Beiträge von Andy K.

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    BGV D6 Prüfung ist nur für die Mechanik und beinhaltet keine elektrischen Teile. Dies kann auch nur von einem Mechaniker gemacht werden, der die Ausbildung hat, um die Prüfung durchzuführen.
    BGV D8 Prüfung gehört auch noch dazu, diese ist nochmal für Hebezeug und Lastaufnahmemittel.


    Also muss BGV A3 zusätzlich von einer befähigten Person durchgeführt werden.

    Ein freundliches Hallo an alle,


    ich bin während einer Begehung auf Gefahrstoffe gestoßen, für die richtiger Weise über einer Auffangwanne gelagert wurden. Ich habe nun einen Hinweis bekommen, dass auch diese geprüft sein müssen.


    Weiß jemand in welcher Form und von wem diese Prüfung durchzuführen ist. Also ist es zum Beispiel nur eine Sichtkontrolle eines Mitarbeiters oder eine Wanddickenmessung eines Spezialisten? Gibt es Prüffristen oder muss es dokumentiert werden und wenn ja in welcher Form (Prüfplaketten)?


    Vielen Dank im Voraus


    MfG Andy

    Hallo,


    mich bedrückt schon eine Weile das Thema Transport von Spraydosen. Wir haben bei uns eine Low Quantity Box, mit der wir z. B.: WD 40 transportieren. Brauche ich dafür ein zwangsbelüftetes Fahrzeug?




    Vielen Dank im Vorraus


    Andy

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.


    Habe ja auch die BGV A3 gelesen nur hab ich konkret das Problem, dass wir an Oberleitungen mit 1,5 kV sind und laut unserer Elektrofachkraft selbst Elektriker nur wenn sie speziell für Oberleitungen unterweisen sind, die 1,5 m ran dürfen. Für mich sind das aber Fachleute, die die Gefahren durch den elektrischen Strom kennen. Die Elektriker tauschen Lampen (meiner Meinung nach elektrotechnische Tätigkeit nach Tabelle 3) und deshalb dachte ich an die 1,5 m. Bin mir halt absolut unsicher, durch die Aussage der Elektrofachkraft.

    Hallo liebe Sifa Gemeinde,

    Evtl. wurde jemand mit dem Thema konfrontiert.


    Es geht konkret um die Entfernung, die ich zu unter Spannung stehender Teile laut BGV A3 halten muss. Es geht um den Bereich 1 - 30 kV. Es werden in der BGV A3 zwei Tabellen aufgeführt. In der einen wird der Abstand mit 1,5 m und in der anderen mit 3 m genannt. Kann jemand sagen, wann ich welchen Wert nehme?


    Ich hab schon was im Hinterkopf, möchte aber eure Meinung dazu wissen.

    Vielen Dank für die Unterstützung hier im Board, :15:


    habe meinen Bericht letzte Woche abgegeben und mir wurde jetzt bescheinigt, dass ich die LEK 2 bestanden habe. :14: :17: :18:


    Jetzt noch die Präsentation, dann kommt man dem Ziel schon nah.


    Wer Interesse hat, dem schicke ich sie gern zu. Thema war eine Unfallanalyse.


    MfG


    Andy

    Hallo nochmals vielen Dank für die vielen Anregungen und Ideen.
    Habe mir gestern Abend den Rat zu Herzen genommen und auch die Tätigkeiten betrachtet, die nicht direkt zum Unfall geführt haben und vor oder nach der "Unfalltätigkeit" stattgefunden haben.


    Dabei habe ich völlig außer acht gelassen, ob ein Unfall passiert ist und eine vorrausschauende Beurteilung ,erstmal in Form einer Tabelle, gemacht. Ich war echt zufrieden, denn da hatte ich genug Stoff und konnte nach meiner Schaffenskrise wieder was schreiben.


