Beiträge von AxelS

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    im finsteren Keller der Anstalt ... ;)

    Finster war es nicht, Keller passt schon, war im 4.UG der Zuluftkanal für die Lüftungsanlage. Was muss die SiFa auch überall nachsehen, was die Haustechnik mal wieder "übersehen" hat.

    ...und der hat noch nicht ausgelöst? :/

    Ist zum Glück ein Kombimelder, optisch nach Rauch + thermisch.

    Was ist aber mit §1

    Hier wird definiert, was nach BaustellV als Baustelle gilt. Relevant in deinem Falle dürfte sein, ob es sich um eine bauliche Anlage handelt. Bei einem Mobilfunkmast würde ich den tragenden Mast als bauliche Anlage sehen. Daran angebrachte Antennen, Kabel, Geräte eher nicht.

    oder hebelt §2 (2) den §1 (3) aus?

    Im §2 wird definiert, ob und wann eine Vorankündigung an die Behörde zu senden ist.

    Hier ist somit zu prüfen:

    • mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig.
    • oder mehr als 500 Personentage.

    Das dürfte eher nicht zutreffen. => keine Vorankündigung erforderlich, aber unter Absatz 3 findet man dann noch eine Erweiterung

    • besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II

    Im Anhang II findest Du dann unter Nr. 1 Gefahr des Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7m. Das könnte möglicherweise zutreffen bei Arbeiten auf dem Dach. Wenn dort PSAgA zum Einsatz kommt, ist man dabei.

    Weiterhin gibt es dort die Nr. 10 kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten. Wird also ein Kran eingesetzt, ist man auch dabei.


    Trifft das zu ergibt sich daraus die Forderung nach einem SiGe-Plan.

    Nach §3 wird eine Koordinierung gefordert, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Das kann der Unternehmer selbst durchführen oder einen geeigneten Koordinator bestellen.

    Reinigung ist völlig übertrieben. ;)

    Erst mal einen Blick in die Bedienungsanleitung des Rauchmelders wagen, da müsste ja auch was zur Wartung und Reinigung zu finden sein.

    Sofern man dort nichts gegenteiliges findet und der Melder an eine BMA angeschlossen ist, würde ich während der Reinigungsaktion die Linie abschalten.


    Übrigens, der Melder im Anhang hing dort noch kein Jahr.

    ist es denn generell verpflichtend was in der ASR steht?

    Im Vorwort der ASR ist ja in der Regel zu finden: "Diese ASR AX.Y konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die

    Beschäftigten erreichen."


    => verpflichtend ist es nicht, allerdings wenn man sich daran hält gilt die Vermutungswirkung. Klar kann man davon abweichen, dann muss man aber unter Umständen den Beweis liefern, dass man mindestens das gleiche Schutzniveau erreicht. Warum also davon abweichen und sich somit oftmals Mehrarbeit aufbürden?

    habe es aber noch nie beobachtet, daß das jemand getan hat.

    Dann funktioniert das System nicht.

    Eigentlich sollte ja mit der BA unterwiesen werden und wenn der Beschäftigte dann hinterher nochmal etwas nachlesen möchte, kann er das in der BA machen. Auch mir ist da nichts bekannt, dass das wirklich stattfindet. Problem dabei ist, dass die BA formal vorgeschrieben ist und im Fall der Fälle prüfen Behörden eben gerne Dokumente. Hat man dann keine, gibt es entsprechend Probleme.

    einfach per Mail an die Unfallkasse schicken

    Sprich das man mit Deinem Datenschutzbeauftragten durch. Mail und personenbezogene Gesundheitsdaten sind sehr kritisch.

    Idee bei uns ist nun, das ganz normale PDF-Formular zu nutzen.

    Noch geht es, aber ab 2027 dann nicht mehr. Die Verordnung regelt doch da den digitalen Zugang.

    => Entweder wird im Portal manuell eingetragen, oder bis dahin gibt es entsprechende Schnittstellen zu gängigen Softwareprodukten.

