Beiträge von nj1964

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    Moin Andreas,

    meine Frage zielt diesmal auf etwas anderes ab.

    Dass man die Unfälle und geleisteten Stunden der eigenen Mitarbeiter in die Berechnung einbezieht ist klar. Plötzlich sollen aber auch die geleisteten Stunden der eingesetzten Personaldienstleister mit in die Berechnung einfließen.

    Dieser Aspekt war in meinen vorherigen Fragen nicht enthalten.

    Meiner Meinung nach wäre die Mitberechnung nicht korrekt, da die Mitarbeiter immer noch beim Personaldienstleister eingestellt sind - aber genau das ist der Knackpunkt in unserer momentanen Diskussion. (Nun hab ich doch meine Meinung dazu verraten)

    Mal sehen, was die BG dazu sagt.

    Gruß aus dem Norden

    Norbert

    Moin zusammen,

    bei uns kam eine Diskussion um die Berechnung der Unfallhäufigkeit je eine Mio. geleisteter Arbeitsstunden auf.

    Speziell geht es um die Summe der geleisteten Arbeitsstunden unserer Mitarbeiter und die Frage: Sind dort nicht auch die Stunden von zeitweise eingesetzten Mitarbeitern von Personaldienstleistern zu erfassen?
    Argumentation : Mitarbeiter von Personaldienstleistern werden von uns wie eigenes Personal behandelt, also müssten auch die Stunden in die Berechnung der UH mit eingehen.

    Wie seht Ihr das?

    PS: Ich lasse bewusst meine Meinung zum Thema außen vor, damit die - hoffentlich rege Diskussion - nicht schon vorbeurteilt ist.

    Danke schon mal im Voraus

    nj 1964

    Moin zusammen,

    ich bin hier noch eine Antwort schuldig.

    Mein "Verdacht", dass sich die Unfallzahlen der BG von unseren unterscheiden hat sich nicht bestätigt.

    Die BG und unsere Firma gleichen in regelmäßigen Abständen ihre Daten ab, damit keine Abweichungen vorkommen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin Michael,

    ohne genauere Informationen darüber in welcher Branche Du tätig bist, wirst Du wohl nur sehr vage Antworten bekommen.
    Die Antwort eines Kollegen, der in einem Krankenhaus tätig ist, wird Dir wenig helfen, wenn Du z. B. in der Baubranche arbeitest.

    Ich selbst finde den Anspruch so mancher Verlage "Alles" abdecken zu wollen nicht als zielführend. Was habe ich von einer toll aufgemachten Schriftenreihe, deren Inhalt ich zu 100 % bezahle, wenn ich nur 10 % der Inhalte für mich nutzen kann?

    Aber das kann bei Dir wieder ganz anders aussehen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Nochmals Dank an alle.

    Gefühlt, und bei Anwendung der BGV A 0 (die neue Bezeichnung fällt mir gerade nicht ein :whistling: ), würde ich AxelS zustimmen.

    Blöd nur, dass es halt die TRGS 510 gibt. Im Zweifel halte ich die Vorschrift ein, auch wenn das in diesem Fall zu einigen Verrenkungen auf der Baustelle führt um das sicher umzusetzen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen,

    ich bitte um Eure Hilfe, da die Forensuche nix gebracht hat und die Vorschriften mein Problem irgendwie nicht richtig behandeln.

    Folgende Situation: Wir haben eine sehr beengte Baustelle im Hochbau. Der Dachdecker hat nun seine Gasflaschen aus diesem Grund gleich aufs Dach hieven lassen.
    Das sind dann aber auch gleich 20 Stück, die da oben im Freien stehen.

    Ist das nun Lagerung - und es muss ein Lager nach TRGS 510 vorhanden sein - oder ist das Verbrauch vor Ort oder übersehe ich etwas anderes Grundsätzliches?

    Irgendwie habe ich bei einer Menge von 20 Flaschen ein ungutes Gefühl, das ich mit den Vorschriften aber nicht entkräften kann.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin Tom,

    vielleicht gibt auch Euer Vertrag mit dem anderen Unternehmen darüber Auskunft. Viele Unternehmen, die ein AM-System betreiben schreiben etwas darüber in ihren NU-Verträgen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin Frank,

    in der Tat schwierig.

    Eigentlich kannst Du die Kollegen doch nur vor der größten Lärmentwicklung an den wirklich "lauten Tagen" schützen - auf Grundlage von Messungen der Einzeltätigkeiten an einem solchen Tag.

    Ein "irgendwie Festlegen der am meisten auftretenden Lärmbelastung" als Grundlage für Schutzmaßnahmen greift dann an den wirklich "lauten Tagen" zu kurz.

    Dafür hast Du dann aber an den "ruhigen" Tagen mit Deinen Schutzmaßnahmen eine Mücke mit dem Dampfhammer erschlagen.

    Ob sowas praktikabel ist und von den MA akzeptiert wird? Keine Ahnung...

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin,

    ich kenne zwar die BGHM nicht, schließe aber mal von "meiner BG Bau" auf die BGHM, dass diese auch ein Arbeitsschutzmanagementsystem - ähnlich dem AMS Bau der Bau BG - anbietet.

    Besorge Dir diese Unterlagen, dann weißt Du, wie es sich Deine BG vorstellt. Ein Soll-Ist-Vergleich mit den Verhältnissenn in Deiner Firma sollte Dir zeigen, wo was (und wieviel) zu tun ist.

    Zur Vorgehensweise im Betrieb haben Dir hier schon viele Kollegen Tipps gegeben (bloß nicht den Dampfhammer auspacken).

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin,

    alles das, was als fertige Lösung für alle Deine Probleme verkauft wird, ist mit Vorsicht zu genießen.

    "Fertige" Lösungen müssen nicht schlecht sein, verleiten aber zu dem bequemen Schluss, dass damit nun alle Bereiche abgedeckt sind.

    Mach es so, wie Waldmann geschrieben hat. Hab ich auch gemacht.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Martin:

    wir hatten mal den Fall, dass wir einen unserer Krane fesseln mussten. Dies geschah durch 2 lange Stahlseile, die am Ausleger und 2 Festpunkten auf einer Rahbaudecke fixiert wurden.

    Allerdings hat man nicht immer die Möglichkeit für eine solche Aktion, denn da braucht man Platz.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin Willi,

    bei solchen Krane sollte die Möglichkeit bestehen, eine Schwenkbegrenzung einzusetzen. Das (oder den Austausch des Krans wenn Nachrüstung nicht geht) würde ich von der Baustelle fordern, wenn das Überschwenken Eures Gebäudes für die Bauarbeiten nicht notwendig ist.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964