Beiträge von AxelS

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    Bring den mal ans Licht. Die Daunen werden, so wie mein Zelt, zu Staub zerfallen. ;(

    Bei der letzten Sichtkontrolle sah er noch voll funktionsfähig aus. Lagerung bisher, locker im Schrank auf dem Dachboden, vor Feuchtigkeit und Sonnenlicht geschützt, da dürfte wenig passieren. Omas Daunenkissen funktionieren ja auch noch nach Jahrzehnten. Staub enthält ja eine ganze Menge Luft in den Zwischenräumen, die Isolationswirkung ist somit weiterhin gegeben. ;)
    Zur Sicherheit werde ich wohl demnächst eine außerplanmäßige Prüfung ansetzen. Irgendwo in den Tiefen dieses Schrankes müsste auch noch eine 2 Mann Dackelgarage schlummern, mal sehen ob ich das Teil auch noch aufbauen und testen kann,, es hat immerhin schon 35 Jahre auf dem Buckel und war damals schon nicht besonders dicht.

    Wo findet man etwas zu den "örtlichen Vorschriften"?
    Wo sind die Mengen definiert?

    Die örtlichen Vorschriften findet man z.B. in den örtlichen Abwassersatzungen. Dort ist in der Regel vorgegeben mit welcher "Schadstofffracht" das Abwasser belastet werden darf. Oft wird hier ein Bereich für den pH Wert vorgegeben z.B. 5-8 und auch die Salzfracht ist in der Regel reglementiert. Häufig findet man auch Angaben zur Fracht an organischen Stoffen z.B. über CSB bzw. BSB Werte.
    Relevant für eine Entsorgung sind immer auch die Mengen um die es sich handelt. Hat man z.B. "nur" einen einzelnen 10l Kanister, dürfte eine gesonderte Abfallentsorgung mit relativ hohem Aufwand verbunden sein. Bei 10*10l sieht die Sache schon ein wenig anders aus. Eine exakte Mengendefinition wird man nur selten vorfinden. Bei dem von Dir genannten Produkt dürfte es sich um ein Fertigprodukt handeln, welches zum Einsatz nicht mehr weiter verdünnt wird, oder nur noch schwach verdünnt wird hier würde ich folgende Regelungen ausführen: Mengen bis 10l würde ich in nicht kritischen Bereichen verbrauchen (also dort wo die Desinfektionswirkung nicht sicher gegeben sein muss), noch kleinere Mengen (max. 5l) mit viel Wasser über die Kanalisation entsorgen. Formal ist in der Regel eine Entsorgung über die Kanalisation nicht zulässig, aber bei der Abwägung von Aufwand und Risiken würde ich eine solche Entsorgung bis zu den genannten Mengen als relativ unkritisch und die ökologisch sowie ökonomisch sinnvollste Variante ansehen.

    Als FASi schreibe ich die Betriebsanweisung und lasse den Arbeitgeber als Weisungsbefugten unterschreiben.

    Kann man so machen und wird bestimmt auch oft so praktiziert, allerdings ist es nicht die optimale Lösung, da wohl kaum eine FaSi alle Tätigkeiten im Detail kennt. Meiner Meinung nach ist die BA Aufgabe des direkten betrieblichen Vorgesetzten und der kann sich dann zusätzlich von der FaSi beraten lassen.


    ....Die Gefährdungsbeurteilung macht der jeweilige Projektleiter/Bauleiter. Ich hab damit garnichts zu tun....

    Spätestens wenn Du eine BA erstellen sollst, muss Dir die Gefährdungsbeurteilung vorliegen, denn diese ist die Grundlage für die BA. Weiterhin sollte Dir dann auch jemand zur Seite stehen, der die Tätigkeiten und den Umgang mit den Stoffen/dem Gerät kennt. Ich würde empfehlen, dass die BA im Team erstellt wird. Du sorgst für die einheitliche Form und tippst das alles schön ein, der direkte betriebliche Vorgesetzte darf sich Gedanken zum Inhalt der BA machen und sofern vorhanden können dann noch die Experten zu einzelnen Themen wie die SiFa, Gefahrstoffbeauftragter, Brandschutzbeauftragter usw. hinzugezogen werden.

