Beiträge von moritz_p

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    Oh mann, irgendwann werden wir als Folge der DSGVO alle tot oder pleite sein. Allerdings weiss das dann keiner - weil aufgrund des Datenschutzes keiner mehr eine Ahnung hat, wer du bist....

    Wer die DSGVO erfunden und in die Welt gesetzt hat, der gehört auch in Beton gegossen und ausgestellt...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Moin,

    ich bezweifele doch mal stark, dass das reine Dokumentieren von Impflingen zu einem Bußgeld führt, an dem ein Unternehmen pleite geht.

    Im nachfolgend beschriebenen Fall find ich es allerdings wirklich gut, dass es ein Mittel gibt Unternehmen ordentlich auf die Finger zu klopfen. Klick

    Mir wäre jetzt nicht bekannt, dass die DSGVO ausufernd die falschen trifft.

    Gruß

    Moritz

    Schon möglich, jedenfalls vorerst. Auch das folgt daraus, dass das Risiko nicht Null ist. Bis auf weiteres sehe ich uns im Betrieb mit Maske, jedenfalls unter bestimmten räumlichen Bedingungen.

    Jetzt kann das "Nullrisiko" allerdings auch nicht der Anspruch sein. Beziehungsweise würde mich dann interessieren, wie man das dann konsequenterweise für alle anderen Erkrankungen und Lebensbereiche analog umsetzt.

    Gruß

    Moritz

    Was der jetzt macht war nicht die Frage. Die Frage ist, warum es jahrelang von der selben Firma so ausgeführt wurde und jetzt plötzlich handelt es sich um eine Prüfpflichtige "wesentliche Änderung".

    Wir haben zu jeder Laufbahn mehrere Laufkatzen, die gewechselt werden müssen, da sie mechanisch und die Kette oberflächlich auch chemisch beansprucht werden und nicht im laufenden Betrieb gewartet werden können. Alle Laufkatzen wurden von dieser Firma beschafft und jährlich gewartet.

    Verstehe nun nicht was "betriebsbereit angeliefert" in BGV D6 §25 (4) bedeutet. Die Laufkatze wird auf die Kranbahn gehoben, gesichert und der Stecker für die Funkfernsteuerung eingesteckt.

    Also an die wesentliche Änderung glaub ich immer noch nicht. Kann allerdings sein, dass der Monteur da einfach mit dem Wording nicht klar kommt. Für mich halt trotzdem prüfpflichtig.

    Auf die BGV D6 würde ich da auch nicht viel geben, wenn in der BetrSichV das entsprechende Thema behandelt ist.

    Warum das jahrelang anders gemacht wurde kann dir wohl nur die betreffende Firma sagen. Grundsätzlich ist das aber natürlich kein Argument für oder gegen etwas...

    Gruß

    Moritz

    Interessanter Fall, insbesondere, dass die Feuerwehr nicht daran gedacht hat, das Rettungswagen Gasflaschen an Bord haben.

    Also ich lese im Text

    "Neben der Brandausbreitung standen insbesondere die im Rettungswagen mitgeführten Sauerstoffflaschen im Fokus. Die Brandbekämpfung wurde aus dem größtmöglichen Abstand durch zwei Atemschutztrupps mit zwei C-Rohren eingeleitet."

    Hört sich jetzt für mich so an als ob das nicht vergessen worden wäre...

    Gruß

    Moritz

    Das ist doch .......ich weiß nicht. Warum soll ich testen. Mir geht es toll.

    Früher --> Man fühlt sich krank...ging zum Arzt!

    Heute --> Man fühlt sich gut....geht zu Aldi um zu testen, ob man nicht doch krank ist. Dann geht man zum Arzt und sagt: Aldi hat festgestellt, dass ich krank bin.

    Das ist doch Schizo

    Naja, man geht ja nicht zu Aldi um festzustellen ob man krank ist, sondern um raus zu finden ob man ein Virus in sich trägt, das dann ggfs. Oma dahinrafft. Macht aus meiner Sicht schon Sinn...

    Die Forderung nach Lockerungen wird sich auch auf die betrieblichen Abläufe auswirken. Ich befürchte abnehmende Disziplin UND eine Zunahme von schweren Fällen bei Menschen im Arbeitnehmeralter, die - Stand heute - gar nicht geimpft werden sollen (Astrazeneca oder 2022 ist "gar nicht" im Sinne dieser Äußerung). Sie werden das Gesundheitssystem nicht überlasten, aber es wird sehr viele tragische Schicksale geben. Die Verantwortlung dafür liegt jedenfalls NICHT vor Ort (im Betrieb).

