Hi,
wenn Ihr Betriebssanitäter benötigt, dann sind diese gemäß dem DGUV Grundsatz 304-002 auszubilden. Der Rettungssanitäter kann dabei als Grundausbildung anerkannt werden. Es ist jedoch noch der Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst zu absolvieren, damit das Fachpersonal u.a. die Aufgaben im betrieblichen Sanitätsdienst und die für Betriebssanitäterinnen oder Betriebssanitäter relevanten gesetzlichen Bestimmungen kennenlernt.
Wenn keine Betriebssanitäter erforderlich sind kann das Fachpersonal ohne weiteren Lehrgang als betriebliche Ersthelfer eingesetzt werden und der Unternehmer darf diesen freiwillig erweitertes Erste-Hilfe-Material (z.B. Rettungsrucksack mit Inhalt unter Berücksichtigung der Qualifikation) zur Verfügung stellen, um ggf. einen Mehrwert durch dieses Fachpersonal im Betrieb zu haben.
schöne Grüße