Beiträge von zzz

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    Ein Kilogramm CO2 benötigt 506 Liter an Volumen, sprich ein halber IBC Behälter.

    Das bedeutet, solange Du auf den Beine bleibst, haste genug Luft. Mit einem CO2 Löscher werden auch keine Großbrände gelöscht.

    Das sind 1000 mg, also 506 Liter 100% CO2 (gehe ich mal von aus - ich habe das jetzt nicht überprüft)

    1,5% ist die maximale Arbeitsplatzkonzentration. Ab 5% Kopfschmerzen und Schwindel, bei 8% kann ein längerer Aufenthalt tödlich sein.

    Wollen wir heiliger als der Pabst sein, und dem Mitarbeiter die 1,5% CO2-Konzentration maximal zumuten, dann brauchen wir also 33 IBC. 33 IBC wäre bei maximal 2 m CO2-Höhe ein FREIER Raum (also ohne Schränke) von etwas unter 6 m x 3 m Grundfläche. Solche Räume mit CO2-Löschern sind dann schon fast selten. Teeküchen und Kopierkabuffs sind nämlich meistens kleiner.

    Das Angebot seitens der SBV, Präsentationen daraufhin zu kommentieren, ob das Thema für konkrete Schwerbehinderte durch einige Eckpunkte optimiert dargestellt werden soll - gerne.

    Eine Anweisung, die Freigabe durch die SBV sei eine Voraussetzung zur verwendung der Präsentation, ist anmaßend. Der Anweisung kann man folgen, wenn man keine Diskussionen will. Aber dann hat man halt immer jemanden an der Hacke, der weiß, wie man mit Leuten nach eigenem Gutso umspringt.

    "Gute Software"....

    Was ist "gut"? Eine Rechteverwaltung der User? Eine dicke Datenbank aktueller Regelungen mit Auswahlfeldern?

    Also eine Software, die je monströser, sperriger, restriktiver und langsamer wäre, umso besser wäre?

    IMO die beste Software:

    1. Eine Tabelle mit den Infos zur verwendeten Risikobewertung und mit der nummerierten Liste der Risikofaktoren als Anhang.

    2. Die Webseiten der DGUV, und des baua mit allen ASR und allen anderen Risikobewertungen neben Nohl (insbesondere LMM) und das geniale, unbezahlbare (KEINE Ironie, ich meine das wirklich!) Handbuch zu Gefährdungsbeurteilung. Ernsthaft: das Ding rockt ALLES.

    3. Für Unis, Schwangerschaft und Brandschutz die einschlägigen Webseiten des jeweiligen Bundeslandes.

    Fazit: wenn Du wenig Spielraum für eigene Einträge willst, eine GBU überlastet mit allgemeinem Blabla willst, und Du viel Zeit hast, Dich mit jedem Klick durch die UI (User-Interface) und Benutzerrechte zu kämpfen, dann ist "gute Software" eigentlich überall...

    Wenn Du lieber aufschreibst, was Sache ist, und per TAB-Taste zum nächsten Feld klicken willst, dann hilft einfach Excel.

    Excel kann aber mit Bildern und verbundenen Zellen auch sehr sperrig sein ... Word würde ich nicht nutzen. Word kann Bilder gut, der Rest ist Mist. Eine halbwegs brauchbare Excel-GBU-Vorlage kannst auch von mir haben (keine doppelte Risikobewertung bei mir).

    Man darf es nicht offiziell sagen, aber Laserklasse II schädigt das Auge nachhaltig FRÜHESTENS erst nach über 20 Sekunden, eher erst nach 40 s. Innerhalb dieser Zeit muss das Opfer eine extreme Blendung und üble Schmerzen erleiden, sowie das Auge komplett ruhig halten, damit über die ganze Zeit die selbe Zone erwärmt wird.

    Bleiben wir also doch lieber beim 0,25s-Dogma. Brillenträger haben keine gesteigerte Gefährdung. Bei der Laserklasse *M sind nicht Brillen, sondern Lupen und Mikroskope gemeint.

    Quelle zu den 20-40s: nicht schriftlich. Ein Physiker und begnadeter Fitness- und Ski-Freak, privat angefreundet, aus der Entwicklungsabteilung eines Unternehmens, das Laserklasse I bis IV kommerziell einsetzt und in Sensoren verbaut, hat mir diese realistischen Parameter im Pausenquatsch genannt. Das hilft mir aber, die Sache mit dem Laser ohne Panik zu bewerten.

