Beiträge von nj1964

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    Moin Forum,

    ich brauch mal wieder Eure kompetente Hilfe.

    Zunächst mal ein paar Vorinformationen.

    Bei Gleisbauarbeiten gibt es einen Arbeitsgang der allgemein als "Schotter abziehen" bezeichnet wird. Darunter versteht man das Ergänzen von fehlendem Schotter in einem gereinigten Gleisbett. Der ursprünglich vorhandene Schotter gereinigt, und unbrauchbares Material ausgesondert wurde. (Geht alles mit großen Gleisbaumaschinen).
    Wenn nun der fehlende Schotter ergänzt wird, fährt ein Zug mit Schotterwagen in Schrittgeschwindigkeit über das erneuerte Gleis, wobei die Schotterwagen von unseren Leuten nach und nach entleert werden.
    Die beschriebene Arbeit wird auch nachts ausgeführt. Eine ausreichende fest installierte Beleuchtung der Baustelle über mehrere Kilometer ist kaum praktikabel, genauso wie das Anbringen von festen Lampen auf den Schotterwagen.

    Ich stehe nun vor folgender Situation:

    Die Leute, die auf den Schotterwagen in der Dunkelheit stehen und arbeiten sind derzeit mit Handleuchten ausgerüstet. Eigentlich müßten sie drei Hände haben. Eine, um sich auf dem Wagen festzuhalten, eine zweite um den Hebel der Schotterklappe zu bedienen und eine dritte, um ihren Arbeitsplatz auszuleuchten.
    Abgesehen davon, dass die Handleuchten, besonders im Winter (Akkubetrieb bei Kälte) sehr anfällig sind, sind sie auch nicht mehr zeitgemäß, weil es jetzt leuchtstarke und zugleich kleine und leichte Kopflampen gibt, die außerdem noch die sowieso nicht vorhandene dritte Hand unserer Leute ersetzen.

    Eigentlich logisch oder?? Trotzdem wird die Anschaffung unter Hinweis auf die Kosten (ca. 100 € mit Ladestation je Lampe, Gesamtkosten im 4-stelligen Bereich) abgelehnt.

    Da ich mit meinen Argumenten im Moment auf Granit stoße, dachte ich mir, ich könnte über Gesetze und Vorschriften die Daumenschrauben ansetzen.
    Allerdings ist der Arbeitsplatz so speziell, dass ich nicht weiß, wie die Formulierungen in Arbeitsstättenverordnung, -richtlinien, BG-Recht etc. hier greifen. Ich will ja die richtigen Vorschriften zitieren um die Verantwortlichen festzunageln.


    Könnt Ihr mir dabei helfen ?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen.

    Ich fürchte, dass wir alle irgendwann auch unsere Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe überarbeiten müssen.

    Das einfache Maßnahmenkonzept für Gefahrstoffe (EMKG) ist für mich ein gutes Werkzeug für die GFB, aber dessen Grundlage sind die R- und S-Sätze, die vermutlich auch durch irgendwas anderes ersetzt werden - und damit entfällt die Grundlage der bisherigen GFB.

    Oder liege ich mit meiner Einschätzung total daneben - wie seht Ihr das??

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Hallo devildomain,

    wenn Dich Dein Arbeitgeber nicht nur für die notwendigen Präsenzphasen freistellt, sondern - wenn ich das richtig verstanden habe - auch noch für die übrige Zeit, dann herzlichen Glückwunsch.
    Ganz so hart wie meinen Vorredner hat es mich zwar nicht getroffen, aber Praktikum und Selbstlernphasen durfte ich "nebenbei" zur normalen Arbeit erledigen.

    Wenn Du bei Deinem AG wirklich noch etwas herausholen willst, versuch` doch die Rückzahlung unter bestimmten Bedingungen, z. B. betriebsbedingter Kündigung oder anderen Gründen die man niemandem wünscht, auszuschließen.

    Ansonsten kann ich a.r.ni nur zustimmen.

