Moin,
selber machen halte ich für problematisch. Ein Arzt hat Schweigepflicht. Wie soll das gehen, wenn ein Arbeitskollege die übrigen testet?
Das Thema Datenschutz ist ja schon angesprochen.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
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Neues Benutzerkonto erstellenMoin,
selber machen halte ich für problematisch. Ein Arzt hat Schweigepflicht. Wie soll das gehen, wenn ein Arbeitskollege die übrigen testet?
Das Thema Datenschutz ist ja schon angesprochen.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin zusammen,
man kennt - wieder mal - nicht alle Fakten.
Für sich allein betrachtet mag das Urteil stimmig sein, weil es ohne Berücksichtigung aller Randumstände nur um die Klärung der Frage abhängig beschäftigt oder nicht ging.
Dass die Grundlage dazu von vornherein auf, vorsichtig ausgedrückt, zweifelhaft legalen Füßen steht, und ob bzw. welche Konsequenzen nun daraus entstehen, ist nicht bekannt.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin und danke für Eure Meinungen.
Ich will nochmal nachhaken.
Wie behandelt Ihr solche Unfälle bei Eurer Unfallstatistik und -Analyse - unabhängig von einer Anerkenntnis durch die BG? (Falls Ihr aus dem Nähkästchen plaudern wollt/dürft)
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin zusammen,
folgende Frage treibt mich um - und dazu hätte ich gern Eure geschätzte Meinung:
Wenn eine sogenannte innere Ursache bei einem Unfall während der Arbeit (ich sage extra nicht Arbeitsunfall) mit im Spiel ist, wie würdet Ihr so einen Unfall behandeln?
Fall 1:
Ein Mitarbeiter stolpert in unebenem Gelände auf einer Baustelle, fällt hin und verletzt sich. Eine Unfallanzeige wird geschrieben. Beim D-Arzt stellt sich heraus, dass er massive Kreislaufprobleme hatte, deren Ursache nicht arbeitsbedingt waren.
War das ein Arbeitsunfall? Ich tendiere zu nein, da ich die Kreislaufprobleme für den Auslöser halte.
Fall 2:
Dieselbe Baustelle, dieselbe Ausgangssituation. Der Mitarbeiter, der jetzt stolpert, klagt anschließend über Schmerzen im Leistenbereich, hat aber ansonsten keine Verletzung. Eine Unfallanzeige wird geschrieben. Dem D-Arzt erzählt der Mitarbeiter, dass er vor drei Wochen von einer Leistenoperation genesen ist. Zum Zeitpunkt des Unfalles galt er als gesund.
War das ein Arbeitsunfall? Ich bin mir nicht sicher, denn einerseits war der Auslöser baustellenbedingt, andererseits hätte der MA ohne die vorangegangene OP gar keine Verletzung gehabt. Jetzt habe ich eine riesenlange Ausfallzeit des MA.
Würden solche Unfälle bei Euch in die Unfallstatistik für Arbeitsunfälle mit eingehen?
Danke für Eure Einschätzungen.
nj 1964
Moin,
schlimm wäre es, wenn so ein Stümper erst Flurschaden angerichtet hat.
Der Typ selbst ist mir egal wenn er dann (hoffentlich) zu Rechenschaft gezogen wird.
Mir tun die Leid, die durch ihn evtl. zu Schaden gekommen sind.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin zusammen,
die EMKG-Software hat mich auch nicht überzeugt. Sie verleitet dazu das Ergebnis einfach hinzunehmen, ohne sich über die tatsächlichen Einsatzbedingungen und den daraus resultierenden Gefahren Gedanken zu machen. (Andere Programme kenne ich nicht, ich vermute aber, dass es sich dort genauso verhält)
Ansonsten haben auch wir Excel als Grundlage - das ist wenigstens von allen ohne große Einweisung (die dann doch wieder vergessen wird) beherrschbar.
Zugegeben: Bei Einsatz von vielen Gefahrstoffen wird die Liste lang, aber das passiert mir auch auf andere Weise, wenn ich - analog der Idee in Beitrag 1 - für jeden Stoff noch ein Formblatt erstelle.
Vielleicht genügt es die gigantische Excel-Tabelle auf die Spalten einzudampfen, die wirklich wichtig sind?
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin zusammen,
wenn man mal die Diskussion ob Zigarettenrauch oder E-Zigarettendampf nun schädlich ist oder nicht völlig außen vor lässt, bleibt die einfache Frage übrig:
Fühlen sich Mitarbeiter dadurch belästigt oder nicht?
So wie die Antwort auf diese Frage ausfällt, muss dann auch die Reaktion ausfallen.
Wenn das dann nicht klappt: siehe Beitrag von Guudsje
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin,
bei mancher Baustelle ist der Bauzeitenplan auch schon vor seiner Fertigstellung überholt, weil die baubegleitende Planung wieder spontan viele neue kreative Einfälle hatte
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin zusammen,
Wow! Was für eine tolle Diskussion - danke für Eure Meinungen.
Ich hatte ja geschrieben, dass ich nicht unbedingt der Experte bin.
Für mich waren die CO2-Löscher etwas anders als die "normalen" Feuerlöscher, die wir in unseren Unterweisungen schon im Programm haben.
Aber die von Euch mehrheitlich geübte Praxis auch hier lediglich zu unterweisen kann ich jetzt nachvollziehen.
