Ich habe nicht geschrieben dass es ein Ex-Bereich IST, sondern nur, dass man darüber nachdenken sollte. Und wollte damit auch mal aufzeigen, dass es noch weitere Gefährdungen und Vorgaben gibt die es zu beachten gilt. Gerade wenn ich so eine "Notlösung" selber baue, komme ich u.U. in Bereiche rein, über die ich mir vorher keine Gedanken gemacht hab, und die ich gar nicht will... .
OK... Dann vielleicht anders und etwas konkreter.
Gehen wir mal von der Gitterlösung aus.
Argon und Helium sind beides Inertgase (wissen hier wohl die Meisten). Diese ersticken Feuer und können einer Explosion entgegenwirken. (Deswegen werden die auch zum Befüllen von Löschanlagen verwendet). Das geschieht durch die Verdrängung und Reduzierung von Sauerstoff.
Ist eine Flasche undicht (Defekt, Unfall etc.) verflüchtigt sich.Kann es nicht "abziehen" staut es sich in dem Bereich. Und dagegen muss man was tun. Ausserdem muss man das "drumrum"beachten. Steht in der TRGS 510 und im SBD 7.2 (gut gelüfteter Ort)
Findet man auch in der DGUV Information 213-085 12.15
Auch bei der Lagerung inerter Gase sind Gefahren zu berücksichtigen: Einerseits besteht eine Druckgefährdung, da es sich bei den Verpackungen um unter Druck stehende ortsbewegliche Druckgeräte handelt. Andererseits besteht im Falle einer Leckage oder eines unbemerkten Stoffauftritts auch eine stoffliche Gefährdung in Form sauerstoffverdrängender Eigenschaften
Sofern eine Lagerung im Freien nicht möglich ist, sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Wirksamkeit der Lüftung betrachtet werden. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, die Sauerstoffkonzentration zu überwachen und eine zu niedrige Sauerstoffkonzentration durch Alarmierung anzuzeigen.
So wie auf dem Bild sieht das aus, als wären das 50l Flaschen á 9 im Bündel....
Nehmen wir an, eine Flasche ist defekt und Gas strömt aus... 50l sind ca. 30m³ Ausdehnung REINES Argon (ich hab jetzt der einfachheit wegen mit Argon gerechnet mit dem Gasumrechner l in kg von Linde).
Ich kann jetzt nicht genau sagen wie groß der Raum ist, aber wenn da 30m³ Argon freigesetzt werden und den Sauerstoff verdrängen, dann wird das leicht heikel. Die Leute laufen da durch und haben Sauerstoffmangel, kippen um und bleiben da liegen. Und das muss ja nichtmal im Falle einer Flucht sein, sondern reicht schon bei "normalem Betrieb"... Im Notfall sieht das dann ähnlich aus.
Und dann noch in Kombination mit dem fehlenden "zweiten Fluchtweg" der nicht vorhanden ist
wird schon im Falle der "In-Augenscheinnahme" eng.
Also Gitter geht schonmal nicht, oder?
Trockenbauwand
OK... Bauen wir eine F90 Trockenbauwand, mit allem drum und dran. Das das Lager befüllt, gewartet und begangen werden muss, lassen wir mal dahingestellt... (Die Öffnungen müssten ja eigentlich dann auch mit F90 verschlossen werden, wenn ich wirklich einen neuen Brandabschnitt schaffe... und man sollte eine breite F90 Türe einbauen; Stapler, Ameise).
Dann Einbau einer Warnanlage (TRGS 510 sieht das dann vor, auch die DGUV Information 213-085, die sich aber auf die TRGS 510 bezieht) kommt dazu, der Anschluss an die Brandmeldeanlage usw. usw. Das ist NICHT günstig.
Was sagt der Sach- und Brandschutzversicherer dazu wenn man so einfach unter eigener Regie einen neuen "Gefahrstoffraum" schafft? Selbst mit der Warnanlage?
Aber ich glaube das Ganze ist mühseelig... das hätte schon abgekürzt werden müssen bei "Der BSB sagt NEIN!"
Und wenn man da jetzt versucht mit irgendwelchen Gittern oder sonstigen notdürftigen "Lösungen" zu argumentieren wird damit nicht "besser".
Die Bündel gehören meiner Meinung nach nicht in die Nähe eines Fluchtweges sonder raus