Beiträge von SimonSchmeisser

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    Hallo,



    Nein ich habe keinen Rauchtoten gesehen und wenn ich ehrlich bin will ich es auch nicht, werde ich dadurch sensibilisierter oder aufgeschlossener zum thema brandschutzübung? Wohl nicht.


    Ob dauerhaft sensibilisert, ist sicherlich von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Für den Augenblick der Schulung dürfte es
    sicher der Fall sein und vielleicht ist damit auch der Anreiz bzw. eine dauerhafte Sensibilisierung geweckt.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,



    was jens meint ist die methodik und didaktik von lehrinhalte und die ist mind. genau so wichtig wie das fachwissen


    Ich habe es auch von nichts anderem.



    Ich persönlich halte aber auch nichts von schockierenden bildern. Was sollen sie bringen, motivation? Wohl eher nicht! Zu brutale schockbilder verlieren an glaubhaftigkeit. Zudem können solche bilder bei personen, die sie unerträglich finden, zu einer abwehrhaltung führen, und von jenen, die sie mit einschlägigen bildern beispielsweise aus videospielen in verbindung bringen, banalisiert werden


    Da kann man unterschiedlicher Meinung sein, die Banalisierung findet tagtäglich in den Medien statt.
    Wenn man aber konkret einem solchen Opfer mal eine kurze Geschichte und ein Gesicht gibt, denken viele Menschen
    über die Wichtigkeit von diesem Thema nach. Die Gefahr das man solche Bilder unerträglich findet, sehe ich nicht unbedingt-
    mal einen Rauchtoten gesehen?


    Und ja, ich sehe darin durchaus eine Motiviation insbesondere wenn man aufzeigt wie einfach der Schutz davor sein kann.



    P.S.: Da fällt mir noch was ein, die Boradregeln punkt 18:
    18. Ansprache
    Die Ansprache der Forumsmitglieder im gesamten Forum und über die privaten Nachrichten erfolgt über das "Du", Sifapage ist eine Community!


    Ich persönlich pflege dies nur im engeren Freundes- und Kollegenkreis. Ich habe keine Probleme damit, wenn ich mit "Du" angeredet oder
    angeschrieben werde. Sollte dies aber von mir erwartet werden, wäre dies ein Grund für mich das Sifaboard zu verlassen.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,



    Ich war langjähriger Ausbilder in verschiedenen Bereichen und habe bessere Erfahrung mit Motivation gemacht.


    wo ist es keine Motiviation wenn es sich vollumfänglich am Betrieb orientiert?


    Gruß
    Simon Schmeisser
    PS: Der auch langjährige Erfahrungen als Ausbilder hat. Irgendwie auffällig in der letzten Zeit, dass
    immer gesondert auf die langjährige Erfahrung hingewiesen wird..... :(

    Hallo,


    nö, da ich möchte ich sehr deutlich widersprechen. Es bringt den Leutchen nichts, wenn ich Sie 20 oder 30 Minuten
    mit allgemeinem BlaBla beschalle, am besten noch mit einer Präsentation der BG.
    Bilder zu Mängel oder vorhandenen Einrichtungen aus dem BETRIEB, sind da deutlich effektiver und motivieren
    auch. Was bringt es den Leuten wenn ich schöne Bilder von Fluchtwege oder Brandschutzmängel zeige, die
    sie gedanklich nicht einordnen können. Wenn ich Bilder von Brandschutzmängel nebst Lösung zum Betrieb
    zeige, ist dies deutlich lehrreicher.