Zudem bin ich auch kein Freund davon Betriebsanweisungen zu schaffen, nur weil man das kann (und dadurch einen von niemandem akzeptierten Arbeitsschutz-Papiertiger zu schaffen).
Nochmals Dank an alle
nj 1964
Moin zusammen,
ich möchte eine BA für den Einsatz von CO2-Löschern erstellen und hab hier entweder an der falschen Stelle gesucht oder es gibt nichts.
Da gehört für mich etwas mehr dazu als "nur" das richtige Löschen mit einem Feuerlöscher allgemein reinzuschreiben. (Z. B. Raum nach dem Löschen vor dem Betreten richtig durchlüften usw.)
Ich bräuchte da Eure Hilfe weil ich
a) nix vergessen will und
b) nicht unbedingt der Experte bin.
Alles ist willkommen - Links, Hinweise, Stichpunkte, Insiderinformationen (eine Vorlage nehme ich natürlich auch )
Danke und Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin,
wenn der Kunde sich auf das Dokument bezieht, sollte er es eigentlich auch haben - sonst weiß er doch gar nicht wovon er redet
Ansonsten ist schon von meinen Vorrednern alles gesagt.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Ich hatte Dich schon richtig verstanden - aber vielleicht zu allgemein ausgedrückt.
Mit Gefährdungen meinte ich das, was in Deinem Betrieb für das Wasser gefährlich ist.
Bist Du in einer Baufirma, die in WSG bauen darf oder in einer Raffinerie oder oder oder tätig?
Jeder gefährdet das Wasser anders und muss dementsprechend unterschiedliche Maßnahmen treffen.
nj 1964
Moin,
sehe ich so wie Martin. Du musst die Unterweisung auf Deinen Betrieb mit den da vorhandenen Gefährdungen abstimmen.
"Vorschriften" was alles eine solche Unterweisung beinhalten muss, habe ich jedenfalls nicht gefunden.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin zusammen - und ein gutes neues Jahr Euch allen.
Ausgangssituation: Wir haben mit unserem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt vereinbart, dass wir auf bestimmten Baustellen bis zu 12 Stunden arbeiten dürfen. Das ist so möglich, weil ein öffentliches Interesse daran besteht diese Baustellen kürzestmöglich abzuwickeln.
Hierzu verlangt das GAA nun eine Gefährdungsbeurteilung für längere Arbeitszeiten. Hat jemand schon mal sowas gemacht und kann mir helfen?
Die Forensuche hat mir nicht geholfen, weil wir nicht, wie z. B. im Krankenhaus irgendwelche Bereitschaftszeiten und "richtige" Arbeitszeiten haben, sondern nur reine Arbeitszeiten.
Danke im Voraus
nj 1964
Moin Jo,
Deine Grundidee ist gut.
Bloß nicht die GFB komplett durchziehen, sondern ab einem gewissen Zeitpunkt (der mir bei Dir sehr passend scheint) nur schildern, wie die nächsten Schritte aussehen werden. (Handlungszyklus)
Du hast sicherlich einen Betreuer/Ansprechpartner bei der BG. Mit dem würde ich genau festlegen wie weit der praktische Teil der GFB gehen soll, und ab wo die Schritte dann theoretisch beschrieben werden.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin,
Fahrlässigkeit, Vorsatz etc. unterstelle ich nicht den Menschen mit ihren Fehlern, die im Krankenhaus oder im Hygienemanagement ihre Arbeit tun, sondern denjenigen, die es zu solch miesen Rahmenbedingungen kommen lassen.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Danke Euch für Eure schnelle Hilfe.
Es gibt also kein für alle gleich geltendes Gesetz, sondern muss man die für das Unternehmen je nach Bundesland geltende Rechtslage prüfen, weil sich nur dadurch möglicherweise eine zwingende Erfordernis für einen BSB ergibt.
In meinen Augen nicht gut, weil sich da für die unwilligen Unternehmen, die nicht mehr tun als sie müssen, Schlupflöcher auftun.
Gerade vor dem Hintergrund, den Waldmann beschreibt: Ein Arbeitsschützer ist nicht automatisch in vollem Umfang Brandschutzexperte, auch wenn das Politiker (wie Simon Schmeisser es beschreibt) wieder einmal anders sehen.
Gruß aus dem Norden und schöne Weihnachten
nj 1964
Moin zusammen,
da ich mit Brandschutz nur insoweit zu tun habe, wie dieser den Arbeitsschutz berührt, stecke ich im Thema Brandschutz nicht wirklich drin.
Mich interessiert, ob es eine gesetzliche Vorschrift gibt, die explizit einen Brandschutzbeauftragten für ein Unternehmen fordert.
Vielleicht hab ich wieder mal an den falschen Stellen gesucht, aber gefunden habe ich eher allgemeine Hinweise, dass diese oder jene Institution oder Bauordnung oder oder oder einen BSB fordert.
Danke für Eure Hilfe
nj 1964
Moin,
einfach beschämend. Da hängen immerhin Menschenleben dran.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Moin,
ich gehe mal davon aus, dass Du die SiFa-Aufgaben für das Wasserwirtschaftsamt wahrnimmst.
Dann sollte es so geregelt sein, wie Guudsje beschireben hat.
Gruß aus dem Norden
nj 1964