    Sein Auge: Lasergeschädigt. "Der Strahl könnte noch ein weeeeeenig nach links ausgeri...AUTSCH!"....

    Der Schaden: neben dem "blinden Fleck", den jedes Auge hat, ein blinder Streifen, der unumkehrbar in einem Auge da ist. Studentensünde. Das Gehirn blendet den Streifen mittlerweile wie den "Blinden Fleck" aus. Also auch ein LKW in jenem Sichtwinkel ist ausgeblendet.

    Außerhalb R&D und Lasershows gibt es praktisch keine Laser-Vorfälle, weil die klassischen Schutzmaßnahmen, insbesondere die übliche Abschirmung und die ansonsten schmerzhafte Blendung (Klasse II) vor einer möglichen Schädigung voll wirksam sind.

    Allerdings ist auch die "nur Blendung" nicht ohne Maßnahmen hinzunehmen. Aus einer Blendung können mittelbar auch schlimme Unfälle resultieren.

    Du kannst meine Aussagen selbst überprüfen: Nimm die Leistung des Lasers, die Fläche der Projektion auf die Retina (hängt konkret vom Laser und der Pupillenöffnung ab), und berechne, wie schnell sich z.B. ein Kubikmillimeter Wasser unter dieser Energiezufuhr erwärmt. Dabei steht es Dir frei, Anmahnen zu treffen, ab welcher Temperatur das Auge geschädigt werden kann. Von mir aus kannst bei 42°C "anfangen", über Schäden nachzudenken. Die Wärmeabfuhr durch den Blutkreislauf kannst Du vernachlässigen. Die würde die gefahrlose Einwirkzeit ohnehin deutlich verlängern.

    Beim Laserstrahl gibt es nämlich eine brutale Gemeinheit. Die Laserquelle hat ca. die Ausdehnung eines Bakteriums und strahlt unkoordiniert gestreut. Erst durch die Sammellinse wird der Strahl parallel gebündelt. Sagen wir jetzt mal, der Strahl am Auge ist 3 mm dick (die Lichtquelle immer noch Bakteriumklein). Wenn alles ganz schief läuft, geht der Laserstrahl durch die Augenlinse und wird genau auf die Größe der Laserquelle gebündelt. Das kann aus einem harmlosen Lichtstrahl eine sehr wirksame Wärmequelle machen. Nur die Wärme zählt. Die Auswirkung dieser Wärme auf Schweinehaut und -augen teilt die Laserklasse ein.

    Und weil Licht aus anderen Lichtquellen NICHT parallel verläuft, die Quelle selbst auch nicht so klein ist, können diese Strahlen nicht so scharf gebündelt werden (die Sonne kann das aber im Prinzip, weil hier nur noch das ankommt, was sich nahezu parallel bis hierher fortgepflanzt hat - zum Glück ist das nur ein Bruchteil des Sonnenlichts laugh-squared).

    Auf Fachbegriffe habe ich bewusst verzichtet.

    (...) Andererseits gibt es alte gammelige Modelle, die aber grundsätzlich noch in Ordnung und auch nach 20 Jahren noch stabil sind. (...)

    Nach 20 Jahren ist ein Bürostuhl definitiv kaputt. Die Mechanik mag noch funktionieren, die Räder sicherlich auch, aber die Kunststoffe/Polsterungen sind nur noch tote Materie. :44:


    So 8 - 13 Jahren sollen wohl für Bürostühle avisiert sein, es kommt natürlich auf die Nutzung an. Evtl. gibt es Herstellerangaben. Der Bürostuhl, den mein Vater hatte, und mit nach Hause nehmen durfte, war da bereits kaputt. Die Sitzfläche war aus Holz und darauf war ein Schaumstoff. Dieser Schaumstoff existierte nur noch in Spuren.

    Der Stuhl ist übrigens immer noch im Einsatz: ohne Lehne als Werkstattstuhl im Keller. Es könnte sein, dass dieser Stuhl die Markteinführung des Flügeltürer SLK miterlebt hat :91:

    Soweit sollte man es nicht kommen lassen. Er ist übrigens stabil wie am ersten Tag (Fuß aus solidem Aluguss).

    Selbst ausbilden, Ausbildungsträger wählen oder BG anfragen: geht alles.

