Beiträge von AxelS

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    Wie fein muss man dies runterbrechen mit den GBuU?

    Das bleibt Dir überlassen, es gibt keine formale Regelung die den Detailgrad exakt definiert. Im Zweifelsfall wird dann ein Gericht darüber entscheiden, ob Deine GB ausreichend war.
    Wenn man in einem Bereich bei 0 beginnt, würde ich primär die Gefährdungen näher betrachten, die zu einer hohen Schädigung bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit führen. Dann die mit hoher Schadensschwere und geringerer Eintrittswahrscheinlichkeit. Die GB ist ja auch kein statisches Dokument, sondern soll fortlaufend weiterentwickelt werden.
    Übliche Bürotätigkeiten kann man ja recht gut zusammenfassen.

    Und, es gibt keine richtige oder falsche GB. Es gibt nur die gemachte und die nichtgemachte!

    Die Gesetze und Verordnungen sehen durchaus vor, dass eine GB falsch oder unvollständig ist und sehen darin einen bußgeldbewehrten Tatbestand. Eine nicht gemachte GB dürfte aber deutlich schlechter bewertet werden.

    Du hast Glasstäube. => allgemeiner Staubgrenzwert.
    Dann kommt es noch darauf an, welcher Kunststoff hier zum Einsatz kommt. Da gibt es ja einige. Du hast ja auf ein Dokument mit Polyesterharz verlinkt. Es könnte auch Epoxidharz sein. Da hast Du dann evt. Bisphenol-A und Epichlorhydrin als Komponenten drin. Im Glas kann als Zuschlagstoff Boroxid enthalten sein.
    Ich gehe davon aus, dass die Hauptgefahr von den Stäuben aus geht. Könnte mir vorstellen, dass ähnliche Wirkungen wie bei Glaswolle auftreten, also lokale Reizungen, die besonders kritisch in den Atemwegen sind.

    Die zustädnige BG, wäre aufgrund meiner Ausbildung dann die BG Handel und Warendistribution?

    Kommt auf die BG Zugehörigkeit an, für welchen Betrieb Du anschließend tätig werden sollst. Auch dürfte ein Betriebswechsel dann als SiFa unter Umständen Probleme bereiten.

    D.h. wenn ich sage dass wir solche einführen sollten, kommt immer "Ja gibt es denn eine erhöhte Unfallquote mit solchen Messern? Ich sehe davon nichts!"

    Dann frag mal bei Deiner BG nach.
    Kurz Tante Google befragt "In Mitgliedsbetrieben der BGHW ereignen sich mit Kartonmessern jährlich durchschnittlich 3000 Arbeitsunfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen.
    96% dieser Unfälle ereigneten sich mit Cuttern ohne Klingensicherung oder durch den Einsatz von ungeeignetem Werkzeug wie Küchen- oder Taschenmesser und Büroscheren."

    Wenn bei Dir der Schadensfall noch nicht eingetreten ist, steigt mit jedem Tag die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen entsprechenden Schaden.

    Sollte es bei Deinen Cuttermessern bleiben, würde ich zumindest für die Anwendung empfehlen, die Klinge nicht so weit auszufahren, wie auf den Bildern zu sehen. Da es sich bei den Klingen in der Regel um Abbrechklingen mit Sollbruchstellen handelt, sollte man diese nur so weit als unbedingt notwendig ausfahren, in der Regel bis zur nächsten Bruchkerbe. Fährt man die Klingen, wie auf Deinen Bildern aus, besteht die Gefahr, dass die Klinge unkontrolliert abbricht z.B. wenn man beim Schnitt ein wenig verkantet und dann mit Kraft nachdrückt.

    Man sollte auch beachten, ohne den "Deckelaufsatz" sind die Mülleimer, wie gewöhnliche Mülleimer zu sehen und haben keine selbstlöschende Funktion mehr. Da durch die verengte Deckelöffnung der Einwurf je nach Material erschwert wird, "verschwinden" diese Aufsätze gerne.

    Du darfst doch von einer ASR abweichen, wenn Du auf anderem Wege das Schutzziel erreichst und den Nachweis erbringst, dass Deine Lösung gleichwertig ist. Über eine Gefährdungsbeurteilung kann man meiner Meinung nach da hin kommen.
    Ich gehe einmal davon aus, dass der Raum nicht als Dauerarbeitsplatz verwendet wird, sondern der entsprechende Mitarbeiter hier vielleicht 1 Stunde pro Arbeitstag verbringt.

    Heißt das dann Automatisch sozusagen auch das diese nicht in Kontakt mit diesen Stoff kommen dürfen!?

    Nein, es bedeutet nur, dass man die Regelungen zu Beschäftigungsbeschränkungen beachten muss. Da dies auch oft vom Art des Umgangs mit dem Stoff abhängig ist, kann der Lieferant hier keine konkreteren Angaben machen.
    Frank hat ja schon auf §11 MuSchG verwiesen, da findest Du konkrete Vorgaben.
    Grobe Faustformel:
    CMR Kat. 1 ist tabu, bei R auch Kat 2.
    akut toxische Kat. 1-3 ist in der Regel auch tabu
    STOT-SE 1 ist tabu
    Blei und Bleiderivate sind tabu

    Bei allen anderen Stoffen ist der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) einzuhalten. Da aber der AGW für den durchschnittlichen Menschen gilt und nicht für das werdende Kind, gibt es hier eine Verschärfung. Nur Stoffe die die Kennung Y beim AGW tragen sind als unkritisch anzusehen. Stoffe die ein Z beim AGW haben, sind sehr kritisch, da hier keine Fruchtschädigung ausgeschlossen werden kann, auch bei Einhaltung des AGW. Stoffe die weder Y noch Z beim AGW haben muss man prinzipiell auch als eher kritisch ansehen, denn da gibt es keine Informationen zur fruchtschädigenden Wirkung.

