Beiträge von Safety-Officer

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    Meine Fragen:
    Habt ihr Erfahrungen mit dieser Form eines Seminars? Wenn ja: welche? Auf was sollte man achten? Was sollte man besser nicht tun? etc.
    Ist ein Seminar in dieser Form (also quasi „ohne Konzept und Leitfaden“) überhaupt möglich?
    Wie baue ich die PP-Präsentation am besten auf: lauter einzelne Präsentationen zu den möglichen Unterthemen? Oder alles in einer Präsentation und jeweils hin und her springen (was relativ schwierig ist, da es ziemlich viele Folien sind)?
    Wie stellt man sicher, dass man alle wichtigen Themen innerhalb der Zeit durchkriegt?


    Ich habe in meinen Seminaren mit Leuten zu tun, die extrem unterschiedliche Vorkenntnisse haben (vom gestandenen Handwerker bis zum Abiturienten, der noch nie einen Hammer in der Hand hatte) - und genau so unterschiedlich in der Motivation sind.


    Wichtig ist, das wurde bereits schon mehrmals angesprochen, eine übersichtliche, für den Teilnehmer nachvollziehbare Struktur / ein roter Faden.


    Ich arbeite mit Gesamtlernziel und Teillernzielen (Flipchart), den Umfang versuche ich so zu gestalten, das ich mit einem Thema bzw. Teilthema zu den jeweiligen Pausen fertig bin. Klappt ganz gut (+-15 Minuten).
    Die Zusammenfassung des jeweiligen Themas erfolgt anhand des Lernzieles (wichtig zu wissen: haben die Teilnehmer das Thema bzw. die Inhalte verstanden) - damit kann ich auch einzelne kleinere Präsentationen verwenden.


    Aus meiner Sicht auch wichtig:
    Abwechslung rein bringen.
    Ich mache aus bestimmten, geeigneten Themen eine "Gruppenarbeit" (meist überraschend für Führungskräfte - die sind so etwas nicht gewohnt; und schlimm bei Ausbildern - die wollen sich meist "berieseln" lassen). Auch durch Teilnehmer erarbeitete Mindmaps sind zum Einstieg in ein Thema eine tolle Sache, man kann auch die Inhalte steuern, erfordert aber beim Referenten ein sehr umfangreiches und breites Basiswissen.


    Je nach Thema mache ich mir auch nur einen "roten Faden" mit den Punkten, die für mich und das Thema wichtig sind - der Rest und der Umfang der Einzelpunkte ergibt sich aus der Interaktion mit den Teilnehmern - auch eine spannende Sache, geht aber nur bei inhaltlich eng begrenzten Themen.


    Die Sache mit den (themenübergreifenden) Fragen löse ich mit Moderationskarten - aufschreiben, anheften und beim jeweiligen Thema abarbeiten. Damit geht auch keine Frage verloren.

    Wenn ein Kollege einen Unfall hat und der Arzt ihn Transportsicher gemacht hat dann warte ich nicht bis ein SRHT Team da ist. Sondern nehme nach besten wissen und gewissen was da ist

    Wenn der Arzt dich lässt ... weil in der Regel haben die Kollegen vom Rettungsdienst sehr schnell die Kollegen der Feuerwehr nachgefordert, wenn nicht schon aufgrund der Notfallmeldung parallel alarmiert wurde.


    Außerdem, in einem Betrieb oder auf einer Baustelle sollten sich die Verantwortlichen VOR einem Unfall, am Besten VOR Aufnahme der Tätigkeiten Gedanken zur Rettung von Personen gemacht haben.
    Das können am Tor ausgegebene Anfahrpläne sein, die Abstellung eines Einweisers (z.B. mit Fahrrad), und natürlich auch spezielle Rettungsmittel, wenn erforderlich.
    Auf privaten Baustellen kann ich es ja durchaus verstehen, das es mit Trage, Spineboard oder teils sogar mit dem Rettungstuch Probleme gibt - aber auf professionellen Baustellen mit SiGeKo??
    (Ja, ich weiss ... der Teufel ist ein Eichhörnchen, kann überall ein Überraschungsnüsschen versteckt haben)


    SRHT-Teams sind auf wievielen Feuerwehr? Hier mal eine Übersicht

    Leider eine private, unvollständige Übersicht. Deine Rettungsleitstelle/Feuerwehrleitstelle hat genauere Daten.
    Einfache Rettungsaufgaben bekommt im übrigen (fast) jede Feuerwehr hin ... z.B. Leiterhebel, Leiterrutsche, direktes Abseilen.


