Beiträge von Rainer62

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo zusammen,

    danke für Eure Meldungen.

    Der Baustromverteiler ist geprüft und steht auf einen geschlossenen Gelände und durch Pförtner ist der Zutritt geregelt. Es besteht kein Publikumsverkehr.

    Der Meinung bin ich auch das er für "jeden" zugänglich ist der in diesem Bereich Strom benötigt.

    Im öffentlichen Bereich bin ich dabei, dass er verschlossen ist wenn keiner etwas eingesteckt hat.

    Nur in unserem Fall teilt sich die Meinung das einige sagen er muss verschlossen sein (mit Schloß) und andere sagen er kann auf bleiben.
    Streit zwischen SiFa und verantwortliche Person E-Anlage.

    Unser Betreib will nicht gegen eine Anweisung die von irgendeiner Behörde oder Gesetzesgrundlage erlassen worden ist verstoßen.
    Sicher ist der Baustromverteiler (mit Tür Riegel und elektrisch geprüft).

    Daher kommt die Frage: Mit Schloß oder ohne.

    Gruß

    Hallo zusammen,

    wir haben in unserer Firma das Problem das unsere Baustromverteiler nicht abgeschlossen sind.

    Gibt es eine Vorschrift seitens der VDE oder BG, die besagt das diese abgeschlossen sein müssen?

    Ich habe bis jetzt noch nichts darüber gefunden.

    Danke für Eure Hilfe

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade Eure Beiträge über Auffangsysteme und Absturzsicherungen gelesen.
    Wo finde ich etwas darüber mit der Entfernung >2m von der Kante ohne sich zu sichern?

    Das ist auch im Moment großes Thema bei uns in der Firma. Wir sollen/müssen unsere Flachdächer nachrüsten.

    es gibt Dächer wo ich nicht unbedingt näher als >2m an die Kante muss.

    Gruß

    Danke erst einmal für die schnelle Reaktion auf meine Frage.

    Unsere Sifa hat mir eine BG Information der mmbg BGI5131 zukommen lassen, dort steht drin, dass für eine Fahrbare Hubarbeitsbühnen der Kranschein erforderlich ist.

    Gilt die BGI 5131 von der MM BG auch für die Etem BG. ?(

    Da müsste man ja in allen BG´n nachschauen, um sicher zu sein was man darf oder nicht.

    Hallo zusammen,

    wir sind uns bei uns im Betrieb nicht einig.

    Muss ich für Arbeiten mit einer fahrbaren Hubarbeitsbühne die einen drehbaren Arbeitskorb hat einen Kranschein besitzen?

    Dies ist immer eine große Streitfrage bei uns.

    Ich habe noch nichts im Netz gefunden wo dies beschrieben ist. Immer nur allgemeine Regeln (Alter, gesund, räumliches Sehen, gut hören usw.) gefunden, aber nichts wo dies beschrieben ist.

    Vielleicht kann mir da einmal einer helfen.

    Danke Euch schon einmal.

    Gruß

    Rainer

    Hallo Willi,

    mindestens einmal im Jahr.

    Es sollte doch jeder Mitarbeiter wissen wir er sich im Brandfall zu verhalten hat.

    Wo z.B.: seine Räumungsgruppe, Sammelpunkt ist.

    Auch wer zu seiner Räumungsgruppe angehört ist nicht unwichtig. (Durch Aushang geregelt)

    Also bei uns wird das jedes Jahr durchgeführt. ca. 160 Mitarbeiter

    Es wird sogar eine Brandübung durchgeführt.

    Vieleicht hilft Dir das etwas weiter.

    Gruß Rainer62