Beiträge von Flügelschraube

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    Hallo eindirk!


    Deine emotionale Eingebundenheit, ist in jedem Beitrag klar zu erkennen.
    Die Entscheidungen des Gerichts sind auch häufig an wirtschaftliche Interessen gebunden.
    Es nützt ja nix jemandem die Alleinschuld zuzuschreiben, der wirtschaftlich nicht in der Lage ist, Ausgleichszahlungen zu leisten.
    Mit der BG gehts mir ähnlich wie Dir.
    Auf jeden Fall wird für die Opfer bezahlt.
    Immer wird eine juristische Prüfung des Regresses vorgenommen.
    Bei Begehungen hält sich die BG gerne zurück, um nicht den Beitragszahler zu erzürnen.


    Auf jeden Fall bin ich auf die Richterliche Entscheidung in Deinem Fall gespannt.


    Grüße
    Flügelschraube

    Grundsätzlich würde ich gerne diese Art von zweiter Juristik in den Mülleimer verdammen.
    Dass wir uns nach geltendem Recht richten müssen, ist für mich keine Frage.
    VDE, VDI und DIN gehen einen Weg, der mir nicht behagt.
    Hier wird Geld verdient, mit Richtlinien, die vor Gericht Bedeutung haben.


    Ich fordere, dass alle Regeln im Zusammenspiel in der Gesellschaft vom Gesetzgeber herausgegeben werden. Selbstverständlich sind dieses kostenfrei, öffentlich einsehbare Dokumente.


    Den schweigenden Nutzern dieser, zu bezahlenden Dokumente, geht es vermutlich auch weniger um Sicherheit als um Herrschaftswissen.


    Grüße
    Flügelschraube

    aus der praktischen Arbeit als Regalprüfer - .......
    Geprüft wird nach DIN EN 15635 ortsfeste Regalsysteme aus Stahl ...Was da so alles von einm Betreiber einer Regalanlage gefordert wird. Tzzz, Tzzz, Tzzz.

    Gerne hätte ich diese Aussage erläutert.
    Bei allen unklaren Aussagen, auf die ich nachfrage, gibt es leider keine Antwort.
    Auch hier vermute ich zunächst "heiße Luft"!


    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!


    Zunächst einmal Glückwunsch, dass Du unter die Fittiche von Globetrotter geraten bist, sicher ein kompetenter Mann.
    Deine Angaben sind nicht besonders spezifisch.
    Unter dem Suchbegriff "Konformitätserklärung PDF" erhalte ich bei Tante G haufenweise Hinweise, auf verschiedene Problemstellungen.
    Dein ganz individuelles Problem musst Du vermutlich selber klären / entscheiden.


    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo Spezi0711!


    Selbstverständlich geht es mir ebenfalls nicht um einen persönlichen Streit.


    Um konkret zu werden nenne ich hier Klaus Bödeker aus Berlin. Eine absolut annerkannte wichtige Person im VDE.


    Du schreibst:
    "Ihm persönlich ist kein Fall bekannt, in dem Messwerte vor Gericht "nahe der Toleranzen" nach einem Stromunfall "Stand gehalten haben"."


    Was heißt das?
    Ich lese daraus, dass Gerichte, Werte, die in der Toleranzgrenze liegen, aber nahe der Grenze sind, schon als Fehler bezeichnen?
    Das ist für mich nicht vorstellbar. Gibt es ein einziges konkretes Beispiel?



    Nochmals die Frage:
    "Das Problem liegt unter Anderem da drin, das die automatischen Prüfgeräte Messwerte z.B bei der Schutzleiterprüfung erlauben welche jeder Elektrofachkraft die Hände über den Kopf zusammenschlagen lassen."
    Welche Werte sollen dies sein? Welche Elektrofachkraft soll das sein?



    Die VDEs werden natürlich dauernd überarbeitet. Eine wesentliche Änderung in der DIN VDE 701-702 ist wohl kaum zu erwarten. Zumindest ist eine solche Überlegung nicht publiziert.



    Grüße
    Flügelschraube






    PS
    Für elektrotechnisch Interessierte empfehle ich gerne eine Fach-HP der E-Technik, mit vielen Experten.
    PM an mich.

    Das Problem liegt unter Anderem da drin, das die automatischen Prüfgeräte Messwerte z.B bei der Schutzleiterprüfung erlauben welche jeder Elektrofachkraft die Hände über den Kopf zusammenschlagen lassen.

    Hallo!