    Was soviel heißt: Gedanken machen, wenn man so ein Team nicht in der nähe hat(15 Minuten anfahrt)!

    FULLACK ... mit den 15 Minuten wirst du aber in einigen Fällen nicht hin kommen, da solltest du eher 30 Minuten rechnen.


    Zu den (grundsätzlichen) Gedanken siehe oben.

    In einer Begleitung durch einen Sanitäter sehe ich keinen Sinn. Der Transport dauert ja nur wenige Sekunden. Was soll denn da betreut werden?

    Im Bereich SRHT der Feuerwehren (nach der AGBF-Empfehlung) ist beim (Luft-)Transport sehr wohl eine Begleitung des Verletzten vorgesehen und sicherlich auch sinnvoll.
    Aber ich habe gewisse Zweifel, ob hier in dem genannten Betrieb die betreffenden Personen über die notwendige Qualifikation zur industriellen Höhenrettung verfügen - dann hätte sich diese Material-Frage nämlich bereits im Vorfeld nicht gestellt.


    Nicht, das wir uns falsch verstehen - ich halte es für sehr sinnvoll, auf größeren, großen und sehr großen Hoch- bzw. Tief-Baustellen entsprechendes Rettungsmaterial (z.B. geeignete Personenaufnahmemittel für Krane, z.B. so etwas oder die bereits oben genannten Anschlagmittel) vorzuhalten, ggf. incl. entsprechend geschultem(!) Personal.
    Ich halte aber absolut nichts davon, in diesem Bereich zu improvisieren.
    (Gibt es eigentlich Verleiher für derartiges spezielles Rettungsmaterial?)


    Edith sagt:
    SRHT = "Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen", AGBF = Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren

    So muss es manchmal sein ... leider.
    In Bundesländern, in denen die Feuerwehr auch feuerpolizeiliche Aufgaben übernimmt, reicht oft ein kleiner, netter Anruf ... und von Kommandowagen bis komplettem Löschzug bis zur Beseitigung der Mängel, selbstverständlich zu Lasten und Rechnung des "Uneinsichtigen" - ist dann einiges drin ...

    Nach der TRG280 steht meiner Meinung nach die Sauerstoffflasche im Schutzbereich der brennbaren Gase, was zur Gefahrenerhöhung beiträgt.
    Ursprünglich bin ich auch von einer Bereitstellung ausgegangen, da die Ansammlung an Gasflaschen aber über grob eine Woche unverändert war, ist dies für mich eindeutig Lagerung. Was man auf dem Bild auch nicht so recht sehen kann, die Gasflaschen stehen hinter einem Bauzaun und sind somit vor unbefugtem Zugriff geschützt, aber der Bauzaun endet 1m neben den Gasflaschen => ungehinderter Zugang. Das ganze steht auf einem abgeschlossenen Klinikumgsgelände, welches durchaus als öffentlicher Bereich angesehen werden kann. Die Raucherecke befindet sich grob 3m neben diesem "Gaslager".


    Damit wird das Problem deutlicher: fehlende Gefährdungsbeurteilung, fehlendes Lagerkonzept, fehlende Verantwortlichkeiten, fehlende innerbetriebliche Kommunikation und Abstimmung, fehlende Sensibilisierung der Mitarbeiter, fehlende Unterweisung, ...
    :whistling:
    Aber das ist kein Problem der TR ... sondern eher der BGV A0 (ich find den Begriff einfach nur geil ... :) )

    Im großen und ganzen geht es darum, dass wir angefangen haben Struktur in unser Unternehmen zu bringen (extrem Wachstum in den letzten Jahren). Bis dato machte uns dies auch keine Probleme, jetzt allerdings weigert sich eine Führungskraft die Übertragung zu unterschreiben. Warum und wieso....wissen wir leider nicht. An der Übertragung selbst, wird es nicht liegen, denn diese wurde wie gesagt sowohl mit der BG als auch mit einer Fachkundigen Rechtsabteilung aufgesetzt.

    Eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist IMHO dann sinnvoll und notwendig, wenn es sich um Aufgaben handelt, die zusätzlich oder ergänzend zu den bereits übernommenen Aufgaben (aufgrund einer Stellenbeschreibung oder eines Arbeitsvertrages) erledigt werden sollen.
    Es müsste aus meiner Sicht geprüft werden, was genau in der Stellenbeschreibung / im Arbeitsvertrag der betreffenden Führungskraft steht.
    Unter Umständen sind die zu übertragenden Aufgaben ja bereits schon (allgemein gefasst oder ggf. im Nebensatz) enthalten.
    Auch ist die Frage, ob die Übertragung zwingend notwendig ist (Vergl. § 9 Abs. 2 OWiG)


    Die Pflichtenübertragung ist eine einfache Arbeitsanweisung an den Vorgesetzten. Dieser hat er nachzukommen, auch ohne seine Unterschrift.