    Gruß

    nj 1964

    Moin zusammen,

    insgesamt beruhigen mich Eure Antworten, denn die leeren Flaschen werden, säuberlich getrennt von den vollen Flaschen, an einer anderen Stelle gelagert und zwar so, dass sie niemandem im Weg sind. Außerdem sind die Flaschen ordnungsgemäß verschlossen. (Hab ich zumindest bisher noch nicht anders gesehen).

    Bleibt mir also wirklich nur, wie Volkini es sagt, Überzeugungsarbeit zu leisten. Ich hatte nur gehofft mit einer bestehenden Vorschrift im Rücken ein starkes Argument bei den kommenden Diskussionen zu haben.

    Danke auch an TommyB, denn Du hast mir das bestätigt, was ich zu diesem Thema auch gefunden bzw. nicht gefunden habe. Dein Link war für mich sehr informativ.

    Gruß an alle

    nj 1964

    Hallo Kuddel,

    für mich spricht die TRG 280 gegen eine liegende Lagerung von Gasflaschen.

    Da heißt es unter 3.15.2:
    Druckgasflaschen über 1 l Inhalt, die mit brennbaren oder sehr giftigen Gasen in flüssigem Zustand gefüllt sind, sollen stehend bereitgestellt oder gelagert werden.

    Ähnliches findet sich in der BDV D 34 §6 Abs. 9 - da geht es allerdings nur um die Entnahme.

    Ehrlich gesagt, habe ich über die Lagerung von vollen oder in Gebrauch befindlichen Flaschen überhaupt nicht nachgedacht. Die werden stehend gelagert - basta.

    Aber in keiner bisher gefundenen Vorschrift, Regel etc. habe ich etwas über den Umgang mit leeren Flaschen gefunden. Daher meine Frage im Forum - vielleicht habe ich an den falschen Stellen gesucht? ?(

    Für mich galt deshalb immer im Umkehrschluss: Wenn über "Flasche leer" nichts gesagt wird, behandle sie wie "Flasche voll". ;) - aber stimmt das auch?

    Gruß

    nj 1964

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade der Spur von MST gefolgt und habe am Beispiel Benzin das Programm angewendet. Ergebnis: Schutzstufe 4.

    Ich stell mir gerade vor, dass ich meinen Tank leergefahren habe und mitten in der Walachei aus meinem Reservekanister Benzin nachfüllen muss - und das unter Einhaltung der Maßnahmen der ermittelten Schutzstufe 4???

    Ich meine, dass man die Ergebnisse nicht einfach blind übernehmen sollte, sondern das jeweilige Ergebnis mit den tatsächlichen Bedingungen in der Praxis vergleichen und entsprechend bewerten muss.

    Wenn ich das Benzin in den Tank umgefüllt habe, dann dauert das vielleicht 5 Minuten, ich bin an der frischen Luft, die die Benzindämpfe sofort verdünnt und meine Haut kommt mit dem Benzin gar nicht in Kontakt - es sei denn ich stell mich besonders blöd an.

    Wenn ich das Benzin in einem engen Raum umfülle, ist das eine ganz andere Sache.

    Gruß

    nj

    Hallo Mitstreiter,

    auf meinen Begehungen habe ich auf mehreren unser Baustellen im Gleisbau bemängelt, dass dort Gasflaschen auch liegend gelagert werden.

    Auf Nachfrage bei den Verantwortlichen bekam ich immer die gleiche Antwort:

    Die liegenden Gasflaschen sind leer (ist auch so), die stehend gelagerten Gasflaschen sind entweder noch voll oder gerade in Gebrauch (stimmt auch: volle Flaschen sind standsicher aufgestellt).
    Um, vor allem bei Nachtarbeiten, volle und leere Flaschen sofort unterscheiden zu können, werden leere Flaschen eben hingelegt.

    Nun weiß ich einerseits, dass keine leere Gasflasche wirklich leer ist und dadurch evtl. zu einem Torpedo mutieren kann, andererseits finde ich in den einschlägigen Vorschriften keine deutliche Antwort für die konkrete Situation.
    Oder hab ich in der BGV D 34 irgendwas überlesen ?(

    Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

    Danke im Voraus

    nj 1964

    Guten Morgen Martina und Jose,

    ich habe zunächst einmal erfahren, wer dieses Gerücht in die Welt gesetzt hat. Es war ein Mitarbeiter von der DB, der auf einer unserer Baustellen behauptet hat, dass:
    a) Warnkleidung einen Reflexstreifen über den Schultern haben muss und
    b) dies erst bei Kleidung der Klasse 3 vorhanden ist.