    Schön ist auch der Satz, den man oft liest: Bedienungsanleitung beachten. Betriebsanweisung 1 Seite, Bedienungsanleitung 87 Seiten.

    Es gibt ja schon einen gewaltigen Unterschied zwischen Bedienungsanleitung und Betriebsanweisung.

    Die Betriebsanweisung stellt das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in Kurzform für das Gerät bzw. den Stoff dar. Hier wird primär auf Schutz vor Gefahren abgezielt.

    Das findet man in der Bedienungsanleitung auch, aber diese beinhaltet dann noch einiges mehr, nämlich, wie das Gerät überhaupt zu bedienen ist, welche verschiedenen Funktionen es hat, wie diese aktiviert werden usw.

    Kein Lernmodul, sondern eine App 8| =O

    Von der AUVA gibt es da eine mit der die Belastung auf die Lendenwirbelsäule beim Heben berechnet werden kann.

    Hier im Google Playstore. Gibt es auch fürs iPhone.

    Die App kann man schön vor Ort verwenden, mit direkt angezeigtem Ergebnis.

    Wir haben einen Tubarbeitstisch mit ca.2x2 Metern, der als "Aufzug" genutz wird.

    Wann etwas als Aufzug angesehen wird, hängt auch von der Hubhöhe ab, da gibt es Ausnahmen.

    Ich habe auch schon eine Hubtisch für Rollstuhlfahrer gesehen

    So etwas ähnliches bekommen wir auch demnächst, allerdings für Betten.

    allerdings fahren dann auch Personen mit.

    Da würde ich mal in der Bedienungsanleitung des Hubtisches nachsehen, ob der dafür vorgesehen ist.

    Wir haben z.B. einen solchen Hubtisch, bei dem der Hersteller explizit die Personenmitnahme untersagt. Wir fahren allerdings Personen damit, nur die sind schon tot, da kann also nicht mehr so viel passieren. ^^

    Bin diplomierter Kommunikationsdesigner und 47J alt

    Ich gehe davon aus, Du darfst Dich nicht Ingenieur nennen?

    Dann benötigst Du zunächst einmal 2 Jahre einschlägige praktische Tätigkeit.

    Schau Dir das Entscheidungsschema in der LV 64 an. Ich gehe davon aus, dass für Dich der Bereich "sonstige abgeschlossene akademische Ausbildung" zutrifft.

    Hier dürfte jetzt das Problem sein, dass Dein Einsatzbetrieb bisher nicht bekannt ist, somit kannst Du auch keine Ausnahme erhalten. Für die Ausnahme wird auch der Abschluss des Lehrgangs gefordert. Somit könnte mit abgeschlossenem Lehrgang eine Ausnahme erfolgen.

    da das Unternehmen nur Fachpersonal zur Durchführung des Lernfeldes 6 hat aus der Holz und Metallverarbeitung.

    Laut Liste der BAUA hat der Lehrgangsanbieter nur eine Zulassung für die Lernfelder 1-5. Wenn er auch Lernfeld 6 für Holz und Metallverarbeitung anbietet, dann dürfte das direkt über die BGHM ablaufen. Sollte das so sein, dann schau, dass Du das auch mitnehmen kannst.

    Darüber hinaus gibt es während der Ausbildung 4 Praxisphasen, für welche ich ein Unternehmen suche - welche mir diese Praxisphasen im Betrieb ermöglichen könnte.

    Wenn Du, wie oben beschrieben Richtung Holz- Metall orientiert sein wirst, dann würde ich versuchen über die Agentur für Arbeit (die haben Dir ja auch den Bildungsgutschein zugewiesen) einen Praktikumsbetrieb vor Ort zu finden. Dieser Betrieb müsste dann Mitglied der BGHM sein.

    Sprach soeben mit einem MA vom VBG in Hamburg, welcher mit abriet die Ausbildung zu

    machen, da ich seiner Meinung nach kein Meister oder Ingenieur bin und ich demzufolge

    nach der Ausbildung nach deutscher Rechtssprechung bestellt werden kann und darf.

