Beiträge von zzz

ANZEIGE
ANZEIGE

    Man fragt sich, wie trotz Arbeitsschutzverordnung der Krankenstand im letzten Jahr um fast 40% höher ist, Atemwegserkrankungen mehr als verdoppelt.

    Es gibt ja keinen ernstzunehmenden Zweifel daran, dass Isolation und Atemschutz gegen Atemwegserkrankungen wirksam ist.

    Dass das die Funktionsweise des Immunsystems auch nicht vergleichbar ist mit Klötzchenbauen (ein Klötzchen dazu == Turm höher, und umgekehrt), dürfte ja langsam zum Allgemeinwissen geworden sein.

    Die letzten Jahre wurde das Immunsystem widernatürlich stark reduziert gefordert - und jetzt kommt die Keule der Normalität. Dass es zu einem erhöhten Krankenstandkommen wird, wenn die Maßnahmen wegfallen, wurde schon Anfang 2020 prognostiziert, aber die Risikoabwägung hat Zugunsten der Maßnahmen und des Lockdowns ausgeschlagen. Aus damaliger Sicht sehe ich das als akzeptabel an.

    Seit Januar 2022 ist aber NICHTS weltbewegend Neues mehr dazugekommen. Die Infektionsdynamik war damals schon weitestgehend ausgeforscht. Dann habe ich es zwar schwer, aber trotzdem nur gering klagend hingenommen, dass der Arbeitsschutz vor Corona gespannt wird. Aber dass die Arbeitsschutzverordnung jetzt KOMPLETT wegfällt, und nicht "nur" Maßnahmen reduziert werden, stößt mich ehrlich vorm Kopf. Ja, ich bin froh darüber, aber gleichzeitig wird damit auch klar, dass ich Recht damit hatte, dass wir SiFas mit der speziellen Einbindung von COVID in den Arbeitsschutz mißbraucht wurden.

    (wiederholt der Disclaimer: Gesundheitswesen, Pflege usw. außen vor, dort IST Corona im Arbeitsschutz platziert)

    Tja ..... es tut mir leid das du dich so fühlst....

    Ich für meinen Teil kann es nicht nachvollziehen

    === immer noch gilt: ich meine keine Gesundheits-, Pflege- und ähnliche Einrichtungen ===

    Aber dass COVID Arbeitsschutz ist, und ab dem 2.2 nicht - bei identischen, technischen Parametern - kannst Du nachvollziehen?

    Also wenn die Viren weg wären, würde ich es auch nachvollziehen können und wollen, ich lebe auch lieber in Frieden als in Frustration. Und von dem "Maßnahmen" habe ich auch die Nase voll. Und es macht mir auch keinen Spaß, sie umzusetzen. Ich denke, ich bin da ein VÖLLIG normaler Mensch.

    Aber gestern ist der Beweis erbracht worden, dass COVID doch kein Arbeitsschutz war und ist, GENAU das Gegenteil von dem, was mir in den letzten zwei Jahren mit Gewalt aufgezwungen wurde.

    Kein Problem für Dich (was Dich selbst betrifft)?

    Insgesamt sind wir gut durchgekommen und ich werde nicht nachtreten, denn ich hätte es vermutlich nicht besser regeln können. Mir bleibt nur der Wunsch, dass die nächste Pandemie, basierend auf den aktuellen Erfahrungen besser gehandhabt wird ...

    === immer noch gilt: ich meine keine Gesundheits-, Pflege- und ähnliche Einrichtungen ===

    Ich will aber nachtreten. Ich sehe es als meine Pflicht, nachzutreten. Ich sehe aber auch, dass Cassandra deutlich erfolgreicher war als ich. Egal. Dann bin ich Cassandra II, der noch Erfolglosere.

    Die Pandemiegeschichte war eine (inter)nationale Aufgabe, und hätte NIE im Arbeitsschutz, sondern beim Arbeitgeber zur freien Einteilung seines Personals landen müssen (gerne auch die SiFa - egal - ist ja auch ein Mitarbeiter).