    ...ich finde es nicht zielführend, wenn ich z. B. einem Tischler im Rahmen der Jahresunterweisung an Hand der Betriebsanweisung erkläre, wie er einen Hobel zu benutzen hat und welche Gefahren ihm dabei drohen....

    Warum sollte das nicht zielführend sein? Die BA werden ja oft belächelt und selten gelesen. Die Unterweisung bietet dazu die Gelegenheit. Aus falsch verstandener Routine werden häufig auch Dinge gemacht, die man unter sicherheitstechnischer Betrachtung lassen sollte. Um beim Tischler zu bleiben, beobachte mal, wie viele Kreissägen ohne entsprechende Schutzeinrichtungen betrieben werden und ob die Tischler den Schiebestock verwenden. Du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit ein sehr nachlässiges Verhalten feststellen können.
    Im Bereich der Gefahrstoffe ist z.B. die Unterweisung anhand der Betriebsanweisung gesetzlich vorgeschrieben, siehe §14 GEfStoffV, dort steht "(2) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden."
    Der jährliche Zyklus bedeutet für mich, dass jedes Thema innerhalb eines Jahres angesprochen werden sollte, hierbei bevorzuge ich allerdings keine Mammutveranstaltungen bei denen dann stundenlang referiert wird, sondern häufige, z.B. wöchentliche kleinere Unterweisungen in denen die unterschiedlichen Themen angesprochen werden.

    ...dass ich am nächsten Wochenende wieder nicht in Frankfurt bin. ... Ich denke wir müssen unser Treffen auf nächstes Jahr verschieben, ...

    Ach, wie praktisch, ich hätte auch nicht kommen können, da schon ein anderer Termin vorhanden war.

    Wintercamping soll auch ganz nett sein, mit Glühwein oder Punsch am Lagerfeuer.
    Dann könnte ich auch mal wieder meinen uralten Daunen-Winterschlafsack testen. In Nepal hat er vor über 20 Jahren locker -10°C mitgemacht.

    Nettes Thema, allerdings kann das auch sehr umfangreich sein und dann ist ja der Platz im Bericht reglementiert.
    Erst einmal würde ich erklären, was im Gefahrstoffverzeichnis stehen muss und was dort noch sinnvoll wäre. So wäre z.B. sinnvoll, dort die Lagerklasse und WGK mit aufzunehmen, auch wenn sie keine Pflicht ist. Bei brennbaren Flüssigkeiten kann der Flammpunkt und Siedepunkt noch interessant sein, ist meiner Meinung nach allerdings in der Regel verzichtbar.
    Wann muss ein Stoff in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden und wann nicht?
    Substitution hast Du schon angesprochen, da bietet sich ja das Spaltenmodell an, sollte also in den Bericht mit rein.
    TRGS der 400er Gruppe oder Einfaches Maßnahmenkonzept (EMKG) würde ich dann auch irgendwie mit aufnehmen. Hier kannst Du ja z.B. mehrere Tätigkeiten mit den genannten Stoffen beurteilen.
    Zum Umgang gehört auch die Lagerung und da der Brand- und Explosionsschutz seit kurzem wieder in der Gefahrstoffverordnung zu finden ist muss das auch hinein.
    Jetzt noch einen Blick über den Tellerrand, zur Lagerung gehört auch die Wassergefährdung. Viele Vorgaben werden hier bereits mit der TRGS 510 abgedeckt.
    Im Hinterkopf immer den Handlungszyklus haben und Du wirst sehen, das läuft dann auch wunderbar ab.


    Tatsache ist, dass im Jahre 2008 in einer Studie der BAuA (Roller et al.) 19 sogenannte "granuläre biobeständige Stäube" darunter Toner, aber auch Titandioxid (gängiges Weißpigment) an Ratten ein signifikantes Potential zur Erzeugung von Lungenfibrosen (Vernarbungen des Lungengewebes als Folge entzündlicher Reaktionen, vulgo Staublunge) gezeigt haben.
    Dieser Effekt war unabhängig von der Art des Staubes, d.h. chemische (gentoxische) Prozesse sind an dem Wirkmechanismus nicht beteiligt.

