Beiträge von AL_MTSA

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    Guten Morgen,

    schaue dir mal die DGUV Information 208-019 Kapitel 9 an.

    Dort ist geschrieben:
    "PSA gegen Absturz (Auffangsystem) Das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz in Hubarbeitsbühnen wird verpflichtend,
    wenn die Gefährdungsbeurteilung (Peitscheneffekt) und/oder die Betriebsanleitung des Hubarbeitsbühnenherstellers dies als notwendige Maßnahme
    vorgibt oder der Bauherr auf seiner Baustelle die Benutzung der PSA gegen Absturz in einer Baustellenordnung festlegt".

    Die Forderung nach der PSA resultiert in erster Linie nicht durch die Arbeitshöhe, sondern durch die Gefahr aus der Arbeitsbühne geschleudert zu werden (Peitscheneffekt).
    Eine Gefährdung durch den Peitscheneffekt ist bei Teleskopbühnen immer gegeben, bei Scherenarbeitsbühnen hingegen besteht diese Gefährdung nicht unbedingt.
    Daher kommt es auf deine GBU und die Art der Arbeitsbühne an.

    sorry. Es gibt keine pauschale Forderung nach PSAgA.
    Wenn in der Betriebsanleitung des Herstellers jedoch zur sicheren Nutzung der HAB die Verwendung von PSA vorschreibt, sind auch entsprechende Haltepunkte vorgesehen und und man „müsste“ das Zeug tragen (bestimmungsgemäße Verwendung BetrSichV).

    Die DGUV I, hat keinen rechtsverbindlichen Charakter.

    Schließe mich da an und frage mich: Wieso kein Flucht- und Rettungswegeplan notwendig sein sollte?

    Beste Grüße
    Sven

    Weil einfach kein Fluchtwegeplan notwendig und gefordert ist.
    Es handelt sich hier um eine kleine Betriebsstätte, deren Lage (Mehrfamilienhaus) und Ausdehnung (Fläche) sowie wahrscheinlich keine größeren Gefahren aufgrund der Räumlichkeiten zu erwarten ist.

    Wenn das notwendig wäre, könnte man mit dem Erstellen von Fluchtplänen in Millionen von Praxen richtig Kohle machen.....

    @klausi-d
    vielen Dank für Ihren Verweis auf das Ingenieurgesetz.

    Somit ist die Aussage Ihreres ersten Posts "jeder kann sich Ingenieur" nennen ja hinfällig.
    Auch sehe ich es nicht als Angriff auf einen meiner akademischen Titel, sondern wollte nur den richtigen Verweis auf die gesetzliche Grundlage zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur in Deutschland.
    Schönen Tag.

    Also Ingenieur darf sich rechtlicher jeder nennen.Ingenieur ist nicht eindeutig definiert,
    lediglich Dipl. Ing. oder Aussagen, die auf einen akademischen Grad hinweisen
    musst du unterlassen.

    Also Ingenieur ist jeder der will.

    Kann mich auch nur dem Herrn Erwin Vogt anschließen.
    Anmelden, zahlen und Sifa sein.
    Habe in meiner nicht all zulangen Berufslaufbahn
    einige getroffen, die den Vorgaben nicht entsprochen haben.

    MUT ZUR LÜCKE

    Hallo,
    mit Verlaub; ich habe ja schon viel Unsinn hier gelesen, aber dieser Beitrag ist Champions League des Unsinns!
    Die unerlaubte Verwendung der Berufsbezeichnung Ingenieur steht unter Strafe.
    Geregelt ist das in den verschiedenen Ingenieurgesetzen der Länder.
    Schönen Abend

    Hallo,
    grundsätzlich entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulässigkeit.
    Berufserfahrene können, nach Durchführung der Eignungsprüfung, den Stdiengang absolvieren.
    Aktuell besucht ein Jurist (keine technische Vorbildung) den M.Eng. Studiengang.
    Und ja, wenn der Studiengang erfolgreich absolviert wurde, wird der akademische Titel einer deutschen Hochschule ( HS Kaiserslautern) verliehen, somit dürfen Sie den Titel M.Eng. führen.
    Guten Wochenstart

    Das ist so nicht ganz korrekt.
    Sie haben in KL die Möglichkeit durch eine vorgeschaltete Eignungsprüfung, den Masterstudiengang zu absolvieren. Vor der Eignungsprüfung findet ein Vorbereitungstag statt, damit sich der Student besser vorbereiten kann. Das RP Hochschulgesetz erlaubt berufserfahrenen Interessenten ein Studium.
    Das Studium findet in der Fakultät Bauingenieurwesen statt und ist grundsätzlich machbar.

    Wenn Sie eine grundsolide Voraussetzung für die Führung eines Ing.- Büros suchen, dann ist das eine echte Lösung. Sie hätten dazu noch das Vergnügen mich persönlich kennen zu lernen (Lehrbeauftragter des Studienganges).
    Die Studiengebühren haben Sie schnell wieder zurück, den qualifizierte Sicherheitsingenieure können auch entsprechendes berechnen.

