Beiträge von AxelS

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard

    Dein Feedback:
    Ist beleidigend und nicht ansatzweise gerechtfertigt.
    ich dachte dies ist ein Forum in dem man sich austauschen kann.

    Natürlich kann man sich austauschen, allerdings setzte ich voraus, dass die Fragestellung eindeutig formuliert ist. Von einem Fachbetrieb kann ich durchaus erwarten, dass man das schafft und auch die Grundlagen des Wasserrechts kennt. Das hat nichts mit Beleidigung zu tun. Auch gelten bei der AwSV einige Rahmenbedingungen. So ist diese z.B. außerhalb von Schutzgebieten erst ab einem Volumen von >0,22m³ gültig. Ein einfaches Fass ist somit in der Regel von der Verordnung nicht tangiert.


    Eine Berechnung zum Rückhaltevolumen gibt es sehr wohl!

    Ja, aber in der Regel unabhängig von der WGK, sondern abhängig von der Lagermenge bzw. der Menge die bei einer Havarie bis zum Wirken von Gegenmaßnahmen austreten kann. Weiterhin gibt es dann noch die Unterscheidung zwischen einer Anlage und einem Fass- und Gebindelager. Diverse Ausnahmen (z.B. Heizölverbraucheranlagen) und Sonderregelungen sind auch erwähnt. Ohne allerdings die konkrete Konstellation zu kennen, kann man hier im Forum auch keine entsprechende Antwort liefern.
    Ein WGK Fachbetrieb benötigt z.B. keine Auffangwanne, wenn er keine entsprechende Stoffe lagert. Er benötigt aber eine Auffangwanne, wenn er mehr als 0,22m³ lagert. Sollte er in einem Schutzgebiet liegen benötigt er die Auffangwanne evt. auch schon bei geringerem Volumen. Was die Eignungsfeststellung angeht kannst Du selbst in §41 AwSV nachlesen.

    Im Sicherheitsdatenblatt für "Feuerzeuggas 100 ml" werden sie mit H280 angegeben

    Diese Einstufung ist meiner Meinung nach fachlich falsch, denn hier trifft klar die Definition für Aerosole zu. Siehe CLP Verordnung Kapitel 2.3.1. Der Hinweis 2 in Kapitel 2.3.2.1 schließt eine Einstufung und Klassifizierung als Gas unter Druck aus.
    Vermutlich hat der Hersteller des Feuerzeuggases einfach die Einstufung des Ausgangsgases übernommen, ohne den Anwendungszweck zu berücksichtigen. Das ist eine Besonderheit im CLP System bei den Aerosolen und Druckgaspackungen. Interessant wäre auch die Lagerklasse. Korrekt ist hier 2B, nicht die 2A.
    Gerade bei Feuerzeuggas ist man an einem Grenzfall, denn das Gas besitzt unter Raumtemperatur einen Druck von ca. 200kPa und das ist die untere Druckgrenze für Gase unter Druck (siehe CLP Verordnung Kapitel 2.5.1.1.
    Feuerzeuge wiederum fallen als Erzeugnisse raus aus der Kennzeichnungspflicht nach CLP, was allerdings nicht gleichbedeutend damit ist, dass man bei deren Lagerung nichts beachten muss.

    ...die Reichsbedenkenträger sind wieder am Werk...

    Ich finde es schon bedenklich, wenn man in einem Arbeitssicherheitsforum als Reichsbedenkenträger tituliert wird, nur weil man für die geplante Anlage auf potentiell notwendige sicherheitstechnische Prüfungen und Zertifizierungen hinweist.

    die Idee ist gut, wenngleich man sich die Frage stellen muss, ob
    man es unbedingt braucht.

    Es ist schon nett, wenn man eine Sammlung an Infobeiträgen zu Arbeitsschutzthemen an einer Stelle vorfindet.

    Wäre da ein verlinken
    nicht sinnvoller?

    Bei Verlinkung hat man in der Regel wenig Einfluss auf die verlinkten Inhalte. Natürlich kann man z.B. bei Wikipedia aktiv werden und dann hier immer nur auf die entsprechenden Artikel verlinken. Aber dann kann ich ja gleich direkt in Wikipedia nach meinen Suchbegriffen suchen. Zumal ich davon ausgehe, dass hier auf der Sifapage relativ wenig Autoren tätig werden, da ist die Vielzahl bei Wikipedia deutlich besser.