    Also jede EFK schlägt da sicher nicht die Hände über dem Kopf zusammen.
    Ich kenne da eine wichtige Person, aus Berlin, die mal die "VDE" der DDR mitgestaltet hat oder einen Gerichtssachverständigen aus Stuttgart, die nicht deiner Meinung sind.
    Der gemessene Widerstand ist häufig das Ergebnis schlechter Übergänge. Heute hatte ich wieder einen Messwert von 6 Ohm, nach Steckerbewegung von 0,2 Ohm. (Verbundmessung von PC-Anlagen) Messgerätehersteller begegnen dem Problem z.B. durch 10 A Messstrom, der die Kontakte freibrennt.


    Der FI würde auch bei 10 Ohm oder 1000 Ohm Schutzleiterwiderstand auslösen.


    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo Elektriker!


    Ja die Elektrotechnik hat so ihre sicherheitsrelevanten Probleme. Wie leicht kann da ein tödlicher Unfall geschehen. Obwohl - die deutschen Autofahrer erzeugen an einem WE mehr Verkehrstote als im ganzen Jahr Elektrotote zu verzeichnen sind.


    Zugegeben, ich mag die VDE mit ihren Kosten nicht besonders. Vorschriften, nach denen wir arbeiten sollten allgemein zur Verfügung stehen. Nicht einmal die Hälfte der Elektrobetriebe haben aktuelle VDE-Vorschriften vorrätig. Einen Zugriff darauf haben die allerwenigsten Schaffenden.
    Nach VDE muss eine Elektrofachkraft nicht mal eine elektrotechnische Ausbildung haben. Berufsausbildung steht in der VDE. Da ist der Bundes-Arbeitsminister konkreter.
    Die neue BetrSichV nennt nun die zur Prüfung befähigte Person. "Elektromeister" kommt im Verordnungstext nicht vor.


    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!


    Ja, es ist viel Richtiges und Wichtiges gesagt.
    Umgerechnet auf 480 Minuten scheint der Lärmpegel, der in der Anfrage steht, absolut unter der Grenze von 80 bzw. 85 dB(A) zu liegen.
    Personen verlassen ihre Balkone, wenn der Verkehrslärm die 65 dB erreicht.
    Für mich heißt dies, dass jeder der einen Gehörschutz haben möchte, diesen auch bekommt.
    Grenzwerte von 80 dB(A) sind politisch ausgehandelte / festgelegte Werte. Eine Gehörbeeinflussung findet schon vorher statt.
    Grüße
    Flügelschraube

    Ich habe hier ne Stichsäge liegen als "Ausbildungsobjekt", die meisten die sich mit der Prüfung nach VDE an ihr versuchen lassen den Prüfling bestehen in der Sicht u Fkt Kontrolle und auch unser Messgerät sagt das alles i.o. ist.


    Erfahrene Prüfer die die Eigenheiten kennen die die Prüflinge so haben und ihr Prüfgerät richtig anwenden bekommen dann schnell die Meldung: Prüfung nicht bestanden, selbiges sagt unser
    Messgerät im übrigen auch ;)


    Mfg Dierk

    Hallo!


    Hier würde ich gerne genaueres wissen.
    Was wissen die erfahrenen Prüfer besser?
    Geht es um falsche Prüfungen oder nicht gleich erkennbare Fehler?
    Oder geht es vielleicht um ein Prüfobjekt, welches gerade auf der Grenze des Iso-Wertes ist?


    Prüfen alle nach DIN VDE 701-702?


    Grüße
    Flügelschraube

    Hallo!


    In vielen Beiträgen scheint mir mit großem Kaliber geschossen zu werden.
    Der Panda hat eine maximale Zuladung von 385 kg.
    Der Fahrer mit Geldbörse und Hausschlüssel darf mit ca. 100 kg eingesetzt werden, wenn er denn eine fast Normalfigur hat.
    Wir bewegen uns also direkt auf die 240 kg Grenze zu.
    Nach meiner Meinung sind dann ADR usw. kein großes Thema mehr.
    Dass bei dieser (und jeder Last) eine Ladungssicherung zu erfolgen hat, ist ja selbstverständlich.


    In den Berichten, die ich hier im Internet finde, geht es auch weniger um die Unterscheidung zwischen gewerblichem und privatem Transport. Die Frage ob ich nur transportiere oder das Material zu meiner eigentlichen Arbeit benötigt ist da wichtiger.
    Selbstverständlich muss die Ladefläche eine Öffnung nach unten besitzen, wodurch schwere Gase abfließen können.


