Hallo zusammen,
danke für Eure Meldungen.
Der Baustromverteiler ist geprüft und steht auf einen geschlossenen Gelände und durch Pförtner ist der Zutritt geregelt. Es besteht kein Publikumsverkehr.
Der Meinung bin ich auch das er für "jeden" zugänglich ist der in diesem Bereich Strom benötigt.
Im öffentlichen Bereich bin ich dabei, dass er verschlossen ist wenn keiner etwas eingesteckt hat.
Nur in unserem Fall teilt sich die Meinung das einige sagen er muss verschlossen sein (mit Schloß) und andere sagen er kann auf bleiben.
Streit zwischen SiFa und verantwortliche Person E-Anlage.
Unser Betreib will nicht gegen eine Anweisung die von irgendeiner Behörde oder Gesetzesgrundlage erlassen worden ist verstoßen.
Sicher ist der Baustromverteiler (mit Tür Riegel und elektrisch geprüft).
Daher kommt die Frage: Mit Schloß oder ohne.
Gruß