Beiträge von ADR-User

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    Hallo,

    hier kam die Frage nach der Mindestbreite eines Arbeitsplatzes zwischen 2 Maschinen auf.

    Es handelt sich um einen Scherenbubtisch und einen Dissolver (Rührer).

    Über den Scherenhubtisch werden die Säcke, die in den Dissolver entleert werden sollen bereitgestellt.

    In der jetzigen ASR A 1.2 stehen ja, entgegen der Urfassung die noch 1,5 m² Bewegungsfläche mit mindestens 1 m Tiefe vorschrieb keine konkreten Vorgaben mehr.

    Mann soll das durch die Art der Arbeit und eine Gefährdungsbeurteilung festlegen.

    Oder auf die DIN für Büroarbeitsplätze bzw. Schriften der BG(en) zurückgreifen.

    In den Texten, die ich hier gefunden habe, wird aber immer wieder auf die 1,5 m² Bezug genommen, oder bei "Zugang zu Maschinen":

    Laufstege und Rampen müssen mindestens 0,8 m breit sein (Ausnahmen bis 0,5 m).

    Könnte mir da jemand eventuell mit einem Hinweis oder einer Quelle zu konkreten (Mindest)Maßen helfen?


    Gruß

    Ralf

    Hallo,

    wir schreiben das so ins SDB:

    Sicherheitsdatenblatt

    gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    gemäß Verordnung (EU) 2020/878

    Ab 2022 sind ja noch mehr Änderungen zu beachten: Die Aufnahme der Hinweise zu Nanomaterialien und Endokrinen Disruptoren.

    Die UFI kann mit ins SDB, muss aber zwingend auf das Etikett.

    Sie wird aber normalerweise auch mit ins Sicherheitsdatenblatt aufgenommen.

    Bei uns sähe das dann so aus:

    Sicherheitsdatenblatt

    gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

    gemäß Verordnung (EU) 2020/878

    Artikel-Nr.: 70074.2 Placrylat-Decklack "thix"

    Druckdatum: 15.11.2022 Bearbeitungsdatum: 15.11.2022 DE

    Version: 1.3 Ausgabedatum: 15.11.2022 Seite 1 / 11

    ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

    1.1. Produktidentifikator

    Artikelnr. (Hersteller/Lieferant) 70074.2

    Handelsname/Bezeichnung Placrylat-Decklack "thix"
    UFI: 4GXC-503C-200C-5K2N

    Wenn man für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ein entsprechendes Programm verwendet, sollte das Softwarehaus für die entsprechenden Umsetzungen sorgen.

    Die Umsetzung/Änderung des SDB ist dann nur Fleißarbeit, wir sind gerade dabei unsere SDB zu ändern, so mal eben ca. 3000 :)

    Wegen einer Quelle schaue ich mal.

    Gruß

    Ralf

    Bei uns werde die Fässer auch stehend auf Paletten gelagert. Meist aber IBC.

    Da es ein Hochregal ist und der Kollege mit der Fahrerkabine auf Höhe des Lagergutes ist ein Durchstehen der Fässer eher unwahrscheinlich.

    Die Fässer sind mit Folie umwickelt oder mit Spanndrähten gesichert.

    Nachdem vor ca. einen halben Jahr mal eine Palette unter Fässern gebrochen ist und die Fässer dann erst mühsam aus dem Regal "gefischt" werden mussten (war zum Glück "nur" die 2 Ebene, wurden im gesamten Lager Gitterböden in den einzelnen Ebenen eingezogen.

    Das ganze Lager ist als Wanne ausgelegt.

    Gruß

    Ralf

    Ich gebe das mit dem Ex-Schutz-Dokument mal an den Brandschutzbeauftragten weiter.

    Der müsste das ja normalerweise beim Bauantrag / der Nutzungsänderung mit bedacht haben.

    Ist typisch (um)Bau: Wir bauen auf und reissen nieder, schon haben wir unsere Arbeit wieder :)

    Erst alle Strahler abbauen, weil unefektiv und teuer, dann Behälter/Rührwerke aufbauen, dann überlegen "es wird ja kalt", also Strahler wieder anbauen :(

    Gruß

    Ralf

    Hallo,

    hat jemand Erfahrungen mit Infrarot-Heitstrahlern (Deckenheizstrahlern) im Produktionsbereich, in dem gelegentlich (zu Reinigungszwecken) mit Lösemittel (Flammpunkt < 21 °C) gearbeitet wird?

