Beiträge von Mike144

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    Moin,


    das Stapler, die sich irgendwie auf öffentlichen Wegen bewegen, eine Genehmigung (Zulassung), eine StVZO-Ausstattung und auch eine Versicherung benötigen ist doch ein alter Hut.

    Jein. Stapler auf der "normalen Straße", geb ich dir REcht. Bezogen auf das "öffentliche Privatgelände" hab ich da andere Erfahrungen.

    Das haben die wenigsten auf dem Schirm. Viele sind der Meinung, ein Betriebsgelände ist ein Betriebsgelände. Und auch wenn das Tor dauerhaft offen ist. Gerade gestern haben wir das wieder festgestellt...


    Für die Interessierten:

    A 1.21 Öffentliche Verkehrsflächen - BG RCI

    Ich verlange immer alle Dokumente in Englisch. Andersrum erstelle ich bei meinen international tätigen Kunden auch alls direkt in Englisch. Wenn ich nett bin, dann akzeptiere ich aufgrund Sprachkenntnissen auch Dokumente in französisch

    Seit wann sind FASIs denn "nett"??!?!?!?


    Nee, aber ich kenne das genau so. Wenn du international tätig bist, ENGLISCH. Machen große Konzerne bei denen ich Audits gemacht habe auch so.

    Leute... ich glaub das Thema ist nicht mehr aktuell; der Kollege ist seit mindestens einer Woche nicht mehr da.

    Und Schlussendlich sagen hier alle das Gleiche.

    Bloß weg, kündigen und die BG informieren.

    Mir gings nicht ums "Thema"... Mir gings um den "Brandsicheren Weihnachtsbaum"... den hab ich im Kopf seit ich gestern "Weihnachtsbaum" gelesen hab...


    Das Thema an sich kommt immer wieder hoch. Jedes Jahr, kurz vor Dezember. Und ich hab JEDES Jahr Anrufe. Sogar von Leuten denen ich das schon MEHRFACH erklärt habe.


    Weihnachtsbaum im Unternehmen ist NUR mit LED Kette, an einem GUT einsehbaren Platz, der in einem Brandabschnitt liegt (und auf KEINEN Fall im Treppenhaus o.ä.) wo er unter Aufsicht steht und mit Brandmelder und Feuerlöscher in der Nähe... DAS ist das höchste der Gefühle...

    Es juckt mir eigentlich schon seit gestern in den Fingern... und ich KANN eigentlich nicht anders..

    Ich weiß... es ist nicht wirklich was zum Thema... Aber ich habe hier einen Beitrag zum Thema

    "Brandsicherer Weihnachtsbaum"


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    Die Gefährdung "Psychische Belastung durch Weihnachtsbäume" lass ich mal außen vor.


    Und damit zurück zum Thema.

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    Ich hab das letzte Konzert auf deutschem Boden live erleben dürfen... Denkwürdig.

    Tja... Schwierig.

    Ich meine, wir kennen das ja alle.

    Es erfolgt "mal" eine angekündigte Betriebsbegehung durch die GAA, die BG, sonstiges (wenn überhaupt; die sind auch chronisch unterbesetzt)... wenn keine UNMITTELBARE Gefährdung erkannt wird, wird "nur" ein Bericht geschrieben. (Und selbst WENN... ich habe noch NIE gehört, dass etwas sofort Stillgelegt wird)...

    Dann wird eine Nachfrist zur "Abstellung" der Mängel gesetzt, die dauert i.d.R. drei, vier Monate.

    Dann kann man das "schriftlich" melden und damit ist es gut...


    Ich will nichts beschönigen oder jemanden in Schutz nehmen, aber wir alle hier wissen, wie es auf Baustellen abläuft.... aber das ist auch oft "hausgemacht". Man muss so große Baustellen "öffentlich" ausschreiben, und der "billigste" bekommt den Zuschlag... dementsprechend sind die Leute ausgebildet, haben Zeit für solchen Unsinn wie Arbeitsschutz, haben Verständnis und halten sich an Regeln... (sorry, ich bin wieder böse)

    Ich war im Sommer in der Hafencity, als Tourist (Elbphilhamronie, Schokoladenmuseum, Eisenbahndingens (Name fällt mir nicht ein))... und hab mal in die Baustellen "reingeschaut" (ich denke das tut jeder von "uns")...

