Beiträge von moritz_p

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    Weil es bei Altmaschinen oftmals nicht die erforderlichen Schaltungen gab, die sie z.B. stillsetzen können. Auch die Entkopplung vom Strom ist oftmals noch nicht gegeben, so dass sie sofort wieder anlaufen können.

    Deshalb heißt es ja auch "Altmaschine". Die Pflicht zur Nachrüstung steht da erst mal über der GB.

    Wie will ich denn rausfinden was nachzurüsten ist, wenn nicht über ne Gefährdungsbeurteilung? Und warum sollte sich an der Pflicht was ändern, dadurch dass die Maschine an Platz A oder B steht?

    Wenn ihr eine Altmaschine auf einen anderen Platz setzt, müsst ihr nach Anhang 1 BetrSichV nachrüsten. Einfach so weiter machen ist dann nicht mehr.

    Warum das? Grundsätzlich sind Maschinen sicher zu betreiben. Wenn ihr für die Maschine vorher eine Gefährdungsbeurteilung gemacht habt und zum Ergebnis gekommen seid, dass das der Fall ist ändert da der Platzwechsel (mal vorausgesetzt der neue Platz bringt keine neuen Gefährdungen) aus meiner Sicht gar nichts dran. Wenn ihr das nicht gemacht habt wäre jetzt vielleicht ein guter Zeitpunkt.


    Gruß Moritz

    Mal die Grenzen angesehen, die für Schwangere in der Regel gelten?

    >80 dB(A), somit noch nicht als Lärmbereich gekennzeichnet aber für Schwangere tabu.

    Impulshaltiger Lärm >40 dB/0,5s ist ebenfalls zu berücksichtigen.

    Somit kann es vorkommen, dass Bereiche, die nicht als Lärmbereich zu kennzeichnen sind, bereits kritisch für Schwangere sind. Daher würde ich dort eine Kennzeichnung vornehmen, zumindest dann, wenn dort Frauen tätig sind oder vorbeikommen.

    Moin,

    ich halte die Beschilderung in dem von dir beschriebenen Bereich nicht für sinnvoll. Frauen die ständig in dem Bereich tätig sind krieg ich über die anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung und bei Besuchern und sonstigen, die sich nur mal kurzzeitig in dem Bereich auffhalten würde ich die unverantwortbare Gefährdung (Tageslärmexposition > 80dB(A)) verneinen wollen.


    Ich finde irgendwie auch die Bewertung des Impulshaltigen Lärms seltsam. Begründung dafür ist, dass sich die schwangere Frau möglicherweise erschreckt. In den Bereichen bei mir in denen regelmäßig Impulshaltiger Lärm vorkommt erschreckt sich genau niemand wenn dieser auftritt, einfach weil man damit rechnet. In Bereichen in denen der nicht regelmäßig auftritt (und ich damit die Gefahr des Erschreckens sehe) fehlt mir irgendwie die Bewertungsgrundlage.


    Lg

    Moritz

    Also bei uns wurden alle Befahrungen so gemacht, dass der Rettungsposten einen Mitarbeiter raus bekommt, ohne selbst rein zu müssen. Oft wurde oben über den Deckel eingestiegen und es wurde ein Dreibein aufgestellt, über das der Mitarbeiter raus gezogen werden konnte. Oder es wurde ein Seil gemacht, mit dem man den Mitarbeiter seitlich rausziehen kann. Die Möglichkeiten sind da ja recht vielseitig, Wenn du erst selbst einsteigen musst, hast du vorher was falsch gemacht. Mit Rettungsaufgaben wurde aber auch eingesetzt, wenn Atemschutz getragen werde musste zum Beispiel. Glaube die Diskussion sprengt hier aber den Rahmen.

    Naja, das ist aber auch eine ziemlich pauschale Aussage. Was machst du denn, wenn du zum Beispiel ein Rührwerk in einem Kessel hast an dem geschweißt werden muss? Klar, da kann man sich im Vorfeld Gedanken zu machen wie das toll funktionieren könnte, wenn der Mitarbeiter im Kessel sich aber verletzt und zwei Schritte in die fasche Richtung macht und dann zusammenbricht hast du das Sicherungsseil um die Welle gewickelt und dann machst du von oben nicht mehr viel.

    Manche Behälter sind von ihrer Geometrie auch einfach nicht zum Retten von außen geeignet, da hat man sich beim Bau (damals) einfach keine Gedanken zu gemacht.


    Gruß

    Moritz

    Wo soll ich anfangen, den Unterschied zwischen der Arbeit in einem Labor und dem Grillen zu erklären?


    Wenn man das Grillen betrachten will, muss zunächst geklärt werden: ist das privat oder beruflich? wenn beruflich: als Angestellte?

    Ob da Kohlenmonoxyd entsteht hat AxelS ja geklärt. Nun wäre zu prüfen, ob Kohlenmonoxyd das ungeborene Kind schädigt (Spoiler: ja).

    Ich beziehe mich natürlich auf die berufliche Anstellung. Holzkohlegrills gibt es nun wahrlich genug, Shishabars können wir da getrost auch noch dazupacken... Da vergleichen wir einen Apfel mit einem Apfel. Der eine gefällt dir nur nicht und deswegen nennst du ihn Birne...

    Das heißt dann für dich konkret auch keine Frauen am Holzkohlegrill? Da entsteht grundsätzlich immer Kohlenmonoxid und das kann als Z-Stoff auch bei Einhaltung des Grenzwerts fruchtschädigend sein. Wäre für dich dann geplanter Umgang mit Gefahrstoff und Position 2?