    Ich versteh immer noch nicht so ganz, wo die Ablehnung für AstraZeneca herkommt. Die Veröffentlichungen zur Wirksamkeit (zumindest die ich so gesehen habe) lesen sich doch gut.

    Es ist gut möglich, dass sich einiges ändert, wenn das geplante Gesetz zum Anspruch auf Homeoffice durchkommen sollte. In dem Fall würde ich auch Klarstellungen hinsichtilich MuSchG erwarten.

    Hmmm fehlt mir vielleicht die Phantasie für. Aber eine schwangere Frau alleine in ihren eignen vier Wänden ist ja jetzt weder was ungewöhnliches noch was dramatisches.

    MuSchG, §2 (4)

    "Alleinarbeit im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine Frau an einem Arbeitsplatz in seinem räumlichen Verantwortungsbereich beschäftigt, ohne dass gewährleistet ist, dass sie jederzeit den Arbeitsplatz verlassen oder Hilfe erreichen kann."

    Kann der AG die Einschränkung beseitigen, darf sie auch allein arbeiten.

    Welche Einschränkungen? Sie arbeitet ja nun mal nicht in seinem räumlichen Verantwortungsbereich, damit fällt der zweite Satzteil mMn weg...

    Der Mangel der Masken wird doch beschrieben. Sehe Dein Problem nicht?

    Naja, wie schon oben geschrieben bezieht sich die Rapex Meldung auf bestimmte Masken. Die sind mit Verweis auf die chinesische GB Norm gefertigt. Daraus dann zu schließen, dass für eine andere Maske die nach der Norm gefertigt ist (oder zumindest behauptet danach gefertigt worden zu sein) eine Produktwarnung vorliegt ist falsch.

    Auch wenn ich kein Fan der Livinguard-Maske bin würde ich deinen Rapex-Beitrag editieren.

    Gruß

    Moritz

    Hallo an alle,

    erst mal vielen Dank für die ganzen Informationen.

    Ich benötige die Herstellerinformation und die Konformitätserklärung zu dem Anzug, mehr im Moment nicht.

    Hallo Felidaea,

    ich habe schon lange den Arbeitgeber gewechselt also auch keinen Zugriff mehr auf irgendwelche Unterlagen. Hast du mal bei Isotemp angerufen? Die waren eigentlich immer sehr kooperativ...

    LG

    Moritz

    Hallo zusammen,

    vorneweg, ich habe überlegt, das Thema unter "Umgang mit Coronavirus" einzustellen. Da der Thread meiner Meinung nach allerdings schon ziemlich überladen ist, habe ich einen neuen erstellt. Wenn das nicht sinnvoll ist bitte ich darum das Thema zu verschieben.

    Zu meiner Frage:

    Für einen Stillstand sollen Aufenthaltszelte (für Mittagspause uä.) für die Fremdfirmen gebaut werden, um den Kontakt zwischen den betrieblichen MA und den Fremdfirmen soweit wie möglich zu verhindern und ausreichend Platz für die Einhaltung der Abstandsregeln zu schaffen.

    Die Zelte müssen (sollten) irgendwie beheizt werden. Dazu sollen Heizgebläse verwendet werden, die Frischluft temperieren und in das Zelt blasen.

    Da es sich um zugeführte Frischluft handelt würde ich das analog zu raumlufttechnischen Anlagen mit Frischluftzufuhr betrachten und zunächst einmal für einigermaßen unproblematisch halten, auch wenn es durch die Luftströmung vermutlich zu einer größeren Verteilung von Aerosolen von einer mutmaßlich infizierten Person kommen könnte.

    Gibt es hierzu andere Einschätzungen/Erfahrungen? Ich vermute die Impfzentren stehen teilweise vor ähnlichen Fragestellungen, wie wird das da umgesetzt? Gibt es irgendeine BG/staatliche Empfehlung oder Vorschrift die ich übersehen habe?

    Lg

    Moritz

    Guten Morgen,

    vielen Dank für die regen Hinweise. Ich werde mich wohl auf § 7 ArbSchG beziehen, wonach für die jeweilige Tätigkeit die entsprechende Eignung (org. "Befähigung") vorliegen muss. Dass ein AG nicht nur einfach behaupten könne, die Eignung liegt "kraft Wassersuppe" vor dürfte dabei unmittelbar einsichtig sein. Vielmehr muss sie justiziabel belegbar bzw. nachgewiesen sein...

    VG

    Moin,

    folgendes ist auch schon mehrfach verlinkt worden Klick

    Wie auch immer, wer der Meinung ist Eignungsuntersuchungen durchführen lassen zu müssen soll es halt tun. Ich empfehle die "althergebrachte" anlasslose Eignunguntersuchung in den von mir betreuten Betrieben aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht.

    Lg

    Moritz