    Schön, was allerdings oft bei diesen Studien gemacht wird, ist die Verabreichung von Dosen, die in der Realität nie vorkommen. Schon Paracelsius war klar, die Dosis macht das Gift.
    Weiterhin bekommt jeder irgendwann Krebs, wenn er nur alt genug wird. Steigt jetzt das durchschnittliche Lebensalter an, so steigt auch die Wahrscheinlichkeit an, an Krebs zu erkranken.
    Bei diesem ganzen Themenkomplex wird viel mit statistischem Zahlenmaterial gearbeitet, oftmals ohne dass die Datengrundlage deutlich mitgeliefert wird.
    Auch hochgeschwindigkeits Tintenstrahldrucker werden Feinstäube erzeugen, bei entsprechendem Druckvolumen dann noch gekoppelt mit diversen Lösemitteldämpfen, die als Trocknungsbeschleuniger zugesetzt sind.

    Siehe ASR A1.8, dort steht "Die lichte Höhe über Verkehrswegen muss mindestens 2,00 m betragen. Eine Unterschreitung der lichten Höhe von maximal 0,05 m an Türen kann vernachlässigt werden. Für Wartungsgänge darf eine lichte Mindesthöhe von 1,90 m nicht unterschritten werden. Eine Unterschreitung der Mindesthöhe an Türen und Toren im Verlauf von Wartungsgängen von maximal 0,10 m kann vernachlässigt werden."

    Ich würde den Bereich unterhalb des Silos entsprechend kennzeichnen z.B. mit einer Schraffur, dass erkennbar ist, dass es sich hier um keinen Verkehrsweg handelt. Statt einem Anstoßschutz am Silo würde ich eine Anstoßkappe oder Helm in diesem Bereich vorschreiben.


    .. sehe ich das richtig dass ich die Psyche dann erstmal auch hinten anstehen lassen Koennte...

    Psychische Belastungen stehen doch seit einiger Zeit im Fokus der Aufsichtsbehörden und der BG, somit würde ich auf diese eingehen und sin nicht hinten anstellen. Wenn der OP oder Teile daraus zu Deinem Praktikumsthema gehört, wäre es für mich Pflicht, die psychischen Belastungen dort mit aufzunehmen.

    OP ist ein dicker Brocken, den würde ich aufteilen. Beleuchtung ist mir eigentlich nicht als problematisch bekannt. Welche Narkosegase wolltest Du denn messen? Die wurden in den letzten Jahren ja auch reduziert.
    Desinfektionsmittel halte ich da für kritischer, besonders in OP mit kurzen Taktzeiten, wie z.B. oft in der Urologie.

    Das Weiterbildungssystem für SiFa mit den Punkten ist ein System des VDSI. Je nach Schwerpunkt bekommt man 1-3 Punkte und benötigt 6 pro Jahr als Weiterbildungsnachweis für den Bereich. Näheres gibt es beim VDSI. Ich findes dieses System ganz gut und mache da seit 2005 oder wann die damit begonnen haben, mit.

    Hallo, hatte auch mit einigen Bildern so meine Probleme. Kommt natürlich auch darauf an in welchem Kontext die Bilder stehen, einfach nur so per Umfrage ist es ja dann doch oft aus dem Zusammenhang gerissen.
    Napo wurde ja schon erwähnt. Arbeitsschutzfilm als Portal liefert auch einiges zu diesem Themenkomplex. Ich verwende gerne den SUVA Film "Unterschätze nie die Gefahren am Arbeitsplatz."als Startfilm zu meinen Schulungen.
    Bei vielen Berufsgenossenschaften gibt es auch humorvolle Plakate zum Arbeitsschutz. Solche Bilder und Plakate kann man gelegentlich in Schulungen einbauen oder an häufig frequentierten Stellen aufhängen. Allerdings gibt es auch hier eine "Abnutzungserscheinung", man sollte also maßvoll damit umgehen. Alles nur noch mit lustigen Bildchen ausführen zu wollen wird kaum mehr Wirkung zeigen.

    Ich halte die Ausfallrate auch für zu hoch, kann aber nicht gerade einen Richtwert liefern. Ich würde mal Uwe Wagner von der Uni Mainz (Link Uni Mainz) befragen. Wenn ich mich nicht irre, dann hat er erhebliche Erfahrungen mit Abzügen. Vor einigen Jahren konnte man über die Uni Mainz auch entsprechende Sachkunde in Abzugsprüfungen erlangen.

