Beiträge von SIFABSB

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    Hallo Forum,
    anbei eine kleine Sammlung einer Baustellenkontrolle, welche weitere Maßnahmen notwendig macht.
    Welche überlasse ich Euch ganz allein.
    Die Bilder könnt Ihr gerne für andere Schulungen nutzen.


    Die anderen folgen
    Beste Grüße und viel Spaß dabei


    Thomas

    Arbeitsschutzdokumente:
    Diese Aufbewahrungsfristen gelten


    25. April 2019 | Arbeitsschutz-Portal-Redaktion

    Ist das ein wichtiges Dokument oder kann das weg? Das fragen sich viele Arbeitgeber und Arbeitsschutz-Verantwortliche, wenn sie im Büro aufräumen. Was Arbeitsschutz-Unterlagen angeht, gelten verschiedene Aufbewahrungsfristen, die in vielen Gesetzen und Verordnungen geregelt sind. Wir haben die wichtigsten Fristen für Sie zusammengefasst:

    • Arbeitsmedizinische Unterlagen: Solche Dokumente müssen Sie bis 10 Jahre nach der letzten arbeitsmedizinischen Vorsorge (sowohl Pflicht- als auch Angebotsvorsorge) aufbewahren. Wenn Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen durchgeführt wurden oder solche, die mit einer längeren Latenzzeit zu einer Berufskrankheit führen können, gilt eine Frist von 40 Jahren oder 10 Jahren nach dem Tod des Beschäftigten.
    • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: wenn sie Teil der Lohnunterlagen ist 10 Jahre, sonst 1 Jahr
    • Arbeitszeit: bei Mehrarbeit 2 Jahre
    • Aufgabenübertragung im Arbeitsschutz (bspw. Übertragung von Unternehmerpflichten, Stellenbeschreibungen): bis 6 Jahre nach Ausscheiden des Mitarbeiters
    • Biostoffexposition: Aufzeichnungen aufzubewahren bis mindestens 10 Jahre nach Beendigung der Tätigkeit.
    • Erste-Hilfe-Leistungen und Unfallanzeigen: 5 Jahre. Aber Achtung: Es dürfen nur Befugte Zugang zu den Einträgen im Verbandbuch haben, da es sich um personenbezogene Daten nach der Datenschutzgrundverordnung handelt.
    • Gefährdungsbeurteilungen: Da die GBU immer fortgeschrieben werden muss, sollte sie immer auf dem aktuellen Stand sein. Alte Gefährdungsbeurteilungen aufzuheben ist nicht vorgeschrieben, die BG ETEM empfiehlt es aber. Arbeitsschutz im Ehrenamt (AiE) rät dazu, nicht mehr gültige GBU 10 Jahre aufzubewahren. Spielen zum Beispiel das Gefahrstoffrecht, das Strahlenschutzrecht oder Berufskrankheiten eine Rolle, können Fristen gelten. Bei Tätigkeiten mit KMR-Stoffen (krebserzeugenden, erbgutverändernden/keimzellmutagenen oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen) gilt beispielsweise eine Aufbewahrungsfrist von 40 Jahren. GBU nach dem Mutterschutzgesetz müssen 2 Jahre nach dem letzten Eintrag aufgehoben werden.
    • Gefahrstoffverzeichnis, Gefahrstoffkataster: Bei Tätigkeiten mit CMR-(KMR-)Stoffen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 40 Jahren nach Ende der Exposition, sonst 10 Jahre. Um Betrieben die Aufbewahrung zu erleichtern beziehungsweise sie ihnen abzunehmen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) eingerichtet. Die DGUV verwaltet die online übertragenen Daten treuhänderisch und übernimmt somit die Aufbewahrungspflicht.
    • Lärmkataster: Aufzeichnungen über Lärmmessungen sind 30 Jahre aufzubewahren
    • Lenk- und Ruhezeiten: 1 Jahr
    • Sicherheitsdatenblätter (SDB): 10 Jahre
    • Unfallanzeigen: Laut BG ETEM gibt es hier unterschiedliche Interpretationen zu Aufbewahrungszeiten. Da ein Unfall eine spätere Arbeitsunfähigkeit bedingen kann, empfiehlt sie, dass Unfallanzeigen, genau wie Messergebnisse und Vorsorgeunterlagen, möglichst lange aufbewahrt werden sollten, mindestens aber 5 Jahre.
    • Unterweisung: Es wird empfohlen, Nachweise über stattgefundene Unterweisungen 2 Jahre aufzuheben. Nach der Röntgenverordnung und der Strahlenschutzverordnung kann diese Frist 5 Jahre oder nur 1 Jahr betragen. Bei der Unterweisung zu KMR-Stoffen liegt die Frist bei 40 Jahren.


