Beiträge von SIFABSB

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    Hallo Forum,

    viele Aussagen und Meinungen zum Gendern.

    Im Gesundheitswesen ist es im Bereich der seelischen Gesundheit immer häufiger festzustellen, dass Menschen m/w/d im Thema Gendern und Selbstfindung/Outing aufgenommen werden.

    Es ist doch alles gut mit dem Thema.

    Ich meine es so, es ist alles gut, wenn man weiß, wie Gegenüber angesprochen werden möchte.

    Wechselgeschlechter, welche sich noch nicht gefestigt haben, genau diese sagen es direkt freiwillig, wie anzusprechen ist.

    Möchte dem Forum eine andere Fragestellung zum Schmunzeln an die Synapsen schenken:

    Sollten wir uns lieber über die richtige Rechtschreibung und der richtigen multilingualen Übersetzung im Brand- und Arbeitsschutz austauschen?

    Beste Grüße

    Thomas

    für das ganze Ordinariat!! Yeep

    Da sind Reisetätigkeiten aber nicht ohne. Hausbesuche etc....... und die Mobilnummer fängt mit 01............... an

    Es ist immer wieder schön, mit welchem Humor Ihr alle mitmacht und was dann zum schmunzeln führt.

    Euch allen einen Sorgenfreien und schmunzeligen Tag

    Thomas

    Hallo ZUSAMMEN,

    ich bitte um Eure Hilfe.

    Wir haben plötzlich eine Lieferung von FFP3 Masken nach EN 194 erhalten. Die Bedruckung des Kartons ist fragwürdig iwe folgt:

    06.2006 ,,,,,,,,,dann das Symbole der Sanduhr,,,,,,,, two years 06.2008.

    Dies bedeutet für mich in der ersten Einschätzung: Die Masken wurden in 2006 hergestellt und sind seit 2008 nicht mehr nutzbar.

    Ist das richtig????!!!!!!!!!!!!

    BITTE UM INFO

    DANKE SCHON JETZT AN ALLE

    Bleibt gesund

    Beste Grüße

    Thomas

    Guten Morgen Forum,

    ich bin mal wieder bei Euch allen unterwegs, um die abermals spannenden Thema zu lesen und zu diskutieren oder zu helfen.

    Heute erhielt ich das aktuelle Schreiben des Herstellers, welche für die ärztliche Belegschaft bestimmt war.

    Durch Zufall wurde dieses gescannt und versendet, entschuldigt bitte das Ihr im Verteiler gewesen seid.

    So nun werde ich mal alle neuen Thema stöbern.

    Achtet auf Euch alle und schöne Ostern mit den Familien und Euren besseren Hälften

    beste Grüße

    Thomas

    Hallo Forum,

    habe diese Info vorhin falsch eingefügt, jetzt im richtigen Themenblock

    Corona-Erkrankung, kann das auch ein Arbeitsunfall sein?

    Diese Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE wurde in der – Drucksache 19/24562 – beantwortet.


    Hier eine Zusammenfassung:

    Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn es infolge der versicherten Tätigkeit der Betroffenen zu einer durch SARS-CoV-2 verursachten Erkrankung kommt. Eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger muss auf eine nachweislich mit dem Virus infizierte Person („Indexperson“) zurückzuführen sein. Dies setzt einen intensiven beruflichen Kontakt mit dieser Indexperson voraus. Dies gilt im Übrigen auch, wenn die Infektion auf dem Weg zur oder von der Arbeit eingetreten ist. Ob die Voraussetzungen zur Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Arbeitsunfall vorliegen, prüft der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Einzelfall.

    Was sollte der Betriebsrat/die MAV tun?

    Es scheint sinnvoll zu sein, die Kolleginnen und Kollegen darüber zu informieren, damit sie wie bei anderen Arbeitsunfall die Unfallanzeige, ausfüllen. Des Weiteren wäre zu klären, welcher Durchgangsarzt in der Nähe des Betriebes zuständig sein könnte.

    Warum ist das so wichtig?

    Folgen aus einem Arbeitsunfall können zu einer Berufskrankheit führen. Eine durch SARS-CoV-19 verursachte Erkrankung kann eine Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheitenliste sein.

    Die Anerkennung setzt voraus, dass die Betroffenen „im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt“ waren. Bei diesen Tätigkeiten ist typischerweise von einem deutlich erhöhten Infektionsrisiko auszugehen.

    Beste Grüße und bleibt gesund

    Thomas

    Hallo ZUSAMMEN,

    ein Brandschutzkonzept ist Bestandteil der Bauvoranzeige und der Baugenehmigung, welches die Baubehörde genehmigt und zur Umsetzung nach der Baufertigstellungsanzeige abprüft.

    Genau da ist der Punkt, ändern sich zwischen der Baugenehmigung und der Baufertigstellungsanzeige die anerkannten Regeln der Technik, so ist das BSK nicht mehr gültig.

    Dies wird auch in der erteilten Baugenehmigung verwaltungsrechtlich beschrieben.

    Planer weist immer im letzten Satz daraufhin:

    Dieses vom Unterzeichner erstellte Brandschutzkonzept für das Bauvorhaben ............... des Bauherrn ............ mit dem Aktenzeichen ,,,,,,,,,,,,,, stellt die zum Zeitpunkt aktuellen anerkannten Regeln der Technik und Erkenntnissen der Wissenschaft dar.

