Beiträge von AxelS

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    ...Aber natürlich ist ein KMS kein Allheilmittel.


    Viele dieser Systeme suggerieren eine Sicherheit, die nicht da ist. Auch diese Systeme haben ein eingeschränktes Sichtfeld und wenn man nur den Monitor betrachtet wird leider all zu oft vergessen auch noch die anderen Sichtbereiche zu kontrollieren. Mein Haus besitzt z.B. ein Vordach über dem Gehweg, direkt daran anschließend ein öffentlicher Parkplatz. In den letzten 18 Jahren haben es 6 Fahrzeuge geschafft mein Vordach beim Einparkvorgang zu beschädigen. Es waren immer größere Fahrzeuge, also Transporter, Lkw und Anhänger mit hohen Aufbauten. 4 davon hatten Rückfahrkameras montiert, allerdings mit Blick von oben nach unten, und mein Vordach war außerhalb des Sichtbereiches dieser Systeme.

    Arbeitgeber sind wir! Die anderen (Gemeinden oder Verwaltungen) stellen nur die Räume zur Verfügung. Eine Koordination findet diesbezüglich nicht statt. Man befürchtet sogar den "Rauswurf" bei entsprechender vorheriger hier diskutierter Vorgehensweise. Wir sind da nur "Gäste".
    Wir mieten diese Räume auch nicht. Das Ganze ist somit ein "Freundschaftsdienst". Die Bürgermeister bieten diesen Service als Ihre Art der Nähe/Dienst an den Bürgern an. Gehen aber damit auch keine Verpflichtungen ein.
    Wir betreiben in unseren Häusern zum Schutz der Mitarbeiter einen mords Aufwand. Dann kommen unsere Mitarbeiter in den Außendienst und finden dort katastrophale Zustände vor. Teilweise allein im Gebäude, im obersten Stock ohne jeglichen Schutz. Wenn da mal etwas passiert, dann würde das niemand bemerken. Nur am Geruch der verwesenden Leiche Tage später feststellen. Und dann kann man auch nur hoffen, dass nicht nur ein Fenster zum Lüften geöffnet wird. :D


    Wenn die Sicherheit Deiner Mitarbeiter in diesen "Gaststellen" nicht gewährleistet werden kann und eine Gefahr offensichtlich ist, gibt es eigentlich nur eine mögliche Konsequenz: Angebot einstellen!
    Alternativen wären eben entsprechende Schutzmaßnahmen. Wenn diese der "Gastgeber" nicht wünscht, ist die Dienstleistung bei ihm eben nicht mehr möglich. Ärgerlich für die betroffenen Bürger, aber das kann man ja auch so publizieren, dass die Bürger den Verursacher dieser Situation kennen und entsprechend handeln können.

    ...Ich finde diesen Bericht/diese Stellungnahme der MEW sehr interessant und bin gespannt, welche Gedanken Ihr dazu habt oder was Ihr davon haltet.............................................


    Was ist denn an diesem Bericht interessant?
    Für mich ist das ein typisches Lobbyschreiben, ohne richtige Sachkenntnis. Den Schreiberlingen ist wohl nicht klar, wo die Regelungen her kommen und wo die "Reise" hin geht. Traurig aber wahr, da geht es den Verbandsschreibern nur um den kurzfristigen wirtschaftlichen Erfolg und nicht um die Sicherheit von Anlagen, Umwelt und Mitarbeitern.

    Nö,

    das ist eigentlich nicht meine Art. Da der Hersteller mir Gegenüber nicht verpflichtet ist, kann ich ihn darauf auch nicht festnageln und will es auch nicht...


    Es war ja als Möglichkeit erwähnt, wenn der Hersteller nicht reagiert. Wenn dass das RP handelt, folgt möglicherweise eine entsprechende Verfügung des RP gegen den Hersteller, die den Handel mit der Maschine Untersagt. Diese Untersagung kann dann dazu führen, dass der Kauf der Maschine nicht den Rechtsnormen entsprochen hat und rückabgewickelt werden kann.

    ...§13 StGB
    (1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
    [/i]
    Ob diese Formulierung mit normaler Aussagenlogik in den Griff zu bekommen ist, weiß ich nicht. Ich bin kein Jurist und verfüge nicht über die Möglichkeit, den Windungen eines Korkenziehers gedanklich zu folgen.
    Aber hieraus leitet sich bspw. die "unterlassene Hilfeleistung" ab.


    Nein, unterlassene Hilfeleistung ist in §323c geregelt. Der §13 zielt auf die Verhinderung einer Straftat hin. Wenn Dir z.B. bekannt wird, dass jemand eine Straftat durchführen möchte und Du nicht die entsprechenden in Deiner Macht stehenden Gegenmaßnahmen triffst.

