Beiträge von Kiter

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    Hallo Olaf,

    die wirksam werdenden Gefährdungen infolge der Laserstrahlung beim Schweißen sind gering, also "ungefährlich" - so in der GBU dokumentieren.

    Bei deinem Schweißlaser müssen die Schutzeinrichtungen dem Stand der Technik entsprechen - auf richtige Ausführung prüfen und ggf. dann zurücklehnen.:)

    Weiterhin wären noch die weitaus höheren Gefährdungen bei Wartung und Reparatur, die in der Regel von Fremdpersonal durchgeführt werden. Dabei sind andere Schutzmaßnahmen durch den ggf. freien Laserstrahl der Klasse 4 zu beachten; der Maschinenbediener ist dabei nach meinen Erfahrungen in der Regel nicht anwesend.


    mfg

    Hallo Fasi UEM,


    da findest du keine rechtliche Vorgabe - in der Einsatzzeit sind alle Tätigkeiten integriert.

    Es kann dir doch niemand vorgeben, welche Zeit du in deinem stillen Kämmerlein über eine Problematik nachdenken darfst.

    Deine angeführte Formulierung verstehe ich dahingehend, dass nur 70 % der Einsatzzeit für dich als Kunde geleistet wird, wobei die nicht bei dir im Betrieb sein muss!

    Errechne mal in deinem Angebot den Stundensatz pro nomineller Einsatzstunde - das sollte etwas Klarheit bringen.

    Dein Siemens-Zitat finde ich übrigens deutliche oversized.


    mfg.

    Hallo,


    wenn ich den Begriff "Maschinen, beispielsweise aus dem Bereich Automatisierungstechnik" interprätiere, dann könnte es sich um Roboter handeln. Zu diesen gibt es eine DIN EN ISO 10218 mit Stand 2011 - Neuentwürfe aus 2021.

    Bei "üblichen" Werkzeugmaschinen gibt es eine Reihe von Gefährdungen, die in der Regel als Schutzmaßnahme eine Komplettumhausung beinhalten und gegen die geschilderte Gefährdung bereits sichert.

    Ein Gesichtspunkt sollte auf das Spannverhalten bei Ausfall der Luftversorgung erfolgen; pragmatisch wird z. B. durch mechanische Federn oä. gespannt und die Pneumatik löst nur.

    Da die Problemstellung leider nicht weiter konkretisiert werden kann, muss man sich der wirksam werdenden Energiegröße widmen .


    mfg.

    Hallo Melanie,


    ihr könntet doch eine Software zum (richtigen) Editieren der PDF's (ich denke, dass die SDB's so vorliegen) beschaffen, sowie eine weitere die den Schreibschutz aufheben kann ;-)).


    Die BAuA hatte in 2014 eine Auflistung für SDB-Software erstellt - da gibt's bestimmt eine Aktualisierung.


    Ein ehemaliger Kunde von mir hatte sich für ähnliche Konstallation eine Software (nn) beschafft - stöhnte aber über die Kosten - auch wg. der mehrfach jährlichen Datenbank-Aktualisierung.


    mfg

    Hallo Bully82,


    bei der Laserklasse 2 wird ja hinsichtlich der "Ungefährlichkeit" der Lidschlussreflex zu Grunde gelegt, der die Betrachtungsdauer (Einwirkungszeit Netzhaut) auf < 0,25 Sekunden reduzieren soll.

    Es gibt diverse Veröffentlichungen zu Untersuchungen zum Lidschlussreflex - die < 0,25 s sind zwar normativ formuliert - sind nicht bei allen Personen vorhanden.

    Ich habe seinerzeit den Ersatz der Laserdioden Klasse-2 durch Klasse 1-Dioden angeraten, da die Messtechnik bei allen Betriebsarten eingeschaltt blieb.

    Den Messzweck erfüllen diese auch, der Maschinenhersteller denkt darüber nicht nach, da Klasse 2-Dioden weit auf dem Markt verbeitet sind.

