Beiträge von AxelS

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    Eigentlich soll die Gefährdungsbeurteilung ja dazu führen, dass keine Rettung erforderlich wird bzw. die Wahrscheinlichkeit möglichst gering ist.
    Somit wäre dann das Rettungskonzept nur als Hinweis anzusprechen, da ja aus diversen Gründen möglicherweise die Wahrscheinlichkeit zuschlägt und man dann eben nicht erst überlegen sollte, wie geht man das an.


    Du könntest natürlich auch Deine Nr. 3 als Thema wählen und dabei aufzeigen, dass beim Rettungskonzept ebenfalls der Handlungszyklus durchlaufen wird. Ich würde dann aber das Thema auf ein Szenario eingrenzen, sonst sprengt es den Umfang einer Praktikumsarbeit.

    liebe Brüder und Schwestern,

    Sind wir jetzt hier in der Kirche / im Kloster oder wie muss ich die Anrede verstehen?
    Vielleicht beziehst Du Dich ja auch auf Dein Profilbild und titulierst uns hier schön versteckt als Affen?


    Eine technische Strahlenschutz-Einrichtung ist über 30 Jahre alt und es gibt dazu leider keine Dokumentation mehr.

    Mit den Angaben können wir natürlich sehr viel anfangen. Das kann ja vom Bleiklötzchen bis zur Großanlage so ziemlich alles sein. Allerdings befürchte ich, wenn es keine Dokumentation mehr zu der Einrichtung gibt hat sie vielleicht noch einen Wert fürs Museum oder den Schrottplatz, wobei man bei letzterem ja auch bestimmte Dinge beachten muss.

    Viele dieser Leute bearbeiten z.B.: Grafiken und sehen auf den Monitoren unterschiedliche farben.

    Ist die "Farbtreue" der Grafiken relevant?
    Wenn die Grafikbearbeitung der Druckvorstufe dient, dürfte die gewählte Konstellation schon aus Qualitätsgesichtspunkten absolut unakzeptabel sein.
    Aus ergonomischen gründen können die beiden unterschiedlichen Monitore auch kritisch sein, denn Helligkeit, Kontrast, Farben und Schärfe des Bildes spielen durchaus eine Rolle im Sehempfinden. Allerdings sind mir hierzu keine konkreten Regelungen bekannt, die da nachmessbare Parameter einfordern.
    Wie wäre es, wenn Mitarbeiter nicht unbedingt einen größeren und höher auflösenden Monitor benötigen, aber 2 Monitore wünschen, dass diese dann 2 der älteren Monitore bekommen und diejenigen mit entsprechenden Grafikaufgaben bekommen dafür 2 neue Monitore?

    Bei Nr. 1 habe ich das Gefühl, dass dies den Rahmen einer Praktikumsarbeit sprengt und die Gefahr besteht, dass es in einem Erfahrungsbericht endet, was aber nicht das Ziel der Praktikumsarbeit ist.
    Bei Nr. 4 hätte ich Probleme den Handlungszyklus sauber darzustellen und der ist formal der Inhalt, den man im Praktikumsbericht zeigen soll.
    Somit bleiben noch Nr.2 und Nr.3. Da könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man daraus eine schöne Praktikumsarbeit generieren kann. Wobei ich bei Nr. 3 auch die Gefahr sehe dass es zu umfangreich wird um alle Eventualitäten abzubilden.

    nach etlichen krankheitsbedingten An-und Abmeldungen sind 36 TN gemeldet.

    Lese ich das richtig? "nach etlichen krankheitsbedingten Anmeldungen"???