    Lg

    Moritz

    Moin,

    DGUV 1 insbesondere §8 Absatz 2 halte ich in dem Zusammenhang wirklich für nicht zielführend. Alleinarbeit lag damals in der BASF nicht vor und ist bei Heißarbeiten (zumindest in der chemischen Industrie) auch wirklich nicht verbreitet.

    Ich verstehe die Kritik an den Banderolen auch nicht so ganz, bei uns werden die auch angebracht, einfach um sicherzustellen, dass die zu trennende Leitung identifizierbar ist. Bei unübersichtlichen Leitungsverläufen kann das schon manchmal ein bisschen tricky sein. Aus meinem Verständniss muss auch nicht genau durch die Banderole geschnitten werden, im Zweifelsfall kann derjenige, der die Banderole klebt auch gar nicht wissen, wie lang zum Beispiel ein vorgerichtetes Rohrleitungsstück ist. Wenn da keine Armaturen zwischen sind ist es auch wirklich Peng ob ich 5 cm links oder rechts von der Banderole schneide.

    Gut ausgebildete Brandposten wären natürlich ein Traum, die hab ich aber tatsächlich noch niergendwo gesehen und ich bin in Deutschland und den Niederlanden schon ein bisschen rumgekommen.


    Lg

    Moritz

    Ne, das siehst du falsch. Der Stoff verdampft langsamer, aber wenn du ein Schüßelchen Wasser bei dir in die Wohnung stellst wird es irgendwann auch ganz verdampft sein, auch wenn der Siedepunkt nie erreicht war.


    Lg

    Moritz

    Joah, krieg ich ja ne leichte Hasskappe...

    Für den männlichen Beschäfftigten ist das in dieser hypothetischen Situation dann aber völlig ok wenn er dann keine gesunden Kinder mehr zeugen kann. Pech gehabt!

    Und den Anspruch, den die Frauen meiner Meinung nach an den Arbeitgeber stellen können, Schutzmaßnahmen so zu gestalten, dass keine Gefährdung für sie ausgeht mit verfehlter Selbstverwirklichung gleichzusetzten finde ich daneben. Mir ist bis jetzt noch keine Situation untergekommen, in der nicht mindestens PSA funktioniert und ich würde behaupten, dass meine Betriebe beim Dreckszeug ziemlich vorne mit dabei sind.

    Moin,


    ich würde zunächst mal bezweifeln wollen, dass das Gericht tatsächlich über das geeignete Verkehrsmittel bestimmt. Folgerichtig sollte dann ja auch ein Auto mit dem ich 2 Stunden unterwegs bin dann nicht mehr geeignet sein (vielleicht wär es dann der Helikopter?).

    Meiner Erfahrung nach werden bei Fortbildungen uä. auch häufiger mal Anektdoten erzählt, die dann der genaueren Betrachtung nicht unbedingt standhalten.

    Ein Urteil zu einer langen Wegstrecke mit dem Fahrrad habe ich gefunden, klick

    hier stand dann allerdings im Vordergrund, dass der Versicherte einen längeren Weg als den sinnvollerweise notwendigen genommen hat. Das finde ich dann auch nachvollziehbar.


    Gruß

    Moritz

    Es kommt darauf an, welche Schriften man zitiert.

    DGUV Information 213-731, Abs. 6.6. Arbeitsmedizinische Vorsorge: "Beim Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe von regelmäßig mehr als 2 Stunden pro Tag (Feuchtarbeit) wird eine Angebotsvorsorge und bei mehr als 4 Stunden pro Tag eine Pflichtvorsorge gemäß der ArbMedVV erforderlich."


    Aber wie dem auch sei: Kommt es zum langen Tragen von Handschuhen, muss das beachtet werden, damit man nicht vom Regen in die Traufe kommt.

    Ausserdem muss beachtet werden, wie die inhalative Wirkung ist. (Di)isocyanate haben oft einen geringeren Dampfdruck als Lösungsmittel, aber die Belastung der Luft sollte man kennen.

    Naja, die DGUV-Information zitiert da halt die alte TRGS 401. Ist ja jetzt nicht so völlig unüblich, dass die Anpassung solcher Schriften etwas dauert. Für mich ist da die TRGS höherwertig.


    Gruß

    Moritz

    Naja, ich sehe das Problem ehr darin, dass dann meiner Meinung nach alle anderen Infektionskrankheiten potentiell auch als Arbeitsunfall einzustufen wären.

    Auf der Seite der Bundesregierung lese ich folgendes:


    "Die Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes haben dazu beitragen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Infektionen am Arbeitsplatz besser zu schützen und damit auch ihr Risiko gesenkt, an Long-Covid zu erkranken. An ihre Stelle treten Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums. Arbeitgeber können diese bei Bedarf zum Schutz ihrer Beschäftigten anwenden – auch zum Schutz vor anderen Infektionskrankheiten, etwa

    der Grippe."


    Mir ist dann einfach nicht klar, warum dem Arbeitgeber eine Coronainfektion anzulasten seien könnte eine Grippeinfektion aber nicht. Vielleicht versteh ich da aber einfach irgendwas nicht. :/

    Moin,

    hört sich nach grobem Unfug an. Guck dir dazu auch mal die DGUV-Regel 101-005 an. Die Benutzung von Personenkörben an Kranen ist zusätzlich auch der zuständigen BG anzuzeigen.


    Gruß

    Moritz