    Und bezüglich dem Video/ Bild Brandtote, ich sehe darin kein Problem. Natürlich gibt es Bilder die
    man zeigen kann und welche die man lieber nicht zeigt. Ein Bild eines Brand- bzw. Rauchtoten ist relativ
    harmlos, ein "Fechter- Brandtoten" zeige auch ich nicht. Und angesichts der heutigen Berichterstattung,
    schauen Sie sich nur mal die abendlichen Nachrichten an, sehe ich darin auch kein Problem.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    das A und O bei einer Brandschutzschulung, findet meiner Meinung nach im Vorfeld im Rahmen einer Begehung vom Betrieb
    statt. Hierbei fertige ich immer Bilder von den Brandschutzmängel (z.B. verkeilte Brandschutztüren), von den verschiedenen
    Brand- und Rettungseinrichtungen sowie vom Sammelplatz. Diese Bilder verwende ich dann für die Erstellung der Schulungspräsentation.
    Bei der Schulung selbst, achte ich immer auf die Gruppengröße- maximal 20 pro Gruppe. Auch achte ich auf die Bestuhlung im
    Schulungsraum, ich bevorzuge die U- Form. Mit der Gruppengröße und der Bestuhlung kann man weitgehend verhindern, dass sich
    einzelne Mitarbeiter untereinander im "versteckten" unterhalten. Ferner kann man leicht jeden Teilnehmer ansprechen und somit aktiv in
    die Schulung einbinden.


    Beginn der Schulung ist immer ein kurzes Video(1-2 Minuten), möglichst von einem passenden Brandereignis zum Betrieb. Um von
    Anfang an gleich die volle Aufmerksamkeit zu haben, achte ich beim Video das möglichst dabei eine Rettung oder zumindest die
    Bergung eines Brandtoten zu sehen ist. Meist ergänze ich dies noch durch ein Bild von einem Brandtoten um die Bedeutung dieser
    Schulung hervorzuheben.


    Danach geht es dann ganz normal mit den Grundlagen sowie den Brandschutz- und Rettungseinrichtungen weiter. Wobei auch diese
    Grundlagen gespickt mit passenden Bildern aus dem Betrieb, immer für die notwendige Aufmerksamkeit sorgen. Beim praktischen
    Teil gehe ich meist an einen vorher von mir ausgewählten Punkt im Betrieb, um möglichst realistisch die Entnahme und Anwendung
    der Brand- und Rettungseinrichtungen zu zeigen, hier können dann auch die Teilnehmer mal selbst "Hand anlegen". Darunter kann dann
    unter anderem fallen, der Temperaturcheck, die richtige Fortbewegung, die Handhabung der Löschgeräte (trocken) in einem Raum
    oder der Rautekgriff zum Heraustragen einer Person aus einem Gefahrenbereich.


    Feuer an sich, findet bei mir meist im kleinen Maßstab mittels Brandbox statt. Da kann perfekt und sehr realistisch auch die
    Wirkungsweise von Löschmitteln sowie einer löschschadenfreien Löschung demonstriert werden. Wenn man es vorher einplant und
    die Zeit dafür hat, kann man mittels Brandbox auch sehr anschaulich ein FlashOver zeigen. Soll statt Trocken oder nur in kleinem Maßstab,
    richtig mit Feuer und Löschgeräten geübt werden dann greife ich auf entsprechende Brandübungsplätze in unserer Region zurück, wo
    dieses möglich ist.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Sind wir uns da einig, dass solche Trainer, mit ordentlicher Schulung und zwar nicht nur einmal sondern regelmäßig einen Nutzen haben können?


    Jein, da ich nicht unbedingt die Notwendigkeit von einem Brandsimulator sehe, aus den bereits genannten
    Gründen.



    Wenn da so voll geballtes Wissen vorhanden ist: www.isaev.de Arbeitskreis Räumung und Evakuierung.


