Beiträge von moritz_p

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    Hallo AL MTSA,

    das sehe ich anders, da ich die G25 oder etwas entspechendes in der ArbmedVV nicht finden kann. Siehe dazu auch hier klick (1.43)
    Warum ich jetzt nach einer Verordnung Sachen regeln soll, die da gar nicht aufgeführt sind erschließt sich mir nicht.
    Allerdings finde ich auch nichts, wodurch dem Arzt erlaubt wird gegen Unterschrift Befunde von Pflichtvorsorgen weiterzugeben. Ich würde da als Arzt die Finger von lassen.

    Gruß Moritz

    Hallo,

    wir tappen bei uns auch noch einigermassen im Dunkeln. Erschwerend kommt noch hinzu, dass wir noch darauf warten müssen wie die Kunden das ganze gerne haben möchte (das wird auch noch ein großer Spaß). Wenn ich aber das was ich gelesen habe richtig verstanden habe, ist die allseits beliebte G25 nicht von der Neuregelung betroffen und kann "normal" weitergeführt werden. Mein größtes Problem ist die G26.3. Ich warte jetzt drauf, ob dem Gesetzgeber und den BGen was Kluges dazu einfällt.

    Gruß Moritz

    Moin,

    unser Dozent in der Arbeitsmedizinvorlesung hat damals gesagt, dass ihm Stühle ohne Rollen am liebsten wären, da die Leute dann häufiger aufstehen. Da hätten wir schon mal einen ergonomischen Pluspunkt. Mir würde jetzt beim besten Willen nix einfallen was dagegen sprechen sollte dem guten Mann einen Stuhl ohne Rollen zu besorgen.

    Gruß Moritz

    Moin,

    ich versteh die ganze Geschichte noch nicht so ganz. Villeicht kann mir das ja mal jemand am Beispiel Atemschutz erklären. Bis jetzt haben wir die Mitarbeiter zur G26.2 bzw. 26.3 geschickt und vom Ergebniss abhängig gemacht, ob die Mitarbeiter unter Maske arbeiten dürfen oder nicht.
    Wenn der Mitarbeiter nicht geeignet war, hatte das logischerweise einen Tätigkeitswechsel zur Folge (nämlich: keine Arbeiten unter Maske auszuführen).
    Wenn ich die Situation jetzt richtig verstehe, handelt es sich bei der Untersuchung für den schweren Atemschutz weiterhin um eine Pflichtuntersuchung bzw. Vorsorge. Die in dem FAQ beschriebene Eignungsuntersuchung trifft also nicht zu. Von dieser Untersuchung bekomme ich jetzt allerdings kein Ergebniss, sondern muss hoffen, dass kein Mitarbeiter aus falschem Ehrgeiz, Angst um den Arbeitsplatz oder was auch immer fälschlicherweise behauptet er sei maskentauglich.
    Ist das jetzt wirklich so gedacht?

    Unzufriedene Grüße
    Moritz

    Moin,
    mir stellt sich spontan die Frage, was sich für den Tierarzt ändert, wenn ihr das jetzt als Gefahrstoff einstuft. Ich meine der gibt davon 2-3 Tropfen in heißes Wasser, welche "Gefährdung" willst du da minimieren?
    Der wird das Zeug wahrscheinlich in 5-10 mL Fläschen benutzen und auch sonst vernünftig damit umgehen. Ich würd da gar nichts machen, vielleicht bin ich aber auch nur zu stumpf.

    LG Moritz

    Guten Morgen an Alle. Ich habe eine Frage und mich auch aus diesem Grund hier angemeldet.
    Ich bin derzeit noch Student und habe die ersten 4 Präsenzphasen an der UNI absolviert.
    Für die 5. habe ich ein Angebot bei der IAG wahr genommen in dem ich Inhalte der BG Metall vermittelt bekommen habe.
    Nun habe Ich von der Uni ein Zertifikat für Ausbildungsstufe 1 & 2 und von der BG Metall einen Bescheinigung wo Präsenzphase 5 drauf steht, erhalten.
    Gibt es für die Ausbildung SIFA eine ganzheitliche Urkunde? Wenn ja, wer muss die mir ausstellen? Gibt es eine Richtlinie /ein Gesetz was das regelt?
    Wenn ich mich bei einem zukünftigen Arbeitgeber bewerbe, kann ich doch nicht mit diesen 2 Zetteln kommen, wie sieht denn das aus?

    Guten Morgen!

    Ja wie sieht denn das aus? Das sieht so aus, als ob du dich mit den Nachweisen für deine Sifa Ausbildung bewirbst. Wenn dich ein Arbeitgeber deswegen nicht nehmen will, weil ihm die Zettel nicht schön genug sind würde ich da eh nicht arbeiten wollen. In Anbetracht der Tatsache, dass das bei allen deinen Kommilitonen auch so ist würde ich da echt mal garnix machen.

    Gruß Moritz

    Hallo Stephan,

    ich würde in deiner Situation glaub ich erstmal Dyson anschreiben und die unter Verweis auf den TÜV-Beircht um eine Stellungnahme bitten. Ich vermute mal stark, dass die das komplett anders sehen. Dann hast du die dankbare Aufgabe das für dich zu beurteilen und den BR und den Verantlichen entspechend zu beraten. Am Schluß wird irgendjemand sauer auf dich sein, das tägliche Brot halt.

