Beiträge von ADR-User

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo,

    das sind 2 verschiedene Angaben.

    Im Anschnitt 16 werden normalerweise die Abkürzungen usw. angegeben, und die Text6e der H-Sätze, die im SDB verwendet werden.

    Und zwar aller H-Sätze, also die, die die Rohstoffe besitzen, und die die aus der Einstufung/ Kennzeichnung des Produktes stammen.

    Von da her würde ich erstmal "nur" die H-Sätze aus dem Abschnitt 2 des SDB ins Gefahrstoffverzeichnis aufnehmen. Das reicht für das eigentliche Gefahrstoffverzeichnis aus.

    Es kann natürlich sein, dass für spezielle Anwendungen / Abfragen auch die H-Sätze der in den Rohstoffen verwendeten Stoffe wichtig sind.

    Ich würde da an CMR-Stoffe, SVHC-Stoffe, neu eventuell auch Isocyanate, usw. denken.

    Richtig "spannend" wird es, wenn Du für die immer mehr werdenden Kundenanfragen auch noch andere Sachen (die dort eigentlich nichts zu sauchen haben) aufnimmt, um danach zu suchen.

    Wie ROHS II, Prop 65, IKEA IOS MAT´s, ECO-Label, Cradle to Cradle und was es da noch "lustiges" gibt.

    Gruß

    Ralf

    hallo,

    das Thema mit den Anfragen kommt hier auch immer mehr auf.

    Das Problem ist, dass es so viele PFAS gibt, und die Listen, die ich kenne meist nur die Namen / Bezeichnungen auflisten, nicht die CAS-Nummern oder ähnliches.

    Da könnte man über Power-BI oder Excel/Access schön suchen.

    So ist das schwer aus Rohstoff SDB oder Rezepturen eventuelle PFAS herauszusuchen / finden oder einen Abgleich zu machen.

    Das Problem ist auch, dass bisher die PFAS (wegen der geringen Menge) oftmals gar nicht im SDB auftauchen.

    Der Hinweis mit dem Fluor im Namen ist schon gut, ist zumindest ein Suchkriterium.

    So verschaffen wir uns auch erstmal einen groben Überblick.


    Das Problem gibt es auch mit SVHC-Stoffen, grad bei Siloxanen (D4, D5, D6)

    Mittlerweile gehen viele Hersteller dazu über nur D4 als Inhaltsstoff anzugeben und lassen D5 und D6 weg. Obwohl immer alle drei Typen vorhanden sind wenn D4 enthalten ist.

    Das geben sie auf Anfrage auch zu, nur der Anteil ist so gering, dass der nirgends angegeben werden muss, daher lassen sie dass dann mal weg.

    Gruß

    Ralf

    Die Frage ist nur, wie weit für den Normaluser (nicht selber auch SDB-Ersteller) die Plausibilitätsprüfung geht.

    Ich nehme mal an, damit ist nur die Prüfung der Einstufung / Kennzeichnung und der WGK gemeint.

    Bei der Einstufung (auch der Einzelkomponenten) ist es auch wichtig, ob es sich um Legaleinstufungen handelt, on bei Abweichungen Tests durchgeführt wurden, usw.

    Wenn man dann auch noch (wie wir) die CAS-Nummern, Registrierungsnummern, AGW´s usw. prüft, ist das teilweise ganz schön aufwendig.

    Gerade bei der Überprüfung der ECHA-Registrierungsnummer gibt es mit den dazugehörigen CAS- und EG-Nummern teilweise Abweichungen.

    Wen dann noch gezielte Nachfragen (unserer Kunden) nach Californian Proposition 65, ROHS, Eco-Label, PAK, PFAS usw. kommen, ist es manchmal besonders schwierig, weil diese Angaben meist nicht im SDB oder im technischen Merkblatt stehen.

    Da braucht man dann teilweise noch das US-Datenblatt, weil da oftmals deutlich mehr Inhaltsstoffe enthalten sind, als im EU-SDB.

    Wir kontrollieren alle SDB gründlich, da wir aus den Daten dann selber SDB für unsere Produkt-SDB erstellen müssen.

    Und stellen fest, dass da vieles im Argen liegt.

    Selbst wenn die Kennzeichnung / Einstufung stimmt, werden die Falschen CAS-Nummern/EG-Nummern, Registrierungsnummern angegeben, die Bezeichnungen der Inhaltsstoffe stimmen nicht usw. usw.

    Geschweige denn von der Angabe der Wassergefährdungsklasse (nicht nur bei ausländischen SDB).

