Ich hatte es als Frage formuliert ("?" das hier ist das Satzzeichen dazu...). Darauf baute dann meine nachfolgende Argumentation auf.
Uhps, da ist aber jemand empfindlich.
Dann versuche ich das nochmal zu erklären. Das A und O ist die richtige Einstufung des Abfalls, ob nun mit oder ohne Fragezeichen. (sorry ich konnte nicht anders)
Und die funktioniert nur über das Datenblatt oder den Entsorger. Und dazu gehört auch die korrekte Bezeichnung und nicht die, die im Betrieb benutzt wird.
Da weiche ich auch nicht von ab, da ich in den 23 Jahren als Abfallbeauftragter, mal von einem ehrgeizigen Behördenvertreter (falls ein Behördenvertreter mitliest, nicht persönlich nehmen, ich hatte es ja verdient...) ein persönliches Bußgeld von 120,00 Euronen gewonnen habe.