    Die WEKA-Unterlagen mag ich ganz gerne, sie sind "schön rund". Bei einer internen Ausbildung sollte man allerdings etwas punktgenauer auf die Anforderungen des eigenen Betriebes eingehen, also WEKA-Folien gut sortieren, ggf, ergänzen.

    "Später" kann man für die Sicherheitsbeauftragten Fortbildungen bei der BG buchen, um mehr Bandbreite in die Qualifikation zu bekommen.

    Raus dem Forum - Urlaub machen - erholen und nicht aus Hammer schreiben. ;)

    Aus Hammerfest hättest Du aber schreiben können... :44:

    Und nun zur Angeberei:

    Impression aus Bodö (Kreis):

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    Impression aus Narvik (Nähe):

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    Hier ist übrigens auch der Meteorit aus "Westnorwegen" perfekt sichbar gewesen, genau vor unserer Nase...


    Impression vom Nordkapp:

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    Das hier ist übrigens nur EIN "Lichtstreifen" - er ist nur extrem schnell unterwegs gewesen, häufiger da, wo es "hell" ist, etwas seltener an der rechten Seite:

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    Impression aus Alta (Latharistranda):

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    Hammerfest lag allerdings nicht auf unserer Route (entlang der E6).

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    Moinsen Leute

    Es ist wieder soweit!!

    Am nächste WE soll es hier wieder 2Stellig Minus werden, also schon mal Seifenblasenlsg bereitstellen und los geht der Winterspass

    Bei uns im "Norden" wird's nix. Sicherlich wird es oben im Harz gute Minusgrade geben, aber unten in der "Ebene" bleibt es relativ warm - was bezüglich Heizkosten eher vorteilhaft sein dürfte.

    Naja, wenn man sich positiv testet, und sich dann absondert, kann das durchaus Infektionen verhindern - insbesondere im eigenen Bekannten- oder Familienkreis.

    Aktuell fliegen uns die anderen Corona-maßnahmen um die Ohren:

    - gehäufte, schwere Erkrankungen bei Kindern wegen Schonung des Immunsystems zwei Jahre lang

    - gehäufte Pleiten wegen geschäftsbehinderung/Schließung

    - gestörte Lieferketten wegen Corona-Wahn (China)

    - und dann kam auch noch Putin...

    Wobei der China-Punkt eher Vorteil als ein Nachteil ist...

    Ich habe übrigens immer noch keine neue Verordnung beim BMAS gefunden. Sichtbar ist die Alte aus September. Ich habe aber auch nicht sehr intensiv gesucht.

    Eine Verordnung "Wer krank(*) ist, bleibt zu Hause" würde IMO reichen.

    (*): Infektionskrank. Eingewachsene Nägel sind jetzt nicht das große Thema.

    Zum einen gehört "uns" das Gas gar nicht - es muss europaweit verkauft werden, wenn angefragt - und zwar dem Meistbietenden (dadurch können wir zwar alles selbst verbrauchen, aber staatshaushaltstricksig wird uns das ziemlich teuer kommen: wir kaufen uns das Gas selbst zu 10 EUR/kWh ab, und durch die Gaspreisbremse wird im Staatshaushalt eine kleine Verwerfung entstehen), aber das ist alles nicht das Problem. Wir haben bei ca. 30-40% Füllstand angefangen, und haben bis inkl. September kontiniuerlich Kriegsfinanzierendes Gas bekommen. Aktuell geht immer noch was aus Russland (leider).

    Wenn wir aber nächstes Jahr im März, spätestens im April mit leeren Gastanks dastehen, und die Gasmenge aus 2022 nicht kontinierlich geliefert wird - irgendwie von irgendwem - dann wird's kalt.

    Das ist so, als würde jemand seine Heizkostenumlage im Sommer nicht zahlen (wollen), und dann im Oktober mit Heizen anfangen zu wollen...

    Frohes Neues und guten Rutsch allen ins Jahr 2024 :)

    Bei uns wurde ein Ölbrenner besorgt, um die PRoduktion aufrecht zu erhalten, falls Gas abgestellt wird. Mir stellt sich die Frage, ob Öl unter diesen Verhältnissen überhaupt besorgt werden kann. Wir sprechen von einem mittleren Betrag an zig Kubikmeter Diesel pro Tag....

    Wenn das so einfach wäre, hätten wir keinerlei Suchtprobleme.

    Sucht ist leider eine Neigung.