    Nicht ohne Grund beschäftigt unsere Abteilung eine weitere Person, die mit der Anforderung, Erstprüfung usw. gut beschäftigt ist. Na ja, bei ca. 4000 Rohstoffen, und täglich diversen neuen/überarbeiteten SDB´s.

    Das aufdröseln der Inhaltsstoffe zum eingeben in unsere Datenbank übernehmen dann eine Kollegin und ich. Wir erstellen dann auch unsere SDB.

    Das ist neben der Sifa-Tätigkeit meine Hauptaufgabe hier im Betrieb, Einstufung / Kennzeichnung / SDB.

    Gruß

    Ralf

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage:

    Sind automatische Brandschutz- Rauchschutztüren immer verschlossen zu halten (in diesem Falle Türen ohne Sichtfenster)

    Unser neuer Dienstleister zu Prüfung der Brandschutztüren behauptet dieses.

    Obwohl die Türen ja im Brandfall automatisch schließen.

    Andererseits kenne ich auch die Aussage (der Feuerwehr), dass die Türen immer geöffnet sein sollten, damit man im Brandfall sehen kann, in welcher Fluchtrichtung die Türen schon geschlossen sind, damit man in die andere Richtung flüchten kann.

    habt Ihr da Erfahrungen / Erkenntlisse?

    Gruß

    Ralf / ADR-User

    Hallo, ich habe mal eine Frage zum Thema Schweißarbeitsplätze.

    Sind für Schweißarbeitsplätze generell 2 Notausgänge vorgeschrieben?

    Ich kann da nichts finden. Der Entsprechende Raum ist auch nicht so groß, dass aufgrund der Entfernungen 2 Notausgänge notwendig wären.

    Der der bisher als einiger Notausgang geplante Notausgang in einen Raum führt, der sich noch im gleichen Brandabschnitt befindet, gelangt man durch den Notausgang nicht in einen anderen Notausgang bzw. ins Freie.

    Andererseits ist ca. 2 Meter hinter den Ausgang aus dem Schweissraum ein Notausgang nach draußen.

    Der Ausgang des Schweißraums ist keine feste Tür, sondern ein Lamellenvorhang.

    Gruß

    Ralf / ADR-User

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zum Thema Vorsorgeuntersuchung Isocyanate, da diese im bezug auf dei Schulungspflicht hier aufkam, eventeull hat da ja jemand Erfahrung?

    Für den Umgang mit Isocyanaten sind ja unter Umständen Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben (wenn es z.B. kein geschlossenen System ist).

    Ich gehe mal stark davon aus, dass für den Umgang mit größeren Mengen in der Produktion eine Pflichtuntersuchung angesagt ist (G27).

    Es handelt sich hier um den Umgang mit Härtern für 2K-Lacksysteme, nicht um die Herstellung von PU-Schaum oder ähnlichem.

    Für den Umgang mit Kleinmengen (im Labor, bei der QS) könnte unter Umständen auch eine Angebotsuntersuchung ausreichen, ja nach Umgang, da gibt es ja einige Handlungshilfen.

    Wir werden und die Arbeitsplätze noch einmal ansehen bezüglich Aktualisierung der GBU, mit dem Betriebsarzt.

    Ich wollte nur wissen, ob jemand irgendwelche Hinweise / Tipps zur Abgrenzung Angebots- / Pflichtuntersuchung hat?


    Gruß

    Ralf

    Hallo,

    das VNV Nation Konzert am Freitag war genial.

    Mal wieder allerfeinste EBM.

    Geht aber auch langsam und schön, eines ber besten Liebeslieder :)

    Von meinem Lieblingsfestival.

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Hallo,

    wir haben das jetzt mit dem Link der BG Bau (als Nichtmitglied) mal getestet.

    Hat gut geklappt mit den 2 Modulen, die wir getestet haben.

    Die Übersetzung lässt zwar teilweise noch zu wünschen übrig, so wirklich toll ist die Aufmachung auch nicht, aber zweckmäßig,

    Die Bedienung ist beim ersten Mal etwas gewöhnungsbedürftig, als Workflow aufgemacht, das heisst das Quiz zum bestehen und dann das Zertifikat sind jeweils das "Next Module" das man aufrufen muss.

    Aber schnell zu verstehen.

    Wir haben jetzt mal 10 Tickets für unseren Bereich gekauft, zum Testen in mehreren Abteilungen, wie das so mit dem Verständnis ist.

    Mal sehen, wie die Produktionsmitarbeiter dann damit zurechtkommen.

    Gruß

    Ralf