Hallo Kenny!
Wenn Deine Werte stimmen, wäre es gerade noch so im zulässigen Bereich. Mit 100 dB(A) für 10 Minuten befindest du Dich auf der Grenze zwischen dem Auslösebereich I und II.
Nochmal: 85 dB(A) ist die Obere Grenze, wo Gehörschutz getragen werden muss! Dies gilt ebenfalls für Einzelwerte (Peak) von 137 dB (Hier mit schneller C-Bewertung)
Abseits des beschriebenen lärmerzeugenden Arbeitsplatzes sind die Werte natürlich geringer und daher vermutlich akzeptabel.
Die Grenzwerte 80 dB und 85 dB sind selbstverständlich politisch festgelegte Werte. Experten sehen schleichenden Gehörschaden bei deutlich geringeren Werten. Daher kann die Empfehlung für Mitmenschen nur sein, dass rechtzeitig Gehörschutz getragen wird.
Beispiel für unser eigenes Hörempfinden: Die Bürger verlassen ihre Balkone, wenn der Schallpegel über 65 dB steigt.
Zur Arbeitsplatzbewertung eines Büroangestellten, der dreimal täglich, für jeweils drei Minuten, durch eine Halle mit 85 dB(A) geht, sehe ich nach Lärmschutzverordnung keine Gefahr. Das ist unabhängig davon, dass ich mir weniger Lärm wünsche.
Zum Schluss noch ein völlig anderes Beispiel:
Ich durfte eine Schulklasse im Bus begleiten. 7. Klasse Hauptschüler, auf dem Weg zum Freizeitpark.
Über eine Stunde herrschte hier ein Schallpegel von 87 dB(A). Dies obwohl die Schüler nicht rumgeschrien haben, oder besonders auffällig waren. Ganz im Gegenteil, ich hatte das Gefühl, die Schüler seien diszipliniert, wenn auch etwas aufgeregt.
Grüße
Flügelschraube