    Statt dessen wurde das Thema KONKRET auf die SiFas und ins Arbeitsrecht gestülpt (bei Betriebsärzten kann ich noch verstehen, wenn sie SELBST des Thema aufgreifen). In meinen Augen war/ist das eine hochgradig übergriffige, mißbräuchliche "Anwendung" des Arbeitsschutzes.

    Widerspruch zwecklos. Widerspruch ist nur auf Grund der DGUV-Rechtsgrundlagen und auf Grund des Arbeitsschutzgesetzes zulässig. COVID wurde NACHTRÄGLICH eingefügt, und jetzt wieder rausgenommen. COVID ist also weg aus dem Arbeitsschutz. Also war der Platz dieses Themas auch VORHER nicht im Arbeitsschutz.

    Ehrlich: mich enttäuscht die willfährige Beteiligung vieler SiFas, diesen Missbrauch ohne Widerspruch zu akzeptieren. Es ist nicht mein Problem, WAS ich alles tun musste - das war und ist OK, und ich habe mich gerne am Infektionsschutz beteiligt. Es ist das WIE diese Aufgabe verteilt wurde. In etwa so:

    "Du A*sch warst gerade gut genug dafür, ich habe das Recht dazu, Dich zum Affen zu machen. Und nun Verp*ss Dich!"

    Der erste Satz hat mir nicht gefallen (das war die Einführung des COVID im Arbeitsschutz), und der zweite auch nicht (das ist jetzt die Entpflichtung des Arbeitsschutzes aus dem COVID).

    Und alles dazwischen war auch nicht besser.

    WARUM ändert sich denn für mich als SiFa ÜBERHAUPT etwas? Ist COVID weg? Hatten wir JEMALS eine nicht binäre Risikobetrachtung der Infektionsgefährdung im Betrieb? Die nichtbinäre Risikobetrachtung ist - Stand heute - immer noch UNVERÄNDERT. Gibt es Gefährdung durch COVID (auch) am Arbeitsplatz - oder nicht? Klare Antwort:

    - Ja, es EXISTIERT eine Infektionsgefährdung mit COVID im Betrieb

    - Ja, nach einer Infektion mit COVID sind massive Langzeitschäden möglich

    - Ja, die Impfung hilft die Krankenhausrate und die Erkrankungsrate zu mindern, aber nicht besser als vor einem Jahr. Und das GANZE Jahr gab's TROTZDEM weiterhin die Arbeitsschutzverordnung.

    Heißt: COVID ist gegenüber Januar 2022 praktisch UNVERÄNDERT in der Gesellschaft, aber PLOPP, plötzlich aus dem Arbeitsschutz raus, während das GANZE Jahr 2022 argumentiert wurde, dass COVID doch so dolle Arbeitsschutz sei - auch hier im Forum.

    Es ist nicht vorbei. Wenn wir uns SO ver*rschen lassen, wird die Methode, den Arbeitsschutz für jede Idiotie einzuspannen, sofern man eine "Arbeitsschutzverordnung" daraus macht, keine Grenzen kennen.

    Vielleicht sollten wir demnächst die Höfe fegen. Die "Straßenstaub-Arbeitsschutzverordnung" könnte da durchaus sinnvoll ausformuliert werden. Nichts gegen Höfe fegen, ist eine sinnvolle Arbeit, die den Kreislauf des Bürohengstes gesund in Schwung bringt. Aber wenn ich das in meiner Eigenschaft als SiFa tun soll, frage ich mich schon, ob da noch Tassen bei dem im Schrank sind, der das behauptet.

    Oder ich stelle mich jetzt stur, und mache mit COVID weiter wie gehabt. Ist ja "Arbeitsschutz", das Risiko ist noch unverändert da - also weiter geht's!

    Darf ich das? Ich bin bereit!

    pasted-from-clipboard.png                        pasted-from-clipboard.png

    == Mein Post betrifft NICHT das Gesundheitswesen, die Pflege oder sonstige gesundheitsrelevante Einrichtungen ==

    Bevor ich ins Bett gehe, und noch kurz nachgedacht habe, bin ich wieder und immer noch der Meinung, dass Unternehmen und SiFas mit dieser "Arbeitsschutzverordnung" komplett verarscht sind und wurden.