    Danke für den Hinweis, dieser Arbeitskreis ist mir bereits bekannt und ich habe dazu eine ganz besondere Meinung :D


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Natürlich ist der Rauch das Problem aber ich habe durch den brennenden Papierkorb nich gleich einen Plum nach Einheitstemperaturkurve.


    ne, es geht aber um die Beherrschbarkeit von einem Brand durch einen Laien, und der Faktor Brandrauch wird hierbei weitgehend
    vergessen und das hat mit Plume nicht viel zu tun. Es wäre zielführend für eine Diskussion, wenn man nicht zig- Themen miteinander
    vermischt. ;)


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    da stimme ich Ihnen zu, der Trend geht aber DEUTLICH in eine andere Richtung.
    Vielleicht haben Sie vor zwei Jahren auch die Geburtsstunde vom neuen Löschgerät (Löschspray),
    auf STERN TV gesehen. Dort wurde das Löschspray als zukünftigen Ersatz vom Feuerlöscher beworben,
    u.a. wurde dieses praktisch an einem Autobrand gezeigt.


    Konkret ging es hierbei um dieses Löschgerät: http://prymos.de/de/produkte.php
    Hier auch ein Beispiel- Video: http://www.youtube.com/watch?v…D6D&feature=results_video


    Hierzu gab es auch umfangreiche Diskussionen, siehe hier: http://www.ub-feuerwehr.de/forum-spraydose


    Gruß
    Simon Schmeisser


    PS: Wenn es nach dem Willen vom Werkfeuerwehrverband geht, sollen diese Löschsprays auch in Betrieben
    eingesetzt werden. Siehe dazu ein Schreiben vom Werkfeuerwehrverband bezüglich Löschspray/Anrechnung und
    ASR A2.2 http://prymos.de/media/dokumente/wfv_an_bma_20110610.pdf

    Hallo,



    Aber mal im Ernst. Soll ich jetzt auch deswegen keine Ersthelfer mehr ausbilden, weil die bei größeren Verletzungen eh nix ausrichten können????


    Nein, es sollte aber grundsätzlich so ausgebildet werden das ein Laie dieses auch ohne Eigengefährdung umsetzen kann.
    Und ich kann dieses den Leuten auch zig-mal sagen, es wird meiner Meinung nach nur nichts bringen wenn ich hinterher
    im praktischen Teil falsche Anreize/Erinnerungen setze.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    sicherlich könnten viele Brände im Entstehungsstadium problemlos von einem Laien gelöscht werden. Dies setzt aber eine geeignetes
    Feuerlöschtraining voraus. Ein Brandsimulator ist nicht unbedingt ein geeignetes Übungsgerät, da es schlicht zu einem falschen Verhalten
    im Brandfall verleiten kann, wenn es falsch verwendet wird.


    Schauen Sie sich doch Beispielhaft dieses Video von einem Feuerlöschtraining an: http://www.youtube.com/watch?v=ox0z-KsvoAs


    Und Sorry, dass ist schlicht die Verleitung zu einem falschen Verhalten im Brandfall und an der Realität vorbei.
    Bei einem Brand ist in der Regel nicht das Feuer das Problem sondern der Rauch, und diese Tatsache klammert man weitgehend bei
    diesen Übungen mit Brandsimulatoren aus. Ferner sollte man nicht unterschätzen wie stark eine Verrauchung auch durch einen
    Kleinbrand sein kann. Nur mal als Beispiel, ich hatte mal einen Küchenbrand in einem Mehrfamilienhaus, es brannte lediglich der
    Toaster und ein bisschen die Arbeitsplatte. Trotzdem hatten wir damals massive Probleme im Erstangriff das Treppenhaus vom
    Rauch freizuhalten.


    Wir reden hier auch nicht davon, dass ein MA eine Tür aufmacht und der Raum bereits in eine Vollbrandphase übergegangen ist (für den Laien, Anhaltspunkt flashover), sondern immer noch über den kleinen Entstehungsbrand, wo vllt der Rauchmelder noch nicht mal angeschlagen hat.