    Jeweils bis 6 Jahre nach Ausscheiden des Mitarbeiters sind in Anlehnung an §147 AO/257 HGB aufzubewahren:

    KomNet-Wissensdatenbank
    In welchen Vorschriften sind Aufbewahrungsfristen von Unterweisungsunterlagen enthalten?
    KomNet Dialog 3674
    Stand: 15.04.2019
    Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung
    Dialog
    Favorit Drucken Frage:


    Gibt es eine Rechtsquelle, welche nähere Anforderungen zur Dokumentation von Unterweisungen enthält, z. B. Aufbewahrungsfristen von Unterweisungsunterlagen, wo und wie solche Unterlagen aufzubewahren sind, etc.? Oder ist durch die Frist für Unterweisungen, mindestens jährlich, der Zeitraum implizit mit mindestens einem Jahr gegeben, d. h. jeweils bis zur nächtsten Unterweisung?
    Antwort:


    Eine Hilfestellung mit Konkretisierungen zur Unterweisung bietet die DGUV Information 211-005 (bisher: BGI 527) "Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes". Unter Ziffer 11 wird empfohlen, Unterweisungsnachweise zwei Jahre aufzubewahren.

    Guten Morgen ZUSAMMEN,
    auf diesem Wege möchte ich alle darüber informieren, dass dieses Jahr wieder die Fachmesse Krankenhaus Technologie im Wissenschaftspark in Gelsenkirchen stattfindet.
    Alljährlich wird diese Fachmesse von der Fachvereinigung Krankenhaustechnik ausgerichtet.
    Neue Produkte, Erkenntnisse, Brandschutz etc...... sind mit im Ausstellungsprogramm.


    Das diesjährige Programm hierzu, ist in der Anlage.
    Die Teilnahme/der Besuch ist kostenfrei.


    Man sieht sich vielleicht.


    Beste Grüße


    Thomas

    Moin,
    zum Thema Stadtverwaltung:
    gestern wurden alle Veranstaltungen in den Schwimmhallen abgesagt, da die Schwimmmeister alle in die Freibäder gerufen wurden.


    Hinweis: Ich hatte einen Antrag für einen Parkbereich (6 Motorräder aus Nachbarschaft zusammen) und wollte hierzu ein Stück meines Grundstückes kostenneutral abtreten und wir wollten die Markierung selbst bezahlen, da dort eine öffentliche Straße endet. Wir wollten einfach den Parkraum für die PKW erhalten und Platz machen.


    Meine Frage nun: Ratet mal mit welcher Begründung diesem nicht statt gegeben wurde???


    Behördenwitz:
    Vor meiner Garage (steht nicht im Parkraum) befindet sich seit 23 Jahren eine abgesenkte Bordsteinkante, damit das KFZ in die Garage fahren werden kann. Soweit so gut, doch das Kfz darf nicht vor der Garage stehen, da die abgesenkte Bordsteinkante für Kinderwagen und Rollstühle gedacht ist. Wollen die alle in meine Garage?????? Sackgasse.
    Die Knöllchen werden schon gar nicht mehr bezahlt.



    Wuppertal ist so traurig, da hat sich schon die Schwebebahn aufgehängt


    Beste Grüße


    Thomas

    Thomas Steinwedel,
    Hügelstr. 50,
    42277 Wuppertal,
    st-steinwedel@web.de,


    27.06.2019


    An
    Abgeordnetenbüro des Herrn Bundesminister Andreas Scheuer
    Deutscher Bundestag
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin
    Per Mail an andreas.scheuer@bundestag.de ; poststelle@bmvi-bund.de
    Betreff: Ihr Vorhaben zur Einführung Motorrahführerschein bis 125ccm bei Klasse B
    Anlagen: Anlage in PDF


    Sehr geehrter Herr Bundesminister Scheuer, Habedehre, Servus,
    vorab möchte ich mich bei Ihnen für den Vorstoß der Stärkung der Mobilität unter Berücksichtigung der Reduzierung von Verkehrsdichten in Innenstädten und Reduzierung der täglichen Pendler-Staus bedanken. Vor allem, dass abermals ein Bayern und ein Landmann die Politik wachrüttelt.