    WELCHE Gefährdung hat es VOR COVID jemals geschafft zu einem Datum PUFF als Gefährdung in den Betrieb zu ploppen, um dann plötzlich und unerwartet PUFF als Gewfährdung aus den Betrieben rausgeholt zu weden!

    Bitte! EINE weitere Gefährdung außer COVID, die es REIN in die Kartoffeln geschafft hat, und wieder raus - wo ist sie? Betrachtungszeitraum: Biblische Zeit bis zum Moment, wenn dieser Text gelesen wird.

    Es war also ein EINMALIGER Vorgang, dass eine Allgemeingefährdung zur betriebsbedingten Gefährdung zurechtgesponnen wurde, obwohl es viele gleichartige Gefährdungen gibt (Grippe, Noro, u.v.m.), die NIEMALS Thema des Arbeitsschutzes waren oder sein werden.

    Der ganze Schmu mit Krankenhausbetten, Gesundheit, Tote, Langzeitfolgen usw... PUFF - in Luft aufgelöst? Die Fakten sind doch am 3.2.2023 identisch bis schlimmer, als sie jemals vorher waren:

    - COVID kann Langzeitfolgen haben

    - COVID ist potentiell tödlich, mit oder ohne Impfung

    - Schutz vor COVID ist nach wie vor IDENTISCH mit dem, was jetzt zuletzt an Maßnahmen galten (Impfung, Lüften, Maske usw.)

    - Krankenhäuser und Krematorien sind voll mit COVID

    Mit welchem Recht wurde die Allgemeingefährdung COVID zum Arbeitschutz definiert, und mit welchem Recht wird der Schutz vor COVID bei der Arbeit wieder weggeblasen? Außer natürlich mit dem Recht des qua Volkswillen besser Altersversorgten...?

    Also entweder war COVID plus Arbeitsschutz eine Ver*rsche, oder ist COVIDs Entfernung aus dem Arbeitsschutz Ver*rsche. Eine dritte Möglichkeit ist kategorisch ausgeschlossen.

    Und wir machen mit wie die Blöden!

    Warum nicht. Kalibrierung des Gerätes vor der Messung ist ja kein Problem. Dann noch nach beendeter Messung einfach eine "Nachmessung" mit aufgesetztem Kalibrator durchführen. Das alles benötigt insgesamt 5 Minuten Zeit, fertig.

    Wenn man einen Kalibrator hat :)

    Hier habe ich auch nur generalisiert - weil die Einheiten, die Messgeräte haben, meist keinen Kalibrator haben. Der kostet ja noch mal so viel wie das Messgerät, oder ein Vielfaches davon.... Daher ist es unwahrscheinlich, dass jeder, der "orientierend" messen will, tatsächlich auch einen Kalibrator hat. Wenn der doch da ist: super! Dann geht was.

    Ich kalibriere sogar vorher und nachher ;)

    Und im Protokoll steht auch der Messwert +- 3 dB. Also für jede Situation geeignet.

    (1) Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen: Warum sind die Vorraussetzungen für eine orientierende Messung nach 7.4 nicht zutreffend?

    (2) Klar sind je nach Ergebnis und Beurteilung weitere Ermittlungen und Maßnahmen erforderlich (Absatz 6), aber im ersten Schritt kann ich doch so eine orientierende Messunge machen?! Also auch wieder nicht für meinen speziellen Fall oben, da hier ja sowieso Maßnahmen notwendig sind und eine weitere Messung nichts bringt. Ich würde behaupten ich erfülle aller Bedingungen für die orientierende Messung...

    Zu (1): das habe ich nicht geschrieben (oder nicht schreiben wollen). "Die Voraussetzungen müssen zutreffen" heißt die Aussage - völlig wertneutral.

    Zu (2) klar, wenn die Messung orientierend genannt werden darf. Das kannst ja nur Du feststellen... Ich bezweifle das nicht, wie gesagt - das legst Du ganz allein fest. Ich schrieb nur, dass dies festgelegt sein muss, um den Begriff verwenden zu dürfen.

    Wahrscheinlich hast Du das schon vorher gewusst - also alles gut :)

    Ich sehe die Grenzwerte der ASR A3.7 ebenso als gute Werte, um negative Beeinträchtigungen der Beschäftigten in der jeweilige Tätigkeitskategorie zu beurteilen. Also analog zur TRLV. So haben wir das zumindest im Fachkundelehrgang gelernt.

