Beiträge von powertrain

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    ja stimmt ... ce und bedienungsanleitung muss dabei sein.. ebenso muss die verbindung formschlüssig sein

    informationen findest du in der Bgv d 27 § 26 und in der BGI 545


    auszug :
    Besondere Bestimmungen für den Einsatz von Flurförderzeugen
    mit Arbeitsbühnen


    § 26

    Einsatz von Flurförderzeugen mit Arbeitsbühnen


    (1) Der Unternehmer hat, sofern Versicherte mit der Hubeinrichtung
    von Flurförderzeugen zu Arbeiten an hochgelegenen Stellen
    auf- oder abwärts fahren sollen, Flurförderzeuge mit
    ausreichender Tragfähigkeit und einer Arbeitsbühne zur
    Verfügung zu stellen, bei der die Versicherten gegen Absturz
    sowie gegen Quetsch- und Schergefahren durch die Hubeinrichtung
    geschützt sind. DA


    (2) Sollen Versicherte mit der Hubeinrichtung von Flurförderzeugen
    zu Arbeiten an Regalen oder in Schmalgängen von Regalanlagen
    auf- oder abwärtsfahren, hat der Unternehmer Arbeitsbühnen
    nach Absatz 1 bereitzustellen, bei denen die Versicherten außerdem
    gegen Quetsch- und Schergefahren zwischen Arbeitsbühne und
    Regal geschützt sind. DA


    (3) Der Unternehmer darf Flurförderzeuge mit Arbeitsbühne
    nur einsetzen, wenn zwischen dem Fahrer und den Personen auf der
    Arbeitsbühne eine einwandfreie Verständigungsmöglichkeit
    besteht.


    (4) Arbeitsbühnen mit Umwehrungen aus Seilen oder Ketten
    als Absturzsicherung dürfen nicht verwendet werden.


    (5) Der Standplatz auf der Arbeitsbühne darf nicht mit
    Hilfsmitteln erhöht werden.


    (6) Der Fahrer darf Versicherte mit der Arbeitsbühne erst
    auf- oder abwärtsfahren, wenn die Arbeitsbühne sicher
    befestigt und die Umwehrung ordnungsgemäß geschlossen
    ist. DA


    (7) Der Fahrer darf seinen Platz auf dem Flurförderzeug
    bei hochgefahrener Arbeitsbühne nicht verlassen.


    (8) Der Fahrer darf das Flurförderzeug mit besetzter Arbeitsbühne
    nicht verfahren. Dies gilt nicht


    1.
    für Fahrbewegungen zur Feinpositionierung an der Einsatzstelle,


    2.
    für das Verfahren mit nicht höher als bodenfrei
    angehobener Arbeitsbühne, sofern ein Haltegriff innerhalb
    der Kontur der Arbeitsbühne vorhanden ist und die bauartbedingte
    Höchstgeschwindigkeit des Flurförderzeuges 16 km/h nicht
    überschreitet,


    3.
    für Regal- und Kommissionierstapler, die in Regalgängen
    bestimmungsgemäß mit angehobener Last verfahren werden
    dürfen.


    (9) Versicherte auf der Arbeitsbühne dürfen sich während
    der Hub-, Senk- und Fahrbewegungen nicht über die Arbeitsbühne
    hinausbeugen oder über diese hinausgreifen.


    (10) Vom Unternehmer für die Verständigung zur Verfügung
    gestellte technische Einrichtungen sind im Bedarfsfall zu benutzen.


    DA zu § 26 Abs. 1:


    Die Tragfähigkeit gilt als ausreichend, wenn


    • der Hersteller oder Lieferer das Auf- und Abwärtsfahren mit einer
      Arbeitsbühne zu Arbeiten an hochgelegenen Stellen als bestimmungsgemäße
      Verwendung vorgesehen hat und die Vorgaben für diese Art der Verwendung mit
      den örtlichen Betriebsbedingungen vereinbar sind

      oder

    • eine ausreichende Standsicherheit unter den örtlichen Betriebsbedingungen
      durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen ist.


    Bei Frontgabelstaplern gilt die Tragfähigkeit auch als ausreichend, wenn


    • die Bodenfläche der Arbeitsbühne die Abmessungen einer Euro-Palette
      (1200 mm x 800 mm) nicht überschreitet,
    • sich der Standplatz der mitfahrenden Person(en) in Höhe der Gabelzinken
      befindet

      und

    • die Tragfähigkeit des Gabelstaplers bei der Hubhöhe, die
      der Höhe der angehobenen Arbeitsbühne entspricht, mindestens das 5fache
      des Gewichtes beträgt, das sich aus dem Eigengewicht der Arbeitsbühne,
      dem Gewicht der mitfahrenden Person(en) und der Zuladung ergibt.