    Bei Anwendung von Klasse-1 Laserdioden habe ich nur einen Satz in der BA für die Maschine eingefügt;

    für Klasse-2 Dioden musste aber eine extra Laser BA erstellt und die MA unterwiesen werden.


    mfg

    Hallo Eichy83,


    ich habe da einen pragmatischen Tipp, der allerdings nicht immer in der Familie oder beruflichen Umfeld gut aufgenommen wurde. " Guck in die Anleitung".

    Dann gibt es ja noch die Berufsgenossenschaften - hier solltest du bei der BGHW mit Hilfestellungen, Informationen fündig werden.

    Hallo Trolli;


    ich muss da Frank zustimmen, dass da ein Optimierungsbedarf besteht.

    Z. B. ist ein Gefahrstoffsymbol ohne Signalwort nicht richtig bzw. Gefahrstoffbetriebsanweisungen habe ich immer von Arbeitsmittel-Betriebsanweisungen getrennt.

    Es ist hilfreich, die Arbeitsschritte an der Anlage in der Reihenfolge der Durchführung einzeln zu betrachten, sprich "Gefährdungbeurteilung", wie andere schon ausgeführten. Da stehen an erster Stelle die persönlichen Voraussetzungen wie Anlagenkenntnisse mit erfolgter Einweisung, sowie die zu tragenden persönlichen Schutzausrüstungen mit der Bezeichnung des Typs.

    *IroAN*Anderenfalls verbleibt ein Stück buntes Papier*IroAus*

    mfg

    Hallo joy,


    es ist nicht direkt das was du suchst - in meiner Sammlung ist eine m. E. recht gute Veröffentlichung der BG RCI von 2011.

    Ich hatte seinerzeit davon etrwas verwendet, weil übersichtlich dargestellt.

    Weiterhin gibt es noch eine BG RCI Veröffentlichung "Verantwortung im Arbeitsschutz; Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen

    A 006 Stand: Juli 2016"

    Wer nach einem schweren Unfall kommt ist von der Schwere und den Verfügbarkeiten der Personen abhängig. Ich kann mich

    einem Vorgang erinnern, bei dem die BG-Aufsichtsperson zwei Tage nach dem Unfall den Betrieb aufsuchen wollte, dann aber

    absagte, weil die augenscheinlich verantwortlich FK sich bereits in Untersuchungshaft befand.

    Was alle FK sich vorstellen sollten: Sie sind im Worst Case einsam und allein - in der Regel sind "gute" Kontakte zu anderen FK und GF nicht

    mehr existent.


    mfg

    Hallo zusammen,


    die BA ist m. E. ein Beispiel aus dem 4-Buchstaben-Verlag, dessen erster Buchstabe sich am Ende des Alphabets befindet X/.

    Dass das Beispiel gut ist, habe ich damit nicht zum Ausdruck gebracht - ganz im Gegenteil:

    weniger wäre mehr gewesen!

    Man bedenke, dass Mitarbeiter(innen) das Lesen und berücksichtigen sollen - daher darf nur das relevante für Dumper drin stehen.

    Hallo,

    interessante, offene Fragestellung - da die Foristen nicht dein Bild vor Augen haben, müsstes du für eine zielgerichtete Antwort konkreter beschreiben.


    Ich versuche mal eine Antwort: Nein, sind nicht prüfpflichtig, falls es Betonträger sind - dann Gebäudebestandteil.


    mfg

    Hallo Nina,


    mit der These "... Fachfirmen wissen was sie tun...." lehnt sich jemand aber sehr weit aus dem Fenster.

    Ich habe (in ca. 30 Berufsjahren) viele gegenteilige Erfahrungen gemacht - bekäme wunde Finger beim Niederschreiben.


    Ist schon richtig, wenn du dein Wissen von der Basis her aufbaust - denn "neue Besen fegen gut".


    mfg