    Grüße
    Flügelschraube




    PS
    Neulich hatte ich einen 4000 l-Diesel-Tank in einer Werkstatt, in der auch Feuerlöten stattfand. Die Gewerbeaufsicht sah kein Problem.

    • Überblicksmessung mit meinen Möglichkeiten
    • Vergleich mit Stand der Technik ->??
    • Lärmminderungsmaßnahmen schlecht möglich (an den Maschinen konstruktionsbedingt, Einhausung raumbedingt)
    • Lärmminderungsprognose: für technische und bauliche Maßnahmen sind geringe Verbesserungen zu erwarten
    • Vorschlag Maßnahmen: · lärmarme Maschinen anschaffen · lärmarme Verfahren verwenden (Möglichkeit prüfen!) · deutliche Verminderung der Arbeitszeit mitLärmbelastung· Gehörschutz-Tragepflicht (Art des Gehörschutzesangeben)· arb.med. Pflichtuntersuchung

    Ob das den Anforderungen genügt, weiß ich nicht.

    1. Orientierende Messung: sehr gut
    2. Vergleich mit aktuellen Maschinen / Einrichtungen: Ja
    3. Lärmminderungsmaßnahmen schlecht möglich: Vermutlich völlig falsch. Scheinbare Sachzwänge entpuppen sich in der Regel als von uns limitierte Kostenvorstellungen. Allein das vollständige Beschichten der Raumwände mit Schallabsorbern bringt immer einen Effekt. Die Absorberfläche kann in der Regel deutlich größer sein als die Fläche der Begrenzungsflächen. Im Raum können Absorber aufgestellt und aufgehängt werden (auch verschiebbar / verstellbar). Die abstrahlenden Flächen können belegt werden.
    4. Lärmminderungsprognose: Siehe AxelS, eine Minderung um 6 dB wäre eine Viertelung der Schallenergie.
    5. Vorgeschlagene Maßnahmen:
    - lärmarme Maschinen
    - lärmarme Verfahren
    - Minderung der Aufenthaltsdauer im Lärmbereich
    - Aufenthaltsort / Arbeitsort mit möglichst maximalen Abstand zur Lärmquelle
    - Tragepflicht PSA "Lärm"
    - Unterweisung "Lärm" insbesondere über persönliche Maßnahmen wie Otoplastiken
    - Vorbildverhalten von Vorgesetzten (Wenn der Chef 6 Minuten in der Produktion ist)
    - Arbeitsmedizinische Vorsorge (Verstärkung der Unterweisungsinhalte)
    - Gehöruntersuchung ist ja endlich nur die Feststellung des Schadens. Leider sind Gehörminderungen nicht reversibel!


    Ob die Anforderungen erfüllt sind, ist durch eine einfache Messung zu kontrollieren. Leider dauern diese Messungen, soll es konkret sein, oft lange. 100 dB in einer kurzen Zeitspanne von 15 Min. irgendwann am Arbeitstag, machen die maximal zulässige Lärmdosis bereits voll.


    Zwei Aussagen zum Schluss:
    A: Lärmstörungen / Hörminderungen treten nicht erst nach der gesetzlichen Lärmdosisschwelle von 80 dB auf.
    B: Personen mit Hörschäden sind sehr bald am Rande der sozialen Gruppen. Was unser Leben deutlich beeinflusst.


    Grüße
    Flügelschraube

    Ich erinnere mich sehr gut, wie a.r.ni auf mein Bewerbungsschreiben hier öffentlich über meine Minderqualifikation berichtete. Eine persönliches Schreiben zur Ablehnung der Bewerbung fand nicht statt.
    Da kann ich leider den Kommentar nicht mehr ernst nehmen.


    Grüße an Euch Arbeitsschützer
    Flügelschraube

    Hallo!


    Hier bin ich mal wieder etwas irritiert:
    Der eine spricht von einem 1 mm Draht, der andere von Fingersicher. Dazwischen liegt eine Zehnerpotenz.
    Eine Basisisolation ist die erste Iso-Schicht, auf einem Draht z.B. Das hat mit der Schutzart zunächst nichts zu tun. Wieso vermutest du überhaupt, dass Fremdkörper mit einem Durchmesser von 1 mm in eine eindringen, wenn es eine saubere Umgebung ist?
    Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt letztendlich die Schutzstufe. Schutzstufe 4 ist da schon eine recht hohe Anforderung.
    Den Installationsort des FU bestimmt maßgeblich der Hersteller (Garantieansprüche). Grundsätzlich kann man natürlich einen FU auch unter Wasser betreiben, dann allerdings muss die zweite Kennziffer wohl mindestens 8 sein.