    Wenn Sie wirklich Interesse haben, schreiben Sie mir eine Mail.

    Hallo,
    also als Freiberufler grundsätzlich schwierig, weil Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
    Eine „meisterähnliche Tätigkeit“ ist i.d.R. nur anzuwenden, wenn entsprechend berufserfahrene Beschäftigten einer Branche, die Ausbildung absolvieren und dann nur in der Branche tätig werden.

    Aber auch hier im Forum finden Sie Personen, ohne die gesetzlichen Voraussetzungen, die freiberuflich tätig sind, was natürlich nicht rechtskonform ist. Wenn Sie ohne Mstr., Techn. oder Ing. selbstständig werden wollten, müssten Sie für jeden einzelnen Betrieb den Sie betreuen möchten eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen.

    Wenn Sie Zeit investieren, dann empfehle ich ein Studium im Arbeitsschutz (z. B. Kaiserslautern, Bochum, Dresden, Furtwangen o.ö.) dann erfüllen Sie das Grundlegende für eine ordentlich Selbstständigkeit im Arbeitsschutz.

    Hallo,
    ich kenne UVV Prüfungen für Container, Absetzer und Kipper ABER noch nicht für Bürocontainer.
    Prüfung der Innereien nach DGUV V3, ok. Ansonsten können evtl. die Anhängeösen geprüft werden,
    was aber nichts mit der UVV Prüfung zu tun hat.
    Schönes Wochenende

    Berate ich richtig wenn ich sage "Mache nur das war vom Gesetzgeber zwingend erforderlich ist"oder wäre es besser zu sagen
    "Der Gesetzgeber verlangt das nicht aber aufgrund eigener Erfahrungswerte wäre es vielleicht sinnvoll"?

    Ich glaube das Problem bei diesem Thema ist dass wir über 2 Sachen Diskutieren.
    Du und ein Paar andere beharren darauf dass die aktuelle Rechtslage es nicht hergibt.
    Das ist alles richtig. Über Sinn oder Unsinn will ich an der Stelle mal nicht schreiben.

    Ich vertrete eher die Position, dass ein Unternehmer (wenn die finanziellen Mittel da sind) auch gerne mehr machen kann als vom Gesetzgeber verlangt. So berate ich und werde es auch später tun wenn ich die Fasi-Position antrete.
    Sicherlich muss man dabei auch diverse andere Rechtsvorschriften beachten wie Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und was es da nicht alles gibt. Aber als Fasi habe ich den Anspruch den bestmöglichen Schutz für den Mitarbeiter zu "beraten".


    Hallo
    wenn die Maßnahme aufgrund Ihrer subjektiven Meinung sinnvoll erscheint, dann ok - ABER nicht bei medizinischen Untersuchungen.
    Diese müssen im Rahmen der zu betrachtenden Rechtslage erlaubt und legitimiert sein und da reicht es sicher nicht aus, dass "Jemand" glaubt es wäre sinnvoll für die Beschäftigten. Gesetzgebende und Festlegende Befugnisse haben Fachkräfte für Arbeitssicherheit nicht, aber auch das wird wahrscheinlich von einigen anders gesehen. :(

    Mit einer derartigen Betrachtung hebeln Sie die eigene rechtskonforme Beratung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz aus - Sie halten sich nicht an das Regelwerk.

    Dass eine G25 Ihre Sehschwäche festgestellt hat, sagt aus, dass Sie eigene Veränderungen nicht bemerken und keine Ärzte in der Sprechstunde aufsuchen. Ich leide unter Athrose im Großzehengrundgelenk. Das hat nicht der BA festgestellt, sondern mein Orthopäde....

    Hallo,

    Ihr schreibt alle als ob Ihr jederezeit wisst, was welche Lohngruppe dedeutet, aber was bedeutet denn das konkret von XY € Jahresbrutto bis XZ € Jahresbrutto?

    Schon mal vielen Dank für die Antworten
    machtnix

    Der TVÖD bietet eine weite Spanne von EG8 (ab 2.600 €) bis EG 15 (bis 6.600€) ist je nach Qualifikation und Arbeitgeber alles möglich. Von wesentlicher Bedeutung, ab EG 11 ist der Fach- bzw. Hochschulabschluss.....

    ok
    das ist ganz einfach:
    weder eine DGUV-Vorschrift, geschweige denn eine Information oder ein Grundsatz stellen eine Legitimation für eine medizinische (Eignungs-)Untersuchung dar.

    das gilt zunächst zu akzeptieren und entsprechend zu beraten/handeln.

    Ich behaupte weiter, dass eine G41 noch keinen Absturz verhindert hat, sondern das sind meist technische Maßnahmen, ja auch oft in Verbindung mit PSAgA.

    Regelwerke die Eignungsuntersuchung erlauben sind bspw. FeV oder begründet auch der TVÖD. Das Arbeitsschutzsystem sieht derartige Eignungsuntersuchungen nicht vor, da diese i.d.R. dem Arbeitgeber nutzen und nicht den Beschäftigten.

