Beiträge von Mike144

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    Warum haben die Bauarbeiter nicht die Bausteine der BG Bau auf ihren Smartphones? Da könnte man die relevanten Dinge unter C469 bzw. C470 nachlesen.

    Ich war ein halbes Jahr beim DVGW und habe verschiedene Stadtwerke in BW im AS betreut. Die heben in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bauunternehmen vor Ort Gräben für den Leitungsbau aus.

    Die Grabenbauer WISSEN das mit dem richtigen Verbau auch. Gar keine Frage. und die haben auch ALLES vor Ort.

    NUR... es geht viel schneller, kostet weniger Geld und ist selbstverständlich völlig ungefährlicher wie wenn man den ganzen Aufriss mit Verbau etc. macht....

    Da kannst du lange mit irgendwelchen Apps, Schriftstücken etc. anfangen. Die machen es einfach nicht. Und wenn was passiert gucken alle blöd

    Es ist AUSGESCHLOSSEN... das Ding gehört immer noch dem Vorbesitzer und wird nicht mitgenommen.

    Es steht hinten in einem Arbeitsraum und wird WIRKLICH nur mit leichtem Zeug beladen. Und es gibt dort NICHTS Schweres...

    Ich hab euch jetzt mal ein Bild drangehängt...

    Moin...

    ich hätte gerne mal eure Gedanken dazu...

    Ich betreue einen Kunden, der hauptsächlich im Aussendienst auf Baustellen unterwgs ist und dort "Proben" nimmt. Die werden gelegentlich an den Hauptstandort gebracht.

    Der Hauptstandort ist eine alte Halle mit drei Büros dabei. Der Kunde hat die Büros gemietet und teils die Einrichtung übernommen. In einem Büros/Arbeitsräume steht ein altes Schwerlastregal das vom Vorbesitzer "angepasst" wurde. Oben abgetrennt, damit es reinpasst, ein Feld aufgebaut (auf Raumhöhe, max 2m). Ein Feld das in der Breite angepasst (Träger abgeflext, verkürzt und (von einem Schlosser zusammengeschweißt (hab selten so saubere Schweißnähte gesehen). Dann noch Holzplatten eingelegt und gut...

    Das Regal wird zum aufbewahren von den Proben genutzt. Pro Fach hab ich eine maximale Last von 200kg (und das ist schon SEHR HOCH gegriffen und ein "MEHR" kann ausgeschlossen werden)...

    Insgesamt hab ich vier Fächer in der Höhe und das eng gestaucht. Das Ding steht an der Rückwand eines Büros; keien Hubwägen, Stapler, o.ä.

    Per se hab ich ja ein Schwerlastregal, was geprüft werden muss.. aber ich "sehe" das irgendwo nicht so ganz.. ich hab ja keine "schweren Lasten"... Das könnte ich zur Not auch abbauen und ein billiges Obi-Bauhaus-MöMax-Kellerregal da hinstellen..

    Muss ich dem Kunden WIRKLICH sagen, dass er es prüfen soll?
    Oder meint ihr eine GB die der Kunde unterschreibt reicht?


    Oder was meint ihr?

    Ihr meckert wieder und ich komm mit der praktikablen Lösung... ;)

    Ich hab das nämlich im Zuge der Betreuung eines Unternehmens der BG ETEM (DARF ICH, bevor einer fragt)... Und auch noch mit Rücksprache mit der BG.

    Passt mal auf....

    Ich betreue drei Unternehmen die in der Solarbranche unterwegs sind. Die planen und bauen auf Einfamilienhäusern, Hallen, etc. Solaranlagen und bauen die auch ein.

    Es bestehen mehrere Gefährdungsbeurteilungen. Für die AS Organisation, das Büro, den Aussendienst, Arbeitsmittel und auch für den Aufenthalt und die Tätigkeit auf der Baustelle. Grundlage hierfür war die DGUV I 209-080. Dort wurde alles generell betrachtet.

    Dass jede Baustelle unterschiedlich ist, und auch mal Lösungen vor Ort gefunden werden müssen, ist aber nunmal logisch.

