Vielleicht bringt Dich ja der Artikel ein wenig weiter.
Die TRGS 554 kann man als veraltet ansehen. Deren Ausfertigungsdatum ist der 2.7.2009, seitdem hat sich in der Abgasbehandlungstechnik und den damit verbundenen Grenzwerten für die Fahrzeuge einiges getan.
Für Dieselmotoremissionen (DME) gab es einen TRK von 0,1 mg/m³. Diesen Wert kann man als Orientierungswert immer noch verwenden, allerdings ist man über das Minimierungsgebot ja gefordert möglichst in Richtung Umgebungsexposition zu kommen. Für Kohlenmonoxid, Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid gibt es AGW. Allerdings werden Garagen oft nicht als Arbeitsbereiche gesehen und verwendet, so dass man diese AGW teilweise auch überschreiten darf. Bei Kohlenmonoxid wird 100 ppm als Grenze oft in den entsprechenden Garagenverordnungen vorgesehen, 250 ppm ist da dann auch oft die Alarmschwelle zur Räumung. Insgesamt scheint es wenig greifbare Daten zu geben. Ich wollte neulich eine DME Messung in unserer Entsorgungshalle von der BG haben, aber diese hat mit allen möglichen, für mich fadenscheinigen, Argumenten abgelehnt. Unsere vorhandene Stickoxid Überwachung war ihr nicht genug, sie hat noch CO Überwachung gefordert, obwohl in die Halle nur Lkw fahren mit Rußpartikelfilter, mindestens Euro 4 und somit katalytischer Abgasnachbehandlung. Als dann noch die Forderung nach einer Sauerstoffüberwachung kam, war für mich das Ende der Diskussion erreicht. Bei einer technischen Lüftung mit 5fachem Luftwechsel wurde doch glatt behauptet, das der Sauerstoffgehalt durch einfahrende Lkw auf kritische Werte absinken kann.