Beiträge von Flügelschraube

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    Hallo Kenny!

    Wenn Deine Werte stimmen, wäre es gerade noch so im zulässigen Bereich. Mit 100 dB(A) für 10 Minuten befindest du Dich auf der Grenze zwischen dem Auslösebereich I und II.
    Nochmal: 85 dB(A) ist die Obere Grenze, wo Gehörschutz getragen werden muss! Dies gilt ebenfalls für Einzelwerte (Peak) von 137 dB (Hier mit schneller C-Bewertung)

    Abseits des beschriebenen lärmerzeugenden Arbeitsplatzes sind die Werte natürlich geringer und daher vermutlich akzeptabel.

    Die Grenzwerte 80 dB und 85 dB sind selbstverständlich politisch festgelegte Werte. Experten sehen schleichenden Gehörschaden bei deutlich geringeren Werten. Daher kann die Empfehlung für Mitmenschen nur sein, dass rechtzeitig Gehörschutz getragen wird.
    Beispiel für unser eigenes Hörempfinden: Die Bürger verlassen ihre Balkone, wenn der Schallpegel über 65 dB steigt.

    Zur Arbeitsplatzbewertung eines Büroangestellten, der dreimal täglich, für jeweils drei Minuten, durch eine Halle mit 85 dB(A) geht, sehe ich nach Lärmschutzverordnung keine Gefahr. Das ist unabhängig davon, dass ich mir weniger Lärm wünsche.

    Zum Schluss noch ein völlig anderes Beispiel:
    Ich durfte eine Schulklasse im Bus begleiten. 7. Klasse Hauptschüler, auf dem Weg zum Freizeitpark.
    Über eine Stunde herrschte hier ein Schallpegel von 87 dB(A). Dies obwohl die Schüler nicht rumgeschrien haben, oder besonders auffällig waren. Ganz im Gegenteil, ich hatte das Gefühl, die Schüler seien diszipliniert, wenn auch etwas aufgeregt.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo bauco!

    "Es wird im Prinzip nichts anderes gemacht als eine Sichtprüfung, und eine anschließende Funktionsprüfung, bei der das das Gerät eingeschaltet wird. Die Messung (Schutzleiter- und Isolationswiderstand, Berührungs- und Ersatzleitungsstrom, Schutzleiter- bzw. Differenzstrom) selber kann keinen Schaden anrichten."
    Hier muss ich deutlich Widerspruch anmelden. Die ISO-Messung, wird nach Norm, mit erhöhter Spannung durchgeführt. Dies führt möglicherweise zu Problemen an Eingängen, die mit Halbleitern bestückt sind.

    Hallo Waldmann:


    "Normalerweise hat man ein gutes Prüfgerät (Computer), das selber erkennt was denn jetzt für ein Gerät (Isolationsklasse) angeschlossen ist und dann selbsttätig einen Durchlauf macht."
    Also, als Elektriker würde mich schon interessieren was mit der Erkennung der Isolatiosklasse gemeint ist. Eine solche Feststellung ist mir unbekannt. Ich benutze ein computergestütztes Messgerät "Secutest"

    Im Grunde empfehle ich eine Diskussion, eines solchen Themas, auf einer Fachseite.
    Ob die VDE 113 wirklich gemeint ist, scheint mir zweifelhaft.
    Für ortsveränderliche elektrische Gräte empfehle ich mal die DGUV Vorschrift 3 bzw. die VDE 701-702.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Die Forderung nach 500 lx finde ich nur bei erhöhten Anforderungen nach Sehen.
    300 lx reicht für einen normalen Arbeitsplatz aus.
    Dass ich mehr Licht haben möchte, ist nicht Gegenstand der Debatte.
    Schlimm wird es erst, wenn man nach Werten von altanlagen und Toleranzen schaut. Da hat man das Gefühl, es geht auch ohne Licht.
    Es gibt sicher andere Argumente für mehr Licht. Die 500 lx durchzusetzen, auf Grund der Arbeitssicherheits-Vorschriften halte ich für nicht möglich. Im Grunde ist doch Fitness Grobmotorik.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    AxelS hat es auf den Punkt gebracht: Eine unverbindliche Aussage hier, hat wenig Wert.

    Eine kostenfreie Rechtsquelle zum Arbeitsschutz ist komnet. Dies ist extrem, da sonst Rechtsnwälte immer Gebühren nehmen müssen.