    Die Absturzsicherung gilt als ausreichend, wenn die Arbeitsbühne mit einem
    festen Geländer (mit Knie- und Fußleiste) ausgerüstet ist. Diese
    Forderung schließt ein, dass sich bewegliche Teile der Absturzsicherung
    nicht nach außen schwenken lassen und in der Schutzstellung gegen unbeabsichtigte
    Lageveränderung gesichert werden können. Hinsichtlich der Verwendung
    von Seilen und Ketten als Absturzsicherung siehe Absatz 4.


    Personen auf der Arbeitsbühne sind gegen Quetsch- und Schergefahren durch
    die Hubeinrichtung geschützt, wenn an der Rückseite der Arbeitsbühne
    ein mindestens 1,8 m hoher durchgriffsicherer Rückenschutz angebracht ist,
    so dass die Quetsch- und Scherstellen im Hubmast mit den Fingern nicht erreicht
    werden können.


    DA zu § 26 Abs. 2:


    Den Quetsch- und Schergefahren zwischen Arbeitsbühne und Regal sind Quetsch- und
    Schergefahren zwischen Arbeitsbühne und eingelagerten Lasten gleichzusetzen.

    Personen auf der Arbeitsbühne sind gegen Quetsch- und Schergefahren gegenüber
    den Regalen bzw. eingelagerten Lasten geschützt bei Arbeitsbühnen, die


    • für jede mitfahrende Person mit einer Zustimmungsschaltung, z. B. Beidhand-und/oder
      Beidfuß-Schaltung, ausgerüstet sind, welche die Person an ihren Platz
      bindet, so dass sie in der korrekten Fahrhaltung unter Berücksichtigung ihres
      natürlichen Bewegungsspielraumes mit keinem Körperteil in die Quetsch-
      und Scherstellen gelangen kann,

      oder

    • mit einer allseitig geschlossenen, mindestens 1,80 m hohen und durchgriffsicheren
      Umzäunung versehen und bei denen bewegliche Teile der Umzäunung durch
      eine Steuersperre so gesichert sind, dass Fahr- und Hubbewegungen nur bei geschlossener
      Umzäunung möglich sind.


    DA zu § 26 Abs. 6:


    Durch Formschluss lässt sich in der Regel eine sichere Befestigung erreichen.

    hallo gemeinde,
    fogendes :
    mein betriebsartz welcher auch sifa war ist leider verstorben ....und seine frau muss nun die praxis auflösen :
    nun sind noch einige dinge: wie Bücher medizinischer sorte , messgeräte bereich arbeitssicherheit , zb. dezibelmessel luxmesser , dräger gas dection u, rechner usw....abzugeben
    das ganze wäre in Solingen bei düsseldorf .

    wer interesse hat und gerade was sucht wendet sich bitte an direkt an seine frau : 0212 - vier 66 eins 7

    die ausbildung geht ca 1,5 jahre

    5 präsensphasen zu jeweils 1 woche..
    zwischen diesen phasen finden 3 selbslernphasen statt ,die liegen bei ca 1-3 monaten
    diese phasen werden mit lek´s und wissenstandsabfragen abgeschlossen
    praktikumbericht gibt es natürlich auch ....
    abschluss ist das die phase 5 für die jeweilige bg zugehörigkeit ...

    und noch ne App die sinn machtund dabei noch umsonst ist :

    http://www.gisbau.de/service/apps/iphone/index.htm


    und eine Liste anderer Apps zum Thema Arbeitssicherheit :
    http://www.arbeitsschutz-aktuell.com/newsletterarti…id=15119&year=0
    Spezifische Arbeitsschutz-Applikationen


    Applikation
    Inhalt
    Preis


    Mini-Lexikon Arbeitsschutz
    Vermittelt einen ersten Einblick
    in das Thema Arbeitsschutz und eignet sich für Einsteiger, Management
    und Sicherheitsbeauftragte. Im Inhalt findet sich eine Auswahl von
    Artikeln zu den wichtigsten Begriffen im Arbeitsschutz. So werden zum
    Beispiel gefährliche Stoffe, Berufskrankheiten oder auch biologische
    Grenzwerte kurz erklärt. Weiterführende Informationen werden als
    Verweise direkt ins Internet verlinkt.
    gratis