    Grüße Flügelschraube

    Wer haftet bei Wegeunfällen auf nicht eindeutig zugewiesenen Verkehrsflächen?



    Frage:



    Wer haftet bei Wegeunfällen auf nicht eindeutig zugewiesenen oder fremden Verkehrsflächen?
    Ein Grundstück mit unterschiedlichen Gebäuden wird von mehr als einer Partei genutzt.
    Ein Eigentümer vermietet Teilbereiche seiner Immobilie an eine zweite Firma. Dabei kommt es dazu, dass Verkehrsflächen von zwei Parteien (plus Lieferanten, Entsorgern usw.) genutzt werden müssen.
    Der Mietvertrag zwischen Firma (Vermieter) und Firma (Mieter) bezieht sich nur auf Gebäude bzw. Räume.
    Wer ist haftbar bei Wegeunfällen des Mieters, bzw. seiner Mitarbeiter, verursacht durch Pflasterschäden, nicht geräumte, nicht gestreute Gehbereiche usw.?


    Die Frage bezieht sich im auf größere Betriebsgrundstücke, die z.B. nach einer Insolvenz von mehreren kleineren Betrieben (gemeinsam) genutzt werden.


    Danke für Eure Mühe
    Flügelschraube

    Hallo eindirk!
    Ich wage mich mal etwas aus dem Fenster.
    Grundsätzlich ist die Erstellung der GeBe Aufgabe des Unternehmers. Auch wenn viele Sifas für den Unternehmer die GeBe erstellen, unterzeichnet der Unternehmer die GeBe und die daraus resultierenden Betriebsanweisungen bzw. Arbeitsanweisungen.
    In welcher Funktion erstellst Du also Gefährdungsbeurteilungen und wie weit verantwortest Du diese?


    Selbstverständlich können Aufgaben und Funktionen delegiert werden. Dabei ist die Organisationsverantwortung zu berücksichtigen. Aufgaben können also nur an Personen delegiert werden, die Garantie bieten, dass diese Aufgaben fachlich richtig und verantwortungsbewusst bearbeitet werden.
    In diesem Sinne können auch Informationen des Auftraggebers übernommen werden, wenn eine eigene Inaugenscheinnahme nicht möglich, oder unzumutbar ist. Selbstverständlich muss der Auskunftsgeber seine Verantwortung schriftlich dokumentieren. Wie vorher gesagt, muss er auch fachlich in der Lage sein, die Problematik überhaupt umfänglich zu verstehen.
    Die juristische Verantwortung sehe ich also zunächst nicht bei dem, der Papier beschreibt. Es seie denn, es gibt eine schriftliche Beauftragung mitsamt der Erlaubnis der Weisungsbefugnis und der damit verbundenen Verantwortungsübernahme.


    Als juristischer Laie kann ich natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft geben.
    Die aussagen entstammen der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
    Die einzige Stelle, die kostenfrei verbindliche Rechtsauskünfte erteilt bzw erteilen darf ist www.komnet.nrw.de/


    Ein gutes Jahr 2016
    Flügelschraube

    die Schulung zum Thema Ladungssicherung muss aller 3 Jahre durchgeführt werden. Quelle: VDI 2700 Blatt 5 Punkt 4.4.2.

    Hallo NewWave!


    Da wüsste ich gerne mehr. Wie die meisten von uns, besitze ich nicht die VDI 2700.
    Was ist genau der Inhalt des Punktes 4.4.2?
    Welche Personen müssen, in welcher Tiefe alle drei Jahre nachgeschult werden?
    Es würde mich wundern, wenn das den Verlader betrifft. Eine Unterweisung ist für mich allerdings keine Nachschulung. Der Verlader ist im Übrigen eine juristische Person, nicht der, der mit Muskelkraft, Sackkarre oder Förderfahrzeugen Lasten in den Laderaum bewegt.


    Im übrigen halte ich es für eine Sauerei, wenn man nach Vorschriften arbeiten muss, die man nur käuflich erwerben kann. Freie Zugänglichkeit für Vorschriften, die vor Gericht mein Verhalten maßgeblich beschreiben sollen!
    Die BG schult im übrigen die Ladungssicherung ohne Kosten, aber ohne überreichte Unterlagen zur VDI 2700.


    Ein gutes Jahr 2016!
    Flügelschraube