    ...Jetzt müsste man noch aus einem juristischen Kommentar erklärt bekommen, was alles unter "gemeine Gefahr" fällt.


    HIer liefert Wikipediaeine schlüssige Antwort.

    Zitat von Wikipedia

    Gemeine Gefahr oder Not
    Gemeine Gefahr ist eine konkrete Gefahr für Leib und Leben einer größeren Zahl von Menschen oder für erhebliche Sachwerte. Es ist unerheblich, ob die Gefahr plötzlich eintritt. Eine gemeine Gefahr liegt z. B. vor, wenn ein erhebliches Hindernis auf der Fahrbahn liegt oder giftiges Gas bei einem Chemieunfall entweicht.
    Unter gemeiner Not sind die Allgemeinheit betreffende Notlagen von einer gewissen Erheblichkeit zu verstehen. Dazu zählt z. B. der plötzliche Ausfall der Strom- und Wasserversorgung in einer Gemeinde oder eine drohende Überschwemmungsgefahr.

    ...Nun soll ich an den jeweiligen Orten eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Ich bin der Meinung, dass das gar nicht möglich ist. Als Eigentümer der Gebäude oder als Unternehmer würde ich eine fremde Fasi nicht einlassen und meine Räume (und sei es nur einer davon) beurteilen. Zumal ich als "fremde Fasi" keine Möglichkeit habe, korrigierende Maßnahmen durchzusetzen. Wir seht Ihr das?


    Ein Blick in §8 ArbSchGhilft weiter. Klarer Fall von notwendiger Koordination zwischen mehreren Arbeitgebern.

    ...mit der Neubewertung durch REACH sind viele Stoffe bspw. von "gesundheitsschädlich" zu "giftig" hochgestuft worden...


    Daran dürfte allerdings CLP die Schuld tragen denn dort wurden die Einstufungsgrenzen gegenüber der RL 67/548 und RL 99/45 verändert, was dann zur Höherstufung führt. Durch REACH wird allerdings bekannt, dass einige alte Stoffe "nach Bauchgefühl" eingestuft wurden. Parameter wurden nicht bestimmt, somit hatte man ja die Möglichkeit entsprechende Einstufungen zu bekommen. Bei der jetzigen Nachkontrolle durch REACH werden jetzt eben solche "Fehleinschätzungen" offensichtlich. Allerdings lässt CLP auch eine Experteneinschätzung zu und somit werden wohl die Reinigungsmittelherstller in den nächsten Monaten viele Experten beschäftigen, die entsprechende Ergebnisse zu erzielen haben.

    Hallo,

    da scheinst du aber ein spezielles Thermalöl im Einsatz zu haben. ( im Alterungsprozess ..... sich selbst entzünden kann).

    ....


    Na, dann nehmen wir mal ein Wärmeübertragungsöl, das wohl fast alle Forenteilnehmer kennen. Frittieröl bzw. -fett.
    Dazu gibt es eine nette Seite, die die Alterungsvorgänge schön aufzeigt.
    Bei anderen Wärmeübertragungsölen sind die Vorgänge ähnlich. Somit kann man die freie Säure, die Peroxide und Aldehyde im Fett bestimmen. Daraus lässt sich dann auf die Zersetzung schließen, sofern man die Parameter von fischer Ware kennt. Der Hersteller müsste eigentlich entsprechende Daten liefern können.
    Bei thermisch stark belasteten Ölen finden dann zusätzlich noch Crackprozesse statt, die die Ketten entsprechend verkürzen und zu niedrigen Zündtemperaturen führen.

    Hallo Niko,

    das hilft. Schutzziel = Sicherheit und Gesundheit unabhängig ob Beschäftigte oder Kunden. ...


    Und dann noch T-O-P berücksichtigen und schon stellt sich die Frage, was kann diese Maschine aus sicherheitstechnischen Aspekten besser als der altbewährte Spatel? Zumindest beim Kunden dürfte da wenig übrig bleiben, denn der entstempelt ja nicht den ganzen Tag seine Kennzeichen.

    ...Ich fordere vom Hersteller als Inverkehrbringer die EG-Konformitätserklärung und das Anbringen der CE-Kennzeichnung. Darüber hinaus fordere ich die Risikobeurteilung an, ...


    Die Risikobeurteilung muss Dir der Hersteller nicht liefern, die Konformitätserklärung allerdings schon. In der Regel ist sie in der Bedienungsanleitung zur Maschine zu finden. Da dort auch die Rechtsgrundlage genannt wird für die die Konformität bescheinigt wird, kannst Du dann prüfen, ob das für Dich hier zutrifft.