    BGV A2++

    Unternehmer, Fachkräfte, Sicherheitsbeauftragte,
    Betriebsärzte, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Dienste,
    Betriebsräte und sonstige mit Arbeitsschutz und QM betraute Personen
    finden in dieser App grundlegende Informationen.
    Hier finden Sie Antworten auf Fragen wie:

    + Wie viel BG Einsatzzeit benötigt mein Unternehmen oder mein Kunde?
    + Was ist die vorgesehene Anzahl von Feuerlöschern für eine bestimmte Betriebsstätte?
    + Welche und wie viele Erste-Hilfe-Kästen benötigt man?
    + Was könnte die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt kosten?
    + Was sind die wichtigsten zu beachtenden Rechtsgrundlagen?
    + Welche Kennzeichnungen benötige ich und was bedeuten sie?
    + Wieviel können Vorsorgeuntersuchungen kosten?


    4,89 €


    iNoRisk.Basic

    Eignet sich für Unternehmer, Fachkraft, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragter oder sonstige mit dem A+G befasste Personen.
    Hier finden Sie Unterstützung bei der Erstellung von:

    + Ermittlung der Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
    + allgemeine Gefährdungsbeurteilungen und daraus resultierende Korrektur- und Vorbeugemaßnahmenpläne
    + Begehungsdokumentationen
    + Protokollierung von Sitzungen

    Das Ergebnis der Anwendung ist eine umfassende,
    übersichtliche und verständliche Dokumentation, die Ihnen hilft, die
    ermittelten Themen zu regeln und abzuarbeiten.
    Die Grundfragen der
    Organisation dienen der Ermittlung der Anforderungen im Arbeits- und
    Gesundheitsschutz. Der daraus resultierende Organisationsplan ist ein
    wesentliches Dokument für jeden Unternehmer bzw. jede Führungskraft.
    Üblicherweise wird bei Behördenbesuchen, nach Unfällen oder
    berufsbedingten Erkrankungen sowie bei Zertifizierungen immer nach der
    Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gefragt. Der mit
    dieser Applikation erstellte Organisationsplan ist dabei ein
    Nachweisdokument und sollte unbedingt zeitnah umgesetzt werden, wenn
    daraus Maßnahmen resultieren.
    Alle erstellten Protokolle und
    Dokumente werden gespeichert und können als PDF per E-Mail versendet
    werden. Für kleine und mittelständische Unternehmen steht damit ein
    Werkzeug für die einfache, übersichtliche und grundlegende
    Pflichtdokumentation zur Verfügung.

    Zielgruppe/Anwender sind Unternehmer, Fachkräfte für
    Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, QMBeauftragte, Betriebsärzte,
    die sich einen Überblick der Ist-Situation im Arbeitsschutz erstellen
    möchten oder müssen.

    Die Version iNoRisk.Basic ergänzt die iPhone- und
    iPad-Applikation BGV A2 ++ um eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung,
    Begehungsdokumentation und einer Möglichkeit der Protokollierung von
    Sitzungen.


    18,99 €


    iNo.Risk.Profi
    Mit iNoRisk.Profi können
    beliebig viele Betriebsstätten beurteilt und dokumentiert werden. Die
    Mandantenfähigkeit bietet sich daher insbesondere für freiberufliche
    Fachkräfte und Ingenieurbüros an.
    Die Applikation ermöglicht, dass
    mit Verlassen der betreuten Betriebsstätte ein wesentlicher Teil der
    Pflichtdokumentation fertiggestellt sein kann und digital an das eigene
    Büro zur Nach- oder Weiterbearbeitung oder sogar bereits direkt zum
    Kunden übersendet werden kann. Um die Formulare auf die eigene CI
    (Firmendarstellung) zu bringen, kann der Beurteiler sein Logo
    integrieren.
    Resümee: Mit der Nutzung dieser Applikation erreichen
    Sie sowohl eine erhebliche Zeiteinsparung für Pflichtdokumentationen und
    bieten dem Kunden (Mandanten) einen unschlagbar schnellen
    Bearbeitungszeitraum, da alle Dokumente beim Verlassen der
    Betriebsstätte bereits dort vorliegen können.
    239,99 €