    Du hast aber natürlich recht, das dies nicht das einzige Kriterium ist und man im Einzelfall auch bei Einhaltung der Grenzwerte Handlungsbedarf hat (so wie in meinem Fall oben).

    Ich glaube am Ende sind wir nicht weit voneinader entfernt... nur ich würde eben auch messen, wenn ich eh schon da bin.

    Ja, bitte messen! Ja, bitte etwas tun, um den Mitarbeiter zu helfen!

    Aber: bitte nicht irgendwelche Zahlen herumaddieren. Du brauchst nur den "relativen" Lärm, nicht den absoluten Wert. Wie ich oben vorgerechnet habe, bringt das Addieren nichts. Beim TRLV bringt das Addieren rechtsverbindlich festgeschriebene Maßnahmen und Pflichten. Hier hast Du es nur mit einem ruhegestörten Mitarbeiter zu tun, dem individuell geholfen werden muss.

    Gegenüber dem Management kannst Du den "Erfolg" natürlich mit der "Messung" dokumentieren. Relevant sind aber zwei Ergebnisse:

    - das Erkennen einer RELATIVEN Lärmminderung zum Präsentieren im Management, die unabhängig von jeder Addition gleich bleibt (Berechnung siehe oben)

    - die Mitarbeiterzufriedenheit als echte KPI.

    Das mit dem Handy war Ironie - mit Wahrheitsfunken. Also bitte keine Handy-Messung! Du nimmst natürlich das SELBE Messgerät - aber nicht das Gleiche - das Gleiche wäre dann gegeben, wenn ein externer Dienstleister verschiedene Mitarbeiter zur Messung/Nachmessung schickt, und die verschiedene Messgeräte verwendet hatten, die aber gleich kalibriert wären.

    Allerdings wirst Du vermutlich nicht vor und nach jeder Messung mit einem kalibrierten Kalibrator kalibrieren. Von daher kannst Du nicht einmal sicherstellen, dass Du ein GLEICHES Messgerät verwendest, obwohl es das SELBE ist. Der Begriff "Messung" in diesem Zusammenhang ist deswegen schon dicht am "Handy", aber noch nicht GANZ so weit unten....

    Mit diesen Randbedingungen (ohne valider Kalibrierung vorher-nachher) von "Messung" zu sprechen ist jedenfalls nicht ganz korrekt smile-squared

    "Orientierende Messung" ist aber auch kein korrekter Begriff, wenn die Randbedingungen hierfür nicht erfüllt sind (ASR A3.7 Kapitel 7.4)

    Moin,

    ein Lärmminderungsprogramm ist nach der TRLV und der ASR definiert. Das ist etwas anderes als TOP, was ja immer gilt.

    Gruß Frank

    Schwank aus der Praxis: da TOP immer gilt, muss man auch Lärm unter 85 dB(A) versuchen zu reduzieren. Eine andere Lösung als "Lärmminderungsprogramm" ist rein administrativ nicht möglich.

    Ab 85 dB(A) fordert TRLV das Lärmminderungsprogramm.

    Unter 85 dB(A) gilt trotzdem $4 abs. 2 ArbSchG und was machen wir daraus? Richtig - ein Lärmminderungsprogramm :44: Wir können da aber ebenso wie bei "über 85 dB(A) reinschreiben: "Sorry, da geht nix... Wir schreiben Gehörschutz vor, und bieten Vorsorge an (unter 85 dB(A) anstelle von "verpflichten zur Vorsorge")).

    Aber OK, hast Recht, das Ding muss nicht "Lärmminderungsprogramm" heißen. Es heißt TOP...

    Aber wir müssen jetzt nicht 🫘💩, oder?

    Aha,

    seit wann denn das? :/

    Gruß Frank

    TOP? Oder bedeutet 80 dB(A)+ "Keine Maßnahmen erforderlich"? Rhetorische Frage...

    Ich glaube eine weitere Diskussion bringt hier niemanden was.

