Beiträge von ixetic

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    Ich hatte es als Frage formuliert ("?" das hier ist das Satzzeichen dazu...). Darauf baute dann meine nachfolgende Argumentation auf.

    Uhps, da ist aber jemand empfindlich. =O

    Dann versuche ich das nochmal zu erklären. Das A und O ist die richtige Einstufung des Abfalls, ob nun mit oder ohne Fragezeichen. (sorry ich konnte nicht anders)

    Und die funktioniert nur über das Datenblatt oder den Entsorger. Und dazu gehört auch die korrekte Bezeichnung und nicht die, die im Betrieb benutzt wird.

    Da weiche ich auch nicht von ab, da ich in den 23 Jahren als Abfallbeauftragter, mal von einem ehrgeizigen Behördenvertreter (falls ein Behördenvertreter mitliest, nicht persönlich nehmen, ich hatte es ja verdient...) ein persönliches Bußgeld von 120,00 Euronen gewonnen habe.

    Meine Idee ist es, den Boden vollständig zu versiegeln und eine Auffangwanne mit Gittern drüber zu bauen (damit das Auto vernünftig aufgefahren werden kann und komplett über der Wanne steht, und damit das Schmutzwasser aufzufangen und dann mittels Pumpe in einen IBC-Tank zu pumpen.

    Habe ich gerade noch vergessen. Ich würde bei dem Vorhaben einen Blick in die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) werfen.

    Moin zusammen,

    der Erste Hinweis kommt in der Regel aus dem Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 13.

    Dann muss sich jeder, der mit Entsorgung zu tun hat, die Abfall Verzeichnis Verordnung irgendwo bereitlegen. AVV Da steht alles drin. Und drittens, den Entsorger fragen.

    Altöl meint 120107* (bzw. halogenhaltig 120106*)?

    Die Aussage ist ziemlich leichtsinnig. (Bei uns z.B. fällt Altöl unter 13 02 04* - 13 02 08*) Und da der Abfallerzeuger für die korrekte Deklarierung des Abfalls verantwortlich ist, kann das böse Folgen nach sich ziehen. Man stelle sich vor, das wegen einer falsche Deklaration plötzlich Stoffe zusammenkommen, die man besser nicht gemischt hätte... =OAlso besser noch mal nachlesen. ;)

    ist es rechtlich denn wie bei der Alamierung der Feuerwehr dass den EH oder der Firma keine Kosten entstehen wenn die Besatzung des RTW den Einsatz für vermeidbar hält ?


    Gruß

    Stephan

    Hallo Stephan,

    soweit ich das weiß, entstehen den Ersthelfern sowieso keine Kosten (außer bei "Unfug")

    Die Kosten bei einem Arbeitsunfall übernimmt die zuständige BG und bei einer Erkrankung die Krankenkasse des Erkrankten.

    Hallo zusammen,

    wir lassen die Staplerfahrer auch von unserem "Staplerlieferanten" ausbilden. Da gibt es nur gute Erfahrungen. Ein großer Vorteil ist, dass bei Inhouseschulungen die Mitarbeiter auf den Geräten fahren, die im Betrieb vorhanden sind.

    Wir bauen seit den 70ern konsequent eine Welt für Kriminelle und Retardierte...

    Auch wenn ich dafür geteert und gefedert werde, gehe da sogar noch weiter. Wir gehen in allen Lebensbereichen immer wieder her und versuchen unsere Mitmenschen von jeglicher Gefahr zu trennen. Auf der einen Seite sicher richtig, auf der anderen Seite hat dadurch niemand mehr ein Gefühl für gefährliche Situationen. (Verbrechen ausgenommen...) Wenn man das Theater an Flughäfen, Bahnhöfen, etc. sieht, wäre da mit mehr gegenseitiger Rücksichtnahme mehr getan als mit Zäunen. Wen machen wir für in 2018 über 600, in offenen Gewässern ertrunkenen, oder in den Bergen abgestürzten verantwortlich? Schwimmen nur noch im Hallenbad , unter
    Aufsicht erlauben oder die Berge einzäunen?
    Meine Meinung ist, dass es nur noch darum geht, jemanden zum Schuldigen zu machen. und da ist es egal ob jemand ausrutscht, ertrinkt, abstürzt oder in eine laufende Kreissäge fasst. Hauptsache es ist nicht der Betroffene.

    Wie gesagt ausgenommen Verbrechen und andere Schwachsinnigkeiten.

    Ja, wie sieht man das?
    Wie den tragischen Tod einer Jugendlichen.

    Es wird in erster Linie um fehlende Verkehrssicherungspflicht gehen, deshalb "durch Unterlassung".
    Das kann im Grunde jeden erwischen. So bei uns auf dem Bürgersteig einer kleinen Kirchengemeinde passiert, weil nicht geräumt.
    Gottseidank hatte sich die alte Dame "nur" den Arm gebrochen.
    Bin gespannt, wann der Erste (außer dem Täter natürlich!!) wegen dieser absolut perversen "Vor den Zug oder U-Bahn Schubserei" auf der Anklagebank sitzt.
    !?Unterlassung durch fehlende Absperrungen an Bahnsteigen!?

    Beim Ergebnis glaube ich, kann alles passieren. Aber nichts davon wird das Mädel wieder lebendig machen.
    Wen es von den vieren erwischt? "Auf hoher See und vor Gericht, bist Du in Gottes Hand".