    Eine belastungsfähige Stellungnahme zu elektronischen Unterweisungen findest Du hier:
    komnet.nrw.de
    Dialognummer: 5784
    Stand: 05.08.2015

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!
    Ich mag nur zu einem Punkt Stellung nehmen:
    Wenn dies ein Abeitsplatz ist, wo wiederkehrend gleichartige Werkstücke nachgearbeitet werden, halte ich eine gescheite Halterung für zwingend. Natürlich kann man beliebige Werkstücke bruchsicher verformungssicher, temperatursicher in eine geeignete Halterung bringen.
    Zwei Minuten Arbeitszeit, für solch ein Werkstück, ist nicht gerade wenig.
    Es sei denn, dies kommt nur einmal am Arbeitstag vor.

    Grüße
    Flügelschraube


    -------------------
    (Die Schadstofffrage scheint mir sehr von der Belüftung des Arbeitsplatzes abzuhängen)

    Hallo!

    Natürlich schade, wenn keine Antwort auf Deine Frage kommt.
    Vielleicht liegt es an der unklaren Frage.
    Unter einem Kühlsystem würde ich einen begehbaren Kühlschrank vorstellen.
    - unterkühlen, ausrutschen, frei werden von Amoniak
    Bei einem Kühlturm stelle ich mir eher ein Wassersystem vor, welches durch ein Hochhaus-großes Volumen strömt
    - Bakterien im Nasskühlturm, herabfallende Teile wie Tropfenabscheider, Platzen von Leitungen, Lärmbelastung, Nass werden

    Der beste Weg ist sicher, die eigenen Vorstellungen vorstellen. Kollegen finden dann schon anerkennende Worte, zeigen erweiterte Möglichkeiten, nennen Alternativen oder ergänzen z.B. Gefahren.

    Grüße
    Flügelschraube

    Für ein vernünftiges Ergebnis wird eine Messmöglichkeit benötigt, die die Lärmdosis ermittelt.
    Durch den logarithmischen Zusammenhang im Bereich Schall/Lärm sind gefühlsmäßig gemittelte Werte immer völlig falsch.
    Ich empfehle ein sehr preisgünstiges Messgerät einer Firma mit drei Buchstaben.
    Einzelwerte von Messungen sind bei allen von mir verwendeten Messgeräten fast identisch.

    Ich habe keine Verbindung zu Messgeräteherstellern. Bin aber gerne bereit Erfahrungen per PN auszutauschen.
    Voraussetzung zur Lärmmessung ist eigentlich elementares Verstehen der Begriffe wie Pegel, Dosis oder Peak.
    0 dB + 0 dB = 3 dB (kein Scherz)

    Grüße
    Flügelschraube

    Die Brüstungshöhen erscheinen mir alle zu klein.
    Rechtlich hat bauco die Sache richtig beschrieben.

    Physikalisch sehe ich es so:
    Der Schwerpunkt von Personen liegt in Etwa in Bauchnabelhöhe
    Bei sehr großen Personen ist das schon mal über 1,15 m Höhe.
    Eine Brüstung müsste, um für mich einen wirklich sicheren Eindruck zu machen, also 1,20 m hoch sein.

    Die Praxis:
    Es scheint ja kaum Absturzunfälle aus Fenstern usw. zu geben.
    Daher ist der derzeitig vorgeschriebene Weg, zumindest statistisch, sicher.

    Aus der Schifffahrt kenne ich sichere Beobachtungsgänge, die bis zur Achselhöhe gehen, aber auch Seezäune auf Segelyachten die knapp kniehoch sind. Diese Reling hat auf jeden Fall eine deutliche sicherheitstechnische Wirkung.

    Eure Gefährdungsbeurteilung sollte also die speziellen Verhältnisse in den Vordergrund stellen.
    Normaler Personenverkehr, viele Kinder, Patienten oder Betrunkene, Orte mit zu erwartendem Gedränge oder mit schneller Bewegung der Personen.

    Wünsche euch ein glückliches Händchen
    Flügelschraube

    Hallo Kollegen!