    Aber Du hast gerade wunderbar beschrieben, warum Alkohol als Krankheit falsch definiert ist. Es kommt wohl außer in Ausnahmefällen (Masernparty, Coronaparty) kaum vor, dass Krankheiten (gesellschaftlich) bewusst herbeigeführt werden.

    Also preisen wir den Alk und behaupten hinterher, ein Schicksalsschlag - also eine Krankheit hätte uns aus heiterem Himmel getroffen.

    Wobei es ja nicht schlimm wäre, wenn es wirklich eine Krankheit wäre. Schlimm ist, dass Konsumenten von Alkohol zu Gewalt neigen. Dies mit Krankheit zu "entschuldigen" ist... Krank.

    Ich kann wirklich in KEINER Weise akzeptieren, dass medizinisches Personal, Polizisten, Feuerwehr und Unbeteiligte durch Personen gefährdet werden, die sich bewusst in einen Zustand versetzt haben, in dem sie eine Gefahr darstellen. Ich sehe da keinen Unterschied zu einer Bewaffnung, auch wenn der Eine oder andere hier viel Verständnis für gewalttätige Alkoholkonsumenten aufbringen.

    Wobei in meiner kleinen Lebenserfahrung noch KEIN gewalttätiger Alkoholiker vorkam. Sicher gibt es die auch, aber ich glaube nicht, dass Alkoholiker grundsätzlich gewaltbereit sind. Problematisch sind die Trinker mit schon vorher Aggressionsspezial, z.B. Hooligans, sonstige Schlägertypen und Kriminelle.

    Da noch auf Krankheit zu plädieren ist dann endgültig gaga.

    Solange der Alkoholiker nur sich selbst physisch schadet, kann die "Krankheit" gerne anerkannt sein. Darüber hinaus sehe ich das als Irrweg in jeder Hinsicht: medizinisch, gesellschaftlich und bezüglich Arbeitssicherheit, sowohl als Arbeitnehmer als auch als Patient.

    Komisch auch, dass beim Fahren unter Alkoholeinfluss OHNE jeglicher Auffälligkeit eine Straftat vorliegt, bei Gewalt gegen medizinisches Personal hingegen eine Krankheit...?

    #Micha_K

    "Störung der Le­bens­vorgän­ge in Or­ganen oder im ge­samten Or­ganismus mit der Folge von subjektiv emp­fun­de­nen und/oder ob­jektiv feststell­ba­ren kör­per­lichen, geistigen oder see­li­schen Ver­än­de­run­gen."

    Wie ist Störung definiert. Ist "selbst, im vollen Bewusstsein, mit freiem Willen und in Kenntnis aller Folgen herbeiführt" als "Störung" definierbar?

    Wie definiert eine SiFa Unfall? Sicherlich liegt nach einem (größeren) Unfall eine Störung im obigen Sinne vor. Insofern ist das Zitat leider aus dem Zusammenhang gerissen, weil sonst gäbe es keine Unfälle, kein Koma, keinen Tod - nur Krankheiten.

    Bei Alkoholismus liegen diverse Störungen vor, beim "einfachen" Besoffensein aber auch. Oder wenn man etwas zu viel Chili im Mund hat... Besoffen oder Scharfes gegessen wäre also nach obiger Definition auch nur krank. Oder wenn jemand trauert... Nur Beispiele. Ich sehe da keine Hilfe im obigen Satz...

    Ich sehe da keine Lösung, außer, wer unter Alkoholeinfluss gewalttätig wird, oder Gewalt androht, muss der Polizei zugeführt werden, nicht dem medizinischen Personal.

    Wenn er nüchtern und friedlich ist, kann über Krankheit geredet werden - mit medizinischen Personal.

    Also bei aller Vernunft...Alkoholismus ist eine Krankheit...natürlich leider, weil es sie gibt, nicht leider, weil sie als solche anerkannt ist.

    Suchtverhalten ist eine psychische Störung. Alkohol ist nur eine Form der Auspärgung des Suchtverhaltens.

    Suchtverhalten ist in Unternehmen an sich ein großes Problem, vor allem, wenn verantwortlich gehandelt werden muss (Piloten, Ärzte, Anlagenführer, Vorgesetzte...), jedoch darf aus diversen Datenschutzgründen der Einzelne nicht präventiv mit Maßnahmen belegt werden.