    Ich habe für mich mitgenommen, wenn ich eine Lärmmessung nach ASR mache, berücksichtige ich die Messunsicherheit gem. DGUV Information 209-023 bzw. nach der dort verwiesen DIN 45645-2.

    Ob jemand ohne Unsicherheit oder Handy messen will, muss jeder selbst wissen. Aus meiner Sicht wäre das fachlich allerdings nicht sauber.

    Zitat DGUV 209-023 aus 1. Vorwort:

    "Jede dritte anerkannte Berufskrankheit war 2018 „Lärmschwerhörigkeit“ (Abb. 1).
    Die vorliegende DGUV Information wendet sich deshalb
    an diejenigen, die in den Betrieben dafür verantwortlich sind, Lärm zu mindern oder zu vermeiden. Die Schrift unterstützt außerdem alle Personen, die die Verantwortlichen in den Betrieben beraten – in puncto Gefährdungsbeurteilung, Lärmminderungsmaßnahmen, Auswahl geeigneter Gehörschützer und Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge."

    EINDEUTIG sind nicht die Störungen durch irgendwelche Klappergeräusche im Büro gemeint. Dokument DGUV 209-023 bitte weglegen.

    Natürlich ist die Handymessung unsauber, um nicht zu sagen ziemlicher Unsinn. Ich wollte nur darauf hinaus, dass dieser Unsinn (AKA "Handymessung") bei Klappergeräuschen um 50-60 dB(A) aus der Küche nebenan OHNE rechtlichen Konsequenzen bleiben würde. Nach wie vor entscheidet der Mitarbeiter, ob ihn die Geräuschkulisse auf die Palme bringt oder nicht, egal was gemessen wurde.

    Die Eingangsfrage war, ob irgendwelche Korrekturfaktoren zur Messung hinzugezählt werden müssen.

    Die klare Antwort ist: NEIN.

    Außerdem ist die TRLV und die DGUV 209-023 auf diese Situation NICHT anwendbar.

    Anwendbar ist die DGUV 215-410 Kapitel 8.4.3

    Ob nun die "kreative Entfaltung von Gedankenabläufen" durch die betreffenden Geräusche gestört werden, hängt NICHT von einem Messergebnis 52 dB(A), 55 dB(A) oder 58 dB(A) ab. Das hängt vom Individuum ab, zumal dB(A) gar keine Messwerte, sondern statistisch ermittelte Bio-Filter sind - nämlich Filter "A". Gemessen wurden Mikropascal, die absolut keine Aussagekraft haben, da die selben Mikropascal bei unterschiedlichen Frequenzen unterschiedliche Wirkungen auslösen. dB(A) verhalten sich zu Mikropascal in etwa wie Instagramfilter zu Madonna.

    Das Schutzziel von DGUV 215-410 Kapitel 8.4.3 ist "Mitarbeiter stellt seine gesamte Arbeitskraft zur Verfügung" und nicht "sicherzustellen sind 55 dB(A) oder weniger". Bei bis zu 55 dB(A) (valide Messung mit Klasse 1) ist anzunehmen, dass sich nicht Viele beschweren werden, wenn das Büro dann zur Nutzung für 100 Leute freigegeben wurde. Aber auch bei 70 dB(A) werden sich nicht 100% von 100 Mitarbeitern beschweren.

    Das Schutzziel von TRLV und die DGUV 209-023 ist Gesundheitsschäden durch Hörverlust zu vermeiden. Da gibt es politisch festgelegte Grenzwerte, die einzuhalten sind. Bei potentiell ungenauen Messungen muss man dB(A) hinzurechnen, weil die Messung eine Rechtswirkung hat (genau 30 Jahre lang).

    Oder meinst Du, man solle im Bereich der ASR nie messen?

    Du kannst messen. Dein Messergebnis wird an der Belastung durch diese Geräusche/durch diese Störung NICHTS ändern.

    Wenn Du mit dem Ziel misst. eine Veränderung nach (technischen) Maßnahmen festzustellen, musst Du "lediglich" das GLEICHE Messgerät unter den GLEICHEN Bedingungen verwenden.