    Warum sollte sich Deutschland mit ESA und Marsmissionen befassen, wenn Deutschland in Bezug auf die Mobilität und der Bevormundung seit Jahren hinter dem Mond lebt?
    Immer wieder gibt es Krant`ler und damische Hirschen mit dem Sorgenträgergen oder den Bedenkenträgern, doch man muss den Bürgern mehr vertrauen und nicht alles vorschreiben, dass darfst Du nicht oder gar das kannst du nicht

    Mit Sicherheit werde ich auf dieses Schreiben bestimmt keine Antwort erhalten, wobei ich seit Jahren auf Antworten von anderen MdB warte.

    Anlage 2
    Bereits im Jahre 1991 unter 91/439/EG wurde innerhalb der EG festgelegt, dass mit Wirkung vom 01.01.1999 die Klasse A1 für 125ccm und max. 11kW eingeführt ist und mit der Fahrerlaubnis Klasse B , welche vor diesem Datum ausgestellt worden sind, diese weitergefahren werden dürfen.
    Somit ist die damalige Petition nicht auf europäisch diskriminierend sondern den Bundesbürgern gegenüber.
    Anlage 6
    Amtsblatt L403/23 der EU, Artikel 6, 3.b, Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein B
    Anlage 12
    3. Führerscheinrichtlinie
    und viele andere beigefügten Anlagen

    Kaum wurde Ihr Vorstoß bekannt, kommen die Bedenkenträger mit den Unfallzahlen bei Zweirädern. Warum? Derjenige, der einen Unfall vorsätzlich oder wissentlich verursacht, ist seiner Strafe selbst schuld.


    Mit 16 A1 direkt ohne jahrelange Fahrpraxis, aber mit 52 Jahren und 34 Jahren unfallfrei Auto und Roller nicht. Was soll diesen Verhältnismäßigkeit?
    Harmonisierung der FS zwischen den Mitgliedsländern. Bis heute wurden die Fahrerlaubnisklassen nicht einheitlich angeglichen.
    Schade, wenn man bedenkt, dass wir in einem gemeinsamen Europa leben sollen.
    Reduzierung der Staulängen. 2 Zweiräder benötigen lediglich einen PKW Platz
    Die Staus würden sich erheblich reduzieren und die Luftverschmutzungen sinken
    Weniger Autos und SUV`s in den Innenstädten


    Klasse 3 wann erteilt? Entsprechung Schlüssel­nummer
    BRD
    vor dem 1.12.1954 - Klasse 3 (a+b)




    Jahrgang 1936
    AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

    Auf Antrag: T
    BE 79.06
    L 174, L 175
    C1 171
    CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
    vor dem 1.12.1954




    Jahrgang 1936
    AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

    Auf Antrag: T
    BE 79.06
    L 174, L 175
    C1 171
    CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)



    Dieses bedeutet, dass ich heute als 83 Jähriger sofort ein zweirädriges Leichtkraftrad mit 125ccm und max. 11Kw fahren darf.
    Aber als 52 Jähriger mit 36 Jahren Fahrerfahrung samt Bundeswehr mit Fahrlehrerschein nicht.
    Doch ein Dreirad mit über 11KW wird einem zugetraut.


    Für die damaligen Trikes mit VW-Motor benötig man heute einen Motorradführerschein A.
    Warum ????


    Herr Bundesminister Scheuer, bitte veranlassen Sie die Änderung der Fahrerlaubnisklassen und die Gesetzesänderung, damit mehr Mobilität und eine bessere Umwelt entsteht, vor allem im Sinne der Gleichheit in Europa.
    PS: mit Klasse 3 und Schlüsselzahl 79 dürfen Sie mit Ihrem dreirädrigen Piaggioroller nicht nach Frankreich.


    Mit freundlichen bayerischen Grüßen aus NRW (ich leiste hier Aufbauhilfe WEST). :rock2:
    T. Steinwedel

    Hallo Forum,
    das einfachste ist meist die Lösung.
    Anbei die Beschreibung samt Fotos


    Die Bilder sind alle samt aus dem Bereich der Forensik, geschlossene/geschützte Station und JVA


    Beste Grüße


    Thomas


    Hinweis: Elektrische Zigarettenanzünder für die Wandbefestigung, sind ungeeignet, da diese bei einem mutwillig ausgelösten Kurzschluss die Sicherheitseinrichtungen wie Fluchttürsteuerungsanalgen auslösen bzw. die elektrischen Verriegelungen aufheben.

    Hallo Foristen,


    es ist geschafft, Zeichnungen erstellt, Prototypen gebaut, prüfen und genehmigen lassen, eintragen lassen. Endlich.


    Beide Neuerungen sind aus dem täglichen Dienstbetrieb heraus entstanden und werden aktive eingesetzt.