    Das Erkennen von einem Flashover erfordert ein entsprechendes Fachwissen, dass ein Laie höchstwahrscheinlich nicht hat.
    Wäre diese so leicht erkennbar, hätten wir nicht heute noch tote Feuerwehrleute zu beklagen und müssten nicht so stark Ausbildung
    betreiben wie es der Fall ist. Bezüglich Mitarbeiter, ich habe bisher bei den wenigsten Ausbildern gesehen, dass der Temperaturcheck
    einer Türe ein Bestandteil vom Feuerlöschtraining ist. Was ich übrigen für einen fatalen Fehler halte.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Viele Menschen haben Hemmungen davor nah ans Feuer heranzugehen. Diese Angst sollst Du den Leute auch nehmen. Das ist aus meiner Erfahrung ein nicht zu unterschätzender Faktor. Grade wenn Ihr kein Industriebetrieb seid. Dann ist es umso wichtiger, dass die Leute sehen, dass sie keine Angst haben müssen und auch mal beherzt sein sollen.


    Und das ist auch gut so, dass diese Hemmungen vorhanden sind. Ich halte diese Lehrweise (MEINE MEINUNG) für grundlegend falsch,
    alleine weil die Ausbildung mittels einem Brandsimulator nicht viel mit der Realität gemein hat.
    Schauen Sie sich Beispielhaft nur mal die Videos der Brandversuche der NIST in Büroräumen an, die Zeitspanne
    wo ein Feuerlöscher ohne Eigengefährdung noch eingesetzt werden kann ist sehr sehr kurz.
    Und im übertragenen Sinne auch die Zahlen nach Miller aus dem Jahr 2005 zum menschlichen Verhalten im Brandfall/Brandopfer-
    zahlen. Stammt zwar aus dem Wohnungsbereich und aus einem anderen Land, durchaus ist es aber für die betriebliche
    Brandschutzausbildung nicht uninteressant.


    Das Ziel der Ausbildung an einem Feuerlöscher sollte die Beherrschung von einem Kleinst-/Kleinbrand (z.B. Mülleimer)
    in Verbindung mit einer -weitgehend- löschschadenfreie Anwendung vom Feuerlöscher sein. Will ich als Unternehmen mehr, dann bitte mit
    entsprechender Ausbildung und Ausrüstung. Das das nicht viel Geld zwangsläufig kosten muss, hat der Werkfeuerwehrverband
    Bayern in diversen Veröffentlichungen zu Selbsthilfekräften bewiesen.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Thomas, ne ist ganz einfach wenn man die Reihenfolge einhält :D


    Möchte man sich Selbstständig machen geht man wie folgt vor, zumindest würde ich dies so empfehlen:


    1: Man geht zum Gewerbeamt/Bürgerbüro und erklärt das man sich mit folgenden Tätigkeiten XY
    selbstständig machen möchte. Um sicher zu gehen das die Tätigkeit richtig eingestuft wird, sind alle
    Tätigkeiten und nicht pauschal nur zum Beispiel "Fachkraft für Arbeitssicherheit" zu nennen.


    Anhand den Tätigkeiten wird das Gewerbeamt meist direkt prüfen, ob die Tätigkeit der
    Gewerbeordnung unterliegt oder nicht. Unterliegt sie der Gewerbeordnung, muss man sein
    Gewerbe entsprechend anzeigen. Mit der Gewerbeanzeige entsteht meist auch eine Verwaltungsgebühr.


    Anmerkung: Viele Gemeinden und Städte bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, ein Gewerbe online anzumelden.
    Also ohne lästigen Amtsbesuch, die Frage ob man der Gewerbeordnung unterliegt muss man dann entweder
    telefonisch oder per Mail klären. Mit Abgabe der Gewerbeanzeige und Bestätigung der Behörde ist man Selbstständig.
    Die Meldungen bei Finanzamt/ HWK/IHK erfolgt automatisch durch das Gewerbeamt.