    Wenn Du vorher verzapft hast: Messwert X und addierst 3, dann hast Du X+3 = Messergebnis1

    Wenn Du bei der Überprüfung verzapfst: Messwert Y und addierst 3, dann hast Du Y+3 = Mesergebnis2

    Angenommen Y < X, weil erfolgreich Lärmreduziert:

    Die Differenz ist der gemessene/geschätzte Erfolg = Messergebnis2 - Messergebnis1 = (X+3) - (Y+3) = X + 3 -Y - 3 = X-Y.

    Frage: wo ergibt das Addieren von irgend etwas irgend einen Sinn?

    Wenn Du 78 dB(A) gemessen hast, und Gehörschutz zur Verfügung stellen willst, inkl. Angebotsvorsorge, dann musst Du 3 addieren, um eine Begründung hierfür zu haben. Unter 80 dB(A) kannst Du nämlich keine Gehörschutzmaßnahmen RECHTLICH begründen. Also +3 und dann kann die Aktion starten. Allerdings handelst Du Dir damit automatisch ein Lärmminderungsprogramm ein....

    Wenn Du 55 dB(A) gemessen hast, um nach einer Maßnahme festzustellen, ob es leiser geworden ist, da kannst Du sogar Dein Handy nehmen, und die Zahl, die es anzeigt aufschreiben - das wäre auch völlig egal und ohne unmittelbarer Rechtsrelevanz. Heißt: ein Profigerät misst 55, Du hältst Dein Handy daneben, und schreibst die Zahl auf. Nach der Maßnahme nimmst Dein Handy, und vergleichst die angezeigte Zahl. Das Profigerät muss nicht aus der Schublade genommen werden. Der tatsächliche Wert der Messung ist nämlich egal. Nur die Differenz zählt, und selbst die zählt rechtlich nicht, wenn der Mitarbeiter beim Hören dieses Lärms mit den Zähnen knirscht. Wenn er mit dem Zähneknirschen aufhört (AKA psychosomatische Reaktion), DANN hast Du erst den Erfolg.

    Noch mal: Du kannst alles addieren, was Du willst. Das Endergebnis wird mit und ohne Addition VÖLLIG identisch sein, deswegen ist das Addieren sinnlos und deswegen bezieht sich die TRLV NICHT auf Werte unter 80 dB(A).

    Nett finde ich bei der Umfrage die Frage:

    7. Liegt in Ihrem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung vor?

    Wie soll ich jetzt darauf antworten? Kaum ein Betrieb wird nur eine Gefährdungsbeurteilung haben, sondern mehrere.

    "Ja".

    Ich habe auch mit mir selbst gestritten, ob es eine oder mehrere Gefährdungsbeurteilungen gibt. Es ist im Endeffekt EINE Gefährdungsbeurteilung, aber mehrere Dokumente. Das sieht bei mir dann so aus:

    ====

    Gefährdungsbeurteilung

    - Kopfbereich: Beurteilter Bereich, Beteiligte, Datum usw.

    * Dokument 1

    * Dokument 2

    * Dokument 3

    - Risikoberwertung A

    - Risikobewertung B

    * Dokument 4

    - Risikobewertung

    * Dokument 5

    Fußbereich:

    Freigabe durch... Datum, Unterschrift

    =====

    Nur als Beispiel. "Freigabe" ist ja nicht explizit erforderlich, hilft aber dem Verantwortlichen zu "erkennen", dass die GBU abschließend besprochen ist.

    "Risikobewertung" kann sein: LMM, Lärmmessung, Alleinarbeit, Schwangerschaft, GBU Gefahrstoffe, GBU BetrSichV, PsychoGBU usw... Das Ergebnis kommt dann in das übergeordnete Dokument (in der GBU nach ArbSchG). Die Herangehensweise, wie das Risiko bewertet wurde, ist nun mal extra...

    Und so ist diese Dokumentenflut als "eine GBU" benannt...

    zzz: Tschulidge, aber deine Vermutungen bringen mir leider nichts ;) (nichts für Ungut und danke für dein Versuch).

    Naja, mit den Umständen hättest Du auch früher herausrücken können - dann hätte ich eher nichts geschrieben.