    Das Gelände ist RIEßIG! und man sieht Gewerke die alle nebeneinander her arbeiten und ich hab da schon einige "interessante" Konstruktionen gesehen (z.B. ein Gerüst an einer Hauswand direkt am Wasser neben Elbphilharmonie auf einem schwimmenden Ponton der sich ca. 2m hoch und runter gewegt hat, die "Sicherung" war "speziell")


    Was soll die Behörde machen? Jede Baustelle auf der sie war, und von der sie weiß dass da was im Argen liegt stilllegen?

    Hinterher ist das Geschrei immer am größten...


    Die Ganze Sache ist SEHR vertrackt und schwierig.

    Was Canislupus da schreibt ist absolut richtig (ich wusste nicht, dass man da auch weitere Lehrgänge braucht...), und ich rate dir DRINGEND bei deiner GF vorzusprechen und die Lehrgänge zu fordern. Du bewegst dich da auf "recht dünnem" Eis, wenn du mit Sprengmitteln ohne den Lehrgang umgehst. Wenn da was passiert, gehn die dich persönlich an. Glaub mir... ich weiß wovon ich rede (also nicht "Sprengstoffe..." aber das mit "persönlich angehn")

    Moin..

    Ich will dir ja nicht reinreden...


    aber wenn du bisher die Unternehmen betreust, wirst du ja irgendwo mal ne GB für die oben genannten Theman erstellt haben.

    Wenn du die hast, musst du nur abschreiben. Da stehts drin.

    Gerade im Bereich Sprengstoff/Munition usw. ist das Ganze sehr heikel, das MUSS individuell geschrieben werden.

    Ich habe nicht geschrieben dass es ein Ex-Bereich IST, sondern nur, dass man darüber nachdenken sollte. Und wollte damit auch mal aufzeigen, dass es noch weitere Gefährdungen und Vorgaben gibt die es zu beachten gilt. Gerade wenn ich so eine "Notlösung" selber baue, komme ich u.U. in Bereiche rein, über die ich mir vorher keine Gedanken gemacht hab, und die ich gar nicht will... .


    OK... Dann vielleicht anders und etwas konkreter.

    Gehen wir mal von der Gitterlösung aus.


    Argon und Helium sind beides Inertgase (wissen hier wohl die Meisten). Diese ersticken Feuer und können einer Explosion entgegenwirken. (Deswegen werden die auch zum Befüllen von Löschanlagen verwendet). Das geschieht durch die Verdrängung und Reduzierung von Sauerstoff.

    Ist eine Flasche undicht (Defekt, Unfall etc.) verflüchtigt sich.Kann es nicht "abziehen" staut es sich in dem Bereich. Und dagegen muss man was tun. Ausserdem muss man das "drumrum"beachten. Steht in der TRGS 510 und im SBD 7.2 (gut gelüfteter Ort)

    Findet man auch in der DGUV Information 213-085 12.15

    Auch bei der Lagerung inerter Gase sind Gefahren zu berücksichtigen: Einerseits besteht eine Druckgefährdung, da es sich bei den Verpackungen um unter Druck stehende ortsbewegliche Druckgeräte handelt. Andererseits besteht im Falle einer Leckage oder eines unbemerkten Stoffauftritts auch eine stoffliche Gefährdung in Form sauerstoffverdrängender Eigenschaften

    Sofern eine Lagerung im Freien nicht möglich ist, sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Wirksamkeit der Lüftung betrachtet werden. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, die Sauerstoffkonzentration zu überwachen und eine zu niedrige Sauerstoffkonzentration durch Alarmierung anzuzeigen.


    So wie auf dem Bild sieht das aus, als wären das 50l Flaschen á 9 im Bündel....