    Dann habe ich heute mit dem Betreuer vom TÜV Süd, bei denen ich die Ausbildung mache, gesprochen und er sagt, dass es nicht möglich ist eine Beurteilung zu machen, da die Faktoren bereits eingetreten sind. Ich soll mich auf die Tätigkeit begrenzen, bei der der Unfall passiert ist, allerdings auch erwähnen, dass ich damit die Betrachtung eingrenze und es noch weitere Faktoren gibt, die aber in Form der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung abgedeckt sind. Und hier kommt es wieder zum Tragen, ob die Gefährdungsbeurteilung ausreichend war.
    Um es zu verstehen noch ein paar mehr Infos zum Unfall: Der Zylinder ist mit dem elektrischen Kettenzug nach oben transportiert worden und dieser musste aber gelockert werden, damit der Zylinder in die Position, in der er fixiert werden sollte, kommen konnte. Der Mitarbeiter wollte den Zylinder nach oben drücken und durch die Schmiermittel und das Hydrauliköl ist ihm der Zylinder aus der Hand gerutscht und er hat dann reflexartig reagiert und nachgegriffen. Dabei hat er sich auf Grund des hohen Gewichts díe Hand verletzt.


    Jetzt weiß ich zwar wie ich vorgehe, aber werde wohl nicht auf 20 Seiten damit kommen, wenn die Beurteilung komplett fehlt.

    Hi jepi1,


    mache die Ausbildung auch gerade bei der TÜV Süd Akademie. Uns ist das in der Vorbereitung auch aufgefallen, dass die Antworten nach dem Zufallsprinzip dargestellt werden. War besonders ärgerlich, wo ich für die LEK1 die Antworten als PDF mir rausgedruckt hatte und dann was vertauscht war.

    Hallo Gasmann,


    die ersten Kurse sind echt gut und die Grundlage. Ich fand es echt spannend und war eine völlig neue Welt. Ist schon lusitg wenn man dann Gefahrenquellen während man einen Film schaut im Kopf versucht rauszfinden.


    Viel Spass bei der Ausbildung.

    Vielen Dank, für die Beiträge, werde jetzt alle Tätigkeiten und auch die Faktoren, die nicht dierekt zum Unfall geführt haben, mit einbeziehen. Da habe ich auch mehr zum Schreiben. Die Gefährungsanalyse hab ich mir zusenden lassen und werde sie auch als Basis mit benutzen, um eine Aussage darüber zu machen, was fehlt.

    Guten Morgen,


    ich schreibe gerade an meiner Praktikumsarbeit in der Ausbildung, als Thema habe ich mich mit dem betrieblichen Betreuer auf das Thema Unfallanalyse geeinigt. Nun habe ich einen Unfall aufgenommen und nur die Faktoren und Elemente des Erklärungsmodells (Gefahrenquelle, gefahrbringende Bedingung usw.) einbezogen, die bei genau der Tätigkeit auftreten, bei der der Unfall passiert ist.


    Muss ich auch die anderen Tätigkeiten, bei denen gar kein Unfall passiert ist, aber vorher notwendig waren und am selben Arbeitsplatz stattgefunden haben mit einbeziehen? Doch meiner Meinung nach wäre das ja wieder eine vorrausschauende Betrachtung.


    Bei der Beurteilung der Faktoren würde ich im Falle einer vorrausschauenden Gefährdungsanalyse alle Faktoren bewerten und feststellen, ob am Ende ein Handlungsbedarf besteht (Grenzrisiko überschritten). Doch bei dem Unfall weiß ich ja schon, dass der Faktor eingetreten ist und auch die Schwere der Verletzung. Handlungsbedarf besteht doch auf jeden Fall, deshalb komme ich da gerade überhaupt nciht weiter, weil ich nciht weiß wie ich die Beurteilung da machen soll.


    Ich hoffe hier kann mir irgendjemand helfen, habe mir das ganze WE Gedanken gemacht und bin einfach nicht weitergekommen. :pinch:


    MfG Andy

    Ich schaue schon immer mal hier ins Board, hatte leider bisher noch nicht die Zeit mich hier vorzustellen.


    Im Moment befinde ich mich in der Praxisphase meiner Ausbildung, die ich beim TÜV Süd mache. Mein Arbeitgeber ist ein großes Transportunternehmen.


    Das Thema Arbeitsschutz hat mich schon bei meinem Studium der Umwelttechnik beschäftigt und bin trotzdem erstaunt wie umfangreich und wichtig dieses Thema ist. War vorher in einem anderen Bereich tätig und bin jetzt rückblickend verwundert, wie wenig man vom Arbeitsschutz mitbekommen hat.


    Dieses Forum hier finde ich echt gut, hat mir bei der LEK 1 gut geholfen und auch sonst find ich es gut, dass es auch so viele aktive Mitglieder gibt, die sich so gut einbringen und das Forum zu dem machen, was es ist.


    Andy