichtprüfung nach der Belastungsprüfung) und Unklarheiten wie wir das sauber dokumentiert kriegen dagegen entschieden.

    Gruß

    Moritz

    Wir haben ein Messgerät im Haus, welches CO2 messen kann. Dies habe ich auch in der GBU erwähnt und wir machen immer wieder in verschiedenen Räumen eine orientierende Messung.

    Wir haben gestern im Labor eine Messung gemacht mit einem Wert von 0,13 Vol.%. Nachdem das Fenster geöffnet wurde, kamen wir innerhalb von knapp 10 Minuten auf 0,07 Vol.%.

    Mit den Mitarbeitern wurde dann das Ergebnis kurz besprochen. Die meisten waren erstaunt, dass zum einen die Raumluft so "schlecht" war und wie schnell sich eine Verbesserung einstellt.

    Moin,

    was ist denn das für ein Labor? Hätte ich bei den Luftwechselraten, die für chemische Labore gelten (da treib ich mich rum) nie erwartet...

    Gruß

    Moritz

    moritz_p die Autoren des verlinkten Artikels schreiben, dass das Phänomen klar ist, aber in dieser Studie nicht bewiesen wurde. Wenn das Phänomen so klar ist, hätte es doch problemlos in der Studie mit verifiziert werden können :/. So ganz passen die Aussagen der Studienautoren da für mich nicht zusammen. Gibt es auch Studien, die das Phänomen nachweisen konnten?

    schöne Grüße vom u.a. Atemschutzausbilder der Feuerwehr

    Moin MrH,

    ich hab die Studie genommen weil damals mein Prof auf der Uni die als Beispiel angeführt hat. Tatsächlich finde ich das wie Safety-Officer beschrieben hat aber auch im Alltag wieder. Sei es das Kollegen auf den Seitenschutz der Hubarbeitsbühne steigen "ich bin doch angeleint" oder mit Messern umgehen wie die letzten Menschen "Ich hab doch schnittfeste Handschuhe". Ich habe auch den Eindruck, dass bei Nullsicht und 5 cm Wasser auf der Strasse, die dicken BMWs und Mercedese mit allen Assistenzsystemen, die trotzdem 180 fahren, überrepräsentiert sind. Ist allerdings alles zugegebenermaßen mein persönlicher Eindruck. Wenn ich mal Zeit habe mach ich ne Literaturrecherche und guck was ich finde.

    Schönen Start in die Woche!

    Moritz

    Das PSA die Risikobereitschaft erhöht, kann ich mir nicht vorstellen und wenn fehlt hier dann die notwendige Sensibilisierung der Mitarbeiter. Ein Polizist bekommt ja auch keine schußsichere Weste damit er sich in eine Schießerei stürzen kann. Und ich glaube, die Mädels und Jungs dort, sehen dies genau so. Sie sind froh eine Weste zu haben, dass im (unerwarteten) Falle des Falles nicht das Licht ausgeht.

    Moin,

    gibt es tatsächlich Studien drüber, dass PSA genau das tut. Z.b. hier

    Und ja, tatsächlich gilt das wahrscheinlich auch für den Polizisten mit der schußsicheren Weste.

    Lg

    Moritz

    Irrtum ... damit kommst du bei mir nicht durch.
    Für dich gibt es Gebläseatemschutz P2 oder P3 mit einer schicken TH3-Haube.
    Keine Angebotsuntersuchung, keine Ruhepausen ohne Atemschutz, einfach nur ohne Probleme die ganze Schicht durcharbeiten ... 8)

    Eigenartigerweise ist für Gebläseatemschutz sogar ne Pflichtvorsorge vorgesehen, Begründung ist, dass das Gerätegewicht inklusive Gebläseeinheit über 3 Kilo liegt. Ich halte das zwar für ausgemachten Quatsch, ist aber die zZ gültige Lesart...

    Gruß

    Moritz