    Und da kommt jetzt das hier

    Gefährdungsbeurteilung Bau- und Montagestelle

    Gefährdungsbeurteilung Bau-/Montagestelle — medien.bgetem.de - BG ETEM Medienportal

    zum Tragen. Das ist eine Kurzgefährdungsbeurteilungschecklistendings was auf jeder Baustelle vom Polier bzw. Bauleiter VOR Aufnahme der Tätigkeiten ausgefüllt wird. dort wird auf baustellenspezigische Gefährdungen, und die entsprechenden Maßnahmen hingewiesen. Auf der Rückseite ist der Unterweisungsnachweis zu finden, den die Poliere dann in einer Baustellenbesprechung mit ihren Mannen (und Frauen) durchgehen.

    Selbstverständlich hat die GF ihre Poliere/Bauleiter und die Beschäftigten im Rahmen der jährlichen Sicherheitsunterweisung fit gemacht, was den Umgang, die Gefährdungen etc. angeht. Und auch deren Verantwortung.

    Ich kann nur sagen; das funktioniert einwandfrei...

    In diesem Sinne...


    Ergänzung...

    Das gibts auch als App... oder man kann das Ding am Bildschirm ausfüllen..

    ... :| Du gehörst verkloppt... ^^ Jetzt müssen wir wieder ein Fass aufmachen...

    Ja... Das denken meine Kunden wohl auch von mir.

    Und meine Frau. Die tut es gelegen.... NEIN... das wollt ihr nicht wissen.


    SiFas sind wie die Gallier.

    Ich mag Wildschwein....


    :!: Das würde mich auch BRENNEND interessieren :!:

    Ich muss zugeben.. ein sehr gelungener Wortwitz... Könnte von mir sein....


    Zur Sache hab ich nicht mehr viel zu sagen.. Ich denke wir bewegen uns da alle in einer leichten Grauzone, in der schlussendlich zwei Parteien streiten werden, und ein Dritter klärt dann...

    DAS ist eine spannende Frage, gerade wenn Räder nach TV-Fahrradleasing / Bikelasing / Jobrad / etc. betroffen sind.

    Als Fasi stelle ich NUR spannende Fragen (vor allem wenn es um Elektrik und Akkus geht (sorry für diesen äußerst schlechten Wortwitz des Bezugs von "Spannend" auf "Spannung" und dann noch der Schlenker über Elektrik..., aber ich konnte nicht anders... ))). Musst du dir mal angewöhnen; damit kann man Leute echt schockieren. ;)

    Tja... Mal weiter... sind die Job Bike Räder jetzt Unternehmenseigentum?

    Ich gehe davon aus: Ja. Leasingnehmer ist der Arbeitgeber bis zum Leasingende und DANN geht es in das Eigentum des Arbeitnehmers über.

    Mal angeonmmen der Beschäftigte nimmt die mit heim, lädt sie dort und das geht hoch... wer zahlt das, und wer zahlt die Folgeschäden (Heim, Haus, Auto)? Eigentlich ein Schaden der durch einen Defekt an einem Unternehmensgegenstand ausgelöst wurde.

    Und dann denke ich noch mal weiter.... Wer von euch hat einen Unternehmenslaptop den er zu Hause nutzt?

    Spannende Frage.

    hallo illos,

    Die Verwendung von PSA ist oft gesetzlich vorgeschrieben, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Arbeitgeber sind in vielen Ländern dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter angemessene PSA tragen, wenn sie potenziellen Gefahren ausgesetzt sind.

    Moin... Schau dir bevor du solche Sachen beantwortest mal das Datum an. steht immer kurz vor dem Anfang des letzen Beitrages.. Ich glaub, wenn ein Beitrag von 2018 ist... ist er alt. ;)

    Diese Einsicht scheint bisher zu fehlen.

    Hier ist die Rede davon, er "könne sich den Vorgang nur mit einem technischen Defekt erklären".

    Schau dir die Gitterbox an; Erster Beitrag, die auf dem Laster.

