Beiträge von bauco

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    Hallo falcon,

    Bin ich dann mit den 2 Fässern auf der Palette eine AwSV Anlage und muss diese so behandeln?

    ja Du bist in der AwSV. Was meinst Du mit "muss diese so behandeln?"

    Zudem ist die komplette Halle als Wanne ausgelegt, da kann nichts in die Natur kommen,

    wir "versauen" uns nur die Halle aber das wars.

    Sind dort Regale oder Mashcinen aufgebaut, die im Boden befestigt sind? Sind diese Durchörterungen so ausgeführt, dass die Wannenfunktion erhalten wurde? ;)


    Ansonsten ist doch das Merkblatt entsprechend Anlage 4 kein Problem, das kann mit dem Bereitstellungsplatz durch die Halle wandern.

    Genau. Und bis 1001 Liter ist es kein wirklicher Mehraufwand.

    Meine Empfehlung: Generell AwSV einbeziehen

    Viele Grüße

    Stephan

    Hallo TotoGabbani,

    das kommt auf den Anbieter an. Bei der BG werden primär die Themen der Ausbildungswoche abgefragt. Bei einem Anbieter mit 4 Buchstaben aus Sachsen-Anhalt ist es eher bunt gemixt.

    Schaffbar ist es bei entsprechender Vorkenntnis auf jeden Fall bei allen mir bekannten Anbietern auch ohne Vorbereitung.

    Gruß

    Stephan

    Hallo Herr Rossi,

    geht es Dir um ein Angebot für das Bauvorhaben? Dann biete die Vorankündigung, SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten als Stück an. Die Begehungen kannst Du gestaffelt anbieten, z.B. 1-10 Begehungen x €, 11-20 Begehungen 0,8x €, 21- usw.

    Du kannst auch über die geschätzten Baukosten anbieten. Kennst Du die Schriftenreihe der AHO? In Heft 15 findest Du Ansätze für eine auskömmliche Kalkulation.

    Momentan lässt sich der Zeitrahmen nur sehr schlecht abschätzen. Ich würde zwischen 12 und 18 Monaten annehmen, abhängig von der geplanten Bauweise
    .

    Gruß Stephan

    Hallo Frank,

    diese Lehrgänge sind für eure Kranprüfung absolut drüber.

    Gemäß DGUV Grundsatz 309-001 muss die wiederkehrende Prüfung durch einen Sachkundigen durchgeführt werden.

    Dabei ist festzustellen, ob

    Zitat

    sich der Kran in einem arbeitssicheren Zustand befindet. Sie ist im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung. Ist hierdurch eine ausreichende Beurteilung nicht möglich, sind weitere Prüfungen vorzunehmen, z. B. zerstörungsfreie Prüfungen von Material und von Schweißnähten. Falls erforderlich, muss eine Demontage von Kranteilen erfolgen

    Die Feststellung, ob euer Sachkundiger die unter Pkt. 3.4.4.5 genannten Prüfungen sachgerecht durchführen kann, obliegt dem Arbeitgeber.

    Mit anderen Worten: Bei dem von euch eingesetzten Kran bedarf es keines 3tägigen Lehrganges. Wenn der Mitarbeiter gesunde Augen und ein wenig technisches Hintergrundwissen (vor allem im Bereich Hydraulik) hat, bist Du schon auf der guten Seite.

    VG

    Stephan

    Hallo Steph,

    die getrennte Aufbewahrung von Arbeitskleidung auf der Baustelle macht ja nur Sinn, wenn es auch entsprechende Waschmöglichkeiten gibt. Und dort ist für gewöhnlich auch Platz für Spinde. Mit anderen Worten: Spind/Z-Spind im Container oder auf dem Betriebsgelände. Ausnahmsweise gab es auch schon das berühmte Billy Regal eines schwedischen Möbelherstellers. Sinnvoll ist das aber imo nicht.

    VG

    Stephan

    Hallo Frank,

    vielen Dank für Deinen humorvoll geschilderten AdW (Aufreger der Woche) :doppelthumbsup:

    Die Begründung kenne ich jetzt auch. Es soll verhindert werden, dass die Spenderbox auf den Boden fällt und kontaminiert wird.

    Reden wir hier von sterilen Bereichen? Nöööö.... sind die Handshcuhe steril? Nööö....

    Auch ich würde mit Feuer und Schwert gegen die Maßnahme kämpfen. War es denn eine Empfehlung, oder tatsächlich eine Forderung? Falls es eine Forderung ist, muss sie die Grundlage nennen und die fehlt hier.

    Ich wünsche Dir ein aufregungsfreies WE

    Stephan

    Moin tanzderhexen,

    aus ungeplanten Änderungen besteht mein Alltag ;) Getreu dem Motto: Nichts ist so beständig wie die Änderung

    z.B. Maschbaufirma soll Montag anfangen eine Maschine umzubauen. Am Freitag kam die schriftliche Info vom Industriebetrieb, das Montag der Arbeitsbereich frei ist und man sich freue, dass alles so kurzfristig klappt...