    Das ist, glaube ich, etwas zu stark vereinfacht.
    Die Übertragung von Unternehmerpflichten beinhaltet immer auch die Übertragung der entsprechenden Verantwortung und damit der Haftung - und ist damit meilenweit von dem Rechtscharakter einer Arbeitsanweisung ("Dreh die Schraube in das Loch!") entfernt.


    Ich habe das so verstanden bisher, dass ein Pflichtenübertragung nur gemacht werden muss, wenn man außerhalb der Linie steht, also z.B. wir Tubbese auf einer Stabstelle. Denn wird sind nicht weisungsbefugt. Sollen wir Weisungsbefugnis bekommen, muss das mittels einer Pflichtenübertragung gemacht werden.

    Die Übertragung von Unternehmerpflichten muss zwingend sowohl die rechtlichen (Weisungsbefungnis!) als auch die materiellen (Finanzrahmen!) Voraussetzungen beinhalten. Auch muss der Unternehmer VOR der Pflichtenübertragung sicherstellen, das der Beauftragte über die notwendigen Kenntnisse verfügt - Stichwort Auswahlpflicht. Eine Übertragung von Unternehmerpflichten kann sowohl vertikal als auch horizontal erfolgen.


    Die Verantwortung des Betreffenden reicht nur so weit, wie auch die übertragenen Befugnisse reichen. Sie endet dort, wo die zur Verfügung stehenden Mittel und die Weisungsbefugnis enden.
    FASi, BA und auch SiBe haben keine Unternehmerpflichten wahrzunehmen, sie haben nur Beratungspflichten! (Natürlich auch Meldepflichten.) Sollen Unternehmerpflichten (Organisations-, Unterweisungs-, Auswahl-, Kontrollpflichten) wahrgenommen werden, müssen diese Aufgaben explizit übertragen werden - natürlich in Verbindung mit den entsprechenden Rechten und den materiellen Voraussetzungen.

    Um die Verwirrung noch ein wenig größer werden zu lassen, vergleicht mal, was die TRG280 und die TRGS510 jeweils zur Zusammenlagerung von Gasen im Freien aussagen. ?( Nett, nach der einen wird was verboten, nach der anderen erlaubt. Hab mal ein Bildchen angehängt. Lagerung ist konform zur TRGS510, allerdings im Widerspruch zur TRG280.


    hmm ... Wer hat denn da die Flaschenkappe auf der kleinen Stickstoffflasche verschlampt? Auch die Sicherung der kleinen Flaschen gegen Umfallen könnte besser sein.
    Um viel mehr zu sagen, reicht das Bild leider nicht aus (Einhaltung der Schutzbereiche?)
    Wenn du auf die Zusammenlagerung (sofern es sich hier tatsächlich um eine Lagerung und nicht um eine Bereitstellung handelt) von tech. Sauerstoff und Wasserstoff/Acetylen anspielst, geben die ehem. gültigen Passagen der TRG 280 für Lager im Freien nicht viel her. Und auch nach der TRG 510 sehe ich aufgrund 7.1(6) nicht zwingend ein Problem.

    Unsere Gasflaschen werden zur Zeit im freien gelagert,

    Dagegen ist IMHO nichts einzuwenden.

    allerdings ohne wirkliches Gehäuse drum herum, also die stehen einfach auf/in den Lieferpaletten.

    Dagegen ist IMHO eigentlich auch nichts einzuwenden, wenn der Zugang zu den Flaschen für Unbefugte nicht so ohne weiteres möglich ist (z.B. umfriedetes Betriebsgelände) und die anderen Bedingungen (Zusammenlagerung, Sicherheitsabstände etc) eingehalten sind.

    Um die Verwirrung noch ein wenig größer werden zu lassen, vergleicht mal, was die TRG280 und die TRGS510 jeweils zur Zusammenlagerung von Gasen im Freien aussagen. ?( Nett, nach der einen wird was verboten, nach der anderen erlaubt.

    Mit dem Erscheinen der TRGS 510 wurden die entsprechenden Passagen der TRG 280 sowie der TRG 300, der TRG 301 sowie der TRbF 20 gegenstandslos.
    Die TRBS 3145 sollte 2010 den Rest der TRG 280 entgültig ersetzen - wurde aber nicht vom BMAS genehmigt.