    Auch als Gewerbetreibender hat man die Möglichkeit, dass man steuerrechtlich als Freiberufler
    eingestuft wird. Um dies zu erreichen hat man die Möglichkeit eines Statusfeststellungsverfahren beim
    Finanzamt. Im Rahmen dieses Verfahren kann man umfangreich Begründen warum man als
    Freiberufler eingestuft werden möchte. Für einen Gewerbetreibenden kann die Einstufung als Freiberufler den
    Vorteil haben, dass man nicht der IHK sowie der Gewerbesteuer unterliegt. Wobei man beachten sollte, man zahlt
    Gewerbesteuer erst ab einem Betrag von 24.500 Euro jährlich. Nutzt man zum Beispiel die
    Kleinunternehmerregelung (17.500 Euro), so kann einem eigentlich die Einstufung als Gewerbetreibender oder
    Freiberufler egal sein. Außer natürlich man stört sich an der Kammerzugehörigkeit. Einzig was man dann zahlen muss,
    ist seine Einkommenssteuer.


    2: Unterliegt die Tätigkeit nicht der Gewerbeordnung, muss man auf das Finanzamt und einen
    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Wer nicht direkt auf das Amt möchte, findet den entsprechenden
    Fragebogen auch auf der Homepage vom Bundesfinanzministerium. Man sollte darauf achten das man beim Finanzamt seine
    Tätigkeit/ Tätigkeiten möglichst genau beschreibt. Damit mindert man das Risiko das man mal im Rahmen einer Betriebsprüfung,
    seinen Freiberufler-Status (steuerrechtlich gesehen!) verliert. Dies kann nämlich sehr teuer werden, wenn
    plötzlich die Einnahmen -teilweise auch rückwirkend- der Gewerbesteuer unterliegen.


    Nach Prüfung vom Fragenbogen erhält man eine Steuernummer/ und je nach Wahl auch eine Umsatzsteuernummer
    und ist somit Freiberufler. Wählt man bei der Gründung Rechtsformen wie eine Kapitalgesellschaft, so sollte man
    beachten das man unter anderem der Gewerbesteuer unterliegt.


    3: Es gibt noch eine dritte Möglichkeit, Freiberuflich mit gewerblichen Tätigkeiten die aber lediglich den
    Umfang einer gewerblichen Nebentätigkeit bzw. Annex hat. Hier gilt eine Umsatzgrenze von max. 10 Prozent der
    gewerblichen Tätigkeit/en, ferner ist der dafür notwendige Zeiteinsatz noch von Bedeutung.
    Siehe dazu auch mein Beispiel mit dem Architekten und wirt. Baubetreuung.


    So schwer ist es also nicht :thumbup:


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    es geht hier nicht um Meinungen, sondern um die Rechtslage.
    Ferner waren Ihre Ausführungen bezüglich der Gewerbesteuerpflicht so nicht ganz konkret, weil wenn man sowas
    schreibt dann bitte mit dem Zusatz "es kommt drauf an" (siehe mein Beispiel Rechtsanwalt/Gründung GmbH)
    Und sorry, dass Einkommenssteuergesetz ist genauso wie die diversen Einkommenssteuerrichtlininen oder die
    Finanzrechtsprechung zur Freiberuflichkeit, für die Gewerbeordnung relativ unerheblich.
    Siehe dazu auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 15.10.1997 (AZ: 7 L 4558/ 96)


    "Dieser Gewerbebegriff ist mit dem des Steuerrechts nicht identisch. Während letzterer die Aufgabe hat, den
    Steuergegenstand abzugrenzen, knüpft der Gewerbebegriff der Gewerbeordnung an die Erfordernisse der
    öffentlichen Sicherheit und Ordnung an, zu deren Wahrung er eingesetzt wird. ..."


    Und auch das Arbeitssicherheitsgesetz hebelt die Gewerbeordnung nicht aus, da siehe Anwendungsbereich der
    Gewerbeordnung. Und wenn Sie nur mal die Ausführungen vom Positionspapier mit der Gewerbeordnung und der
    Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vergleichen, dann werden Sie diese Abweichungen aufgrund der
    unterschiedlichen Definition feststellen.


