Beiträge von bauco

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    Hallo,

    da es wieder um Fachthemen geht klinke ich mich wieder ein

    Dank MichaK weiß ich jetzt, dass wir ach eigene Rettungsmittel zur Verfügung stellen müssen.

    Wieso müsst ihr als Betreiber die Rettungsmittel zur Verfügung stellen?

    Und wieso sollte kein Unternehmen in der Lage sein diese zu stellen? Die Fasadenreiniger haben oft sogar passende Konzepte ;)

    Ich würde mir das nicht antun wollen Mittel zur Verfügung zu stellen, die der Unternehmer in seiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen muss...

    Gruß

    Stephan

    Hallo NKH,

    ein Kollege aus den USA hat die Ausbildung der Sifa noch einmal machen müssen. Sein Studienabschluss wurde zwar annerkannt, aber die Fachkunde als Sifa wurde ihm abgesprochen.

    Die irische Fachkraft hatte keine Probleme mit der Annerkennung. Begründung war, dass dieser sich, im Gegensatz zu dem Kollegen aus den USA, mit der europäischen Gesetzeslage auskennt...

    Ich vermute aber, dass es sehr individuell sein wird, ob die vorgelegten Unterlagen ausreichend sind.

    Ansonsten kann ich nur den Beitrag von MichaelD bestätigen. Das entspricht auch meiner Erfahrung!

    VG

    Stephan

    Hallo Schmandhoff,

    Wenn eine Person tatsächlich fällt und im Gurt hängt, ist nach 15 Minuten mit einem tödlichen Hängetrauma zu rechnen,

    das wurde so die letzten Jahre immer, auch von den Berufsgenossenschaften, propagiert.

    Mittlerweile ist die Erkentniss dahingehend, dass bei ordnungsgemäßer Nutzung der PSAgA das Risiko nahezu gegen Null tendiert. Nähere Infos dazu findet man z.B. in der DGUV Information 204-011

    VG

    Stephan

    Hallo Mick,

    was spricht dagegen?

    Zitat von BfGA

    Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben des Betreibers bzw. Verwenders von Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren, Stoffen oder Zubereitungen an seine Mitarbeiter mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

    Das entspricht doch der von Dir gewünschtem Inhaltsdarstellung

    Gruß

    Stephan

    Hallo Frank,

    habt ihr dazu keine Dienstvereinbarung? Dort sollte das geregelt sein (jedenfalls bei "meiner" Kommune).

    Es kann die meiste Zeit von einer Bereitschaft ausgegangen werden. somit können auch längere Zeiten ermöglicht werden (siehe Ärze und Rettungskräfte).

    Gruß

    Stephan

    Hallo Michael,

    welche Software nutzt ihr bereits im Arbeitsschutz? Welche Software wird von Deinem Entsorger verwendet? Hat er eine spezielle Schnittstelle?

    Ich kenne ein nützliches Tool von Kisters. Aber das nutzt wenig, wenn Du das nicht mit den vorhandenen Tools nutzen kannst, bzw. bereits Tools nutzt die das eventuell auch könnten.

    Ich persönlich bin Excel-Fan, weswegen das für mich immer die Wahl Nr.1 ist.

    Gruß

    Stephan

    Hallo Halil,

    in dem von Dir verlinkten Kommentar von KomNet findest Du die für Dich passende Antwort

    Zitat von KomNet

    Unabhängig von der Formulierung der Anlage 7 Nr. 2 Abs. 13 TRGS 510 kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 7 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festgestellt werden, dass im Einzelfall ein Schutzstreifen auf das Gebiet einer öffentlichen Straße reicht. In diesem Fall ist jedoch zu prüfen, ob und wenn ja welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen bzw. Absprachen getroffen werden müssen.

    Für gewöhnlich halten sich die Führer von Fahrzeugen an die Kennzeichnung.

    Wenn dies bei euch nicht der Fall ist muss geschaut werden, wie man es ansonsten hinbekommt. Z.B. durch eine Einzäunung mit elektronischem Tor. Die Einfriedungspflicht ist eh zu beachten, eventuell kann man das direkt damit verbinden. Da muss auch kein Pförtner sitzen, dass kann zum Lagermeister, Büro wie auch immer geschaltet sein.

    Gruß

    Stephan

    Moin Noch ein Igel,

    leider ist die Frage so offen, dass auch die Antwort nur lauten kann: Kommt drauf an.

    Bei dem Podest kann es sein, dass eine Kennzeichnung mit der max. Traglast anzubringen wäre. Es kann aber auch sein, dass dies im Rahmen der Bedienungsanleitung ausreichend ist. Für den Hubwagen gilt dies nicht, da ist die Angabe einer max. Traglast zwingend.