    Zu krank zum arbeiten, aber für ein Netzwerktreffen reicht es noch. :D
    Oder muss man "krank" sein um sich ein Netzwerktreffen anzutun? :D


    Mir egal, mein "Erscheinen" ist geplant. In aller Frühe geht es dann los, hab ja auch ein wenig Strecke vor mir nur zum Tiefflug reicht es nicht. :saint:

    Vielleicht bringt Dich ja der Artikel ein wenig weiter.
    Die TRGS 554 kann man als veraltet ansehen. Deren Ausfertigungsdatum ist der 2.7.2009, seitdem hat sich in der Abgasbehandlungstechnik und den damit verbundenen Grenzwerten für die Fahrzeuge einiges getan.
    Für Dieselmotoremissionen (DME) gab es einen TRK von 0,1 mg/m³. Diesen Wert kann man als Orientierungswert immer noch verwenden, allerdings ist man über das Minimierungsgebot ja gefordert möglichst in Richtung Umgebungsexposition zu kommen. Für Kohlenmonoxid, Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid gibt es AGW. Allerdings werden Garagen oft nicht als Arbeitsbereiche gesehen und verwendet, so dass man diese AGW teilweise auch überschreiten darf. Bei Kohlenmonoxid wird 100 ppm als Grenze oft in den entsprechenden Garagenverordnungen vorgesehen, 250 ppm ist da dann auch oft die Alarmschwelle zur Räumung. Insgesamt scheint es wenig greifbare Daten zu geben. Ich wollte neulich eine DME Messung in unserer Entsorgungshalle von der BG haben, aber diese hat mit allen möglichen, für mich fadenscheinigen, Argumenten abgelehnt. Unsere vorhandene Stickoxid Überwachung war ihr nicht genug, sie hat noch CO Überwachung gefordert, obwohl in die Halle nur Lkw fahren mit Rußpartikelfilter, mindestens Euro 4 und somit katalytischer Abgasnachbehandlung. Als dann noch die Forderung nach einer Sauerstoffüberwachung kam, war für mich das Ende der Diskussion erreicht. Bei einer technischen Lüftung mit 5fachem Luftwechsel wurde doch glatt behauptet, das der Sauerstoffgehalt durch einfahrende Lkw auf kritische Werte absinken kann.

    Wenn in der Verordnung etwas gefordert wird, was in der ASR noch nicht enthalten ist, kann die ASR nicht den Stand der Technik widerspiegeln und bedarf somit der Anpassung. Da solche Regularien allerdings oft durch mehrere Gremien laufen, dauert dies eben etwas. Kommen dann noch Wahlen dazwischen und das ist in unserem föderalen System oft der Fall, verzögern sich solche Dinge nochmals. Der Ausschuss für Arbeitsstätten kann die ASR ja erst aktualisieren, wenn die Verordnung vorliegt. Es wäre ja nicht das erste mal, dass eine Verordnung "in letzter Minute" geändert oder gar ganz gestrichen wird. Auf der Seite der baua kann man das vorgesehene Programm bzw. die Änderungstätigkeiten erkennen unter aktuelle Informationen aus dem ASTA. Dort sieht man auch, die 5. Sitzung ASTA ist am 06.04.2017, die 6. Sitzung am 7.11.2017. Somit können keine zeitnahen Änderungen in den ASR erfolgen.

    aber ich muss doch zumindest zu dem Punkt etwas sagen und wollte ja nur wissen, wo ich den einordnen soll. Nach Nohl wird dieser Punkt dann nicht die Hammer-Gefährdung, aber wurde zumindest betrachtet und bewertet.

    Ich würde es unter Brandgefahr einordnen und bei mir wäre es zumindest im Risiko so hoch dass ich organisatorische Maßnahmen ergreifen muss, neben den technischen.

    Siehe TRGS 510, Kapitel 6.2, dort steht: "(6) Lager sind mit ausreichenden und geeigneten Feuerlöscheinrichtungen (z.B. Feuer- löscher, Wandhydranten, Löschanlagen etc.) auszustatten (siehe hierzu auch ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände"). Die Feuerlöscheinrichtungen müssen, sofern sie nicht selbsttätig wirken, gekennzeichnet, leicht zugänglich und leicht zu handhaben sein. Angriffswege zur Brandbekämpfung müssen so angelegt und gekennzeichnet sein, dass sie mit Lösch- und Arbeitsgeräten schnell und ungehindert erreichbar sind. "