    Freie Berufe im Sinne des Gewerberechts sind freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit
    höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern.
    Und wenn Sie jetzt das Positionspapier im Bezug auf die höhere Bildung nehmen, so liegt diese eindeutig bei einem Meister
    oder Techniker im Sinne des Gewerberechts nicht vor. Somit dürfte diese wenn überhaupt bei einem vorhandenen
    Ingenieurstudium zu bejahen sein. Damit ist es aber nach der Gewerbeordnung nicht getan, da es auch auf die tatsächliche
    Tätigkeit/Tätigkeiten ankommt. Wenn Sie jetzt den Nachweis führen das ihre Tätigkeit immer eine Dienstleistung höhrer
    Art ist, dann fallen sie nicht unter die Gewerbeordnung. Ich bezweifel aber, dass man aus Tätigkeiten wie Unterweisungen,
    Gefährdungsbeurteilungen eine Dienstleistung höherer Art konstruieren kann.
    Und Nein, dass ist NICHT abwertend gemeint und ist auch nicht unerheblich, siehe nachfolgendes Beispiel im Bezug
    auf Tätigkeiten:


    Wenn ein Architekt neben der Planung von Gebäuden, auch die wirtschaftliche Baubetreuung ausführt, kann dieses zu einer
    Anzeigepflicht gemäß Gewerbeordnung führen. Insbesondere wenn die wirtschaftliche Baubetreuung ein Ausmaß annimmt
    der über eine gewerbliche Nebentätigeit oder Annex (10%) hinausgeht. Nachzulesen z.B. für Baden- Württemberg
    unter §2.2. Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministerium zur Durchführung der Gewerbeordnung.


    Und nochmals zum VDSI Positionspapier, auch die Ausführungen zu Kammermitgliedschaften (z.B. Industrie- und Handelskammer)
    sind nicht ganz richtig. Die Kammerzugehörigkeit ergibt sich nicht aus der gewerberechtlichen Einstufung, sondern
    aus der steuerrechtlichen Einstufung. Siehe dazu Beispielhaft das IHK- Gesetz:


    § 2 Abs. 1 IHKG:
    "Zur Industrie- und Handelskammer gehören, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind, natürliche Personen,
    Handelsgesellschaften, andere Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, welche im
    Bezirk der Industrie- und Handelskammer eine Betriebsstätte unterhalten (Kammerzugehörige)."


    Und da sind wir wieder bei meinem Rechtsanwalt/GmbH- Beispiel. Dieser würde aufgrund der steuerrechtlichen Einstufung als
    Gewerbe, auch nach § 2 Abs. 1 IHKG herangezogen werden. Auch wenn er formal nach Gewerbeordnung ein Freiberufler ist.


    Wenn Sie als Freiberufler anerkannt wurden, dann ist das schön. Wobei der Freiberufler- Status auch jederzeit
    wieder aberkannt werden kann, dies ist sogar rückwirkend möglich. Dies nur als allgemeine Information, um auch mal die Bedeutung von
    falschen Einstufungen deutlich zu machen. Man sollte daher nicht die Rechtslage aus dem Auge verlieren, da diese Rechtsgrundlage
    dieses keineswegs ohne weiteres hergibt. Und auch das VDSI- Positionspapier ist schön und gut, es hat aber keine Rechtskraft noch
    entspricht es vollumfänglich der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte oder der Gewerbeordnung. Im übrigen kenne ich auch genug
    Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten und Sachverständige. Und keineswegs sind alle davon "reine" (steuer- und gewerberechtlich
    gesehen) Freiberufler. Zum Beispiel weil sie Leistungen anbieten, die als Gewerbe eingestuft wurden.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    keiner, da man diese Auskunft weder auf den zahlreichen Auflistungen mit freiberuflichen Tätikgeiten
    im Internet noch in der Regel beim Finanzamt erhält. Was ich rechtlich für sehr bedenklich halte, da die Leute
    sich so unwissend in eine Ordnungswidrigkeit begeben können.


