Hallo eindirk!
Deine emotionale Eingebundenheit, ist in jedem Beitrag klar zu erkennen.
Die Entscheidungen des Gerichts sind auch häufig an wirtschaftliche Interessen gebunden.
Es nützt ja nix jemandem die Alleinschuld zuzuschreiben, der wirtschaftlich nicht in der Lage ist, Ausgleichszahlungen zu leisten.
Mit der BG gehts mir ähnlich wie Dir.
Auf jeden Fall wird für die Opfer bezahlt.
Immer wird eine juristische Prüfung des Regresses vorgenommen.
Bei Begehungen hält sich die BG gerne zurück, um nicht den Beitragszahler zu erzürnen.
Auf jeden Fall bin ich auf die Richterliche Entscheidung in Deinem Fall gespannt.
Grüße
Flügelschraube