    So reduziere ich das, was ich geschrieben habe, auf eine ganz einfache Aussage: das Messen des Lärms unter den beschriebenen Umständen ist völlig sinnlos. Die Küche stört den Mitarbeiter - Fakt. Ob das 55 dB(A) sind oder 62 dB(A) - der Mitarbeiter hat einen als unangenehm empfundenen Arbeitsplatz, auf dem er seine Leistung nicht in dem Maß abrufen kann, wie er gerne würde. Wie AxelS schrieb: das wäre selbst dann der Fall, je nach Psyche, wenn es "nur" eine tickende Uhr wäre. In "meinem" Büro würde die tickende Uhr recht schnell in einem Schreibtischcontainer verschwinden.... Ich würde stattdessen (selbst bezahlt) eine Digitaluhr aufhängen.

    Deswegen: einigt Euch (=Firma/Vorgesetzter und Mitarbeiter) am besten darüber, wie es jetzt weitergeht.

    Zum Beispiel kommt entweder die Küche oder der Mitarbeiter von dort weg.

    Jegliches Addieren oder subtrahieren von dB(A) ist unter solchen Umständen absolut egal. Wenn es um Gesundheit/Vermeidung von Hörschäden geht, dann MUSS muss man rechnen, wenn es um Psyche geht, bringt die Rechnung nichts.

    Was erwartest Du von dieser "Messung" und der Rechnung? "Bei 55 dB(A) sollte Dich der Lärm nicht stören lieber Kollega, bei 62 dB(A) - UH! - da müssen wir was tun"? Es ist für den Kollegen der SELBE Lärm, egal was Du misst und rechnest. Es gibt keine Addition von irgend etwas in diesem Bereich, aus dem irgend etwas resultieren würde.

    Gehörschutz und Gesundheit kann sich an 3 dB(A)++ entscheiden, die Psyche entscheidet sich in dem Bereich eher nicht (anders).

    Damit hier nicht falsch verstanden wird:

    - 3 oder 6 dB(A) lauter oder leiser KANN sich unterschiedlich auf die Psyche auswirken. Lärmminderung ist sinnvoll. Ob Du GENAU den Lärm, der den Mitarbeiter stört, als 55 dB(A) oder 62 dB(A) bezeichnest, ändert für den Betroffenen und an den Maßnahmen allerdings NICHTS.

    - wenn Du (potentiell) gehörschädigenden Lärm als 78 dB(A) oder als 81 dB(A) qualifizierst, unterscheidet im Ergebnis die Maßnahmen und die Vorsorge. Maßnahmen und Vorsorgen können Gehörschäden TATSÄCHLICH vermeiden oder mindern helfen. Daher sind die Additionen von 3- 6 dB(A) wegen Ungenauigkeiten bei der Messung bezüglich Gesundheitsschutz absolut relevant und bewirken mittelbar den besseren Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit des Mitarbeiters. Besser wären natürlich qualifizierte Messungen ohne Addition.

    (...) Bei mir Lr = 58,2 dBA +/- 3 dBA.

    Für eine mittlere Konzentrationsanfordernung also i.O. da Lr im Bereich 55,2 bis 61,2 dBA liegt. (...)

    Zitat aus TRLV:

    "(3) Gegenstand dieser Regel sind tatsächliche oder mögliche Gefährdungen von

    Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten durch Lärmeinwirkungen einschließlich

    extra-auraler Wirkungen im Bereich ab einem äquivalenten Dauerschallpegel von

    80 dB(A) bzw. einem Spitzenschalldruckpegel ab 135 dB(C) (TRLV Lärm, Teil 1

    „Beurteilung der Gefährdung durch Lärm“, Anlage 2)."


    Du kannst das Ganze also alles, was da drin steht, unter 80 dB(A) vergessen - inkl. der Addition von irgendwas. Im Bürobereich ist die Lautstärke gar nicht so entscheidend, sondern OB die Emissionen eine Belastung darstellen, die Mitarbeiter schwer mittragen. In diesem Fall ist der tatsächliche Wert des Lärms gar nicht relevant, sondern der Betriebsfrieden, die Arbeitsleistung und die Reduzierung der psychischen Belastungen.