    Moin Kollegen,

    ihr merkt schon, dass von dem Fragesteller nix mehr kommt?
    Nach einigen Antworten hier hätte ich wahrscheinlich einen rituellen Selbstmord begangen oder mein Zertifikat verbrannt. (Sarkasmus und Ironie!!)

    Aber nun ernsthaft.
    Einige Fragen hören sich für eine "gestandene Sifa"merkwürdig an, stimmt. Nach den Auskünften mutmaße ich mal, dass er angestellt bei einem Ingenieurbüro oder überbetrieblichen Dienstleister arbeitet. Die Erfahrung habe ich, nachdem unser Betrieb geschlossen wurde, auch für ein knappes Jahr gemacht. Da ging es fast immer um die Frage was dem Kunden berechnet werden kann und das die Zusatzleistungen wie Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, etc., nicht Vertragsbestandteil sind und vom Kunden extra gebucht werden müssen. Da kommt die Sifa schon mal in die Zwickmühle Arbeitsschutz machen zu wollen, und dem Kunden (Kleinbetriebe werden dann richtig freundlich...) sagen zu müssen:" das kostet aber extra."
    Das ist bestimmt nicht überall so aber die Fragestellung hört sich für mich so an. Leider werden einem diese kleinen Unwägbarkeiten während der Ausbildung nicht verraten sondern einem Glauben gemacht, die Menschheit würde auf uns warten, wie auf den Messias. Das wird heute nicht anders sein als 1996 bei mir.
    Und dann kommste mit deinem Kreuzworträtselhalbwissen in den ersten Job, willst Arbeitsschutz machen und diskutierst über Stundenbudgets.

    Also, vielleicht wäre ein bisschen wohlwollende Nachsicht angebracht.

    Ist hoffentlich nicht zu Schulmeisterhaft ;) , ist mir aber trotz 21 Jahren Erfahrung so ergangen.

    PR ist völlig etwas anderes als BR. Die haben mehr Rechte.

    Und der PR ist "öffentlicher Dienst" - da kann man die Halle als PR tatsächlich verhindern - im Rahmen diverser Vorschriften und Rechten.

    Ich lerne auch gerne dazu. Dann vergesst den PR bei den Informations, bzw Mitbestimmungsrechten.

    PS. Die Halle war dann ein doofes Beispiel, klar der Rektor wird nie eine neue Turnhalle bauen lassen.
    Aber jetzt nur damit ich es auch wirklich verstanden habe. Das Finanzamt will seine Büros mit Computern ausstatten und der PR will beim Abakus bleiben. Wenn er dann passende Rechtsgrundlagen liefert, bleibt es beim Abakus oder einem juristischen Streit?? ( zzz: Ich will das nicht unnötig in die Länge ziehen, das ist nur aus Interesse!!!!)

    Hallo Kollegen/Innen,

    ich glaube, da werden zwei Begriffe durcheinander gebracht oder vermischt.

    • Über Änderungen an z.B. Arbeitsplätzen ist der BR/PR rechtzeitig zu informieren. Unterrichtungs- und Beratungsrecht
    • Sollten sich diese Änderungen nachteilig auf die Beschäftigten auswirken/können... greift das Mitbestimmungsrecht

    Und das gilt gleichermaßen für das Betriebsverfassungsgesetz als auch für dieses Personalrätegesetz.

    Das wäre ja völlig widersinnig, wenn der Unternehmer sich jede unternehmerische Entscheidung (ich baue eine neue Halle, ich kaufe neue Büromöbel, ich tausche Neonröhren gegen LED, etc.)vom Betriebs,-oder Personalrat genehmigen lassen müsste. Aber im Voraus informieren muss er.

    Durch das was Frank schreibt, ist dem BR/PR im Vorfeld die Möglichkeit genommen, von seinem Beratungsrecht (vielleicht wäre es für die Beschäftigten besser, die Tische nur um 87° zu drehen) Gebrauch zu machen. OK, mit den 87° ist es mit mir durch gegangen. ?(

    Und genau darüber würde ich mit dem BR/PR sprechen. ..."ja Kollegen war mir nicht Klar, gelobe Besserung aber es gefährdet ja Niemanden."

    Moin Frank,

    grundsätzlich gilt:

    Betriebsverfassungsgesetz § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte

    (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung
    1. von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen,
    2. von technischen Anlagen,
    3. von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder
    4. der Arbeitsplätze
    rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.

    (2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.

    Also stellt sich die Frage - Lappalie oder nicht - nicht. Der Betriebs/Personalrat ist immer zu informieren.

    Die Sinnhaftigkeit soll ja nicht diskutiert werden. ;)

    Nun zum Wasserrecht:

    Im SDB finde ich die Angabe: Deutschland – Klassifizierung der Wasserqualität: Gefahrenklasse 1, selbst bewertet

    Moin,

    die Einstufung habe ich noch nie gesehen.
    Unter Punkt 15 muss im SiDaBl die Wassergefährdungsklasse zu finden sein. Wenn es aktuell ist, bezogen auf den Anhang in der AwSV, wie in der ersten Antwort schon beschrieben.


    Verlieren Stoffe auch eine WGK wenn man sie verdünnt?

    Beides ist möglich. Wenn mit dem Reiniger z.B. ölverschmutzte Böden oder Anlagen gereinigt werden, kann die WGK auch mehr werden. (Beim Abfall, wenn das Medium entsorgt werden soll)