    Nehmen wir an, eine Flasche ist defekt und Gas strömt aus... 50l sind ca. 30m³ Ausdehnung REINES Argon (ich hab jetzt der einfachheit wegen mit Argon gerechnet mit dem Gasumrechner l in kg von Linde).

    Ich kann jetzt nicht genau sagen wie groß der Raum ist, aber wenn da 30m³ Argon freigesetzt werden und den Sauerstoff verdrängen, dann wird das leicht heikel. Die Leute laufen da durch und haben Sauerstoffmangel, kippen um und bleiben da liegen. Und das muss ja nichtmal im Falle einer Flucht sein, sondern reicht schon bei "normalem Betrieb"... Im Notfall sieht das dann ähnlich aus.

    Und dann noch in Kombination mit dem fehlenden "zweiten Fluchtweg" der nicht vorhanden ist

    wird schon im Falle der "In-Augenscheinnahme" eng.

    Also Gitter geht schonmal nicht, oder?


    Trockenbauwand

    OK... Bauen wir eine F90 Trockenbauwand, mit allem drum und dran. Das das Lager befüllt, gewartet und begangen werden muss, lassen wir mal dahingestellt... (Die Öffnungen müssten ja eigentlich dann auch mit F90 verschlossen werden, wenn ich wirklich einen neuen Brandabschnitt schaffe... und man sollte eine breite F90 Türe einbauen; Stapler, Ameise).

    Dann Einbau einer Warnanlage (TRGS 510 sieht das dann vor, auch die DGUV Information 213-085, die sich aber auf die TRGS 510 bezieht) kommt dazu, der Anschluss an die Brandmeldeanlage usw. usw. Das ist NICHT günstig.

    Was sagt der Sach- und Brandschutzversicherer dazu wenn man so einfach unter eigener Regie einen neuen "Gefahrstoffraum" schafft? Selbst mit der Warnanlage?


    Aber ich glaube das Ganze ist mühseelig... das hätte schon abgekürzt werden müssen bei "Der BSB sagt NEIN!"

    Und wenn man da jetzt versucht mit irgendwelchen Gittern oder sonstigen notdürftigen "Lösungen" zu argumentieren wird damit nicht "besser".

    Die Bündel gehören meiner Meinung nach nicht in die Nähe eines Fluchtweges sonder raus

    Moin.

    Ich denke der richtige Ansprechpartner wird hier euer Sachversicherer sein.


    Viele Verträge beinhalten solche Klauseln die sowas ein/ausschließen.. Das ist Versicherungsrecht.. da gibt es je nach Vertragswerk viele Klauseln und Lösungen. Das müsst ihr halt "gewährleisten".

    Gerade was "Home Office" angeht ist da gerade sehr viel im Wandel (Kollege von mir ist Versicherungsmakler). Steht vielleicht was dazu in eurer Vereinbarung mit den Beschäftigten


    Oder ihr geht das anders an..

    Wenn die Mitarbeiter nicht "zuverlässig sind" und ihre Arbeitsmittel nicht zu einem bestimmten Termin vorlegen dann müsst ihr als "Besitzer" und "Betreiber" euch VERSICHERN dass die Arbeitsmittel SICHER sind. Udn das geht dann nur "vor Ort". Also bei euch im Unternehmen. Sprich Schnuffi kommt wieder ins Geschäft wenn er/sie nicht in der Lage ist, sein Elektrogerät vorzulegen.

    Überlegt mal was passiert, wenn dem die Bude zu Hause abbrennt und es wird darauf zurückgeführt, dass sein Arbeitsmittel defekt war... Ich glaube das wollt ihr nicht.


    Ich muss meine Sachen auch vorlegen.

    Ich hab, ganz irre Sache, sowas das nennt sich Outlook Kalender. Da stehen "Termine" drin. Und ich weiß schon seit langem dass in der Jahres-Besprechung am 16.01.24 mein Laptop durch den Elektriker geprüft wird.

    * Was würde eine Gittertür bringen, wenn GAS ausströmt? (Auch wenn das Gas keinen Schlüssel für die Gittertür hat, besteht eventuell die Möglichkeit dass es einen anderen Weg findet)

    ALTER VERWALTER.... DER MORGEN IST GERETTET!!!!! Ich sitz im Büro und HEUL vor Lachen...


