Beiträge von nj1964

ANZEIGE
ANZEIGE

    Moin zusammen,

    ich hab da wieder einmal eine Frage (im hoffentlich richtigen Forum).

    Beim schlüsselfertigen Bauen sind in der Ausbauphase viele Gewerke gleichzeitig tätig, die sich den Strom von "unseren" Verteilerkästen holen.
    Dafür werden u. a. auch Kabelroller verwendet, bei denen wir darauf achten, dass sie den Anforderungen der Kategorie 2 entsprechen.

    Die DGUV-I 203-005 sagt nun:
    Leitungsroller müssen eine ausreichende Festigkeit für den Einsatz unter erschwerten Bedingungen aufweisen und schutzisoliert sein, gekennzeichnet mit (hier bekomme ich das entsprechende Symbol nicht reinkopiert),
    Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sein.

    Nun hat ein Auditor bei einer Baustellenbegehung bemängelt, dass manche Kabeltrommeln metallverstärkte bzw. gänzlich aus Metall bestehende Trommelseiten (zur Erhöhung der Festigkeit beim Aufwickeln des Kabels) hätten, und dies nicht zulässig sei.

    Die Kabeltrommeln selbst tragen aber das Symbol der Schutzkategorie 2, der Kern der Trommel mit den Steckdosen, Trage- und Kurbelgriff bestehen aus Isolierstoff oder sind isoliert.

    Meine Frage an die Experten: Reicht das nicht (mehr) aus?

    Danke im Voraus für Eure Hilfe

    nj 1964

    Moin,

    wir schreiben den 19.01.2018 (ich dachte schon wir hätten den 1. April)

    Da flattert mir doch ein Schreiben eines Fach?verlags auf den Tisch mit folgendem Inhalt:

    Ich zitiere ... ach nee, das hat Guudsje schon in Beitrag 1 wortwörtlich für mich erledigt.

    Die Masche läuft noch immer - oder muss man sich wieder auf Opfersuche begeben?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin.

    Ähnlich wie bei Thorstens Flughafengelände sieht es bei uns im Bahnbau aus. Auch hier gilt: Alles was irgendwie die Menschen durch direktes Tragen schützt ist PSA.
    Eine PSA, die mechanischen Schutz vor fahrenden Zügen bietet, gibt es nicht, PSA in Form von Warnkleidung ist zwingend notwendig.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin Andreas,

    kann es sein, dass dieser Begriff bei einem der vielen Anbieter für Schulungen und Lehrgänge aufgetaucht ist? (So nach dem Motto: Wenn Sie keine fachkundige Person zur Erstellung von GFBen haben, stehen sie mit mindestens drei Beinen im Gefängnis. Wir haben da zufällig einen alles heilenden Lehrgang im unteren 4-stelligen Preisbereich usw.)

    Eigentlich hat tanzderhexen schon alles gesagt.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin Anni1,

    die alte Kennzeichnung (R- und S-Sätze und orange Gefahrstoffsymbole) ist abgelaufen. In aktuellen Sicheheitsdatenblättern sollten sie maximal noch neben den nun geltenden H- und P-Sätzen sowie der neuen Gefahrstoffsymbolik "nebenher" aufgeführt sein.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin,

    ich habe mit der G 35 nix zu tun, deshalb halte ich mich da zurück. Ich habe aber die DGUV Information 240-350 gefunden, die Dir etwas Licht ins Dunkel bringen könnte. (Bin nur zu blöd zum Verlinken).

    Andererseits: Hat der Arbeitgeber nicht ein sog. Direktionsrecht, mit dem er seinen Mitarbeiter zu Vorsorge bestellen kann - und dem der Mitarbeiter Folge zu leisten hat?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin Stephan,

    eine gesetzlich festgeschriebene Vorgehensweise wirst Du nicht finden.

    Guudsje hat eigentlich alles gesagt.

    Suchmaschine mit entsprechenden Stichworten füttern und die Ergebnisse, soweit sie sinnvoll sind, abarbeiten. Meistens finden sich darin Hinweise, Quellangaben etc., die man weiter verfolgen kann.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin bauco,

    korrekt. Grundlage für alle ist heute ein Managementsystem einer angesehenen BG. Für einen kleinen Teil der Mitarbeiter jedoch ist die Grundlage SCC.
    Das war mal anders, da waren alle MA SCC-geprüft, weil man die Möglichkeit haben wollte im großen Stil bei SCC-Unternehmen tätig zu werden.