    Die Akkus sind in der Regel luftdicht in Folie verpackt. Im laufe der Zeit bilden sich diverse Zersetzungsprodukte, bei älteren und evt. durch falsche Ladung vorgeschädigten Akkus schneller. Er bläst sich auf (bei Folienakkus gut zu erkennen, im Plastikgehäuse eher nicht). Irgendwann ist der Druck groß genug, die Folie gibt nach, und platzt auf. Geschieht dies beim Ladevorgang, oder direkt nach der Benutzung ist in der Regel viel Wärme im Akku vorhanden, was die Zersetzungsreaktion beschleunigt, er brennt dann im schlechteren Fall einfach ab unter Freisetzung von einiger Energie.
    Bei fast allen Akkus findet man den Hinweis, dass diese nur auf einer feuerfesten Unterlage und unter Aufsicht geladen werden dürfen. Daraus ergibt sich, dass man sie eigentlich nicht unbeaufsichtigt über Nacht laden darf.

    Bei uns haben sie beim letzten Audit sehr darauf geschaut, dass die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe nicht älter waren als die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter

    Zahlenjongleure ohne Fachverstand fällt mir dazu nur ein.

    Klingt nach Gefahrstoffverzeichnis mit Nachweis der Substitutionsprüfung. Das macht man in der Regel nicht so einfach nebenher, da steckt einiges an Aufwand dahinter.

    Ich habe dabei die Aufgabe erhalten ein Abfallkataster zu erstellen und einzuführen.


    Meine Frage hierzu lautet: kann mir jemand sagen, wie ein solches Kataster ausschaut bzw. aufgebaut ist?

    Frag mal den Abfallbeauftragten des Betriebes, sofern es diese Funktion dort gibt.
    In der Regel wird für die externe Entsorgung schon ein Abfallnachweisbuch geführt. Das ist im Prinzip schon das Kataster. Man kann es allerdings noch sinnvoll erweitern, indem man z.B. die Anfallstellen der einzelnen Fraktionen innerbetrieblich erfasst.

    Er würde allerdings voraussichtlich dauerhaft im vierwöchigen Rhythmus jeweils eine Woche wegen notwendiger ärztlicher Behandlungen krankgeschrieben.

    Ich würde ihm vorschlagen, dass er alle 4 Wochen für eine Woche frei hat, zur Erholung und natürlich ohne Lohnfortzahlung.

    Das ist in meinen Augen leider ein butterweicher Gummiparagraph.

    Leider und ich vermute in diesem Fall erfolgt dann die richtige Auslegung durch ein Gericht.
    Wie lange ist denn der Mitarbeiter schon im Betrieb, damit man so grob abschätzen kann, ob eine Abfindung hier ein großes Loch reißt?

    Dann braucht's vielleicht eine feinstaubalarmfreie und dünne Höhenluft, um erfolgreich beim Seifenblasen einfrieren sein zu können?

    Feinstaub müsste eigentlich wunderbar als Kristallisationskeim funktionieren. Vielleicht ist er aber auch zu fein.

    Ähm, @AxelS und wofür hältst Du dann das, wenn nicht für Bäume, was man durch die gefrorene Seifenblase auf dem Foto sehen kann?

    Mir ging es um die Gesamtkomposition des Bildes die Seifenblase ist zentriert im Bild. Das wirkt in der Regel nicht so gut. Besser ist in Richtung goldener Schnitt oder 2/3 Regel, also jeweils zu den Bildrändern verschoben. Dabei natürlich noch versuchen die Bäume in die Kugel zu bekommen, der restliche Hintergrund wird dabei allerdings verschoben.
    Das alles bei einem so kurzlebigen Gebilde hin zu bekommen dürfte allerdings nicht ganz so einfach sein.

    auch wenn es eine Herausforderung an der Autofokus war

    Autofocus ist bei so etwas eher schlecht. Wenn, dann vorfokussieren, aber das geht natürlich schlecht wenn man gleichzeitig Seifenblasen machen muss.
    Jetzt noch einen kleinen Schritt nach links, gleichzeitig die Kamera nach rechts gedreht. Dann bleiben die Bäume in der Blase, diese wandert etwas zur Seite, das macht das Bild interessanter.