    Beide technischen Einrichtungen wurden amtlich geprüft und als verwendbar bescheinigt, des Weiteren seitens der Anwender positiv bewertet.


    Entsprechende vorherige Missstände sind erheblich und Nachweislich reduziert worden.


    Beide technische Einrichtungen können variabel konstruiert und gefertigt werden.


    Der FW-Dreikant für Fenster...© kann und wird von außen aufgebracht.


    Der ZigWa© wird aktiv von den Untergebrachten genutzt und kann überall örtlich wie räumlich eingesetzt werden,


    Probleme erledigen sich, wenn man direkt mit der Lösung beginnt.


    Beste Grüße


    Thomas

    Guten Morgen Kittie,
    wie bereits im Thread 3 geschrieben, Arbeitsschutz ist wie swiffern. :thumbup:
    Biste fertig, kannste vorne anfangen. Es sei denn, Du bist SIFA und nimmst Antistatikspray. Hi


    Herzlichen und guten Start bei uns!!!! Frische Fragen und Anregungen sind Futter für die Synapsen.



    Besten Start in den Donnerstag


    Thomas

    :516:


    Beste Grüße in die Oberpfalz.


    Es ist nicht nur das Forum der Fachwissentlichen und Gesetzeslösungen sondern auch für Sonderlösungen.


    Gute Ausbildung, viel Erfolg


    Grüße aus dem Bergischen Land

    Für die Möglichkeit meine Meinung frei zu äußern (auch hier im Forum) habe ich 13 Jahre treu und tapfer verteidigt.

    Auch dafür habe ich eingestanden und stehe noch heute dazu. Doch muss auch mitgeteilt werden, dass die Zustände welche ich persönlich 91 und 93 auf dem Balkan im Rahmen UN-Einsatz und dann Bundeswehreinsatz Sarajevo täglich erlebte, gemeint sind, hierbei Mentalitäten, Wahrung des Anstands, Achtung der Frau, Anpassung an bestehende Gesetzgebungen und vor allem die Wertigkeit des Eigentums anderer, diese Missstände werden geduldet, der Rechtsstaat ist überfordert und keiner traut sich mehr etwas dagegen zu sagen.
    Auf dem Balkan wird ein Junge mit 14 erwachsen und erhält eine Waffe, daher auch die Ableitung etc.........
    Wenn man gegen ein nicht akzeptables Verhalten oder einer rechtswidrigen Handlung nachgeht oder die Kreise anspricht, stehst Du alleine da und 20 Personen haben Recht.


    Früher hatte man Bammel vor dem Sheriff, wenn das MOFA mal 35 fuhr, heute kommen direkt die Anwälte.......
    Aus Dorfsheriff wurde Polizeibüro
    aus Polizeibüro wurde Polizeiwache
    aus Polizeiwache ist Dienststelle geworden
    ............


    Die Regeln im eigenen Staate sind nicht mehr so durchsetzungsfähig. Siehe PysicalFitness bei Polizei in Altersgruppen. Da wird jede SIFA mehr auf die Sohle legen.
    Dienstsport ü 50, da geht auch Wandern ohne Zeitbeschränkung gemäß DSB. Das ist gut so


    Alles wird gut........................ in ein paar Jahren, vielleicht


    Beste Grüße ins Forum

    Hallo Sabrina,
    herzlich welcome und möge Dein Durst nach Wissen und Austausch gestillt werden :516:


    Beste Grüße aus dem Land der Kurven, dem bergischen Land


    Der Tank immer halb voll und die Straße trocken.


    Beste Grüße
    Thomas

    P.S.: Bitte unterlasst es einfach zu antworten, wenn Ihr nicht selbstständig tätig seid. Das liefert weder der Community, noch mir irgendeinen Mehrwert, Danke!

    Das war doch der letzte Satz in der ersten Themenfrage vom 17.05.19


    Diskussionen und Erfahrungsaustausch ist immer für beide Seiten hilfreich insoweit, dass ein Konsens entsteht und dies nicht vereinfacht ohne Eigenantrieb zum möglichen und gedachten Erfolgt führt.


    Jeder Gründungs- oder Wirtschaftsplan für Existenzgründer, sind Geisteseigentum des Verfassers im Wettbewerb.
    Auch hier gibt es Personenkreise, die dafür geldliche Beratungen anbieten.


    Allen aktiven und zukünftigen Vätern, einen schönen Donnerstag und achtet auf Euch.


    Melde mich ab, bin im Endspurt zur Motorradtour. :urlaub:


    Beste Grüße
    Thomas