    Die ergebnislose Überprüfung der geltenden Vorschriften hat mich dann ja auch zu meiner Frage im Forum veranlasst.

    Nun zu den Antworten auf Eure Fragen.

    Für unsere Gleisbauarbeiten ist einerseits das Tragen von Kleidung der Klasse 2 vorgeschrieben (vgl. zitierte Vorschriften in meiner Frage), andererseits ergibt sich dies auch aus unseren Gefährdungsbeurteilungen.

    Gleisbauarbeiten werden grundsätzlich nur ausgeführt, wenn entsprechende Sicherheitseinrichtungen, vom einfachen Warnposten bis hin zur automatischen Rottenwarnanlage oder fester Absperrung, vorhanden sind. Liegt ein Betriebsgleis neben dem Baugleis, so ist auf dem befahrenen Gleis meistens zusätzlich die Geschwindigkeit der vorbeifahrnden Züge im Baustellenbereich herabgesetzt.

    Die von Jose zitierte GUV-I 8591 zeigt in einer Tabelle sehr schön die verschiedenen Designmöglichkeiten innerhalb der versch. Klassen.

    Wir werden den Bahner mal fragen, wie er auf seine Ansicht bzgl. der Warnkleidung gekommen ist.

    Einen schönen Tag wünscht Euch

    nj 1964

    Hallo SiFa-Kollegen,

    unsere Gleisbauer tragen bei ihrer Arbeit grundsätzlich Warnschutzkleidung, wie in der BGV D 33 bzw. in der GUV-V D 30.1 vorgeschrieben. D. h. Kleidung nach EN 471 mit retroreflektierendem Material der Klasse 2.

    Nun ist in der Firma das Gerücht aufgekommen, dass Klasse 2 nicht mehr ausreicht, sondern Material der Klasse 3 erforderlich ist.

    Allerdings finde ich keine Bestätigung in den Vorschriften.

    Ist das wirklich nur ein Gerücht oder hab´ich da was verpasst? ?(

    Wäre dankbar für Eure Hilfe.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Hallo Toni,

    natürlich hast Du recht, wenn Du sagst dass die PSA vom Betrieb bereitzustellen und zu bezahlen ist. (Wird bei den Warnwesten exakt so praktiziert)
    Das Tragen von Westen ist für die auszuführende Arbeit durchaus zumutbar und gängige Praxis (nicht nur in unserem Unternehmen)
    Ich hab´mit meiner Bemerkung nur gemeint, dass die teuren Shirts als Alternative für den Betrieb nicht zur Debatte stehen, wenn das gleiche Maß an Sicherheit in zumutbarer Form, eben mit Westen, auch günstiger erreicht werden kann. Wenn jemand Warnshirts haben will, muß er den Differenzbetrag zwischen Shirt und Weste zuzahlen,
    Auf der Suche nach alternativen Westen war ich schon, als ich hier im Forum die Frage nach weiteren Alternativen gestellt hatte.
    Wird wohl auf andere Warnwesten hinauslaufen.

    Gruß

    nj 1964

    Hallo allerseits,
    noch eine abschließende Bemerkung zu diesem Thema.
    :( Leider wird es nichts mit dem Ersatz der Westen, so gut die
    Warn-Shirts/Poloshirts auch sein mögen.
    Punkt 1: Das liebe Geld; die Dinger sind im Vergleich zur Warnweste richtig teuer. Außerdem: Wieviele Shirts müsste den jeder Mitarbeiter bekommen, um damit eine Woche halbwegs venünftig arbeiten zu können? (Hartgesottene kommen mit einem aus - müffel - ). Eine Selbstbeteiligung ist vielen zu teuer.
    Punkt 2: Shirts und Weste erfüllen ihre Funktion gleich gut. Das starke Argument, dass der Arbeitsschutz verbessert wird, zieht nicht. Zudem ist die Weste flexibler einsetzbar, denn die liegt bei jedem im Auto und kann "mal eben schnell" bei Bedarf angezogen werden, während man das Shirt vielleicht nicht gerade "am Mann" hat.