    Das ist eine Gitterbox für den innerbetrieblichen Warenverkehr; so wie sie fast jeder Metallbetrieb nutzt den ich betreue.

    Die haben keine Arretierung für Gabelzinken und keine "Gabelschuhe" (ich komme gerade nicht auf den Namen des Bügels, mit dem die Personendinger am Stapler festgemacht werden)

    Meiner Meinung nach eine klare Schutzbehauptung. Das sagt ja aber auch schon der Sachverständige...

    Vielleicht noch ein Denkanstoß...

    Es gibt für verschiedene Branchen schon vorgefertigte GB je nach Branche. Das sind teils "Durchklickdinger"... Sie sind jetzt nicht besonders "geil", erfüllen aber ihren Zweck und sind (was sehr wichtig ist) akzeptiert.

    z.B.

    Die BGW bietet eine GB für Friseure. Suchen, anmelden, anlegen, und dann führt dich das Programm da durch. Zum Schluss kommt eine fertige GB raus die von der GAA akzeptiert ist (branchenüblich)

    Genauso gibt es sowas für die Branche Tierarzt; da gibt es was.

    Die LZK BaWü bietet ein komplettes AS Management mit Dokumenation, Gefährdungsbeurteilungen etc. für Zahnarztpraxen/Kieferorthopädische Praxen. Das wurde zusammen mit der BGW erarbeitet und wird denen kostenlos zur Verfügung gestellt...

    u

    s

    w

    .

    .

    Das nutze ICH z.B. auch bei der Unterstützung von solchen Branchenteilnehmern... Man muss es halt wissen.

    Und dir (ohne dir zu nahe zu treten) Nicht-Fachmann ist so etwas nicht bewusst...

    Aber das erwarte ich SEHR wohl von einer externen FASI.

    DU musst bei der Erstellung mitwirken, aber WIE das geht, woran du dich orientieren kannst und sollst, was praktikabel ist und was nicht sollte dir diene exteren FASI sagen. Dafür ist sie da.

    Moin.

    Ich hab mehrere "branchenübergreifende" Kurse; ich betreue ja auch verschiedene Unternehmen verschiedener Branchen...

    Wenn du das selber zahlst, hast du kein Problem. Du musst dich nur rechtzeitig drum kümmern.

    Kommt auch ein bisschen drauf an, was du bisher "kannst" oder was für Kurse du besucht hast.

    Es gibt aber auch andere Möglichkeiten an die Fachkunde zu kommen... z.B.Ich habe gerade einen Deal mit der BG Verkehr laufen. Ich hätte noch gerne noch die Fachkunde aus dem Bereich... und habe mit denen Kontakt aufgenommen und erzählt wer ich bin, was ich mache, was ich vorhabe... Schlussendlich kam dann raus... Ich soll einen LG machen, der mich interessiert und was bringt, aus dem Bereich der Verkehr (Ladungssicherung, Verkehrssicherheit... muss halt passen.. ) und dann erkennen die mir aufgrund meiner Qualifikationen die Fachkunde zu. Das geht auch.

    Und vielleicht noch ein anderer Ansatz... Ich habe das auch, glaub ich schonmal geschrieben. Rede mit den Unternehmen die du betreust/betreuen willst. Vielleicht sehen die sich in der Lage "ihre" FASI auf den LG bei "ihrer" BG anzumelden und das über "ihr" Konto laufen zu lassen. Dafür erklärst du dich bereit bis auf weiteres Sklavendienste im "anmeldenden" Unternehmen zu tun. (Betriebsanweisungen schreiben, SDB überprüfen usw....) ;)


    Gruss

    Hallöchen,

    vielen Dank für Eure schnelle Beantwortungen.

    Ich bin selbst nur SiBe und Führungskraft und unsere SiFa ist extern beauftragt.

    Mit der Tabelle komme ich wunderbar zurecht. Gibt halt viele Vorlagen und Beispiele auf vielen Seiten der BG und jeder Arbeitsplatz für sich selbst in einem Dokument verpackt.

    Gruß

    Moin...