    Du kannst beim Erstellen eines Artikel bestimmen wer am Artikel arbeiten soll

    Gibt es da auch eine Funktion "alle angemeldeten Nutzer"? Dann hätte man ja so etwas ähnliches wie in Wikipedia. Ich halte es für recht kompliziert hier auszuwählen, wer den editieren darf. Ein Wiki lebt ja von der "Schwarmintelligenz". Klar können auch Einzelpersonen zu bestimmten Themen gute und umfassende Berichte schreiben, aber durch die Mitarbeit vieler Personen entsteht oft erst ein entsprechend umfassendes Dokument.

    Mein Rückhaltevolumen kann ich bestimmen und nach meinem Verständnis benötige ich nach WGK1 nicht zwingend eine Wanne, sofern die
    internen Maßnahmen ausreichend (Leckagensensorik etc.)

    Sehe ich nicht so, kann man auch nicht so pauschal festlegen, kommt ja durchaus auch auf die Menge an und die daraus resultierende Gefährdungsstufe.

    Wie ist das Rückhaltevolumen nach WGK1 im Vergleich zu den anderen Klassen. Ziehe ich hier die Formell hinzu?

    Welche Formel? Meiner Meinung nach gibt es da keinen Unterschied zwischen den WGK Klassen.

    Benötige ich , wenn ich Fachbetrieb "bin" eine entsprechende Wanne nach WHG --> JA aber benötige hierzu auch ein Zertifikat nach WHG?

    Komisch, was sich alles Fachbetrieb nennt und nicht einmal die Grundlagen kennt.

    nach meinen Recherchen kommt man dann auf einen Preis, der sich erhblich von den üblichen Fire-Trainern im Netz abheben würde.

    Hat Dein Fire-Trainer dann auch ein EU Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und bestanden?

    Welche gesetzlichen Anforderungen dort gelten? Also mir ist da momentan außer der Arbeitssicherheit und Brandschutz nichts bekannt.

    Wie wäre es mit dem weiten Feld des Baurechts? Welche baurechtliche Genehmigung besteht für das Gebäude? Wurde die anscheinend vollzogene Teilung des Gebäudes auch baurechtlich überprüft?

    Die einzige Tür mit einem Notausgang wird er einfach nicht höher machen können.

    Je nach Mietvertrag sehe ich hier in erster Linie den Vermieter in der Pflicht. Er hat eine entsprechend des Mietvertrages geeignete Immobilie zu stellen. Allerdings kommen wir da in einen Bereich, der Richtung Rechtsberatung läuft und somit empfehle ich dem Mieter hier, einen Anwalt zu konsultieren.

    Für mich sind solche Feuerzeuge gleich zu setzen mit Aerosoldosen und Druckgaskartuschen => 20 kg gilt als Grenzmenge außerhalb eines spezifischen Lagers.
    Die TRGS 800 ist in Sachen Brandgefahren auch immer sinnvoll. Ich würde die Feuerzeuge z.B. nicht gerne in einem Papierlager sehen.

    Bleibt da wirklich nur die DIN?

    Wenn man die Infos aus der Norm haben möchte schon, aber dazu muss man die Norm ja nicht unbedingt kaufen. Man kann auch einen Normen-Infopoint aufsuchen und dort die Norm einsehen. Drucken oder kopieren ist da nicht gestattet, aber einzelne Stichpunkte notieren kann man sich durchaus. Diese Infopoints sind oft an Uni Bibliotheken. In Deinem Fall wären die nächsten in Mannheim oder Karlsruhe.

    Dermalux hat natürlich auch Testcreme, aber 24.--EUR für 2x75ml, die für maximal 40 Probanden ausreichen (theoretisch) ist dann doch schon ein stolzer Preis, wenn man eine dreistellige Anzahl von Probanden hat.

