Bin diplomierter Kommunikationsdesigner und 47J alt
Ich gehe davon aus, Du darfst Dich nicht Ingenieur nennen?
Dann benötigst Du zunächst einmal 2 Jahre einschlägige praktische Tätigkeit.
Schau Dir das Entscheidungsschema in der LV 64 an. Ich gehe davon aus, dass für Dich der Bereich "sonstige abgeschlossene akademische Ausbildung" zutrifft.
Hier dürfte jetzt das Problem sein, dass Dein Einsatzbetrieb bisher nicht bekannt ist, somit kannst Du auch keine Ausnahme erhalten. Für die Ausnahme wird auch der Abschluss des Lehrgangs gefordert. Somit könnte mit abgeschlossenem Lehrgang eine Ausnahme erfolgen.
da das Unternehmen nur Fachpersonal zur Durchführung des Lernfeldes 6 hat aus der Holz und Metallverarbeitung.
Laut Liste der BAUA hat der Lehrgangsanbieter nur eine Zulassung für die Lernfelder 1-5. Wenn er auch Lernfeld 6 für Holz und Metallverarbeitung anbietet, dann dürfte das direkt über die BGHM ablaufen. Sollte das so sein, dann schau, dass Du das auch mitnehmen kannst.
Darüber hinaus gibt es während der Ausbildung 4 Praxisphasen, für welche ich ein Unternehmen suche - welche mir diese Praxisphasen im Betrieb ermöglichen könnte.
Wenn Du, wie oben beschrieben Richtung Holz- Metall orientiert sein wirst, dann würde ich versuchen über die Agentur für Arbeit (die haben Dir ja auch den Bildungsgutschein zugewiesen) einen Praktikumsbetrieb vor Ort zu finden. Dieser Betrieb müsste dann Mitglied der BGHM sein.
Sprach soeben mit einem MA vom VBG in Hamburg, welcher mit abriet die Ausbildung zu
machen, da ich seiner Meinung nach kein Meister oder Ingenieur bin und ich demzufolge
nach der Ausbildung nach deutscher Rechtssprechung bestellt werden kann und darf.
Doch, eine betriebsbezogene Ausnahme nach §7 Abs. 2 ASiG ist hier möglich.
Zusammenfassung: Meiner Meinung nach kannst Du durchaus die Ausbildung durchlaufen. Wichtig ist, dass auch das Lernfeld 6 absolviert wird. Dabei ist es primär einmal nicht relevant in welcher Branche. Es gibt eine zeitliche Vorgabe in welcher der gesamte Lehrgang absolviert werden muss. Wenn bei Dir Lernfeld 6 fehlt, könnte es zu einer zeitlichen Überschreitung kommen. Ohne vollständig abgeschlossenen Lehrgang kann Dir die Behörde keine Ausnahme erteilen, somit ist dann auch keine entsprechende Arbeitsstelle möglich. Wenn Du also den Lehrgang vollständig mit Lernfeld 6 durchlaufen hast, ist die SiFa Fachkunde gegeben und eine entsprechende Anstellung im Bereich des Lernfeldes 6 möglich. Bei einer anderen BG ist dann evt. nochmals ein Durchlaufen des Lernfeldes 6 notwendig, aber nicht unbedingt zwingend, das hängt oft von der Aufsichtsperson der BG ab. Mit 47 Jahren hat man noch mindestens 20 Jahre Arbeitsleben vor sich, da kann es durchaus sein, dass Deine nächste Stelle noch lange nicht die letzte vor der Rente ist.