    Über Alkoholismus als Krankheit habe ich viel nachgedacht. Es gibt nur einen ethisch-politischen Grund dies als Krankheit zu bezeichnen. Die Beschaffung und der Konsum von Alkohol ist eine komplexe Handlung, ganz im Gegensatz zu einem Schnupfen oder einem Krebs, wofür der Patient nichts tun muss, nur abwarten, und die Krankheit kommt von allein. Bei Alkoholismus passiert das SICHER nicht (außer evtl. bei Arbeit in Alkoholdämpfen). Solange man am Beusstsein ist, kann man Komplexe Handlungen auch selbst sein lassen. "Krankheit" wird besiegt - einfach durch Nichtstun - fertig. Unter EINER Bedingung bin ICh bereit, Alkoholismus als krankheit zu akzeptieren: wenn sie gleich behandelt wird wie z.B. TBC. Einen Alkohol"kranken" frei herumlaufen zu lassen, ist eine Gemeingefahr.

    Anmerkung zu meinem "ersten" Posting da oben: die WarnApp schlägt derzeit bei JEDER Teilnahme meinerseits an IRGEND einer Veranstaltung an.

    ABER:

    - Stadtführung Osterode war Freiluft, Dort sollte ich nicht von den Viren abbekommen haben.

    - infa Hannover: durchgehend Maske in den Innenräumen getragen, außer beim Essen

    ...das waren dann aber auch schon alle Veranstaltungen im Herbst.

    Eine RCA (z.B. die 5W-Methode) zur Hinterfragung dieser Umstände würde wieder irgendwo zwischen Vakkum und zu den selben Statements wie 2020 führen.

    Der wesentliche Unterschied ist, dass man heute bezüglich COVID nicht mehr wie die Maus vor der Schlange steht, sondern eher wie ein Mungo vor der Schlange. Was nicht bedeutet, dass die Schlange nicht doch noch gewinnen KANN, aber die INDIVIDUELLE Wahrscheinlichkeit ist enorm gesunken.

    Wir wissen auch, dass Deutschland weder bereit noch willens ist, "mit" oder "an" COVID zu unterscheiden. Andere Länder tun das, aber wenn man die Argumente der kompetenteren Unterscheidungsgegner berücksichtigt, dann könnte es wirklich so sein, dass die Unterscheidung nicht "einfach" ist (fachlich und finanziell). Schlussendlich ist es für die Risikobewertung bezüglich COVID gar nicht wichtig, ob jemand "mit" oder "an" COVID gestorben ist. Die absolute Zahl "mit" und "an" steigt absolut synchron mit der Infektionsrate. Ob jetzt die getrennten Zahlen "mit" und "an" mehr Erkenntnisse bringen würden, wage ich nach einer inkomptetenten, ersten Abschätzung im stillen Kämmerlein bezweifeln.

    Der aktuelle Gesundheitsminister hat seine Wirkung auf die Zuhörerschaft derweil weitestgehend verloren (wobei ich mich schon immer gewundert habe, warum seine Elaborate überhaupt je Beachtung fanden). AUCH deswegen ist die allgemeine Panik vor COVID heute relativ abgeflaut. "Der Wolf! Der Wolf!" ... usw...


    Infektionsketten spielen so auch keine Rolle mehr.

    Die Infektionskettentheorie hat sich schnell als Rohrkrepierer erwiesen. Die Quote der kooperativen Bürger war immer zu gering, um damit das Infektionsgeschehen entscheidend zu beeinflussen, und selbst bei 100% Kooperation hätte die Personaldecke nie gereicht, um wirklich Ergebnisse zu erzielen. Ich möchte an die Anekdote um die Verbreitung des Schachspiels erinnern, als die bescheidene Belohung lediglich die Verdopplung der Weizenkörner auf den Feldern eines Schachbretts sein sollte. Das wären dann schon mehr Weizenkörner, als unser Sonnensystem Atome hätte... Entsprechend können einzelne Menschen ALLE Kontakte und Kontakte der Konatkte von Erkrankten gar nicht tracken. Selbst einen relevanten Prozentsatz dieser Kontakte konnte man nicht tracken. Ich schreibe das aus dem bequemen Sessel des nachträglich klügeren Beobachters, von daher will ich keinen Vorwurf an die Behörden in meine Äußerung interpretiert sehen. Vielmehr will ich die Nachvollziehbarkeit der Beendigung dieses Versuchs anerkennen :)

    Ich weiß allerdings auch das nicht, ob die China-Methode erfolgreich(er) ist....