Beiträge von bauco

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    Waum nicht?
    Unterweisung ist ja kein "Alleinstellungsmerkmal", sondern in einen Kontrollprozess eingebunden. Wenn ich also regelmäßig kontrolliert (und dokumentiert) habe, ob die Gasflaschen fachgerecht angeschlossen werden, sollte das kein Problem sein.
    Und genau das ist der Punkt, warum ich die obligatorische "jährliche" Unterweisung für pädagogisch-didaktischen Unfug halte - es hört keiner zu, verstehen ... naja, umsetzen ... meist Fehlanzeige.
    Unregelmäßige kurze Unterweisungen zu wechselnden Themen, sich als Unterweisender die richtige Handhabung zeigen lassen, in der Praxis kontrollieren - so funktioniert aus meiner Sicht effektive Unterweisung...

    :thumbup: Damit ist imo alles gesagt.


    Hallo,

    nur als kleine Randbemerkung, in der SCC-Norm sind monatliche Mitarbeitergespräche gefordert.

    Eine kontinuierliche Unterweisung/Schulung/MItarbeitergespräch, egal wie man es nennt, ist bei guter Gestaltun/Themenauswahl wesentlich zweckmäßiger als die jährlichen Standartunterweisungen.
    Man wird aber um die Rechtssicherheit zu erreichen, einzelne "immer gleicher Inhalt" Unterweisungen machen müssen. z.B. Brandschutzordnung um nur eine zu nennen.

    Sorry, natürlich hast Du recht mit dem monatlichen Turnus der Toolbox-Meetings! Danke, dass Du aufgepasst hast.

    ...Wenn ich jährlich die Führer der Flurförderfahrzeuge unterweise, bin ich doch nicht befreit vpn der jährlichen Unterweisung zur elektrischen Sicherheit...

    Die jährliche Unterweisung der Flurförderzeugführer ist aber doch nur ein Ausschnitt dessen, was bei einer Erstunterweisung (in dem Fall oft auch Schulung genannt) durchgegangen wird.
    Als Beispiel kann man hier die CD-Rom "Jährliche Unterweisung Gabelstaplerfahrer" von einem Verlag nennen: Ausgabe 2011 Sicheres Lagern und Stapeln, Ausgabe 2012 Sicheres Laden mit Flurförderzeugen - vom Lager in den Laster, Ausgabe 2013 Flurförderzeuge auf öffentlichen Straßen
    Oder durchlaufen bei euch die Fahrer jährlich die komplette Schulung?

    Nicht falsch verstehen: Natürlich müssen die Gefahren unterwiesen werden... aber die Erstunterweisung sollte imo doch um einiges Umfangreicher sein.
    Die von Dir genannten wöchentlichen Unterweisungen kenne ich von Mineralölgesellschaften. Dort werden wöchentlich Kurzunterweisungen wie im SCC gefordert durchgeführt. Auch die sind nicht mal annähernd vom Umfang her wie die Erstunterweisungen. Auf Baustellen wird unter Umständen sogar täglich unterwiesen. Aber auch hier ist es eher eine Auffrischung

    Hallo Duesi,
    nein, Du musst nicht sämtliche Gefährdungen jedes mal komplett Unterweisen.
    Je nach Beinahe-Unfällen, Bedarf, Wunsch der MA, etc. sucht man sich Ausschnitte als Thema. Ändert sich das Arbeitsverfahren, die Arbeitsmittel, ist ein Unfall passiert oder beginnt ein neuer Mitarbeiter sseine Arbeit, musst Du ausführlich Unterweisen. Dazu kommen noch besondere Vorschriften + Gestze, wie z.B. JArbSchG, StrahlSchV
    Spätestens nach Deiner Ausbildung hast Du das aber auch im Griff
    gruß
    Stephan

    Wir benutzen den Bauplan unseres Gebäudes. Auf DinA4 kopiert. So kann ich jederzeit und an den betreffenden Fluchtwegspunkten die Pläne aushängen.
    Anhand dieser Pläne werden dann die Mitarbeiter des jeweiligen Stockwerks unterwiesen. Pläne enthalten auch die Standorte der Feuerlöscher und Wasserschläuche und mit einem roten Punkt markiert den betreffenden Standort des Betrachters.

    Heiliger Florian


    Hallo Joachim,
    das reicht leider nicht aus. Die Pläne sind vorzugsweise im Maßstab 1:100, mindesten jedoch in DIN A3 auszuführen. In Ausnahmefällen für Räume auch im DIN A4-Format.
    Gruß
    Stephan

    Schau mal in Deine Teilnehmerunterlagen zum Praktikum! Da findest Du einen sehr hilfreichen Ansatz, wie Du bei Deinem Praktikum vorgehen kannst/solltest.
    Wenn Du die vorhandene Checkliste zur Erfassung der Ist-Situation nutzt und dazu noch die vorgegebene Gliederung durcharbeitest flutscht es fast von alleine ;)
    Viel Erfolg
    Stephan

    ...da viele unserer Mitarbeiter im Gleisbau tätig sind, wo man nicht für ebene, rutschsichere Verkehrswege sorgen kann. Unsere MA sind grundsätzlich mit Sicherheitsschuhen ausgerüstet, die über den Knöchel reichen, dennoch ist Umknicken leider ein Thema für uns. Die Frage ist also durchaus ernst gemeint.