    Der fluoreszierende Stoff im Visirub conc ist Diethylaminomethylcoumarin. Das gibt es z.B. von Sigma als 7-Diethylamino-4-methylcoumarin, CAS 91-44-1. Kostet ca. 65€ für 100g. Ich schätze man benötigt höchstens 0,1%ige Lösung. Somit dürften 100g eine Ewigkeit halten, allerdings sind geringere Mengen nicht wesentlich günstiger zu bekommen. Jetzt den Stoff von einem Apotheker Deines Vertrauens in eine Grundsalbe (möglichst wasserhaltig) einarbeiten lassen, schon hast Du Deine eigene fluoreszierende Salbe. Ob das dann in Summe preiswerter ist, kommt auf die Konditionen des Apothekers an, man kennt ja deren fantasievolle Preisgestaltung. Wirkstofffreie Grundsalben haben eigentlich fast alle Apotheker vorrätig, zumindest wenn ein Hautarzt seine Praxis in der Nähe hat.

    Irgendwie gibt es im Wiki keine Aktivitäten, wobei ich da auch noch zurückhaltend bin, denn

    Das erstellen und bearbeiten der Artikel funktioniert wie im Forum, das ist auch ein Großer Vorteil gegenüber des alten Wiki.

    Im Forum kann nur der Ersteller eines Beitrages diesen editieren. Ist das im Wiki auch so? Wäre ja irgendwie nicht im Sinne eines Wikis, bei dem alle Beteiligten einen Eintrag entsprechend bearbeiten können.

    Entgegen der ersten Info hatte der Stadtbrandinspektor keinen Termin hier im Haus, sondern war mit dem ELW sehr flott vor Ort.

    Das sieht dann eher nach Sch.... Organisation aus.

    Na, Frank, warum hast Du Dir nicht gleich den Stadtbrandinspektor gegriffen für eine "Manöverkritik"?
    Jetzt musst Du ihm wahrscheinlich Heißgetränke und Häppchen anbieten. Aber dann hast Du ein absolut sicheres System, bis eben der Schadensfall eintritt. ;)

    Überlastungsanzeige ist ja aus dem QM Bereich.

    Die Überlastungsanzeige dient hier in erster Linie der Absicherung des vor Ort verantwortlichen Mitarbeiters. Er hat dokumentiert und entsprechend weitergeleitet, dass hier ein Sicherheitsproblem besteht. Jetzt ist die Ebene über ihm zuständig und zur Handlung aufgefordert. Macht sie das nicht, ist sie im Falle des Falles mit dabei oder gar Haupttäter.

    Fällt ein Gruppenleiter aus, geht der Springer in die Gruppe (Springer sind bei uns meistens neue Mitarbeiter /Praktikanten/ Auszubildende)

    Ein Azubi in temporärer Gruppenleiterfunktion mit entsprechender Verantwortung???


    Klingt für mich nicht praktikabel. Beim neuen Mitarbeiter und Praktikanten sehe ich die gleichen Probleme.

    Welche Maßnahmen kann ich "außer mehr Mitarbeiter einstellen" oder "Rehabilitandenzahl verringern" noch bringen? <-- natürlich nicht möglich, Laden muss ja laufen und Geld verdienen.

    Ich würde von den beteiligten Arbeitstherapeuten entsprechende Überlastungsanzeigen bzw. CIRS (critical incident reporting System) Meldungen sammeln. Damit die Ist-Situation klar dokumentiert ist. Dann potentiell gefährliche Tätigkeiten wie z.B. Arbeiten an Maschinen, schnitzen, brennen, bei Personalmangel einschränken oder ganz unterbinden.

    noch sonst irgendwo Formulierungen gefunden, die für diesen Fall eine Abweichung von den in der ASR vorgegebenen Größen erlauben.

    Ist die ASR ein Gesetz, welches buchstabengetreu eingehalten werden muss?


    Meiner Meinung nach nicht. Sie stellt den Stand der Technik dar. Du kannst diesen Stand auch auf anderen Wegen erreichen, musst dann allerdings klar darstellen, wie Du damit das Schutzziel erreichst.

    Alles in allem ein totaler Reinfall

    Würde ich nicht so sehen. Es hat sich gezeigt, dass Euer Plan in der Theorie ganz gut war, aber in der Praxis noch einiges an Verbesserungen notwendig ist. Mängel wurden erkannt und können nun beseitigt werden. Bei einer angekündigten Übung wäre das vielleicht gar nicht so aufgefallen. Klar war es Glück, dass kein realer Brand vorlag, aber so konnte zumindest das Konzept überprüft werden und bei einem Brand sind dann hoffentlich alle erkannten Probleme beseitigt und treten keine weiteren auf.