    :Lach:


    Ich hab den Beitrag nem Kollegen gezeigt. Der kam auch noch auf ne andere/ergänzende Lösung... "Trockenbauwand und verkleide die mit Asbest", Tipp von mir dazu: Nimm aber Bauschaum oder Silikon zum ankleben, Asbest darf man nicht bohren, schrauben... Meldung an GF und BSB "Brandschutz erledigt."


    Und ab hier mal meine ernsthafte Meinung dazu.

    Ehrlich.... Wenn dir dein BSB sagt: "Ist nicht!" dann glaub ihm, es sei denn du bist auch BSB mit deutlich mehr Erfahrung und kannst ihm belegen dass es nicht so ist.

    Wenn du es tatsächlich untermauert haben willst, dann schau in den einschlägigen Vorschriften nach.

    Und das geht dann bei


    Die TRGS wurde hier schon mehrfach genannt und belastet..

    Dann gibts noch

    • ArbStättV
    • DGUV Information 209-011
    • Sicherheitsdatenblatt

    und zu guter Letzt sollte dir dein FASI Sachverstand, und der Gute Menschenverstand sagen:

    IST NICHT!!

    Und schon dreimal nicht, wenn ich keinen zweiten Fluchtweg habe.


    Und selbst ne Trockenbauwand wird dir da nix nützen. Denk mal weiter...

    • Gasflaschenaustausch
    • Instandhaltung
    • Prüfungen

    Ihr müsst da rankommen wenn was ist, und wenn da ne Wand davor ist, wirds eng.

    Und ich geh mal noch nen Schritt weiter.


    Ich spinn jetzt einfach mal und schreibe meinen Gedankengang.

    Wenn du da einen "Gefahrstoffraum" draus machen willst, dann kommst du in den Bereich Bauvorschriften und Versicherungsschutz (bin mal gespannt, was euer Sachversicherer zur bisherigen Lagerung sagt, wenn das abbrennt) für eine Gefahrstofflager (Brandschutzwände, Brandschotte, Brandschutztüren...) rein, wenn man es genau nimmt.

    Das mit dem Versicherungsschutz in nem illegalen Gefahrstofflager hab ich schonmal mitmachen dürfen. Der Sachversicherer war "not amused" darüber und hat dem Kunden angedroht den Vertrag sofort zu kündigen, wenn er den Raum nicht sofort stilllegt.


    Dann würde ich, weil es ja unter Umständen (sollte man mal prüfen) ein "aktives Lagern" ist (Gasflaschen sind ja auch noch angeschlossen) mal überdenken ob das ein Ex-Bereich sein könnte...

    Ex-Bereiche müssen dann noch mit Ex-geprüften Steckdosen, Lampen usw. ausgestattet werden. Und ehrlich... eine Ex-Zone verträgt sich jetzt nicht so gut mit ner Tockenbauwand, noch viel weniger wie eine tatsächliche Explosion.


    Ich hab das jetzt einfach mal so in den Raum reingeschrieben, ohne wirklich in die Vorschriften zu schauen, aber das sagt mir meine Erfahrung mit Gefahrstoffen und Gefahrstofflägern.


    Meine Meinung?

    Hör auf deinen BSB und macht das da weg.

    Sucht euch nen Lagerplatz außerhalb des Bereiches. Am besten irgendwo außen, macht ne ordentliche Zuführung und eine schicke Abtrennung und ein Dach drüber (da gibt es auch schon seht gute vorgefertigte Lösungen wie z.B. von Denios o.ä.). UND: Klärt es mit eurem Sach- und Brandschutzversicherer, und dann sollte es gut sein.


    Schade dass Hr. Schmeisser nur noch sporadisch hier ist... der hätte wahrscheinlich noch viel mehr, und dann auch noch gleich mit Brandschutzvorschriften was dazu geschrieben, so wie ich ihn kennengelernt hab...


    Mike

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