    Doch, eine betriebsbezogene Ausnahme nach §7 Abs. 2 ASiG ist hier möglich.



    Zusammenfassung: Meiner Meinung nach kannst Du durchaus die Ausbildung durchlaufen. Wichtig ist, dass auch das Lernfeld 6 absolviert wird. Dabei ist es primär einmal nicht relevant in welcher Branche. Es gibt eine zeitliche Vorgabe in welcher der gesamte Lehrgang absolviert werden muss. Wenn bei Dir Lernfeld 6 fehlt, könnte es zu einer zeitlichen Überschreitung kommen. Ohne vollständig abgeschlossenen Lehrgang kann Dir die Behörde keine Ausnahme erteilen, somit ist dann auch keine entsprechende Arbeitsstelle möglich. Wenn Du also den Lehrgang vollständig mit Lernfeld 6 durchlaufen hast, ist die SiFa Fachkunde gegeben und eine entsprechende Anstellung im Bereich des Lernfeldes 6 möglich. Bei einer anderen BG ist dann evt. nochmals ein Durchlaufen des Lernfeldes 6 notwendig, aber nicht unbedingt zwingend, das hängt oft von der Aufsichtsperson der BG ab. Mit 47 Jahren hat man noch mindestens 20 Jahre Arbeitsleben vor sich, da kann es durchaus sein, dass Deine nächste Stelle noch lange nicht die letzte vor der Rente ist.

    Wie beim Strich-8: "Wo ist Ihre Knautschzone?"

    Wobei die Schweden schon seit Jahrzehnten diverse Sicherheitskonzepte hatten, die man erst jetzt so langsam bei den anderen Herstellern findet.

    Mein uralter Saab 99, den ich vor einigen Jahrzehnten besessen hatte, hatte z.B. eine selbstrepariernde Stoßstange, die bei Aufprall bis 10 km/h keinen Schaden nahm. Seitenaufprallschutz in den Türen war da auch vorhanden. Zündschloss weg vom Kniebereich usw.

    Moderne Autos sollten bei einem Unfall eigentlich auch automatisch und hinreichend sicher die Spannungszufuhr trennen, egal ob E-Kfz oder nicht, ob "Hochspannung" oder 12/24/48V.

    Die klassischen Benziner trennen Zündung und Kraftstoffpumpe von der Batterie. Der Rest bleibt am Netz.

    Ich bin da jetzt gedanklich bei Hybridfahrzeugen, die zusätzlich noch eine reguläre Starterbatterie haben.

    Auch Elektroautos haben in der Regel eine zusätzliche 12V Batterie.

    oder bei Auslandseinsätzen schlicht nicht verfügbar, z.B Druckkochtöpfe

    Einfach mal nach Nepal in ein beliebiges Bergdorf gehen, dort wirst Du in jedem Haushalt einen Druckkochtopf vorfinden. ;)


    Auf den bei uns eingesetzten Löschsprays steht zumindest kein Warnhinweis, dass man dieses nicht bei Personenbränden einsetzen soll.

    Da es sich um ein Schaumlöschspray handelt, halte ich es für geeignet. Evt. auftretende Hautreaktionen dürften im Vergleich zu entsprechenden Verbrennungen zu vernachlässigen sein.

    Es gibt aber einen Warnhinweis: "Vor Erwärmung über 50°C (z.B. Sonneneinstrahlung) schützen." Das dürfte im PKW durchaus zu beachten sein.

    Benötigt der Unternehmer oder die von ihm beauftrage Person unbedingt einen fachlichen Background oder kann der Unternehmer auch ohne Fachkenntnisse jemanden damit beauftragen, einen Erlaubnisschein auszustellen ?

    Was würdest Du sagen, wenn die Dame/der Herr am Empfang den Erlaubnisschein für Heißarbeiten ausstellt?


    Ohne entsprechende räumliche und fachliche Kenntnisse zum Betrieb und den Brandgefahren geht das nicht. Wenn man es trotzdem macht dürfte das als Organisationsverschulden gelten.