    Gruß an alle

    nj 1964

    Moin, moin,

    hab`da mal ne Frage an alle, die sich mit dem Thema Warnwesten auskennen.

    Folgende Situation: Unsere Mitarbeiter sind im Gleisbau tätig und tragen dem entsprechend Warnkleidung. Speziell im Sommer wird nur eine Warnweste getragen (und darunter den Temperaturen entsprechend wenig Kleidung.) Die Mitarbeiter klagen darüber, dass dann die Westen besonders am Hals scheuern. Natürlich bin ich zur Zeit auf der Suche nach Alternativen, finde dabei aber "nur" andere Warnwesten.

    Gibt es vielleicht noch etwas anderes, das zwar wie eine Warnweste funktioniert, aber keine ist? ?(

    Schon mal vielen Dank im Voraus

    nj 1964

    Hallo an Alle, die mir mit meinem Problem geholfen haben.

    Hier das Endergebnis.

    Die Geschäftsführung hat die Beschaffung von Schnittschutz-Beinlingen genehmigt.

    Jeder Kettensäge (sind bei uns inventarisiert) wird ein Beinling direkt zugeordnet.

    Der Bauhof gibt Kettensäge und Beinling als "Paket" an die jeweilige Baustelle aus und erhält nach erledigter Arbeit dieses "Paket" von dort zurück. Wenn der Beinling bei der Rückgabe fehlt, kann er der Baustelle in Rechnung gestellt werden (sollte den "Schwund" auf ein Minimum reduzieren).

    Über die Benutzung müssen die Mitarbeiter von den Bauleitern bzw. Polieren informiert und unterwiesen werden.

    Gruß an Alle

    nj 1964

    Danke an Alle, die mir so schnell geantwortet haben.

    Vor allem den Tip von Herbert mit den Schnittschutz-Beinlingen werde ich weiter verfolgen.

    Ich stecke da noch in dem Dilemma mit dem Motorketten-Sägeschein. Ich sehe zur Zeit keine Möglichkeit die Kettensäge durch ein weniger gefährliches Gerät zu ersetzen.
    Außerdem wird unser Personal so flexibel eingesetzt, dass durch die Ausbildung einiger ausgesuchter Leute nicht garanntiert ist, dass immer ein Mann mit Kettensägen-Schein auf der Baustelle ist.
    Um dem zu begegnen, müßte ich (fast) alle ca. 200 Leute ausbilden lassen.
    Was mein Chef mir dann erzählt, könnt Ihr euch denken.

    Meine BG sieht zwar das Problem zwischen Theorie und Praxis, hat aber auch keine brauchbare Antwort parat.

    Seht Ihr da eine praktikable Möglichkeit?

    nj 1964

    Hallo zusammen!

    Dies ist mein erster Versuch hier eine Frage zu stellen, deshalb hoffe ich,dass ich alles richtig mache.

    Ich bin Sifa in einer Bauunternehmung. Auf unseren Baustellen werden u. a. auch Motorkettensägen benutzt. Allerdings ist dies nur ein Werkzeug von vielen, das nur bei Bedarf von langjährigen (und meines Erachtens erfahrenen) Mitarbeitern benutzt wird.
    Grundsätzlich kann sich jeder, der so eine Säge benutzt, wie kurz oder lang auch immer, dabei schneiden - soviel ist klar.
    Aber muss ich in der Gefährdungsbeurteilung (und der daraus resultierenden Betriebsanweisung) unbedingt Schnittschutzkleidung vorschreiben??
    Dies ist in der Praxis nicht umsetzbar, da zu Arbeitsbeginn auf der Baustelle nicht klar ist wer bzw. ob überhaupt jemand die Kettensäge benutzt.
    An alle, die mir weiterhelfen schon mal schönen Dank im Voraus.

    PS: An alle "Macher" dieser Seite: Ihr seid Klasse