    TUIS
    Das TUIS-App ermittelt
    automatisch am Unfallort die nächstgelegene Feuerwehr aus dem
    TUIS-Netzwerk. Diese kann man per Knopfdruck anrufen. Ist die
    internationale Stoffnummer der Vereinten Nationen bekannt, so kann man
    auch diese eingeben. Das App zeigt dann die nächste Werkfeuerwehr an,
    die für den verunglückten Stoff kompetent ist. Die Ruffunktion des
    TUIS-Apps ist für die öffentlichen Gefahrenabwehrkräfte bestimmt. So
    können Feuerwehren, Polizei oder andere Katastrophenschutzhelfer sowie
    die Deutsche Bahn von den TUIS-Werkfeuerwehren kostenlos rund um die Uhr
    telefonisch beraten werden. Es ist aber auch möglich, Fachleute oder
    technische Hilfe anzufordern. Diese Leistungen werden den betroffenen
    Haftpflichtoder Transportversicherern in Rechnung gestellt. An TUIS sind
    rund 130 Chemieunternehmen mit ihren Werkfeuerwehren und Fachleuten
    beteiligt.
    gratis


    Lastenrechner
    Sie soll es ermöglichen, schwere Lasten sinnvoll zu handhaben.
    Mit dem Instrument lassen sich Belastung durch Hebe- und Tragevorgänge
    direkt vor Ort berechnen. Damit sollen gesundheitliche Schäden und somit
    auch Kosten reduziert werden.
    Das Programm ist für Nutzer von OSIMA
    entwickelt worden. Dabei handelt es sich um ein modulares
    Managementprogramm für den Arbeits- und Umweltschutz. Die Module
    beinhalten die verschiedenen Gefährdungs- und Risikobeurteilungen.
    Die Applikation ist noch nicht erschienen, soll aber bald im App-Store erhältlich sein.

    1.Arbeitnehmer weisst einen Staplerschein vor.
    ja kann er machen sofern dieser nach Bgg 925 ausgebildet wurde.

    2.Arbeitnehmer bekommt vom Unternehmen einen schriftlichen Fahrauftrag. Dazu die Frage wer ist befugt diesen auszustellen ?
    befugt ist der unternehmner oder ein von ihm ernannter vertreter.

    3.Arbeitnehmer bekommt eine mündliche Unterweisung am
    Flurförderfahrzeug. Auch hier die Frage wer muss diese Unterweisung
    (Vorgesetze oder einfacher Arbeiter) vornehmen ?
    er muss eine unterweisung am ffz erhalten haben , dies sollte aber ein vorgesetzer sein . die unterweisung muss auch dokumentiert und von beiden unterschrieben werden .


    4.Optional dazu könnte man noch die G25 Arbeitsuntersuchung machen, aber KEIN MUSS.
    nix optional , die muss man haben , der unternehmen oder dessen beauftragter kann schlecht beurteilen ob der mitarbeiter körperlich und geistig in der lage ist fahr und steuertätigkeiten auszuüben .
    im falle einens unfalls fragt die BG danach und schlecht wenn man dann keine gültige g25 vorweisen kann .

    zum rest :
    den wortlaut: alle stapler ist nicht richtig !
    für jeden staplertyp braucht man eine einweisung bzw eine zusatzausbildung .
    ich trage grundsätzlich nur den stapler ein welchen ich am tag der prüfung ausgebildet habe.
    für alle anderen muss dann halt die zusatzausbildung oder halt die unterweisung gemacht werden bevor dieser eingetragen und benutzt wird .
    gewichtsklassen technisch darf man auf dem betriebsgelände bis 80 tonnen fahren zb ein containerstapler , wenn man eine unterweisung /zusatzausbildung erhalten hat .
    in der din iso 5053 findest du die unterschiedlichen kategorien.

    also wenn er im neutral steht kann er noch weiter rollen , wie beim auto auch .
    bei eingelegter fahrstufe darf er sich ohne druck aufs gaspedal natürlich nicht bewegen , sonst ist da was im argen ....rollen durch zb gefälle ist aber immer drin , ist ja eine vollautomatik .

    so um mal das mal richtig zustellen ...

    ich habe die orginal mir damals bei reschverlag gekauft ....50 euro irgendwas kostete diese cd..und weil mir ne falsche im koffer ausgelaufen ist hat mir das cover zerlegt ...deswegen suche ich nach einer kopie des cover nicht mehr und nicht weniger ... und diejenigen die mir unterstellen ich würde raubkopien verschönern die können mich mal da küssen wo sonst am körper kein licht hinkommt. X(