    Als Zusammenfassung wird man zum Ergebnis kommen, in einem Chemielabor mit einer Vielzahl an potentiell kritischen Stoffen wird man eine Schwangere eher nicht beschäftigen, in anderen Bereichen, mit nur wenigen Stoffen wird man sie, je nach Art der Stoffe, weiter beschäftigen können.

    Habe vor ein paar Jahren mal eine Sifa mit einem Kombiinstrument von einem der großen Elektronikhändler (Lärm, Beleuchtungsstärke, Temperatur und Luftfeuchtigkeit - all in one) gesehen,
    der damit in einem Durchgang die Betriebsstätte vermaß - ich hoffe, das er das Grinsen in meinem Gesicht anders interprätiert hatte.

    Eine solche Messung kann durchaus zur Orientierung herangezogen werden. Wobei natürlich klar ist, dass man weder auf die Absolutwerte vertrauen darf, noch nachweisen kann, dass man Grenzen sicher einhält, aber zumindest darlegen in welchen Dimensionen man sich bewegt kann man dabei. Es könnte ja durchaus auch sein, dass er zuvor sein einfaches Gerät gegen ein entsprechend genaues Referenzgerät kalibriert hat. Nichts anderes machen in der Regel die Prüfinstitute. Sollte man dann nahe an kritische Bereiche kommen ist eben eine entsprechende professionelle Messung erforderlich.

    wir sind immer noch auf der Suche nach einem Lehrgang, bei dem man die Fachkunde für die Messung erwirbt.

    Wozu? Auch mit Fachkunde kommst Du in der Regel nur in den Bereich einer orientierenden Messung. Klar vermittelt der Lehrgang diverse Grundlagen, die kann man aber auch über andere Wege erarbeiten.

    Diese YT Kurzfilme nutze ich aber nach wie vor.

    Ich nicht, aus Urheberrechtsgründen, denn da kann man ganz schnell gewaltige Probleme bekommen.
    Betriebsinterne Verwendung zu Schulungszwecken kann einem da als gewerbliche Nutzung ausgelegt werden, mit entsprechenden Kostenforderungen. Da man den Urheber bei YT Filmen und auf anderen Plattformen relativ schlecht sicher herausfinden kann, verzichte ich lieber darauf. Ich nutze eher Filme der Berufsgenossenschaften, oder auch aus der Napo Reihe, denn da ist die Rechtslage in der Regel geklärt.

    Jetzt die Eigentliche Frage: Haltet Ihr "Schockbilder" für geeignet?

    Welche Wirkungen haben Schockbilder auf Zigarettenpackungen?
    Meiner Meinung nach eher keine bzw. bei der "Zielgruppe" die angesprochen werden soll, nämlich die jugendlichen Nichtraucher, eher eine kontraproduktive Wirkung.

    Kann man die jedem zumuten (werden wohl nur harte Kerle aus der Produktion sein)?

    Nein, das kann nach hinten los gehen. Da wird ein hartgesottener Kerl plötzlich panisch.
    Zu meiner Bundeswehrzeit vor einigen Jahrzehnten wurden uns als angehende Sanitätssoldaten auch so einige Schockbilder präsentiert. Die haben nicht zur Sensibilisierung über das Thema geführt, sondern eher für schlaflose Nächte.

    Mit freien Bildern wird es, wie Du schon erwähnt hast schwierig, zumal ja auch immer eine Beschreibung zum Schadensbild gehört, mit was welche Verätzung erzielt wurde bzw. wie lange die Einwirkzeit war usw.
    Mir ist z.B. ein Beitrag von Dr. Wolfgang Großwieser von der Wacker Chemie AG bekannt, der einige interessante Bilder zeigt. Urheberrechte usw. bitte mit Ihm absprechen.

    :515:

    und die Monster der Familie ( 3 Blondinen zu Hause = mega grins )

    Na, da kann ich ja mithalten, allerdings mit mehr "Farbenvielfalt" (1*rotblond, 1*brünett, 1*Kastanie, allerdings durch den Friseur verursacht, Originalfarbe ist dunkelblond)


    Frage vom Chef: Warum siehst Du heute so ungepflegt aus?
    Antwort: 3 Frauen im Haus, aber nur 1 Bad.
    Chef: Mein Beileid!
    :D

    Dürfte davon abhängen, wo Du die Ausbildung machst.
    Wenn bei einem externen Ausbilder, muss der neue AG eben die zukünftigen Kosten übernehmen oder Du übernimmst sie.
    Wenn bei einer BG und der neue AG ist in der gleichen BG, könnte ich mir vorstellen, dass es relativ problemlos geht. Im Zweifelsfall mal bei der BG nachfragen.
    Bei BG Wechsel denke ich, wird es am schwierigsten, denn dann landest Du ja bei einem anderen Kurs.