    Alle zukünftigen technischen und/oder wissenschaftlichen Änderungen können bzw. sind nicht berücksichtig.

    Diesen Satz habe ich durch einen RA für Baurecht prüfen lassen und verwende diesen.

    Beste Grüße aus NRW an Alle bleibt gesund

    Thomas

    Hallo ZUSAMMEN,

    wollte die Fragestellung etwas erweitern:

    Was ist mit dem Gefahrstoffbeauftragten?????

    Der wird sogar in NRW durch die BezReg gefordert.

    da fällt die Mengenbegrenzung folglich weg, da es doch süffisant um die Verwendung, Lagerung und Kontrolle sowie Ersatzstoffermittlung geht.

    Sahne^Häubchen dazu: Gefährlich Stoffe - Abfälle - Klasse 3 und 4...…………. und Medikamente

    Ich bin selbst am 9 und 10.12.20 in einem Seminar in ESSEN zum Gefahrstoffbeauftragten und das in meinem Alter

    Beste Grüße

    Thomas

    Hallo TommyB,

    ich habe erst jetzt deinen Beitrag/Frage gelesen.

    Auf kurzem Wege habe ich dazu mal den §54 BauO NRW eingefügt.

    Ich finde dieses sehr klar dargestellt.

    Die Haftungsregelung entspricht immer dem Zeitpunkt der Erstellung des BSK, also werden die aufgeführten Vorgaben es BSK seitens der Bauaufsichtsbehörde geprüft und entsprechend beschieden. Ist dieses BSK positiv beschieden, ist die Haftungsregelung gegenüber dem SV/Fachplaner hinfällig, da mit der Annahme des BSK im Baugenehmigungsverfahren alle aufgeführten Punkte rechtlich geprüft sind.

    Bei der Umsetzung der aufgeführten und geforderten Maßnahmen, steht der SV/Fachplaner nicht mehr in der Haftung. ES SEI denn, der SV/Fachplaner hat einen Auftrag zur Überprüfung der festgelegten Maßnahmen und deren Dokumentation.

    § 54

    Entwurfsverfassende

    (1) Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser muss nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein. Sie oder er ist für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit ihres oder seines Entwurfs verantwortlich. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser hat dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung notwendigen Einzelzeichnungen, Einzelberechnungen und Anweisungen geliefert werden und dem genehmigten Entwurf und den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

    (2) Hat die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so sind geeignete Fachplanerinnen und Fachplaner heranzuziehen.

    Diese sind für die von ihnen gefertigten Unterlagen, die sie zu unterzeichnen haben, verantwortlich. Für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen aller Fachplanungen bleibt die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser verantwortlich.

    (3) Brandschutzkonzepte für bauliche Anlagen werden von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 für die Prüfung des Brandschutzes, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz nach § 36 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3562) geändert worden ist, oder von Personen aufgestellt, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet sind.

    Vielleicht hilft es weiter

    Beste Grüße

    Thomas

    Hallo Zusammen,

    alles gut bei Euch zum Thema Corona?????

    Gerade sitzen wir hier und amüsieren uns über die Versorgungslage.

    1. unsere zugesagte Lieferung seitens der Landesregierung ist seit 6 Wochen avisiert.

    2. heute ein Schreiben mit den Mengen welche wir erhalten, juhu, doch was für ein Nebensatz: Sie können die zugewiesenen Mengen abholen, so bald diese im Zentrallager Düsseldorf eingetroffen sind.

    Wir testen gerade Inkontinenz-Produkte als Alternativ, die nehmen ja auch Tröpfchen auf und lassen nichts durch.

    Bleibt alle gesund

    Grüße Thomas

    Moin,

    Maskenpflicht im ÖPNV, im Schulgebäude, im Klassenzimmer nicht wenn gelüftet wird.

    Im Winter

    HÄÄÄÄÄ????

    Ich empfehle für ganz Deutschland, ABC-Schutzmasken, dann ist mit der Diskussion endlich Schluss

    Denkt an Euren Wasser- und Eishaushalt

    Beste Grüße

    Thomas

    Hallo ZUSAMMEN,

    diejenigen, die am Ende die infizierten Personen betreuen und pflegen, werden diesen Test nicht angeboten bekommen.

    1. Zuerst Urlauber

    2. KITA Beschäftigte wie in Düsseldorf

    ………..

    73. Krankenhauspersonal wann…………….


    Es ist der Sozialstaat der die notwendigen Kosten falsch verteilt. Wer in den Urlaub möchte und muss oder will, hat auch das Geld für den Test aus eigener Tasche.

    Doch die Krux daran ist, in der Wartezeit bis Testergebnis vorliegt, ist Quarantäne angesetzt. Doch dafür muss Urlaub genommen werden siehe Arbeitsrecht und Beschäftigte haben sich gesund zu erhalten.

    PS: Plötzlich sind diverse östliche Reiseziele nicht mit Reisewarnung belegt, trotzdem Tests, ääähhhh

    Habt einen gesund Tag für Euch

    Beste Grüße

    Thomas