    Wobei zur Vollständigkeit, meine Ausführungen waren nicht abschließend. Es gibt noch durch eigene
    Verwaltungsvorschriften in den Bundesländern, weitere Ausnahmen zur Anzeigepflicht. Dies
    setzt aber in der Regel das Vorhandensein einer freiberuflichen Tätigkeit sowie einer festgelegten
    Grenze (Bagatellgrenze) für die gewerbliche Tätigkeit voraus.


    Diese Ausführungen würden aber den Rahmen hier sprengen, wer weiteres Wissen möchte kann sich gerne
    per PM melden.


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    um es mal zu konkretisieren:


    Gewerbe ist nicht gleich Gewerbe und Freiberuflich ist nicht gleich Freiberuflich. Hört bzw. liest sich dumm, ist aber leider so.
    Die Gewerbebehörde definiert den Gewerbebegriff anders, als es die Finanzämter und Finanzgerichte tun. Dies bedeutet, was
    das Finanzamt als freiberuflich anerkennt muss nicht zwangsläufig im Sinne der Gewerbeordnung auch freiberuflich sein.
    Genauso ist nicht alles Gewerbe was das Finanzamt als Gewerbe sieht, und muss dementsprechend auch nicht angezeigt werden.
    Beispiel: Grundsätzlich werden in Deutschland Kapitalgesellschaften (GmbH, UG usw.) als Gewerbe vom Finanzamt angesehen. Dies bedeutet
    für die entsprechende Gesellschaft das sie der Gewerbesteuerpflicht unterliegt.


    Jetzt können ja auch Freiberufler wie zum Beispiel Ärzte oder Rechtsanwälte eine GmbH gründen. Der Arzt oder Rechtsanwalt ist von der
    Gewerbeordnung ausgenommen, dies bedeutet das er kein Gewerbe anmelden muss (außer natürlich er hat Leistungen die nicht zum
    Berufsbild gehören). Gründet jetzt ein Rechtsanwalt eine GmbH so wird er vom Finanzamt als Gewerbe und somit Gewerbesteuerpflichtig
    veranlagt, trotz dieser gewerblichen Veranlagung muss er aber nicht ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung beim Gewerbeamt
    anmelden. Da der Beruf vom Rechtsanwalt von der Gewerbeordnung ausgenommen ist.


    Weiteres Beispiel: Vor ein paar Jahren hat sich der Bundesfinanzhof mit der Frage der Freiberuflichkeit vom Brandschutzsachverständigen
    beschäftigt. Nach diesem Beschluss vom Bundesfinanzhof, ist der Brandschutzsachverständige freiberuflich wenn er ein Ingenieurstudium
    oder ein ingenieurähnliches Wissen (z.B. durch Selbststudium, Aus- und Fortbildungen) dem Finanzamt nachweisen kann. Wer jetzt meint
    auch freiberuflich im Sinne der Gewerbeordnung zu sein, der irrt. Den nach Gewerbeordnung ist nur freiberuflich, wer zum einem ein
    entsprechendes Studium nachweisen kann und ferner dieses Studium für seine Tätigkeit auch tatsächlich benötigt.


    Wenn zum Beispiel der Brandschutzsachverständige nur Brandschutzpläne zeichnet und Beratungen ausführt, so sind dieses im Sinne der
    Gewerbeordnung keine Tätigkeiten die unbedingt einem Studium bedürfen. Eine Freiberuflichkeit würde nur bejaht, wenn tatsächlich
    auch Ingenieursleistungen erbracht werden. Ansonsten muss er zusätzlich seine Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen.