    Punkt 7:00 Uhr heute Morgen kam der Anruf, dass der Aufbau erst einmal nur in Teilbereichen durchgeführt werden kann, da noch dringend Teile mit einer der umzubauenden Maschinen produziert werden müssen. Maschbauer wollen/können das nicht und wollen Richtung Norden fahren und in 8 Wochen wiederkommen...

    Also nix wie hin und genau das in der ISO 45001 genannte Änderungsmanagement einmal durchgespielt. Siehe da, das Arbeiten in Teilbereichen ist sicher möglich, nachdem 2 Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.

    Gruß

    Stephan

    Hallo GeAr,

    die von Mankei verlinkte DGUV Information 207-018 ist wirklich umfassend und muss nur geringfügig an den bestehenden Betrieb angepasst werden.

    Und wenn Du auf der Seite etwas nach unten scrollst, bekommst Du sogar einen Link zum Download einer Exceldatei angezeigt:

    https://publikationen.dguv.de/dguv/xparts/do…bellen2018.xlsx

    Damit hast Du alles was benötigt wird. Und falls noch Fragen sind, meld Dich einfach nochmal.

    LG

    Stephan

    Hallo Steph,

    leider kann ich Dir die eigentliche Quelle dazu nicht nennen. Ich finde es nicht mehr.

    Wenn Du im englischen suchst, findest Du aber die Definition von Dumper und Dump-Truck, die der von mir genannten Einstufung entspricht.

    Zitat

    a dumper is usually an open 4-wheeled vehicle with the load skip in front of the driver, while a dump truck has its cab in front of the load

    Gruß

    Stephan

    Hallo Steph,

    ja, die Dumper sind in der V70 explizit genannt. Deswegen auch meine Einstufung als Erdbaumaschine.

    Leider ist die Lage dort nicht ganz eindeutig.

    Beim Dumper gilt:

    Ist der Fahrer in Fahrtrichtung vor der Ladung = Fahrzeug

    Ist der Fahrer in Fahrtrichtung hinter der Ladung = Erdbaumaschine

    Leider widersprechen sich die Quellen dazu. Im Zweifelsfalle den Hersteller anfragen.

    Gruß

    Stephan

    Hallo a.r.ni,

    Wie handhabt und seht Ihr das?

    Ablegereif.

    Auch meine Kunden entsorgen die Rundschlingen und Hebebänder mittlerweile großzügig.

    Die Betriebe sind soweit geschult, dass es in jedem Betrieb mindestens eine fachkundige Person gibt, die Anschlagmittel prüfen kann. Früher wurden oft noch Anschlagmittel zur Reparatur an den Hersteller gesendet, das lohnt sich heute überhaupt nicht mehr.

    Gruß

    Stephan

    Hallo Ke_Jae,

    Du hast ja schon einige Antworten bekommen. Deswegen nur noch als Ergänzung:

    Frag auch die Unterlage für spätere Arbeiten an! Dies ist wichtig, da häufig vergessen wird spätere Wartungsarbeiten bereits in die Planung einzubeziehen.

    VG

    Stephan

    Hallo barretv,

    auch wenn es kleinlich erscheint: Die BGV D6 ist eine veraltete Bezeichnung. Die korrekte Bezeichnung lautet DGUV Vorschrift 52. Inhaltlich hat sich da aber nix geändert.

    Problem ist einfach das es dazu keine genauen Richtlinien gibt oder gar Definition.

    Doch die gibt es. Und zwar mit der Vorschrift 52 :doppelthumbsup:

    Der Schrägzug muss NICHT explizit in der BA des Herstellers genannt werden, wenn es sich um einen Brückenkran handelt und der Hebevorgang wie in §37 Abs. 2 Pkt. 2 beschrieben vorgenommen wird.

    Wird die Last einfach nur angehangen und schräg rüber gezogen ist es eben nicht zulässig.

    Dann muss geschaut werden, welche Vorgehensweise stattdessen möglich ist. Z.B. Ausheben der Last mit Flurförderzeug, Transport mit dem Kran.


    Gruß

    Stephan

    Hallo zzz,

    bei Neubau würde sich für mich die Frage nicht stellen.

    Für bestehende Treppen: wie häufig wird die Treppe begangen, eventuell mit Lasten?, etc.

    36° ist schon echt ordentlich anstrengend, wenn man so eine Treppe häufiger hoch und runter läuft. Steiler merkt man eigentlich auch sofort. Selbst Laien bemerken beim Begehen die Unterschiede und laufen anders.

    Gruß

    Stephan

    Hallo MfG,

    siehe Beitrag von AxelS , wenn Dir Analysen des Altöls vorliegen kannst Du auch darüber die Einstufung rechtfertigen. Die Grenzwerte habe ich (außer Benzo) nicht im Kopf, die sollten aber im Internet zu finden sein.

    Allerdings würde ich mir den Aufwand nicht machen. Alle 5 Jahre prüfen lassen für ca. 200€, dafür problemlos auch andere anfallende Altöle mitentsorgen sollte imo kein Problem darstellen. ;)

    Gruß

    Stephan