Bis auf die Unterschrift und das Kleben der Banderole, gab es diese Möglichkeit auch schon zuvor.
Leider wurde diese nicht genutzt.
Siehe DGUV 1 insbesondere §8 Absatz 2:
(2) Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen.
oder
TRBS 1112-1 Absatz 4.2.1 Beseitigung der Explosionsgefahr durch eingeschlossene brennbare Stoffe
oder
TRBS 1151 Absatz 3.1.2 Gefährdungen und Belastungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel
ungeeignete Lage oder Anordnung der Arbeitsmittel bei
- unzureichender maßlicher Gestaltung (z. B. schlechte Erreichbarkeit durch fehlende Berücksichtigung der Körpermaße, erzwungene Haltungen, fehlende Bewegungsanreize),
- fehlender Verfügbarkeit geeigneter Arbeitsmittel;
Es gibt noch etliche mehr die ich hier nicht aufzählen will. Anstatt also seinen Job richtig zu machen wurde hier aus Gründen von (darf ich nicht schreiben) Mist abgeliefert und alle müssen jetzt ne Banderole kleben deren Nutzen mehr als Fragwürdig ist. Da bin ich voll bei Herrn Schmeisser.
Auch wir kleben Banderolen und mindestens 3 mal habe ich nach erfolgter Demontage ein ganze Banderole vorgefunden. Da Frage ich dich, wie kann das sein wenn doch durch die Banderole geschnitten werden soll?
Das ist rein persönliches Fehlverhalten welches nicht angesprochen sondern toleriert wird.
Und ja, wir suchen keinen Schuldigen.
Aber wenn die Ursache nicht deutlich genannt wird, kann sie auch nicht beseitigt werden.
Verhaltensbasierte Sicherheitsarbeit wird spätestens nach dem nächsten größeren Ereignis voranschreiten, leider nicht präventiv.
Alle "kleinen" Verpuffungen sind da Nebenkriegsschauplatz.