    Ich bin auch "externe" FASI; berate also Führungskräfte so wie dich. Mal als blöde Frage (klar.. hier bekommst du Hilfe)... aber wieso hilft dir deine FASI nicht?

    Gibt es denn für euer Unternehmen schon eine "Vorlage" oder ein Konzept für das Erstellen, Durchführen und Auswerten von den GB?

    DAS würde ich eigentlich von so jemandem erwarten.

    Oder auch eine Schulung, wie man das "angeht".

    Welchen Gefährdungskatalog nutzt ihr? BG Metall? BG RCI?

    Oder hast du/ihr vielleicht schonmal was von der Gefährdungsbeurteilung GefDok KMU gehört?

    Ansonsten... nach meinem Dafürhalten steht in der Liste alles notwendige drin. Jetzt musst du halt mal schauen was bei euch so "los" ist.

    Schnapp dir nen Gefährdungskatalog (ich bevorzuge den aus dem Merkblatt A016 bzw. A017 der BG RCI; gibts auf der Seite der BAUA oder der BG RCI) Und wenn du es "rund" machen willst nimmst du auch ncoh das GefDok KMU, das darauf basiert und machst die GB damit.

    Aber an DEINER Stelle würde ich zuerst mal die FASI ranholen. Der hat einen Beratungsauftrag.

    Das kenne ich leider zu gut.

    Wir haben bei der letzten Begehung bei einem Kunden genau den Fall angetroffen.

    Die BG war im Haus, und hat eine Stanze angekreidet. BJ in den 70ern ohne Schutz, ohne BA ohne alles, ist aber in Betrieb.

    Der BG Kollege der öfters da ist (der Betrieb ist auffällig..) hat vorgegeben diese Stanze nicht mehr zu nutzen bis sie nachgerüstet ist.

    Das ist dem Unternehmer aber völlig WURSCHT. Da kann ja jeder kommen und sowas vorgeben. Die Stanze ist gut so wie sie ist, und ide Leute sollen eben aufpassen... ZITAT!

    Er hat den Bogen für die Rückmeldung an die BG als "erledigt" gekennzeichnet, unterschrieben und weggeschickt.

    Was willst du da noch reden?

    Vielleicht noch eins.. Das "Gute" daran dass ich das in die Lagepläne reingeschrieben habe, war, dass man je nach "Streuung" der Messpunkte so eine Art "Lärmkarte" rausbekommt.

    Das macht das Ganze auch für eine Unterweisung deutlich deutlicher um den Leuten zu zeigen wo die Grenzen verlaufen und man kann auch mal Überschneidungen zu "Nicht-Lärmplätzen" zeigen.

    Das hilft aber auch bei der Optimierung von Lärmbereichen (Zusammenfassen, Aufstellen von Maschinen etc.)

    Genauso sieht es aus. Die Objekte sind i.d.R. alte Kasernen, alte Gemeindehallen usw. und da hat der "Mieter" die Hand nicht drauf. Plant der jetzt aber eine Evak Übung muss er die umliegenden Beteiligten (Feuerwehr, Polizei etc.) mit einbeziehen. Das scheint ein RIESENAUFWAND zu sein, hab ich mir sagen lassen...

    Wir arbeiten aber im Moment den AS dort komplett neu auf. Bin gespannt was dort rumkommt.

    Hallo,

    Nö, vorab schriftlich auf die Rechtslage hinweisen. Kann von denen dann jeder selbst prüfen und entscheiden. Beratung - ggfs. Ausführung.

    Ungeachtet dessen, eine Garantie ob das dann im Ernstfall funktioniert, hat man ohnehin nicht. Ich habe fast wöchentlich mind. eine Evakuierung (Ernstfall!) und nahezu immer gibt es ein anderes Problem oder x-Probleme.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Herr Schmeisser.. mittlerweile müssten sie mich doch kennen und wissen dass meine Beiträge gelegentlich eine Art des Anfluges meines Humors haben (ich weiß... der ist nicht immer gleich zu erkennen)

    der Beitrag 5 ist vernachlässigbar und war nicht so Ernst gemeint. ;)