Beiträge von Safety-Officer

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    Bin mal gespannt, wann die anderen BGen und Unfallkassen nachziehen.

    Apropos ... mitbekommen, dass damit die Prüfung von ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen an einem neuen Standort durch eine unterwiesene Person ohne Ersatz weggefallen ist?

    (war DGUV V 79 bzw. 80, § 33 Abs. 2)


    Was machen jetzt die ganzen Betriebe mit ihren Handbrennern und Co?
    Oder die Lebensmittelverkaufsbranche mit Hockerkocher, Grill und Co?

    Alle zwei Jahre zur Prüfung zum Sachkundigen? (IM LEEVE nich! !!1elf!)

    Wie habt ihr diesen Punkt geregelt?
    "jetzt wird alles generell geprüft" oder über die GBU "weiter wie bisher"?

    Unter der Hand hört man aus dem Fachbereich, dass ein solcher Passus in der DGUV R 110-010 schlicht vergessen wurde, eine zeitnahe Änderung, die alle BGen und UK mittragen, aber nicht mehr möglich war.

    Hallo,

    in der Praxis hat sich ein "Interval" von zwei bis drei Jahren bewährt.

    Es ist richtig, dass die körperlichen Veränderungen ab ca. 40 Beachtung finden müssen.

    Hier sind aber auch die Atemschutzträger gefordert, mögliche Veränderungen an der Passform zu erkennen und eine erneute Anpassungsprüfung durchführen zu lassen.

    Es passiert durchaus häufiger, dass Masken im gesetzteren Alter einfach nicht mehr dicht sitzen.

    Hat da jemand Erfahrungen mit und kann mich bei der Erstellung selbiger unterstützen, so das diese "Hand und Fuß" hat?

    Genau das ist der Punkt. Die Unterweisung nach ADR 1.3 muss aufgabenbezogen sein, ist also individuell, betriebsbezogen und vor allem Tranportträger bezogen.

    Also nicht "mal eben" so machbar, es braucht halt Detailkenntnisse und unter Umständen auch weitergehende Qualifizierungen.

    Ich binde selbst auch Schläuche ein (Trinkwasseraufbereitung).

    Sicherlich bestehen bei diesem speziellen Gerätetyp Gefährdungen durch den umlaufenden Arm oder einer Kollision zwischen Futterschlüssel und Dreharm.
    Ich muss beim Einbinden aber auch darauf achten, dass die Drahtwicklungen richtig liegen und eventuell händisch eingreifen - sonst fliegt mir die Kupplung später beim Drucktest oder noch schlimmer, im Betrieb davon.

    Unfälle durch die oben genannten Gefährdungen sind mir bei diesen Bindegerätetypen nicht bekannt.

    Probleme gibt es dafür an zwei anderen Stellen ...

    das kurze Drahtstück für's Verdrillen piekst gerne mal in Hand oder Finger oder beim Einsetzen des Sprengringes rutscht man mit dem Einsetzwerkzeug (meist Schraubendreher) ab. Deshalb hab ich bei uns auf der Arbeitsplatte eine Blindkupplung montiert, die das Einsetzen deutlich erleichtert und das "Kupplung in der Hand halten" überflüssig macht.

    Wir stellen seit drei Jahren bei unseren Schläuchen nach und nach auf Klemmschellen um, alle Neubeschaffungen sind damit versehen (rund 50 Euro pro Schlauch mehr).
    Für die Feldinstandsetzung haben wir aber (sicherheitshalber) auch noch ein manuelles Bindegerät und einen Schraubstock.

    Bei der "Haltbarkeit" von FFP-Masken spielen nicht nur äußere Einwirkungen, sondern auch innere Effekte eine Rolle.

    Die Filtermaterialien bei allen P-Filtern und damit auch bei FFP-Masken sind für eine bessere Abscheidefähigkeit elektrostatisch aufgeladen. Dies wird gemacht, um bei mittleren Partikelgrößen eine bessere Effizienz zu erreichen.

    Die nachfolgende Grafik verdeutlicht den Zusammenhang.

    Rastergrafik.png

    (Bildquelle: 3M, Max-Planck-Institut für Chemie)

    Die Hersteller garantieren die (normative) Leistungsfähigkeit nur bis zum angegebenen Ablaufdatum, da die elektrostatische Aufladung naturgemäß im Laufe der Zeit abgebaut wird.

    Die Maske verliert damit die Fähigkeit, Partikel mittlerer Größen effektiv abzufangen.

    Große und kleine Partikel werden mechanisch abgefangen, hier wirkt sich eine Überschreitung des Ablaufdatums nicht signifikant aus.

    Noch ein kleiner Nachtrag:

    Es gäbe (zumindest theoretisch) die Möglichkeit, die abgelaufenen Masken stichprobenartig auf Einhaltung der normativen Vorgaben beim Hersteller oder bei einem akkreditierten Prüflabor testen zu lassen - für den Preis kannst du viele, sehr viele frische Masken kaufen ...

    (Das hat mal die Bundeswehr bzw. das Bundesamt für Zivilschutz vor vielen Jahren bei den speziellen ZS-Filtern machen lassen ... einmal, danach nie wieder ... :) )

    WOW ...

    und welchen Job machst du in der dir zur Verfügung stehenden Zeit RICHTIG und UMFÄNGLICH und hast ZEIT für Einsätze und die notwendigen Nachschulungen und vor allem ZEIT für dich?

    *KopfaufTisch*

    Ein Arbeitsunfall im Allgemeinen eher nein, eine Infektion mit Hanta kann aber ggf. als Berufskrankheit (BK 3101, A98.5) zählen.

    Eine Hantavirus-Infektion ist auf jeden Fall nach IfSG meldepflichtig (Müsste eigentlich schon der behandelnde Arzt gemacht haben).

    Mein Vorschlag:

    Unfallanzeige fertigen und mit dem Betriebsarzt das weitere Vorgehen hinsichtlich einer möglichen BK-Verdachtsanzeige klären.

    Nicht wirklich ein neues Problem ... :rolleyes: ... schon 2006 hat der ACE (seriös) Westen getestet, 3 x befriedigend, 7 x mangelhaft.

    Da regt sich wieder einmal jemand auf über etwas, was er mangels geeigneter Prüftechnik nicht wirklich bewerten kann.

    Der "Skandal" ist die Tatsache, dass weder Zoll noch Aufsichtsbehörden mangels finanzieller und personeller Mängel die Einfuhr fehlerhafter oder gefälschter Produkte sicher verhindern können.

    Hallo und einen Wunderschönen!

    Ich bin für ein Projekt auf der Suche nach Zahlen - und meine Frage / Bitte geht an alle aus der Logistik- und Lagerbranche.

    Konkret geht es um die Zahl der Anfahrschäden im Verhältnis zur Zahl der Ein- und Auslagerungsvorgänge in einem Zeitraum (Monatlich, Quartal, Jährlich).

    Kann jemand helfen?

    Ich weiss es nicht so genau, aber ist es nicht so das die BG "Spassunfälle" nicht versichert. Die Kosten bleibt beim Staplerfahrer hängen.

    Urban legend?

    Zitat von § 105 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen

    (1) Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich ... herbeigeführt haben.

    Ich denke nicht, dass der FFZ-Fahrer den Vorsatz hatte, seinen Kollegen zu verletzen.
    Auf zivilrechtlicher Seite mag das anders aussehen.