    Eine Vielzahl von Tätigkeiten die man so unter der Bezeichnung Freiberuflich im Internet findet, sind zwar finanzrechtlich gesehen
    freiberuflich nicht aber gewerberechtlich gesehen. Zum Beispiel die Lehrtätigkeit ist finanzrechtlich freiberuflich, gewerberechtlich ist
    eine Lehrtätigkeit nur freiberuflich wenn diese an einer staatlich anerkannten Schule stattfindet. Möchte ich zum Beispiel in
    Brandschutzkurse unterrichten, so ist dieses eine gewerbliche Tätigkeit. Außer diese Brandschutzkurse finden an einer anerkannten
    Schule wie z.B. einer VHS (Volkshochschule) statt, dann ist es auch im Sinne der Gewerbeordnung eine freiberufliche Tätigkeit.
    Um besser diese unterschiedlichen Definitionen verstehen zu können, sollte man den Zweck der jeweiligen Vorschriften betrachten.
    Die Gewerbeordnung hat zum einen das Ziel die Gewerbefreiheit umzusetzen, ist gleichzeitig aber auch ein Ordnungs- und
    Gefahrenabwehrinstrument gegen unzuverlässige Gewerbetreibende. Die finanzrechtliche Definition verfolgt eher oder ausschließlich das
    Ziel im Hinblick auf die Einnahmen des Staates.


    Definition Gewerbe nach Rechtsprechung:
    "Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit,
    ausgenommen Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische
    Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung
    eigenen Vermögens. Bei Dienstleistungen höherer Art ist grunsätzlich ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium notwendig."


    Kurz und knapp, ich bezweifel sehr stark das die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne der
    Gewerbeordnung ist, ferner das es sich um eine Dienstleistung höherer Art handelt. Daher nachfragen beim örtlichen Gewerbeamt ob
    tatsächlich eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Würde diese nämlich nicht vorliegen, wäre dies im Sinne der Gewerbeordnung eine
    Ordnungswidrigkeit, unabhängig davon ob diese Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet und anerkannt wurde.


    Weiteres siehe auch hier: http://www.weilheim-schongau.d…/_Sg_30/04GewerbeAZ02.pdf


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    oder so wie bei der BASF LU, da erhält man eine kleine Karte mit seinem Namen.
    Betretet man einen Betriebsbereich steckt man seine Karte in ein Board im
    jeweiligen Betriebsgebäude. Verlässt man den Betriebsbereich, entnimmt man auch
    wieder seine Karte.


    Bei Alarm werden diese Karten von einem Verantwortlichen entnommen und
    so am Sammelplatz die Vollständigkeit geprüft. Fehelnde Personen werden dann
    entsprechend an die WF gemeldet.


    Das System funktioniert natürlich nur, wenn sich die Personen auch daran halten-
    sprich die Karte jeweils beim Betreten und Verlassen ans Board zu hängen bzw.
    wieder entnehmen. Mir selbst ist es aber schon passiert, das meine Karte über
    Stunden an einem Board in einem Betriebsbereich gehangen hat, trotz das ich da
    nicht mehr war. Das System hat also auch seinen Mangel.....


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    ja, leider finde ich den Link nicht mehr, ansonsten nur in Auszügen.
    Erhältlich dürfte die Studie aber bei der Fachdokumentation Brandschutzwesen
    der Forschungsstelle für Brandschutztechnik (KIT) sein.


    Onlinesuche: http://www.fachdokumentation-brandschutzwesen.de/mlogin.pl
    (auf Gastzugang)


    oder direkt hier nachfragen:
    http://www.ffb.uni-karlsruhe.de/


    Anmerkung: In diesem Themenfeld gibt es noch andere interessante Studien/
    Gutachten, siehe zum Beispiel hier:
    http://feuerwehr-bw.de/index.php?id=182&no_cache=1
    http://feuerwehr-bw.de/uploads…der_Zukunft_Gutachten.pdf
    http://feuerwehr-bw.de/uploads…Zukunft_Statistikteil.pdf


    oder in den Studien vom Arbeitskreis V Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung,
    Beispielhaft ist hier der Forschungsbericht Nr. 145 zu nennen. Bei Interesse kann ich eine Kopie zusenden.


    Gruß
    Simon Schmeisser