    Auch wenn die Lösemitteldämpfe schwerer als Luft sind, halte ich die Explosionsgefahr/Brandgefahr über den entsprechenden Behältern für gegeben.

    Auch wen es eine leichte Absaugung gibt.

    Die Heizstrahler hängen in ca. 3,5 m höhe. Welche Temperaturen die am Boden noch erreichen ist mir (noch nicht) bekannt.

    Im Internet habe ich nur Werte von ca. 24 °C gefunden.

    Aber durch die reine Wärme werden ja keine Zündgefahren ausgelöst.

    Meiner Meinung nach müssten über den Ansatzbehältern Ex-geschützte Infrarotstrahler angebracht werden, der Rest der halle kann ja mit den vorhandenen "normalen" Strahlern beheizt werden.

    Gruß

    Ralf

    Hallo. wir hatten das gerade aktuell vor ca. einem Monat.

    Inhouse-Schulung durch die BG. Einen Tag / 15 Teilnehmende.

    Ein sehr guter Vortragender / Unterweisender der BG.

    Hatte ich lange geplant und wurde durch Corona immer wieder verschoben.

    Kam gut an, und oh Wunder, im Moment läuft alles besser.

    Die Veranstaltung lief so gut, dass der Geschäftsführer sogar länger blieb und es im Anschluss wohl noch regen Austausch gab.

    Vorher hab ich gegen Windmühlen gekämpft bzw alle waren der Meining, das wäre alles allein meine Aufgabe.

    Mal sehen, wie lange der Aha-Efekt anhält.

    MichaelD: Da hattet Ihr Glück,

    trotz der Brillen, Unterweisung und Vorführung wie man die Trägt, und wann die nicht ausreichend sind, passieren noch einige Vorfälle/Unfälle mit (zum Glück leichten, Augenverletzungen (Reizungen).

    Das liegt aber dann eher am Verhalten der Mitarbeiter. Man legt den Kopf nicht total schräg, um sich etwas anzusehen, wenn man den Hahn öffnet, man öffnet keine unter Druck stehende Pumpe usw.

    Daher müssen die jetzt an einigigen Stellen, bei einigen Tätigkeiten Visiere tragen.

    Bei uns bekommen alle Mitarbeiter, die Brillenträger sind und mit Chemikalien arbeiten Schutzbrillen in Sehstärke. Sobald sie fest übernommen werden. In der Probezeit müssen die mit Überbrillen leben.

    Wir haben da ein recht gutes Arrangement mit einem örtlichen Optiker. Mist Uvex-Brillen aber auch andere.

    Kosten: 150-180 Euro normale Brille, bis zu 350 Euro Gleichtsichtbille.

    Bei signifikanten Änderungen der Sehstärke werden auch Ersatzbrillen bezahlt, wenn es nicht zu oft ist.

    Das klappt eigentlich ganz gut.

    Hallo,

    ich wurde gerade nach einer Unterweisung in Sachen Säuren und Laugen gefragt. Weil es da wohl zu einem Vorfall, eher Beinaheunfall kam, kein Personenschaden zum Glück.

    Ich gehe ja bei der Grundunterweisung und den Jahresunterweisungen auch länger auf Säuren und Laugen ein, aber das scheint scheinbar jetzt nicht mehr ausreichend. habe keine Sic herheitskurzgespräche usw. dazu gefunden.

    Auf die Gefahren durch die Dämpfe, die Flüssigkeiten selber usw, gege ich ein. Auch darauf, dass die Gefahr bei Laugen größer ist, weil man die Schädigung nicht sofort bemerkt, da laugen ja erstmal "Seifig" auf der Haut sind.

    Auf "erst das Wasser dann die Säure ..." gehe ich ein, und die Hitzeentwicklung bei Säure/Laugenkontakt.

    Hat da noch einer Idden, wie man das kurz und sinnvoll unterweisne kann?

    Ich denke, da muss mal wieder nen Experimentalvortrag ran.

    Gruß

    ADR User