Ich weiß jetzt nicht unbedingt was du jetzt hören willst...
Da stehts nämlich.
§ 12 Arbeitsschutzgesetz
Regelmäßige Unterweisungen
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- bei Veränderung in den Aufgabenbereichen
- nach Unfällen
- bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
nur schwer in deren Arbeitsprozess integrieren lässt.
Die Unterweisung hat vor Aufnahme der Tätigkeit stattzufinden. Ich weiß dass es gängige Praxis ist dass das erstmal liegen bleibt.... aber wenn ein Unfall passiert und du als FASI hast festgelegt oder auch "toleriert" hast, dass eine Unterweisung erstmal liegen bleibt so 4-6 Wochen... rate mal wer dann dran ist.
Ausserdem ist es nicht deine Aufgabe als FASI zu unterweisen. Das macht der Unternehmer. (ein kleiner Scherz am Rand)...
Mal ein Beispiel aus der Praxis; tatsächlich passiert in meinem Kundenumfeld 2009. Ein Student hat angefangen bei einem SEHR kleinen Familienbetrieb (Bauernhof mit Essensrestesammlung und Biogasanlage) zu arbeiten. Er ist (war damals) Maschinenbaustudent. Und aufgrund seiner Ausbildung konnte er wohl ganz gut schweißen. Jetzt hat er direkt neben einer Rohrleitung (gelb gekennzeichnet) geschweißt.
Gelbe Rohrleitung = Brennbares Gas. Und durch das durch ein Leck austretende Gas ging das ganze hoch.
Mit das erste was die Ermittlungsbehörden sehen wollte war die Unterweisung. Die war zum Glück da, weil der kleine Familienbetrieb ein Managementsystem hatte und in seinen Dokumenten beim Einarbeitungsplan eine Grundsatzunterweisung stehen hatte. Die wurde am ersten Tag mit dem Studenten durchgesprochen und ihm gegen Unterschrift ausgehändigt.
Grade wenn Fremde (dazu zähle ich auch Fremdunternehmen und Leiharbeiter) ins Unternehmen kommen passieren solche Unfälle. Und hier ist die GF gefragt.
Nehmen wir mal an du willst das mit dem "Zyklus" so machen. Worst Case... du hälst heute eine Unterweisung ab. Morgen stellt die Personalabteilung einen neuen Betriebsschlosser ein. Sprich... der läuft 364 Tage ohne Unterweisung rum.....
Ich würde mir mal die Verantwortlichen schnappen und denen das klarmachen was ihre Pflichtverletzung so nach sich ziehen kann. Das gehört in dem Fall zur Vorgesetzenverantwortung. Links und Themen hierzu gibts zuhauf.
Ich hab dem Großteil meiner Vorgesetzten eine Grundunterweisung zusammengestellt. Dort stehen alle relevanten Themen (Arbeitsumfeld, Maschinensicherheit, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffe, Brandschutz, Erste-Hilfe System) drin. Das mit den Beschäftigten durchzugehen kostet eine halbe Stunde. Das sollte denen ihre "Haut" doch schonmal wert sein.
Es steht auch in allen meinen GB und Protokollen drin, dass die FASI eine AS übergreifende Unterweisung (Allgemeine Themen) hält. Aber die Einstellungs- und Maschinenunterweisung machen die Vorgesetzten.
Mike