    Ja, die Antworten sind spaßig, voller Andeutungen oder Selbstverständlichkeiten?
    Was ist die konkrete Aussage? Wir müssen ja immer etwas in Richtung Judikative denken.
    Von mir also nochmal nachgefragt: Ist diese "weiche" Lagerung zulässig oder unverantwortbar, gar strafrechtlich?
    Zunächst einmal sehe ich kaum Probleme, würde mich aber gerne aufschlauen lassen.
    Warum ist der Ladungscontainer so hoch aufgebockt? Dafür gibt es sicher Gründe?

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Die Reibungskoeffizienten / Reibungswerte / Reibungsbeiwerte finden wir in Wikipedia.
    Der Reibwert zwischen Stahl und Stahl beträgt: Haftreibung 0,2; Gleitreibung 0,1.

    Die Werte ergeben sich physikalisch. Eine Form der Staplerzinken oder die Schwerpunktlage spielt dabei keine Rolle.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo Minderheit!

    Danke für die Bilder. Die erfahrenen Sifas kennen so etwas natürlich.
    Was heißt "natürlich"? Mir wäre es lieber, wenn so etwas die absolute Ausnahme wäre.
    Nun wusste ich gar nicht, ob ich bei "gefällt mir" oder "gefällt mir nicht" den Haken setzen sollte.
    Der Beitrag gefällt mir, die Leitern, die daneben sind, gefallen mir nicht.

    Vielleicht kann mir jemand mal nen Tipp geben, wir ich damit umzugehen habe, wenn die Elektriker aus dem Betrieb Maler-Leitern zur Verfügung gestellt bekommen. Auch als PN.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Einem Rechtsanwalt mag ich als juristischer Laie nicht widersprechen.
    Grundsätzlich sind die Aussagen in Ordnung. Dies ist in vielen Köpfen der Stadtbauräte usw. noch nicht verankert. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail.
    Ich empfehle mal die Dialoge 2145 und 20200 aus dem KomNet. Nicht, dass es hier eine absolute Eindeutigkeit zum Bestandschutz gibt. Trotzdem wird das Problem, nicht nur im Brandschutz deutlich gemacht.
    Dies ist im Übrigen die einzige Quelle, die kostenfrei Rechtsauskünfte gibt (geben darf).
    Die vorsichtige Formulierung "unserer Ansicht nach", zeigt, dass es in diesem Fall noch kein richterliches Urteil gibt.

    Grüße
    Flügelschraube

    Das heißt im Umkehrschluss, ein solch vom AG genehmigter Arbeitsplatz ist mit Feuerlöschern auszustatten und mit Arbeitsmitteln (Tisch, Stuhl, Lampe).

    Hallo!

    Umkehrschluss? hmmmm...!
    Im Vertragsrecht ist das schwierig. Normalerweise würde man eine gleichgewichtige Verteilung unter Vertragspartnern vermuten. Aber völlig falsch! das muss überhaupt nicht so sein.
    Mein Beispiel:
    Fast 100 000 Lehrer arbeiten in Niedersachsen an Home-Arbeitsplätzen.
    Es gibt keinen Cent für Büroausstattung, keine Gefährdungsbeurteilung, nicht mal ein Merkblatt, wo Mindestanforderungen definiert sind. Hier ist es sogar so, dass die Arbeiten zum Teil zu Hause gemacht werden müssen, weil es keinen adäquaten Raum in der Schule gibt.

    Ein anerkannten Arbeitsunfall im Flur der Privatwohnung halte ich für extrem unwahrscheinlich.

    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!

    Mich würde interessieren, was nun aus der Prüffrist (Gefährdungsbeurteilung) geworden ist.
    Ortsfeste Anlagen: Regelprüfzeit 4 Jahre
    Ortsveränderliche Anlagen: Regelprüfzeit 1 Jahr
    Immer dann wenn mechanische Gefahren drohen (überfahren/anfahren von Leitungen, Schaltkästen...), ist das Prüfintervall entsprechend zu verkürzen.
    Sind die Anlagen wenig benutzt, gut geschützt oder durch die letzten Prüfungen als immer okay bestätigt, sind die Prüfintervalle zu verlängern, maximal zu verdoppeln.

    Grüße
    Flügelschraube

    Prüfer, Sachkundige, Sachverständige und zu guter letzt noch die befähigte Person -
    Warum diese Begriffe beim Versuch, die Regeln im Arbeitsschutz anzupassen nicht in einem harmonisiert werden ist mir ein Rätsel (aber ich bin, zum Glück, auch kein Jurist).