    Gibt es nachweislich Konsequenzen für den AG für eine nicht durchgeführte Eignungsuntersuchung im Arbeitsschutz recht? NEIN.

    Übrigens mein Gürtel rutscht nie tiefer, wie die Qualität der Eigeninterpretation von Regelwerken.
    Nichts für ungut, ab und an verstehe ich die Sichtweiten nicht mehr....

    Die 212-001 die mir vorliegt trägt as Datum März 2016. Unabhängig von Spitzfindigkeiten im Spannungsfeld zwischen Arbeitsschützern und ArMed-Beamten ist für mch das Schutzziel entscheidend. Das ist für mich der Schutz von Menschen, auch manchmal vor sich selber. Ich würde NIEMALS jemanden eine gefährliche Tätigkeit ausübern lassen, der nicht dafür geeignet ist. So würde ich z.B. einen Praktikanten nicht in die Höhe schicken, bevor die grundsätzliche körperliche Eignung nicht feststeht.

    es gibt Menschen die wollen einfach nicht verstehen.
    Es gibt KEINE Rechtsgrundlage für eine Eignung nach G41.
    Es gibt ebenfalls kein Regelwerk einer BG/UK welche eine Eignungsuntersuchung begründet und legitimiert.

    Ende des Jahres wird es eine einzige Ausnahme geben. Die UVV freiwillige Feuerwehren erlaubt Eignungsuntersuchung für Atemschutzträger und Taucher. Auch hier keine G41, G25 o.ä.
    Und das auch nur, weil das Regelwerk ausschließlich für Ehrenämtler zählt und nicht für Beschäftigte.

    Sorry @FalcoCGN ihr Post ist amateurhaft und inhaltlich völlig daneben.

    So,

    jetzt ist die Verwirrung komplett Klick

    Ich habe Musikschullehrer, die freiberuflich sind und einen Vertrag mit uns haben. Die Räumlichkeiten, in denen sie den Unterricht erbringen müssen sind vorgegeben. Die Zeiten, in denen sie die Leistung erbringen müssen, sind durch den Stundenplan vorgegeben. Nach dem urteil des Bundesarbeitsgerichtes bedeutet das für mich, dass ich diese wie Beschäftigte behandeln muss. Demnach z.B. auch Vorsorge gemäß ArbMedVV und Bereitstellung von PSA gegen Lärm.

    Spannendes Thema. Ich werde es mal an die BG/Uk durchreichen. Mal schauen, wie die sich positionieren.

    Gruß Frank

    Hallo,
    Freiberufler bzw. Selbstständige fallen nicht in die Gruppe der Beschäftigten.
    Natürlich ist einem freiberuflichen Musiklehrer keine Vorsorge vom Arbeitgeber anzubieten.
    Als Selbstständige sind sie selbst für sich verantwortlich.

    Und das klappt mit der RV ohne Probleme? Bin jetzt etwas verwundert, dass elektrisch höhenverstellbare Schreibtische nicht mehr "gesponsert" werden aber orthopädische Einlagen ?( .Wie läuft das bei euch mit den Beamten, die entsprechende Einlagen brauchen?

    @Guudsje: Bei uns sind es zwar noch keine 400 Personen mit Sicherheitsschuhen aber trotzdem haben wir deutlich mehr als 3 Personen, die orthopädischen Einlagen brauchen. In letzter Zeit kommt es vermehrt vor, dass Beschäftigte für beide Paar S3 als auch das eine Paar S5 orthopädische Einlagen brauchen/wollen. Das sind dann pro Mitarbeiter ~450 € + Kosten der Schuhe. Darüber ist man hier im ÖD auch nicht erfreut. Aktuell haben die Beschäftgten noch freie Auswahl bei den Sicherheitsschuhen und eine Kostengrenze von 150 €/Paar. Im Raum steht aktuell die Kostengrenze für alle deutlich zu reduzieren, um die Kosten der Einlagen aufzufangen. Dann haben aber die restlichen 80% was zu "beklagen".

    bei Beamten zahlt der Dienstherr, genau wie höhenverstellbare Schreibtische bei entsprechendem medizinischen Nachweis.

    Der Thread hat zwar urprünglich ein anderes Thema aber durch die Suche bin ich auf die oben zitierte Aussage gestoßen.
    Wird dies bei euch so umgesetzt? Der Arbeitgeber zahlt nur den normalen Arbeitsschuh und der Arbeitnehmer klärt die Kostenfrage der orthopädischen Einlagen mit seiner Krankenkasse/Rentenversicherung?

    Ja,
    wobei i.d.R. der Leistungsträger (RV) bei uns die Kosten der üblichen Schuhe anfragt und diese in Abzug bringt. Bei >3000 MA, ist man nicht so großzügig wie @Guudsje

    Darüberhinaus zahlt man im ö.D. nur das was man muss/darf.