    So, hab mich mal auf das Hawo fix konzentriert.
    Der Hersteller gibt ja so manches schön verschleiert an. StyAc Copolymerdispersion klingt für mich nach Styrol Acetat, da könnte Styrol als Monomer vorkommen, allerdings dürfte dies nach ein paar Tagen und guter Lüftung weg sein. Dann ist da noch Isothiazol Derivat genannt, das ist das Mittel um Schimmelbildung zu verhindern. Könnte Methylisothiazolinon und Chlormethylisothiazolinon sein, die in Kombination zu allergischen Reaktionen führen aber z.B. in kosmetischen Mitteln durchaus zugelassen sind. Weiterhin findet man dann noch 3% VOC, also flüchtige organische Lösemittel, das könnte das Styrol sein, oder auch andere.
    Ich würde mal über den Betriebsarzt bei der Firma nähere Informationen anfordern und auf allergische Reaktionen hinweisen.

    Von wo soll der Stoff eingeführt werden?
    Wer ist der Importeur?
    Wollt ihr selbst einführen, von außerhalb der EU, dann seid ihr auch für alle Vorgaben nach REACH verantwortlich. Das kann richtig teuer werden. Lohnt meiner Meinung nach nur bei entsprechend großer Bezugsmenge.

    Nett, vom Kleber über den Teppichboden zur Wandfarbe. Da sind ja einige potentiellen Quellen genannt.
    Ich rate jetzt mal ins blaue und tippe auf Inhaltsstoffe in der Farbe, die ein Verschimmeln selbiger verhindern sollen. Da kann es sein, dass diese in so geringer Konzentration enthalten sind, dass sie nicht deklariert werden müssen. Abhilfe: Der Betriebsarzt kann in diesem Fall eine Volldeklaration anfordern, evt. mit Verschwiegenheitsklausel. Er kann auch Muster der Inhaltsstoffe zur Allergietestung anfordern. Allerdings würde ich letzteres einem Allergologen überlassen.

    Mich würde primär interessieren, ob hier Privatpersonen agieren, oder gewerbliche Mitarbeiter, denn daraus resultieren unterschiedliche Anforderungen.
    Immerhin kommt der Abfall ja in einen Big-Bag. Wobei um Asbest in Entsorgungsfragen viel Wirbel gemacht wird, obwol die Ablagerung in einer Deponie relativ problemlos ist.

    Ich möchte ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber bei der heutigen Bauweise dürfte das Problem häufiger vorkommen, mit teuren Folgen.
    Wie ist der Keller gedämmt? Gegen das Erdreich, auch die Bodenplatte? Gegen die beheizten Räume, also besonders die Kellerdecke? Irgendwas zu Dampfsperren bekannt?
    Ich vermute, da ist irgendwo ein "Leck". Ich würde die Mauerfeuchte bestimmen lassen.
    Der Schimmelschnelltest wurde ja schon erwähnt.

    ...Fragt bei einem großen AS-Unternehmen mit drei Buchstaben nach, wie hoch der Std/Satz für begehungen ohne Dokumentation ist?...


    Gerade von diesem und seinem Wettbewerber mit dem grünen Logo, sind mir teilweise erschreckend niedrige Stundensätze übermittelt worden. Gelegentlich erfolgen solche Angebote auch, um in einer Branche bei einem relevanten Repräsentanten als Referenz aufzutauchen, die Differenz zum üblichen Stundensatz verbuchen diese Anbieter dann als Marketingkosten.

    Ich würde mal die letzte Rechnung der Autowerkstatt oder eines Handwerkers zu Rate ziehen. Der dort genannte Stundensatz dürfte die untere Grenze sein. Wer weiter herunter geht dürfte Deckungsbeiträge erwirtschaften, die allerdings nicht kostendeckend sind und somit langsam aber sicher in die Insolvenz rutschen, sofern die Kosten nicht durch andere unternehmerische Aktivitäten gedeckt werden.

    ...Und solange Richter vor "großen Namen" einknicken, werden Arbeitsschutzbelange auch vernachlässigt. ...


    Das hat nichts mit einknicken zu tun, unser Rechtssystem hat hier Mängel. Solange eine Architektenleistung Urheberrechtsschutz genießt wird man diese Probleme haben. Ich kann bei vielen Bauten auch keine besondere Schöpfungshöhe erkennen, die eigentlich Voraussetzung ist um überhaupt Urheberrechtsschutz zu erlangen. Bei mir in der Gegend wurden z.B. in letzter Zeit 4 Krankenhausneubauten errichtet. Schaut man sich die Bilder davon an, gleichen sich die Bauten doch gewaltig. Wo ist da die Schöpfungshöhe? Meiner Meinung nach gehört für solche technischen Bauten, also keine reinen Kunstobjekte eine andere Regelung geschaffen, z.B. "Mit Bezahlung der Architektenleistung sind alle Ansprüche abgegolten und es können keine weitern Anforderungen oder Einschränkungen bei zukünftigen Veränderungen vom Architekten erhoben werden."