    Weiterhin würde ich mir mal Gedanken machen, ob die Abluftanlage Ex-geschützt ausgeführt ist und der Schutz auch für Wasserstoff ausreicht. Oft wird "nur" für diverse Lösemittel ausgelegt. Kritisch ist meiner Meinung nach die Anlaufphase nach einem Ausfall. Hat sich hier entsprechend Wasserstoff im Abluftsystem angesammelt könnte es zur Zündung und Verpuffung/Explosion kommen. Wäre wahrscheinlich nicht nett, da im Rohrleitungssystem verdämmt, mit entsprechender Wirkung.

    Seit vielen Jahren sucht man nach Schadstoffen aus Laserdruckern. Man findet auch welche, allerdings in recht geringer Konzentration, so dass entweder sehr empfindliche Messverfahren oder eben unrealistische Druckbedingungen geschaffen werden müssen um überhaupt etwas zu messen. Feinstäube sind nicht harmlos, aber sie kommen auch natürlich vor, das wird von den Propagandisten oft übersehen. Nur weil jetzt etwas messbar ist, das es schon seit Jahrtausenden gibt, muss es jetzt nicht plötzlich gefährlich werden. Ich halte die Verkürzung der statistischen Lebenszeit durch ausgesetzt sein einer Laserdruckeratmosphäre für so gering, dass sie wohl kaum ins Gewicht fällt. Bei einem Grillabend dürfte man mehr Feinstäube abbekommen als in mehreren Monaten Laserdruckerbetrieb. Der Papierabrieb ist auch eine Quelle und dort werden teilweise silikogene Stäube freigesetzt, die krebserzeugend sind. Allerdings auch hier in einer meiner Meinung nach zu vernachlässigenden Menge. Raucher oder Autofahrer und Holzkohlegriller sollten sich über andere Dinge Gedanken machen, da drohen höhere Gefahren.

    Die Apfelernte fällt aus? Warum das? Wir haben dieses Jahr so viel Obst an den Bäumen, ...

    Ich hatte die letzten beiden Jahre richtig viele Äpfel und Birnen. Dieses Jahr war zur Blütezeit wohl wenig Bienenverkehr, zumindest an meinen Bäumen. Die Streuobstwiesen um meine herum haben einiges an Äpfeln, bei mir nur ganz wenig. Letzte Woche, Freitag war dann noch Starkregen mit Sturmböen, das hat dann den Rest erledigt. Zum Glück hat es bei mir an einem alten Apfelbaum nur einen Ast aus der Krone gebrochen und am Nussbaum zwei Äste. Im Nachbargrundstück sind zwei Bäume gefallen und viele weitere massiv geschädigt. Eine Wespenplage kann ich dieses Jahr auch nicht nachvollziehen, wie überall geschrieben. Bei mir hatte ein Wespenstaat im Geräteschuppen ein Nest begonnen, dann aufgegeben und daneben neu begonnen. Dieses wurde dann gebaut und erreichte ca. Handballgröße. Die große Hitze der letzten Wochen hat allerdings die Wespen drastisch dezimiert. Der Staat ist umgezogen und hat am Ende das ursprünglich begonnene Nest bezogen um eine letzte Brut zu retten, inzwischen ist alles ausgestorben. Da ich im Frühjahr 3 neue Bäume gepflanzt hatte durfte ich während der Hitzeperiode alle 2 Tage ca. 100l Wasser schleppen. Ach ja, mein Walnussbaum hängt dieses Jahr voll, nachdem er die letzten 2 Jahre keine Nüsse hatte, warum auch immer.

    Nachdem dieses Jahr bei mir die Apfelernte wohl ausfällt, erfreue ich mich eben an den Pflanzen meiner in diesem Jahr erstellten Blumenwiese. Siehe da, ein nettes Tierchen hat sich auch schon eingefunden, ein wunderbares Exemplar einer Wespenspinne. Weibchen, sieht man ja, so schön sind sonst üblicherweise die Männer im Tierreich. ;)
    Leider war mal wieder der Akku an der Kamera leer, als ich das Tierchen von allen möglichen Seiten aufnehmen wollte. Ich hoffe sie läuft nicht weg, bevor ich das umgesetzt habe.
    Ach ja, ein wenig giftig ist das Tier natürlich auch, aber für den Menschen in der Regel harmlos, die Beißwerkzeuge sind zu klein.