    Im Büro sind die +3 oder +6 sogar etwas überkandidelt. +6 dB(A) ist eine Vervierfachung der Schallenergie, subjektiv eine Verdopplung der Lautstärke (heißt: einer Auswahl von Leuten mit einem Knopf vor sich, werden Töne vorgespielt. Sie sollen bei einer Verdopplung der Lautstärke einen Knopf drücken - sie tun das im Schnitt nach ca. 6 dB(A)).

    Analysiert man den Lärm eingehend, kommen oft persönliche Probleme mit der Lautstärke von männlichen Kollegen zutage (beim Telefonieren) oder Umstände, die die Aufmerksamkeit ablenken, z.B. Gespräche unter Kollegen, die Themen ansprechen, die sich mit dem Arbeitsgebiet dessen überschneiden, der das Gespräch zufällig mithört.

    Unabhängig von der Lautstärke sind hier Büroregeln zu vereinbaren, z.B. keine ad hoc-Besprechungen am Schreibtisch (dafür etwas abgesonderte Ecken einrichten) usw. Laute Telefonierer dürfen nicht gemobbt werden, aber man kann die Zusammensetzung des eines oder anderen (gemeinschafts)Büros so umstellen, dass alle damit zufrieden sin könnten.

    Analysiert man nicht eingehend, landet man bei irgendwelchen Absorbtionswänden, Deckenverkleidungen und Matten an der Wand, vielleicht mit 0,5 - 1,5 dB(A) weniger im Ergebnis, aber ohne auch nur einen Funken mehr Zufriedenheit mit der Investition geschaffen zu haben.

    Allerdings bringt auch das geschickte Platzieren von Blumen in größeren Büros etwas. Ohne einen Funken dB(A) weniger behaupten die Mitarbeiter, dass es ruhiger geworden sei.

    Da oben steht die echte Realsatire aus meinem Lärm-Leben.

    Gegen Lärmbelastung im Büro helfen IMO ausschließlich organisatorischen Maßnahmen, SOWEIT die Basics bezüglich Böden, Wände, Decken, Tische usw. erfüllt sind. Hallende Räume und sonstiger, büroferner Schwachsinn darf natürlich in erster Instanz nicht vorliegen, wenn organisatorische Maßnahmen zum Erfolg führen sollen.

    Na, wenn das beobachtet wird, wiederhole ich meinen Eintrag aus dem Chat (ungefiltert, aber nachträglich markiert), weil ich vor allem mein Lob hervorheben möchte:

    "Gute Umfrage, fast nicht gegendert, mit einer phantastischen Übersicht über die Bestandteile der psychosozialen Aspekte und Maßnahmen in den Fragen, inkl. Angebot. Wo aber Perlen sind, sind die Säue nicht weit..."

    Natürlich habe ich auch teilgenommen. Leider gibt es hier auch nichts, aber das ist im ersten Moment nicht schlimm. Positiv ist ja, dass es für den Umgang mit diesem Thema ein kompetentes Angebot gibt.

    In einem Umfeld mit sehr viel Mobbing sind psychologische Notfälle durchaus an der Tagesordnung. Mit einer kompetenten Reaktion auf solche Vorfälle ist die Quelle zwar noch nicht beseitigt, aber die Auswirkungen auf Betroffene könnten gemindert werden.

    Ich bin nicht zusammen. Ich bin allein! 8o

    Aber zu den Gegenfragen: wer hat gemessen, womit wurde gemessen, wie wurde gemessen, was wurde gemessen, was war das Ziel der Messung und warum wurde kein Ergebnis kommuniziert, hinter dem keine offenen Fragen mehr sind?

    Kurz zu Deiner Frage: es gibt keine Chance, Deine Frage nach den gegebenen Parametern zu beantworten.

    Vermutung: wenn Ihr selbst mit einem Chinafummel etwas ermittelt habt, dann schmeißt das bitte weg. Wenn Ihr selbst mit einem kalibrierten Gerät gemessen habt, könnt Ihr Einzelmessungen mit Zuschlag laut Handbuch des Gerätes als "orientierend" notieren.

    Alles Andere liegt - meinerseits interpretierend aus Deiner Fragestellung - für eine rechtssichere Dokumentation der Belastung der Mitarbeiter durch Lärm in Lärmbereichen NICHT vor.