    Wie ich weiter oben geschrieben habe, sind die TR in Überarbeitung und sollen - laut telefonsicher Auskunft aus der Baua heute morgen - rechtzeitig zum 01.01.2013 fertig und in Kraft gesetzt sein.

    Hardy, der AGS (Ausschuss Gefahrstoffe) ist offenbar tatsächlich noch dran.
    Laut einer Veröffentlichung vom Juli 2011 (Dr. Anke Kahl) war u.a. geplant, eine TRGS „Lagerung in ortsfesten Behältern“ zu erarbeten und die (nicht genehmigte) TRBS 3145 mit dem Ziel einer TRBS/TRGS „Tätigkeiten mit Gasen“ in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Betriebssicherheit weiterzu entwickeln.
    So schnell sind die Arbeitsgruppen erfahrungsgemäß nun auch nicht ... :)

    Jetzt will ich mal wieder einen neuen Vorstoß machen um das Reinigen mit Druckluft einzudämmen oder sogar ganz zu verhindern. Welche BG-Schriften enthalten denn Hinweise zum Umgang mit Druckluft zum Reinigen? Wie ist denn die betriebliche Praxis bei euch? Welche Alternativen bietet ihr den Mitarbeitern an?


    Schau mal hier im Board in diesen Threads: klick und klick.


    Möglicherweise könnte - als technische Lösung - so etwas eine Alternative sein.

    Nee. So groß will ich das nicht machen. Es geht eigentlich nur darum, dass ich den Ordner jemandem in die Hand drücken könnte, so dass er alles WESENTLICHE, auf einen Blick hat. Die Gesetze, Verordnungen etc. sind damit nicht gemeint.


    Ich habe bei der Entwicklung unseres Arbeitsschutzsystems auch vor diesem Problem gestanden.
    Ziel war es auch, eine Arbeitsunterlage und Dokumentations-Ablage zu schaffen, die für alle Gliederungen, egal welcher Verbandstufe und welcher Größe, einsetzbar ist.


    Herausgekommen ist das:

    Oder sind Sitze in Dienst-PKW eine Thema, welches nicht reglementiert ist?

    Die Sitze selbst, auch Sitzverankerungen, Sicherheitsgurte etc. müssen den Anforderungen diverser EU-Richtlinien und diverser ECE-R entsprechen. Daneben gibt es noch diverse Richtlinien (z.B. Sitzgeometrie nach FMVSS 202a), die aber "nur" Herstellerrelevant sind.


    Mir fällt dazu erstmal BGV D29 und letztlich auch die Lärm und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ein.

    Zum Thema Vibration gibt es einige Untersuchungen der (ehem.) BIA, zu finden auf der Homepage der DGUV (klick)


    Ansonsten kann man wohl nur die Sitze selbst ersetzen, falls die Auswahl des Herstellers nicht Euren Vorstellungen entspricht, aber auch das ist wieder mit (nicht unerheblichen) Kosten verbunden....

    Wenn es sich um Einzelfahrzuge handelt, sicher ... bei einer Flotte (laut TE ca. 250 Fahrzeuge) relativieren sich die Kosten ... ;)
    Die Frage ist, welchen technischen Aufwand man betreiben will.
    Ich kenne ADler, die sich "ihren" Sitz (von der Firma R***** hier im Ländle) von Neufahrzeug zu Neufahrzeug mitnehmen - an Kosten fällt faktisch nur die Sitzschienenumrüstung an.
    Andere Betriebe rüsten nicht um, sondern achten bei ihren AD-Mitarbeitern auf die richtige Sitzeinstellung, bieten Rückentraining an, geben Gymnastiktipps ...


    Noch ein Tipp: Die BG-Verkehr bietet für LKW etc. eine Sitzschablone an.


    OT:

    In Kürze sollen ca. 250 Fahrzeuge gegen neue Fahrzeuge ausgetauscht werden.

    Sind da auch 8-Sitzer (T5 und vergleichbare) dabei? Ich brauch etwas neues Gebrauchtes!

    Ich bin doch nicht kleinlich, ich bitte dich. Es gibt Leute, die lernen nur durch Schmerz, ganz viel Schmerz ... und selbst dann ist eine Verhaltensänderung nicht unbedingt von Dauer. Aber wer's braucht ... *schulterzuck*
    Schrankenwärter Laumann kenne ich (hab vor Jahren die Original-Sendung gesehen).