    Ich sehe den Sachkundigen (vielleicht zu Unrecht) auf einer Ebene wie die befähigte Person. Ein erfahrender Werkstattmitarbeiter wäre dann dem Sachkundigen gleichzusetzen.
    TÜV - Prüfer habe ich eigentlich immer eher auf "Sachverständigen - Ebene" auf dem Schirm

    Experten
    Fachmänner
    Fachkundige
    Gutachter
    Gerichtsgutachter
    Prüfer
    Prüfingenieur
    Sachkundige
    Sachverständige
    Gerichtssachverständiger
    Öffentlich bestellte Sachverständige
    Techniker
    Befähigte Personen

    Ja, das scheint ein rechtes Durcheinander. In Wirklichkeit scheint es mir ein Sprachproblem. Unsere Sprache ist vielfältig und lässt oft viele ähnliche Umschreibungen zu. Eine Konkretisierung im Gesetzestext würde eine weitere Bürokratisierung bringen. Wir wollen gerne mehr Klarheit und weniger gesetzliche Regelungen? Beides widerspricht sich ein wenig. Jede Festlegung muss Ausnahmen und Sonderfälle berücksichtigen. Dies macht gerne aus einer Gesetzeszeile zwei/drei DIN A4 Seiten.
    Der öffentliche Dienst erfindet da intern noch andere spezielle Weisungsbefugte und Verantwortliche. Am liebsten würde man Verantwortung nach unten Weisungsbefugnis nach oben schieben.
    Im Grunde bin ich trotzdem für eine gesetzliche Regelung. Diese hat immer den Charme, dass alle diese Texte kostenfrei einsehen können, hat. Bislang gibt es mir zu viele Vorschriften, die ich nur unter erheblichem finanziellem Aufwand, einsehen kann.

    Nicht in Ordnung finde ich, dass gerade sehr bekannte (private) Unternehmen dieses Durcheinander ausnutzen. Da werden Prüfer losgeschickt, denen ich eine sehr gute Fachkunde abspreche. Keiner in der Kundenfirma kommt auf die Idee, dass der Prüfer vielleicht weniger Fachkompetenz besitzt, als seine eigenen Leute.

    Aus der Elektrotechnik kenne ich da
    den elektrotechnischen Laien,
    die elektrotechnisch unterwiesene Person,
    die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten,
    die Elektrofachkraft,
    die Elektrofachkraft mit besonderer Ausbildung (Spannungsbereiche, Frequenzbereiche, Aufgabenbereiche)
    die Elektrofachkraft mit Schaltberechtigung (Mittelspannung, Hochspannung, Höchstspannung, HGÜ),
    die Verantwortliche Elektrofachkraft,
    den Anlagenverantwortlichen,
    den Arbeitsverantwortlichen,
    den Aufsichtsführenden,
    die Aufsichtsperson.

    Bis auf die Aufsichtsperson der BG tragen alle den gleichen Arbeitsanzug. Wie soll ich als Mitarbeiter der Firma Meyer, dann noch klar sehen, was der MA der Firma Lehmann macht (machen kann).

    Grüße
    Flügelschraube

    RaBau:
    "Praxisbezug wurde zumindest bei uns so gemacht: Man nehme eine handelsübliche Last aus dem Betrieb und lege diese 24-48 Stunden in die einzelnen Regalflächen. Dann hast du eine Belastung davon ziehst du - 10% ab. Damit hast du dann Fachlast und Stiellast."

    In der Mechanik scheinen die Sicherheitszuschläge sehr klein, wie ich immer wieder feststellen muss.

    Bei Regalprüfungen habe ich schon mehrfach eine Überladung von Fächern reklamiert. Stets wurde mir bestätigt, dass nur mit der zulässige Fachlast belastet wird.
    Die Schätzungen der realen, zur Zeit herrschenden, Belastung wichen dabei erheblich voneinander ab.
    Welche Masse haben individuelle Zusammenstellung von Einzelteilen?
    Die Schätzungen von Logistikbeschäftigten, Regal-Sicherheitsbeauftragtem und Regalinspektor gingen schon mal um den Faktor 2 auseinander.
    Eine Sicherheit von 10 % scheint mir nicht akzeptabel.

    Grüße
    Flügelschraube