    Das hat sich jedoch nicht - und wird sich absehbar auch nicht - ergeben, sodass man eine andere Lösung gewählt hat.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin zusammen,

    und Danke für Eure Antworten.

    Es zeichnet sich bei uns ab, dass wir immer nur einen Teil unseres SCC-Personals auf SCC-Baustellen einsetzen können. Der Rest wird auf "normalen" Baustellen eingesetzt.
    Dadurch ist der direkte Kontakt zwischen Führungskräften und operativen Mitarbeitern für die monatlichen Kurzgespräche nicht mehr gegeben und daher nur mit großem Aufwand machbar.

    Hoffentlich genügt unsere Ersatzmaßnahme, die wir dem Auditor vorschlagen.

    Gruß und schönes Wochenende

    nj 1964

    Moin zusammen,

    ich bitte Euch mal etwas aus dem Nähkästchen zu plaudern, falls Ihr das könnt und dürft.

    Im SCC sind die monatlichen Kurzgespräche eine Mindestanforderung. So lese ich das aus dem Dok. 003, Kap. 4, Pkt. 4.1 jedenfalls heraus.

    Hat jemand Erfahrung damit, was passiert, wenn man diese monatlichen SGU-Kurzgespräche / Toolboxmeetings in größeren Abständen durchführt?

    Gruß aus dem Norden und
    schönes Wochenende

    nj 1964

    kelte: Besten Dank für die schnelle Antwort.

    Auch wenn es sich in dem Link um Beherbergungsstätten und nicht um Werkstallhallen handelt, das Ganze scheint doch übertragbar.
    Es geht um Vorgaben der Versicherer (die ich ggf. bei Abschluss einer Versicherung dann zu erfüllen habe) und nicht um grundsätzlich geltende Vorschriften.

    Sehe ich das in meiner laienhaften Schwarz-Weiss-Sicht richtig?

    Moin zusammen.

    Ich hoffe, Ihr könnt mir weiter helfen, auch wenn meine Frage nur am Rande mit Brandschutz zu tun hat.

    Unser Gebäudeversicherer hat nach einem Besuch in unserer Werkstatthalle eine Liste von Punkten aufgestellt, die wir verbessern/erfüllen/ändern sollen. Im Bezug auf den Brandschutz verweist er dabei dabei auf diverse VDS-Richtlinien.

    Meine Frage: Wie sind diese VDS-Richtlinien zu bewerten? Sind sie geltendes Recht, das zwingend einzuhalten ist? (Oder verpflichte ich mich als Unternehmen bei Vertragsabschluss mit einer Versicherung diese Bedingungen zu erfüllen?)

    Wenn ich Tante Gurgel richtig verstanden habe, ist VDS ein Unternehmen der Vesicherungswirtschaft.

    Ich hoffe, Ihr könnt Licht ins Dunkel bringen. Dafür schon mal vorab ein Dankeschön.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Moin Frank,

    nochmals danke für Deinen Hinweis.

    Das Bild hatte ich schon gesehen und damals überlegt, ob ich es in meine Unterweisung einbaue ("saug").
    Ich hatte mich dann aber dagegen entschieden, weil ich unseren Mitarbeitern nur das Herausgehen in ganz kleinen Schritten (halbe Schuhlänge und Füße zusammen) als einzig - für uns - richtige Vorgehensweise nahebringe.

    Dabei hat mich dann die heraus hüpfende Person gestört. Auch wenn ich das vielleicht als Negativbeispiel unterweisen würde, setzt sich das im Kopf des einen oder anderen Mitarbeiters vielleicht trotzdem falsch fest.

    Aber die Abbildung, die mir vorschwebt, habe ich noch nicht gefunden. Man kann wohl nicht alles haben.

    Gruß

    nj 1964

    Moin,

    problematisch für den Fahrzeugführer wird es dann, wenn der Strom nicht schnell abgeschaltet wird.
    Erst beginnt ein kleiner Teil der Elektrik zu kokeln, dann der ganze Elektronikkasten, dann ein Stück vom Fahrzeug usw.

    Schon beim Abspringen muss der Fahrer viel Glück haben und richtig landen.

    Leider kann ich tanzderhexen nicht weiterhelfen, da ich selbst schon länger nach einem solchen Erklärungsbild suche. :100:

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964