    Zu der Idee mit den Sicherheitsstiefeln: Müsste man testen, wobei ich das dumpfe Gefühl habe, dass die Stiefel beim Auf- und Absteigen von Bahnwagen die Beweglichkeit der MA beeinträchtigen und dadurch andere Gefahren heraufbeschwören...


    Hallo nj1964,

    ein mir bekanntes Gleisbauunternehmen setzt die Sicherheitsschuhe von Elten mit Biomex Protection ein. Mir sind keine Probleme beim Auf- und Absteigen bekannt.

    Moin.
    Also. Prüfungen laufen grundsätzlich nach der BetrSichV. Wenn Du z. B. ne elektr. Winde hast gehört da ja nich nur die BGV A3 dazu. Jetzt kommt aber das kleine Problem. Is das Ding aufer Baustelle, wird die BGV A3 alle drei Monate durchgeführt. Die anderen Prüfungen (je nach Ausführung auch schon mal ein oder zwei mehr) sollten auch dokumentiert sein. Hier verwirrt es aber den Nutzer. Eine Plakette sollte reichen. Dann nicht BGV A3 oder so, sondern BetrSichV mit nächstem Prüfdatum. Das ist am Sinnvollsten. Der Prüfumfang ergibt sich aus dem Prüfbericht mit den vorgeschriebenen Prüfintervallen. Oder, was auch schon vorgeschlagen wurde, ohne iwelche Angaben. Sondern nur nächste Prüfung.
    Die wichtigste Frage für mich ist (hatte ich letztes Jahr selber), wie wird denn die Prüfnachweisführung gehandhabt? Nach BetrSichV oder nach TRBS 1201? Da gibts nochmal Unterschiede und zwar erhebliche.

    Gruß

    Jens


    No offense Jens, die TRBS konkretisiert doch lediglich die BetrSichV und ist keine eigenständige Verordnung!? Inwiefern gibt es da Unterschiede?

    Gruß
    Stephan

    Hallo Jens,

    da habe ich eine gänzlich andere Sichtweise! Brände im Privatbereich gehören für mich nicht in den Arbeitsschutzbereich. Auf den Privatbereich hat der Arbeitsschutz keine direkte Einflussmöglichkeit. Für den Privatbereich sind imo die Versicherer und Feuerwehren die besseren Partner. Auch wenn im Privatbereich teilweise gleiche E-Geräte eingesetzt werden, werden diese doch eher selten bis nie einer Prüfung (z.B. gem. BGV A3) unterzogen. Dazu kommt noch die Mehrfachsteckdosenaffinität, fehlende oder veraltete Feuerlöschmittel, etc. pp
    Solche Statistiken dienen ja unter Anderem dazu Ansatzpunkte für die Verbesserung der Sicherheit im Betrieb zu finden. Und dabei hilft sie mir auf jeden Fall. Jedenfalls lassen sich Unternehmer gerne von Tortdendiagrammen überzeugen. Und wenn man ein besonderes Ziel verfolgt zählt meine letzte Aussage... Trau keiner Statistik, die Du nicht selber gefälscht hast, beziehungsweise wenn Du nicht selber die passende ausgewählt hast ;)

    Gruß
    Stephan

    ...Wenn ich als Brand- oder Arbeitsschützer auf einer
    Baustelle zu tun habe, muss ich auch Wissen welche Regelwerke/ Empfehlungen
    usw. zur Anwendung kommen können/sollen...

    Hallo Simon,

    naja, die DGUV ist ja nicht irgend ein Verband...
    Erste Anlaufstelle für SiFas (ohne brandschutztechnische Kenntnisse) ist bei auftretenden Fragen meistens die BAuA und die DGUV. Von daher nicht so sinnlos, wie es häufig bei anderen Veröffentlichungen ist. Prinzipiell gebe ich Dir da nämlich absolut recht, viel zu viele eigene Versionen von ein und der selben Sache. Aber das hat sich seit der DGUV auch wesentlich verbessert.

    Gruß
    Stephan

    Selbständigkeit ohne Betriebshaftpflicht? Dann muss man seinen Kunden doch auch raten auf alle Gefahren zu pfeifen... wird schon nichts passieren ;)
    Ich bin bei Gerling versichert. Meine Beiträge sind hier allerdings nicht zu vergleichen, da ich auch noch andere Bereiche im Bauwesen abdecke. FASI und SiGeKo wurden aber kostenlos mitversichert.

    PS: In dem Zusammenhang gleich mal über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken

    Trau keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast passt immer ;)
    Allerdings muss man dazu sagen, dass die Statistik des IFS absolut nicht repräsentativ ist. Die Statistik in der BGI 560 stammt vom Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV). Manko hierbei ist das die Datengrundlage das Einschätzen der Schadensregulierer darstellt und nicht immer richtig sein muss. Ich denke aber die Richtung stimmt schon.

    ...Studien belegen (der Simon hat mit Sicherheit so etwas parat, ich hab grade nix zur Hand), dass ca. 60% der Brände von defekten elektrischen Geräten oder deren Fehlgebrauch ausgelöst werden...

    Nicht ganz, siehe Grafik aus der BGI560

    Der Anteil ist natürlich trotzdem erschreckend hoch. So kann man aber Leute auch im Bereich regelmäßige Prüfung von Elektrogeräten gut sensibilisieren.

    Edit:Fehler bei der Quellenangabe der Grafik korrigiert