    Erfüllt das Zubehör die Funktion eines Sicherheitsbauteiles sieht es wieder anders aus....

    Gruß

    Stephan

    Hallo Sifanist87,

    der Betriebsrat möchte so einiges, aber

    Zitat von BMAS

    Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet den Arbeitgeber zur Festlegung der Tätigkeiten und Bereiche, die einer Maskenpficht unterliegen. Dies erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei der Erstellung oder Aktualisierung des betrieblichen Hygienekonzepts. Wesentliches Kriterium für eine Maskenpflicht ist, dass bei den ausgeführten Tätigkeiten beziehungsweise bei Aufenthalt in den betroffenen Bereichen technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend und daher das Tragen von Masken zum Schutz der Beschäftigten notwendig ist.

    Diese Notwendigkeit liegt z.B. vor, wenn insbesondere in Innenräumen der Mindestabstand von 1,50 m zwischen anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann, ebenso, wenn bei gleichzeitiger Anwesenheit mehrerer Peronen in Innenräumen eine ausreichende Lüftung nicht gegeben ist. Weitere Hinweise enthalten die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die branchensprezifischen Praxishilfen der Berufsgenossenschaften.

    kann der Betriebsrat anderweitig sicherstellen, dass der Schutz der Mitarbeiter ausreichend ist?

    Wenn ja, dann ab zum Chef. Denn letztlich ist der dafür verantwortlich. Und ihn schmerzt es im Geldbeutel, wenn der Betrieb geschlossen wird.

    Das ist nicht so abwegig wie manch einer denkt, siehe z.B. hier.

    Grundsätzlich würden wir die Maskenpflicht für geimpfte auch lockern, allerdings darf der AG ja nicht offiziell nach dem Impfstatus fragen, somit ist dieses Thema obsolet.

    Das funktioniert trotzdem. Kenntnisse über den Impfstatus dürfen berücksichtigt werden. Auf freiwilliger Basis wäre dies also möglich. Aus meiner Sicht aber absoluter Quatsch. Träger des Viruses kann man bekanntermaßen ja sein auch wenn man geimpft ist. Außerdem werden ungeimpfe MA noch weiter stigmatisiert. Und auch diese MA gilt es zu schützen.

    VG

    Stephan

    Stephan - Dein Vogel ist ein Igel :Lach:

    Ich bin mir sicher der Igel war vorher ein Vogel :/

    Oder sind das die Nachwirkungen von Corona?

    Noch ein Igel sorry, das war keine böse Absicht!

    Ok ich weiß was du meinst.

    Aber dann würdest du die Restrisiken größtenteils unverändert, in der Risiskobeurteilung der Maschine mit aufnehmen?

    Würde also trotzdem bedeuten: Alle OEM-Manuals durchforsten, Restrisiken erfassen, und als Restrisiken in meiner RIBU aufführen?

    Genau das, siehe oben ;)

    VG

    Stephan

    Hallo Mick,

    ob Du einen Erlaubnisschein ausstellen solltest oder nicht, kann niemand beurteilen, der die Situation vor Ort nicht kennt. Ich finde das nicht so abwegig.

    Er kann sehr wohl notwendig sein! Eventuell müssen (gerade wenn auch Fettbrand simuliert wird) Melder ausgeschaltet werden, oder, oder, oder....

    das von Simon Schmeisser verlinkte Dokument hilft bei der Orientierung

    Gruß

    Stephan

    Hallo René,

    wenn ihr bereits Outlook oder Lotus nutzt, ist der Kalender dort hervoragend dafür geeignet.

    Alternativ kann Google auch im Business einiges leisten. Kostet allerdings dann auch eine Kleinigkeit.

    Systeme wie z.B. iManSys kosten selbstverständlich auch, sind aber auch mit recht umfangreichen Möglichkeiten ausgestattet.

    Für Excel hatte glaube ich Guudsje mal eine Vorlage hier bereitgestellt, die an bevorstehende Termine farblich erinnert.

    Gruß

    Stephan

    Kinder können mitgebracht werden. Das Klettergerüst ist groß und stabil genug um die nächsten Sifas (oder was auch immer aus ihnen wird) spielen zu lassen ;)

    [Ironie on] Kinder werden Hunden bevorzugt? Ich hoffe anwesende Kinder werden nur angeleint und mti Maulkorb versehen in den Garten gelassen [Ironie off] :D

    Habe gerade die Adresse gespeichert. Scheint als wären wir gut versorgt, mir wird dort die Friedhofsverwaltung und das DRK angezeigt :Lach:

    Gab es bereits eine festgelegte Uhrzeit, ab der Du Einlass gewährst?

    Gruß

    Stephan