    Gruß Moritz

    Moin,

    wenn ich da nicht grob falsch liege, hast du die Frage schon in der Sifa-community gestellt. Ich fand die Antwort von Peter Ordemann ganz gut. Ich fänd es nicht verkehrt, darauf hinzuweisen, dass diese Diskussion schon woanders geführt wird, damit dann niemand Zeit "für Nüsse" investiert.

    Gruß Moritz

    Das Material ist wohl Plastikperlen. Ich habe leider den Vorgang noch nicht 'live' gesehen. Es wird in der Nähe eines Rolltores gestrahlt. Eine Absaugung oder ähnliches habe ich jetzt nicht gesehen.

    Also was ich hier entnehme ist das es nicht grundsätzlich verboten ist - aber nicht unbedingt empfehlenswert ist.

    Hmmm, wenn du da schon in der Halle bist guck dir dann doch mal das Strahlgut an und die Maschine mit der gestrahlt wird. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es dann auch eine Bedienungsanleitung gibt in der optimalerweise drinsteht welche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind.

    Aus welchem Beitrag du herausgelesen haben willst, dass das Verfahren (das hier keiner kennt) grundsätzlich nicht verboten ist interessiert mich aber schon.

    LG Moritz

    Das kommt wahrscheinlich drauf an wen man fragt. In dieser Studie:
    http://www.europeantissue.com/wp-content/upl…ing-methods.pdf
    kommt der Hochgeschwindigkeitslufttrockner nicht gut weg. Wer allerdings von einem Beitrag auf dem "European Tissue Symposium" anderes erwartet hat ist meiner Meinung nach weltfremd. Vom Umweltbundesamt gibt es wohl noch eine Veröffentlichung, die aber leider nicht Online ist.

    Jetzt heißt es nur, nicht die Türklinke nach draußen zu benutzen, sonst kann man sich das Händewaschen gleich sparen.

    Das halte ich - entschuldige bitte - für Quatsch.

    LG Moritz

    Hallo Snoopy,

    wenn die Reinigungsprodukte die ihr habt sauer oder basisch sind (normalerweise sind sie das) würde ich euch zur erstgenannten Lösung raten. Bei dieser Lsg. handelt es sich um einen pH-Puffer, so dass der pH-Wert im Auge besser auf ein normales Niveau gebracht wird.

    Mfg
    Moritz

    edit: awen war schneller ;)

    Danke für die Antwort!

    Aber war es nicht so, dass der Fluchtweg bis zum erreichen des Freien bzw eines anderen Brandabschnittes gilt. Wenn man draussen ist, ists kein Fluchtweg mehr?!


    Moin,
    da würde ich auf ASR A2.3 6.5 verweisen:

    (5) Am Ende eines Fluchtweges muss der Bereich im Freien bzw.der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass
    sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Fluchtweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, wie z. B. durch
    Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können.

    Gruß Moritz

    Moin Rabau,

    ja klar kann man da was machen. Bei uns ist das zwar
    nicht ganz so leicht, da die Mitarbeiter viel auf Baustellen arbeiten,
    wir werden deshalb wahrscheinlich austauschen. Mir stellt sich trotzdem
    die Frage, ob ich da grundsätzlich etwas falsch sehe. Das Thema ist ja
    wirklich nicht neu und wenn ich das richtig sehe ist ja die allgemeine
    Meinung, dass das Werkzeug so nicht der Maschinenrichtlinie entspricht
    (siehe u.a. hier
    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…lid=DE&bid=BAS&
    ). Trotzdem - ich hab mich mal ein bisschen umgeguckt - werden
    mindestens 50% der Winkelschleifer ohne Wiederanlaufschutz angeboten. Da
    betrachten wir dann noch nicht mal die Billigmaschinen, sondern die
    etablierten Hersteller. Wie kommt soetwas? Verstehe ich da die
    Maschinenrichtlinie nicht richtig? Wenn die Forderung nach einer
    unbeabsichtigten Ingangsetzung mit einem Satz in der Bedienungsanleitung
    erschlagen werden kann, wo sind dann die Grenzen dafür?
    Ich kapier das glaub ich alles nicht richtig.

    Gruß Moritz

    Das Thema ist ja immer noch aktuell. Siehe zB. dazu diese Bedienungsanleitung:
    http://www.flex-tools.com/Technische_Dok…_LE9-10-125.pdf (ist aus dem aktuellen Programm)
    Zitat:
    Achtung! Nach einem Stromausfall läuft das eingeschaltete Gerät wieder an!
    Zertifiziert ist das ganze ua. nach 2006/42/EG
    Was hat man als Käufer da dann eigentlich für Rechte? Kann man das dem Hersteller zurückgeben, mit dem Verweis, dass die Zertifizierungsbedingungen anscheinend nicht erfüllt sind?
    Oder was macht man da?
    Leicht ratloser Gruß
    Moritz

    Moin Safety-Officer
    ersteinmal danke für die Infos! Ich kannte diesen Test bisher nicht (und unserer Atemschutzausbilder im übrigen auch nicht). Eine Frage stellt sich mir allerdings noch: Warum ist dieser Test deiner Meinung nach nicht für Halb und Vollmasken mit P-Filter geeignet? Ich würde diesen Test ansonsten gerne verwenden, um den Leuten, die es mit dem rasieren nicht so genau nehmen die mangelhafte Abdichtung am Gesicht aufzuzeigen.

    Freundliche Grüße
    Moritz